Sozialversicherungspflicht bei Auswanderung

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kiwizfc

Reguläres Mitglied
14.08.2011
69
0
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Hallo Community,

folgender Sachverhalt:
Ich beabsichtige im Oktober aus Deutschland auszuwandern. Mein Arbeitsvertrag wird zum 31.12. per Aufhebungsvertrag gekündigt.
Mein letzter Arbeitstag wird ca. in der ersten Oktoberwoche sein, der Rest des Jahres sind Urlaubsanspruch und Plusstunden die abgetragen werden.

Abmeldung meines deutschen Wohnsitzes wäre dann im Oktober 2020.
Ebenso würde ich dann zum Oktober meine gesetzliche Krankenversicherung kündigen.

Jetzt zu meiner Frage.
Bin ich dann nach meiner Abmeldung aus DE noch Sozialversicherungspflichtig?
D.h. muss ich bzw. mein Arbeitgeber für die Monate Okt-Dez weiterhin Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen?

Danke für euer Feedback.
 

MCA

Neues Mitglied
15.09.2019
5
0
Da dein Arbeitsvertrag noch bis zum Ende des Jahres läuft und damit beitragspflichtige Einnahmen erzielt werden, bist du auch sozialversicherungspflichtig. D.h., es werden Beiträge abgeführt. Das gilt m.E. auch für die Krankenversicherung. Eine Abmeldung kann daher auch dort erst zum Ende des Jahres erfolgen.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
0
Wiesloch,FRA,STR
Normalweise bist du auch während dem Urlaub bzw. bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen hier versichert.

Warum dann im Oktober abmelden ?

Du solltest deinen deutschen Wohnsitz, auch wenn es bei den Eltern ist, behalten. Das bringt einige Vorteile für dich ein.

p.s.:
Die Sozialversicherungsabgaben sind in der EU abhängig vom aktuellen Wohnort. Solltest du im Oktober innerhalb der EU umziehen, so bist du am neuen Wohnsitz sozialversicherungspflichtig.
 
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kiwizfc

Reguläres Mitglied
14.08.2011
69
0
Normalweise bist du auch während dem Urlaub bzw. bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen hier versichert.

Warum dann im Oktober abmelden ?

Du solltest deinen deutschen Wohnsitz, auch wenn es bei den Eltern ist, behalten. Das bringt einige Vorteile für dich ein.

p.s.:
Die Sozialversicherungsabgaben sind in der EU abhängig vom aktuellen Wohnort. Solltest du im Oktober innerhalb der EU umziehen, so bist du am neuen Wohnsitz sozialversicherungspflichtig.

Hallo,
den deutschen Wohnsitz behalten ist keine Option.

Gewöhnlicher Aufentaltsort bzw. Wohnsitz, je nach eintretender Situation wird außerhalb der EU liegen.
Bzw. wird im Jahr 2020 höchstwahrscheinlich keine Wohnsitzanmeldung im Ausland erfolgen, sondern erst im Jahr 2021.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.815
1.060
KUL (bye bye HAM)
Mit einem Wohnsitz in Deutschland geht auch immer eine Pflicht zur Steuererklaerung einher. Daher koennen Lohnertraege in Dritt-Laendern, bzw. sonstige Einkuenfte der deutschen Steuer unterliegen. Ggf. kann dies auch auf Einkuenfte in Staaten mit DBA zutreffen. Zudem gibt es das Risiko des faktischen Wohnortes, sobald fuer dich Wohnraum zur alleinigen Verfuegung bereitgehalten wird.
Da du deine Abmeldung nach dem 1. Juli des Steuerjahres planst, ist fuer dieses Jahr eh kein Standortvorteil in Bezug auf Einkommenssteuer auszumachen, da du (vermutlich) die Grundbedingung von mehr als 180 Tagen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland in 2020 erfuellt hast.

Deine Sozialversicherungspflicht inkl. Krankenkasse besteht solange das Arbeitsverhaeltnis aufrecht erhalten bleibt, unabhaengig vom Wohnort.

Meine persoenliche Meinung und keine Rechts- oder Steuerberatung
 
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dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.480
653
Darf ich da einhaken und da nach Erläuterung fragen? Bezieht sich der Nachteil auf Steuern oder nur für innerhalb/außerhalb der EU?
Neben dem offensichtlichem Elefanten im Raum, der gerade erläutert wurde, kommen noch so Dinge wie Reisepassbeantragung in der jeweiligen Botschaft und generelle Vertragskuendigungen zum Wunschtermin hinzu. Ohne die Abmeldungsbescheinigung laeuft da meist nicht viel und banale Dinge wie Vereinsmitgliedschaften oder Verträge im Fitnessstudio können vom Finanzamt auch als zusätzliche Evidenz (ausgenommen Bankkonten) gesehen werden.

Dem TE sei vor der Abmeldung aus Deutschland noch gesagt, jedes angemeldete Gewerbe in Deutschland im Vorfeld der Abmeldung einzustellen. Das mit den Bankkonten sollte auch bereits geregelt sein, da dies nach Abmeldung problematisch wird mit Neueroeffnungen.

Ebenfalls meine persönliche Meinung und keine Beratung.

Dem TE dann viel Spass bei der Weltreise und in Anbetracht der derzeitigen Lage auch viel Glück bei Grenzueberquerungen...
 
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xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.815
1.060
KUL (bye bye HAM)
Und als Tipp aus dem echten Leben, Abmeldungen koennen quasi nur in "Echtzeit" durchgefuehrt werden, also nicht im Vorfeld auf Termin. Daher sollte man aufpassen wofuer man den Wohnsitz noch braucht (Ausstellung intern. Fahrerlaubnis bsp.) bevor man ohne da steht. Es gibt Einwohnermeldeaemter die zwei bis drei Tage eher den Antrag annehmen und dann in die Terminakte legen. Dann gibt es aber die Abmeldung erst im Nachgang und damit auch den benoetigten Beleg fuer viele Rechtvorgaenge die faellig werden wenn man geht.
Die Einzigsten die wirklich gut funktioniert haben, war der Rundfunkbeitrag (GEZ). Anmeldung online ausfuellen, Abmeldung mit hochladen und fertig.
 
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