Persönliche Haftung bei Verstößen im Zollrecht

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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
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+1 wurde aufgrund ihrer Sprachkenntnisse spontan in die Importabteilung ihres Arbeitgebers versetzt. Nun hat sie von ihren Kollegen erfahren, dass eine vorherige Mitarbeiterin der Abteilung wohl schon einmal persönlich strafrechtlich belangt wurde, worüber sie sich natürlich Gedanken macht. Eine kurze Google Recherche hat ergeben, dass da wohl was dran sein könnte.

Kennt sich damit jemand im Forum aus? Auf was sollte man nun unbedingt achten, auch bei der Vertragsgestaltung (alter Vertrag ist noch für kurze Zeit befristet, sie bekommt "demnächst" einen neuen ohne Befristung).
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City
(...) Nun hat sie von ihren Kollegen erfahren, dass eine vorherige Mitarbeiterin der Abteilung wohl schon einmal persönlich strafrechtlich belangt wurde, worüber sie sich natürlich Gedanken macht. (...)

Was hat die Kollegin die strafrechtlich belangt wurde denn angestellt?

Geklaut?
Beleidigt?
Unterschlagen?
Betrogen?
...

Ich verstehe nicht inwiefern dies ein "sich Gedanken machen" auslöst - ist Deine +1 eine Betrügerin (zB) die bisher immer damit durchgekommen ist, dass die Geschädigten sich nicht zur Wehr gesetzt haben?

(...) Eine kurze Google Recherche hat ergeben, dass da wohl was dran sein könnte (...)

Du meinst die Verurteilung der vorherigen Mitarbeiterin hat es bis in die Presse (weil bei google findbar liegt das nahe) geschafft?

Ja was hat Sie denn angestellt? Ich bin wirklich neugierig!

Ansonsten zB

https://www.haufe.de/personal/arbei...etrieblicher-schadensausgleich_76_426928.html

daraus:

(...)
Der innerbetriebliche Schadensausgleich hängt vorwiegend von dem Verschuldensgrad des Arbeitnehmers ab. Zunächst werden drei Haftungsstufen unterschieden:

  1. Vorsatz und grob fahrlässiges Handeln: Volle Haftung des Arbeitnehmers
  2. Mittlere Fahrlässigkeit: Haftungsteilung
  3. Leichte Fahrlässigkeit: Keine Haftung des Arbeitnehmers
(...)

das ist doch ganz normal...

Mal abgesehen davon, dass diese Dinge vor dem AG nie(mals) zu Lasten des AN ausgehen...
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Es gibt im Import/Export durchaus strafrechtlich relevante Handlungen - dürfte aber bei den allermeisten Vorgängen nicht von Belang sein - aber in der Regel haftet die Geschäftsleitung bzw. der Abteilungsleiter.

Die Frage die sich stellt, kennt sich +1 mit dem deutschen Zollrecht aus? Oder ist es hauptsächlich die Sprache die sie qualifiziert.
 
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brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.051
135
FRA
Ich vermute, da Importabteilung, dass es um eine Falschdeklaration oder dergl. ging.
Kenne ich aus meinem Umfeld lediglich so, dass bei unwissentlicher Falschdeklaration oder anderen Verstössen (Fristüberschreitung; Plombe geöffnet, ohne auf den Zöllner zu warten etc.) schonmal ein Bussgeld in Höhe von € 10-30,- fällig wurde. Das musste der MA dann selbst zahlen.
Strafrechtliche Verfolgung hab ich einmal erlebt, da wurde mit Vorsatz (nachweisbar; für die eigene Tasche) falsch deklariert.
Strafanzeige und danach Job weg.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.779
972
KUL (bye bye HAM)
Ich gehe mal davon aus das deine +1 als betriebliche Zollbeauftragte (oder ähnlicher Titel) bei ihrem Unternehmen tätig ist. Hierbei kann sie im Rahmen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz für Zollvergehen und Steuervergehen event. in Haftung genommen werden. Davon unabhängig ist der Einfuhrverantwortliche (in der Regel Geschäftsführer oder Mitglied des Vorstandes) als juristischer Vertreter des Unternehmens.
Es gibt keine pauschale Haftung gegenüber deiner +1, sondern die Verantwortung zur Pflichterfüllung gegenüber des Zolls. Sie wird hiermit nicht für Versäumnisse oder Vergehen Dritter im Unternehmen haftbar gemacht, sofern sie nicht fahrlässig handelt.

Meine freie Interpretation und Meinung, keine verbindliche Rechtsberatung!
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
Sie hat von Zollrecht oder Importvorgängen bisher keine Ahnung. Im Unternehmen läuft eine größere Umstrukturierung und es könnte darauf hinauslaufen, dass sie dort schon auf recht kurze Sicht so gut wie alleine sitzt und auch entsprechend Verantwortung übernehmen muss (Einzelhandelsunternehmen mit einer dreistelligen Anzahl an Filialen, min. 70% der Ware kommt nicht aus der EU. Bisher läuft der Import zu großen Teilen über einen Dienstleister, das wird aber wohl nicht so bleiben). Natürlich wird es vorab Schulungen geben, aber ohne Vorkenntnisse ist das sicher nicht ganz einfach.

Was die vorherige Mitarbeiterin angestellt hat ist nicht bekannt.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Sie hat von Zollrecht oder Importvorgängen bisher keine Ahnung. Im Unternehmen läuft eine größere Umstrukturierung und es könnte darauf hinauslaufen, dass sie dort schon auf recht kurze Sicht so gut wie alleine sitzt und auch entsprechend Verantwortung übernehmen muss (Einzelhandelsunternehmen mit einer dreistelligen Anzahl an Filialen, min. 70% der Ware kommt nicht aus der EU. Bisher läuft der Import zu großen Teilen über einen Dienstleister, das wird aber wohl nicht so bleiben). Natürlich wird es vorab Schulungen geben, aber ohne Vorkenntnisse ist das sicher nicht ganz einfach.

Was die vorherige Mitarbeiterin angestellt hat ist nicht bekannt.

In so einer Firma den Import OHNE Erfahrungen und ohne Ausbildung alleine abzuwickeln ist eine echte Fleissaufgabe. Wenn die Firma da keinen Fachmann einstellt bzw. nicht auf einen erfahrenen Dienstleister zurückgreift sind Fehler (allerdings nicht strafrechtlicher Natur) unvermeidlich.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.438
8.722
FRA/QKL
Sie hat von Zollrecht oder Importvorgängen bisher keine Ahnung. Im Unternehmen läuft eine größere Umstrukturierung und es könnte darauf hinauslaufen, dass sie dort schon auf recht kurze Sicht so gut wie alleine sitzt und auch entsprechend Verantwortung übernehmen muss (Einzelhandelsunternehmen mit einer dreistelligen Anzahl an Filialen, min. 70% der Ware kommt nicht aus der EU. Bisher läuft der Import zu großen Teilen über einen Dienstleister, das wird aber wohl nicht so bleiben). Natürlich wird es vorab Schulungen geben, aber ohne Vorkenntnisse ist das sicher nicht ganz einfach.
Das halte ich für unabdingbar und da sollte die +1 auch drauf bestehen. Und zwar nicht irgendwelche VHS Kurse, sondern bei zertifizierten Organisationen. TüV Süd fällt mir spontan ein, die bieten sowas an. Ansonsten ist die regionale IHK der passende Ansprechpartner. Je nach Land können die auch im Verbund Spezialisten vermitteln. Wir hatten mal ein Thema mit Korea und wurden dann an die Fachabteilung der IHK in Düsseldorf verwiesen. Diese haben dann letztlich sogar den Kontakt zur AHK in Seoul hergestellt.
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.051
135
FRA
In so einem Fall würde ich nix unterschreiben; keine Zollanmeldung nix!
Kann ich mir auch von einem solch grossen Unternehmen nicht vorstellen; auch nicht, alle Zollangelegenheiten selbst zu erledigen
Und ja, da können auch strafrechtliche Aspekte ins Spiel kommen.
Wenn da häufig - in so einem Fall vorprogrammiert - häufig falsche Anmeldungen vorkommen, geht das nicht spurlos vorbei.
Schulung, und zwar richtige, ist unabdingbar. Keine 3 Wochen oder so - das ist ein weites Feld.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
Ich muss das nochmal umformulieren. Es wird wohl weiterhin einen Dienstleister geben (der allerdings ersetzt wird und damit auf keine direkten Erfahrungen mit dem Unternehmen zurückgreifen kann) der sich direkt um die Verzollung kümmert. Dennoch hängt da ja noch ein Rattenschwanz an Dingen dran die innerhalb des Unternehmens und in Zusammenspiel mit den Lieferanten und dem Dienstleister erledigt werden müssen der auf kurze Sicht mutmaßlich fast ausschließlich an ihr hängen bleiben wird.
Ich kann da ja leider auch nicht zu sehr ins Detail gehen.
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.051
135
FRA
Das klingt ja nun mal ganz anders; dann ist sie aus Zollangelegenheiten raus.
Wo soll dann ne Zollhaftung herkommen? Oder soll sie Zollbeauftragter, Zollverantwortlicher oder dergl. werden?

Zitat aus Reguvis:

Dem Personenkreis der Zollbeauftragten im Unternehmen kommt insbesondere auch angesichts des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (ZWB/AEO) eine bedeutsame Rolle zu. Im Rahmen der Beantragung des Status des AEO koordiniert und steuert er in der Regel (auch als Kontakt-Manager für die Zollverwaltung) die nach dem Compact-Modell der Europäischen Kommission bestehenden Prozessabläufe maßgeblich (s. Abbildung 1).
Der Zollbeauftragte sollte sich rechtzeitig auf die interne Strukturierung und Anpassung der Abläufe für die Beantragung des Status als AEO vorbereiten.

Ende Zitat.

Also Augen auf
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.030
2.847
Z´Sdugärd
Das halte ich für unabdingbar und da sollte die +1 auch drauf bestehen. Und zwar nicht irgendwelche VHS Kurse, sondern bei zertifizierten Organisationen. TüV Süd fällt mir spontan ein, die bieten sowas an. Ansonsten ist die regionale IHK der passende Ansprechpartner.
Oder der Zoll selbst. Zugegeben wir importieren wenig, aber haben gerade für Serviceteile haben wir einen regen Export in die NichtEU. Das wurde früher so lax gehandhabt das diverse Teile immer ewiges Theater beim Zoll und verärgerte Kunden ergab. Mitlerweile macht das ganze mit dem Zoll mein Schwager der auch wie die Jungfrau zum Kinde gekommen ist. Es gab diverse Schulungen beim Zoll und mitlerweile klappt das ziemlich gut. Zugegeben gerade beim Export mit Zolltarifnummern gibt es immer diverse Ratespiele was jetzt am besten passen könnte...aber mit der/DEN passenden Schulungen kommt da schnell Licht ins dunkle!
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.438
8.722
FRA/QKL
Zugegeben gerade beim Export mit Zolltarifnummern gibt es immer diverse Ratespiele was jetzt am besten passen könnte...aber mit der/DEN passenden Schulungen kommt da schnell Licht ins dunkle!
Dazu fällt mir passend zum HS Code ein:
Das Harmonisierte System (HS) der Zolltarifnomenklatur ist ein international standardisiertes, aus Bezeichnungen und Nummern bestehendes Warenverzeichnis. Zur Einstufung aller Handelsgüter wurde es von der Weltzollorganisation (WZO) entwickelt, die es weiterhin pflegt.
Drei mal darf man raten welches Land sich natürlich nicht an die internationale Standardisierung hält. :D

Wir bekommen immer wieder mal Gerätschaften mit HS Codes, welche es in Europa nicht gibt und nie gegeben hat. :doh:
 
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Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
Boah Leute.... Ich bin Import / Export und habe EXPORT "gelernt" - Industriekaufmann (fürs operative)
Easy going.... Sofern man nichts falsch dem DEUTSCHEN Zoll meldet - nach einem die Sinnflut (Sprich, wenn Kunden bestimmte Proforma haben wollen - so what, hauptsache die Dt. Ausfuhrpapiere stimmen)
However...
IMPORT
Hab in meinem jetzigen Leben mit Import zu tun. Befasse mich mit TARIC damit ich weiss was auf einen zukommt, aber die Dienstleistung überlasse ich den Speditionen. Die 50 Euro für eine Importanmeldung... da sitz ich mehr dran und kostet mehr als das die "Experten" machen.
Rechnung, Begleitpapiere zusenden und mach mal....
Selbst es zu machen, bedeutet IMMER und IMMER auf den lfd. zu sein weil schon morgen wieder ein neues (Tarifhemmnis) Problem auftauchen kann wo beim Abgangsland es nicht vorhersehbar war. dazu die lieben Asiaten oder US (!!!) die sich keinen Kopf machen hinsichtlich der Richtigkeit deren Dokumente an uns. Da werden Rechnungen ausgestellt da kreusen sich alle Fingernägel.... immer wieder ändern lassen....
Wird falsch angemeldet kostet das Steuern (Zoll unter Umständen ein anderer ) und das ist dann gefährlich. Dann gibts Helden beim Zoll die wissen es besser (!) und setzen den Tarifcode selbst fest, weil sie der Meinung sind dass man einen "falschen" ausgewählt hat und unter Umständen - voila, gibts einen Importzollsatz von 12,9 % der sicherlich in den EK und VK Preisen so nicht kalkuliert ist.

Ne danke. Ich kenne aus meinem früheren Leben die IMPORT Bearbeiter. Niemand mag sie, hocken (interessanterweise) alleine im Büro und sind eher Typ "Beamter" die nach Vorschrift arbeiten (müssen sie auch).

Der Fiskus liebt die Besuche und Vorlage der Import (und Export) DOCS neben den Sitzungen beim Finanzleiter. Und es findet sich immer was...

However, es gibt einen eigenständigen Beruf hierzu - Aussenhandelskaufmann - dort "lernt" man by doing das Zeug. Dat ist nicht mit paar Arbeitsanweisungen, Besuch bei der IHK getan. Da sollte man eher so ein Seminar mit Zertifikat absolvieren über paar Monate Voll - oder Abenschule.

Immer wieder interessant dass Firmen meinen das kann jeder machen....nur weil man die Sprache kann. Junge junge....
Wenn man die Sprache kann sollte man eher "beratend" oder helfend tätig sein zwecks Kommunikationsdifferenzen, und nicht so die Leute verheizen.

Man/Frau muss schon der Typ dazu sein für EXAKT nach REGELN arbeiten und die (Import) Vorschrtiften ändern sich permanent (Morgen wieder wieder der Import nur noch mit behandelter Palette erlaubt sein was gestern noch möglich war)
Es gibt zwar Fristen, aber die können auch mal KURZ sein.


Nur paar Inputs geliefert. Wann man daran Spass hat, why not. Ich hatte mächtig viel Spass im Export (Abwicklung)

PS : Wenn man zugelassener Beteiligter ist und "vermurkst" paar Importe / Exporte, musst jede Schxxxx Sendung dem Zoll auf deren Hof selbst vorführen. Um das zu vermeiden hat man die AEO. Da kennen die keinen Spass.....
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
Das klingt ja nun mal ganz anders; dann ist sie aus Zollangelegenheiten raus.
Wo soll dann ne Zollhaftung herkommen? Oder soll sie Zollbeauftragter, Zollverantwortlicher oder dergl. werden?

Das ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar. Aber wenn der zwischengeschaltete Zolldienstleister bedeutet, dass sie von der Haftung in Zollfragen weitgehend befreit ist, dann kann ich sie damit sicher beruhigen.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.369
8.796
CPT / DTM
Wenn eine wichtige Funktion im Bereich der Zollabwicklung zu besetzen ist, verlangt der Zoll einen Nachweis über die entsprechenden Schulungen.

Und nicht bei der VHS sondern mehrwöchige bei speziell zugelassenen Fachinstituten wie HZA oder awa.

Eine Delegation der unternehmerischen Verantwortung auf die MA ohne solche Schulungen wird vom Zoll nicht akzeptiert.
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
Wenn eine wichtige Funktion im Bereich der Zollabwicklung zu besetzen ist, verlangt der Zoll einen Nachweis über die entsprechenden Schulungen.
sorry, aber das stimmt nicht. Der Zoll hat keine Anforderungen an denjenigen, der einen Zollantrag abgibt.

Richtig ist aber, dass derjenige der den Zollantrag abgibt, haften kann wenn die Angaben falsch sind. Aber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Art. 77 Abs. 3 UZK
Liegen einer Zollanmeldung für ein Verfahren des Absatzes 1 Angaben zugrunde, die dazu führen, dass die Einfuhrabgaben ganz oder teilweise nicht erhoben werden, wird auch die Person zum Zollschuldner, die die für die Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert hat und die gewusst hat oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass sie unrichtig waren.

Damit kann auch die Frau des OP haften, wenn sie die Angaben vorsätzlich oder grob Fahrlässig falsch weitergibt. Das schriftlich auszuschließen wird wohl unmöglich werden.
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.051
135
FRA
Da keine detaillierten Infos vom OP kommen (können) können die Antworten auch nicht wirklich detailliert sein [emoji6]
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
Da keine detaillierten Infos vom OP kommen (können) können die Antworten auch nicht wirklich detailliert sein [emoji6]
Wenn sich jemand so richtig mit der Materie auskennt würde ich mich sehr gern auch über Details per Pn austauschen, öffentlich hier posten ist aber leider nur sehr eingeschränkt möglich.
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
Wenn sich jemand so richtig mit der Materie auskennt würde ich mich sehr gern auch über Details per Pn austauschen, öffentlich hier posten ist aber leider nur sehr eingeschränkt möglich.

ich kann dir gerne aus Sicht der Spedition helfen, ob das deiner Frau reicht weiß ich nicht.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.369
8.796
CPT / DTM
dann nenne doch bitte mal eine "Funktion im Bereich der Zollabwicklung" für die der Zoll ein Nachweis verlangt.

Gerne.

Zunächst: Dem Zoll ist es ziemlich Wurst, wer irgendwelche Zolldokumente knickt, locht und abheftet.

Aber: Der Zoll ist bestrebt, immer mehr ehemals eigene Aufgaben an die Wirtschaft zu delegieren, um so Personal einzusparen und zu entlasten.

Um sicherzustellen, dass alle relevanten Vorschriften beachtet werden, wurde der "Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte" (AEO) geschaffen. Nur wer eine lange Reihe an Erfordernissen erfüllt, darf weiterhin seine Import- und Exportgeschäfte ohne vorherige Prüfung (Vorlage, Prüfung und Genehmigung der Dokumente vor dem Versand oder der Entladung durch den Zoll) selbstständig abwickeln.

Neben den eher trivialen Import- und Exportanmeldungen hat ein AEO u.a. sicherzustellen, dass eine Exportkontrolle stattfindet (Verbotsliste für verschiedene Produkte, speziell Chemikalien und Technologie, die für zivile aber auch militärische Zwecke (Dual-Use) eingesetzt werden können), Embargos eingehalten werden, Produkte korrekt in die HS-Nomenklatur eingeordnet werden, Zollpräferenzen (Zollfreiheit oder Zollreduktion) nur nach ausreichender Überprüfung gewährt werden.

Für diese Tätigkeiten sind mehrwöchige und ständig wiederholbare Schulungen notwendig. Ansonsten wird der Status des AEO nicht gewährt. Auch die eigenständige Durchführung von Zollanmeldungen (nicht über eine zwischengeschaltete Spedition) muss bei AEO's durch speziell geschulte MA erfolgen.
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
du hast gesagt, dass für eine wichtige Funktion in der Zollabfertigung eine Schulung Voraussetzung wäre und kommst nun mit dem AEO "um die Ecke".
Wir sind auch AEO-Zertifiziert und für diese Zertifizierung hat keiner eine Schulung gemacht noch musste einer unser Mitarbeiter die Zollanmeldungen machen speziell geschult werden. Für den AEO-C muss zwar die praktische oder berufliche Befähigung nachgewiesen werden, dafür reicht aber

mindestens dreijährige praktische Erfahrung im Zollbereich oder
Einhaltung einer von einer europäischen Normungsorganisation verabschiedeten Qualitätsnorm für den Zollbereich oder
erfolgreicher Abschluss einer zollrechtlichen Ausbildung, die dem Umfang seiner zollrelevanten Tätigkeiten entspricht oder
Beauftragung eines AEOC für die Zollangelegenheiten des Antragstellers.

Und der AEO ist freiwillig und hat nichts mit dem Aufgabengebiet der Frau des OPs zu tun.