Doppelte Haushaltsführung - wechselnde Hotels?

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Mora

Erfahrenes Mitglied
22.10.2010
476
73
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Ich werde ab Januar eine neue Stelle im Rhein-Main-Gebiet antreten und ich stelle mir nun die Frage, ob eine doppelte Haushaltsführung auch mit wechselnden Hotels möglich ist.

Lebensmittelpunkt mit meinem Ehemann ist in NRW und ich werde ca. 3-4 Tage die Woche im Werk im Rhein-Main-Gebiet sein (Arbeitsort ist laut Arbeitsvertrag auch dort) und 1-2 Tage die Woche mobil von NRW aus arbeiten. Da im Rhein-Main-Gebiet die Wohnungen nicht nur teuer sondern auch rar sind überlege ich nun - zumindest für die ersten 6 Monate der Probezeit evtl. aber auch länger - meine Zelte in wechselnden Hotels aufzuschlagen, da die Auswahl an diesen wiederum groß ist. Geplant ist, dass ich die Hotels wochenweise wechsele bis ich einen Favoriten habe.

Hat jemand mit einem solchen Konstrukt Erfahrungen? Gibt es aus Erfahrung Fallstricke die ich beachten sollte? Ich bin für jeden Tipp dankbar!
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.269
21.661
MUC
Ich werde ab Januar eine neue Stelle im Rhein-Main-Gebiet antreten und ich stelle mir nun die Frage, ob eine doppelte Haushaltsführung auch mit wechselnden Hotels möglich ist.

Lebensmittelpunkt mit meinem Ehemann ist in NRW und ich werde ca. 3-4 Tage die Woche im Werk im Rhein-Main-Gebiet sein (Arbeitsort ist laut Arbeitsvertrag auch dort) und 1-2 Tage die Woche mobil von NRW aus arbeiten. Da im Rhein-Main-Gebiet die Wohnungen nicht nur teuer sondern auch rar sind überlege ich nun - zumindest für die ersten 6 Monate der Probezeit evtl. aber auch länger - meine Zelte in wechselnden Hotels aufzuschlagen, da die Auswahl an diesen wiederum groß ist. Geplant ist, dass ich die Hotels wochenweise wechsele bis ich einen Favoriten habe.

Hat jemand mit einem solchen Konstrukt Erfahrungen? Gibt es aus Erfahrung Fallstricke die ich beachten sollte? Ich bin für jeden Tipp dankbar!

Ich verstehe nicht, wie Du einen Haushalt in einem Hotel führen möchtest? Ich denke, dass es Dir um die Berücksichtigung der Kosten in der Steuererklärung geht? Da würde ich die Hotelkosten, Verpflegungsmehraufwändungen und die wöchentliche An- und Abreise in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Und bei so vielen geplanten Hotelübernachtungen würde ich mir dazu überlegen, nicht zu lange in verschiedenen Hotels zu übernachten, sondern schnell ein Stammhotel zu finden. Abgesehen davon, dass Du mit den geplanten Übernachtungen sicherlich den einen oder anderen Status bei einer Hotelkette erschlafen kannst, gewähren viele Hotels ungeachtet eines Status wiederkehrenden Gästen gerne ein (mehrfaches) Update oder sonstige Aufmerksamkeiten.

Ich habe selbst ein Jahr lang unter der Woche in MUC gearbeitet, jedoch im Großŕaum DUS gewohnt. Die Reisen und Hotelaufenthalte hatte jedoch mein Arbeitgeber bezahlt, weswegen ich diese bei der Einkommensteuererklärung nicht geltend machen konnte. In meinem Stammhotel in MUC habe ich aber nach nur wenigen Wochen mein Lieblingszimmer benennen können, was für mich dauerhaft reserviert wurde. Statt dem gebuchten billigsten Einzelzimmer gab es dann (fast) immer das große Eckzimmer mit Kaffeekapselmaschine.
 

paarlman

Erfahrenes Mitglied
10.07.2009
1.927
574
unweit LSTA
Ich habe das früher (2004 - 2006) in Deutschland so gemacht. Wohnort war Raum Stuttgart, Arbeitsort in Frankfurt. Die Hotelrechnungen habe ich bei der Steuer im Sinne von doppelter Haushaltsführung angegeben. Zwischenzeitlich wende ich das Konzept in der Schweiz an, lebe in der Westschweiz und arbeite in der Ostschweiz, dort dann eben im Hotel als sog. Wochenaufenthalter.
Nachdem die Dinge sich aber auch gern ändern, bzw. der Teufel so oft im Detail steckt würde ich an Deiner Stelle dazu einen Steuerberater befragen.
 

Mora

Erfahrenes Mitglied
22.10.2010
476
73
Ich verstehe nicht, wie Du einen Haushalt in einem Hotel führen möchtest? Ich denke, dass es Dir um die Berücksichtigung der Kosten in der Steuererklärung geht? Da würde ich die Hotelkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und die wöchentliche An- und Abreise in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Exakt - es geht mir natürlich um die Berücksichtigung der Kosten in der Steuererklärung! Genau die Kosten die du aufzählst, möchte ich gerne in der Steuererklärung im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen (Verpflegungsmehraufwand nur für die ersten 3 Monate). Laut "Haufe" sind die Anforderungen an einen "Zweitwohnsitz" ja ziemlich gering. Zitat: " In Anlehnung an die Rechtsprechung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG kommt als Zweitwohnung jede entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stehende Unterkunft in Betracht, also z. B. eine Eigentumswohnung, ein möbliertes Zimmer, Hotel oder die Baracke auf einer Baustelle."

Oft gehen ja aber Theorie und Praxis auseinander. Deshalb würde mich interessieren, ob hier Foristen damit schon Erfahrung haben. Ich meine mich dunkel erinnern zu können, dass jemand vor gar nicht langer Zeit in Zusammenhang mit Hotelübernachtungen in Corona-Zeiten so etwas erwähnte finde aber den Post nicht mehr.
 

Mora

Erfahrenes Mitglied
22.10.2010
476
73
Ich habe das früher (2004 - 2006) in Deutschland so gemacht. Wohnort war Raum Stuttgart, Arbeitsort in Frankfurt. Die Hotelrechnungen habe ich bei der Steuer im Sinne von doppelter Haushaltsführung angegeben. Zwischenzeitlich wende ich das Konzept in der Schweiz an, lebe in der Westschweiz und arbeite in der Ostschweiz, dort dann eben im Hotel als sog. Wochenaufenthalter.
Nachdem die Dinge sich aber auch gern ändern, bzw. der Teufel so oft im Detail steckt würde ich an Deiner Stelle dazu einen Steuerberater befragen.

Vielen Dank für den Bericht aus der Praxis!
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.975
1.039
DUS, HAJ, PAD
...
Oft gehen ja aber Theorie und Praxis auseinander. Deshalb würde mich interessieren, ob hier Foristen damit schon Erfahrung haben. Ich meine mich dunkel erinnern zu können, dass jemand vor gar nicht langer Zeit in Zusammenhang mit Hotelübernachtungen in Corona-Zeiten so etwas erwähnte finde aber den Post nicht mehr.

Ich mache dies seit 2 Jahren ohne größere Probleme.

Aktuell 2 Tage home office die Woche, meistens Mo und Fr. Von Dienstag bis Donnerstag im Büro mit 2 Übernachtungen in wechselnden Hotels. Aktuell ist das mit den Buchungen kein Problem, da keine Messen oder Kongresse stattfinden, reicht die Buchung 1 Woche im Voraus. Wenn die die Hotelkosten steuerlich geltend machst, kannst du nur 1 Fahrt die Woche geltend machen. Hatte angefangen mit 2 Fahrten und 4 Tage die Woche im Büro (Mo auf Di und Mi auf Do übernachtet). 1 Fahrt und 2 Nächte am Stück im Hotel ist aber entspannter. Sind dann auch 5 Nächte zu Hause. Entfernung Wohnort - Arbeitsort sind etwa 160km.

Für die 2 Übernachtungen im Ruhrgebiet zahle ich etwa 100 Euro die Woche, macht 400 Euro im Monat. Wenn man noch 6 Wochen Urlaub abzieht, lohnt sich dafür eine eigene Wohnung mit Möbeln für mich nicht.

Steuererklärung für 2019 war kein Problem und es gab auch keine Rückfragen zu den Hotelrechnungen. Den Berg an Rechnungen habe ich direkt mit eingereicht und vorher für mich eingescannt.
 
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Mora

Erfahrenes Mitglied
22.10.2010
476
73
Das ist genauso, wie ich es mir auch vorstelle!

Ist bei mir tatsächlich auch bei der Konstellation der Tage ähnlich mit von Di-Do im Büro. Bei den Mietpreisen im Rhein-Main-Gebiet und dem riesigen Angebot an Hotels in der Gegend dürfte sich bei mir nämlich auch eine Wohnung im Vergleich zum Hotel nicht rechnen. Vor allem wenn man Internet, GEZ, Strom etc. dazurechnet und das man die eigene Zweitwohnung auch noch selber putzen oder eine Putzfrau beschäftigen muss. Ich sträube mich ehrlich gesagt auch, Wohnraum zu belegen den ich nur 2 Nächte in der Woche nutze.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.975
1.039
DUS, HAJ, PAD
Wichtig für die Übersicht finde ich noch eine Tabelle. Dort habe ich für jeden Tag eingetragen, wo ich war. Und ob Urlaub oder krank und die Übernachtungskosten und Hotel.
Vor Corona hatte ich teilweise 4 Wochen im voraus gebucht und dann ist es bei wechselnden Hotels nicht immer ganz leicht zu wissen wo man abends hin muss...

Für Buchungen über 100 Euro gibt es 10 Euro Cashback bei Check24 mit den Gutschein Codes.
Für Buchungen über 50 Euro gibt es für ADAC Mitglieder eine 10 Euro Tankkarte bei Buchung über hrs.

Teilweise ist Buchung über Booking.com oder direkt beim Hotel trotzdem günstiger.

Wenn man regelmässig die selben Hotels bucht, macht dies durchaus Sinn zu vergleichen. Nach einiger Zeit kennt man die üblichen Verdächtigen und Buchungswege, trotzdem tauchen bei mir nach fast 2 Jahren immer noch neue Hotels auf in der Historie.

Wenn du Fragen hast kannst du dich gerne melden.
 
Zuletzt bearbeitet:

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.607
9.127
CPT / DTM
Es stimmt, es gibt sehr viele Hotels im Rhein-Main-Gebiet.

Aber zu "normalen" Zeiten sind diese teilweise heftig gebucht. Und wenn dann noch eine große Messe dazu kommt, gibt es im Umkreis von 100 km kaum noch eine Besenkammer. Und wenn, dann nur zu utopischen Preisen...

Da würde ich mir ein Stamm-Hotel auswählen, wo man als Gast ganz besondere Privilegien genießt. Wie zum Beispiel auch zu Messezeiten unveränderte Preise und ein Stammzimmer, in dem man seine Sachen lassen kann....

Habe ich dort so für ein Jahr gemacht.
 
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Mora

Erfahrenes Mitglied
22.10.2010
476
73
Ohne Tabelle geht bei mir sowieso gar nix :D :D Die steht schon (y)

Danke für den Hinweis mit Check24 und HRS - die kannte ich noch nicht! Auch wenn ich wahrscheinlich tatsächlich erst mal für den Status über die Hotels selber buchen werde. Hilton Diamond hab ich sowieso. Marriott und Accor Status würden als nächstes anstehen. In Frankfurt ist ja echt alles vorhanden - und wenn es da voll wird liegt für meinen Job sogar Aschaffenburg und Umgebung noch günstig.
 

Mora

Erfahrenes Mitglied
22.10.2010
476
73
Es stimmt, es gibt sehr viele Hotels im Rhein-Main-Gebiet.

Aber zu "normalen" Zeiten sind diese teilweise heftig gebucht. Und wenn dann noch eine große Messe dazu kommt, gibt es im Umkreis von 100 km kaum noch eine Besenkammer. Und wenn, dann nur zu utopischen Preisen...

Da würde ich mir ein Stamm-Hotel auswählen, wo man als Gast ganz besondere Privilegien genießt. Wie zum Beispiel auch zu Messezeiten unveränderte Preise und ein Stammzimmer, in dem man seine Sachen lassen kann....

Habe ich dort so für ein Jahr gemacht.

Auch ein sehr guter Hinweis! Das werde ich auf jeden Fall beachten. Ich hoffe, dass sich dort in den nächsten Monaten ein Favorit rauskristallisiert.
 

SabLH

Neues Mitglied
05.09.2023
4
0
Ich mache dies seit 2 Jahren ohne größere Probleme.

Aktuell 2 Tage home office die Woche, meistens Mo und Fr. Von Dienstag bis Donnerstag im Büro mit 2 Übernachtungen in wechselnden Hotels. Aktuell ist das mit den Buchungen kein Problem, da keine Messen oder Kongresse stattfinden, reicht die Buchung 1 Woche im Voraus. Wenn die die Hotelkosten steuerlich geltend machst, kannst du nur 1 Fahrt die Woche geltend machen. Hatte angefangen mit 2 Fahrten und 4 Tage die Woche im Büro (Mo auf Di und Mi auf Do übernachtet). 1 Fahrt und 2 Nächte am Stück im Hotel ist aber entspannter. Sind dann auch 5 Nächte zu Hause. Entfernung Wohnort - Arbeitsort sind etwa 160km.

Für die 2 Übernachtungen im Ruhrgebiet zahle ich etwa 100 Euro die Woche, macht 400 Euro im Monat. Wenn man noch 6 Wochen Urlaub abzieht, lohnt sich dafür eine eigene Wohnung mit Möbeln für mich nicht.

Steuererklärung für 2019 war kein Problem und es gab auch keine Rückfragen zu den Hotelrechnungen. Den Berg an Rechnungen habe ich direkt mit eingereicht und vorher für mich eingescannt.
Hallo,
eine Google Suche zur Doppeltenhaushaltsführung im Zusammenhang mit wechselnden Hotelübernachtungen stieß ich auf Eure Unterhaltung. Ich hoffe, von Euren Erfahrungen lernen zu können. Bei mir besteht eine ähnliche Konstellation: die Arbeitsstätte liegt ca. 160 km von meinem Haupthaushalt mit Familie entfernt. Meiste Zeit arbeite im Homeoffice und fahre nur gelegentlich zum Büro / zur ersten Arbeitsstätte, meist nur für zwei aufeinander folgende Tage und übernachte dabei in Hotels.
Ich mache gerade die Steuererklärung und wollte die doppelte Haushaltsführung eintragen. Eine Frage in diesem Zusammenhang: trage ich dann für jedes Hotel also einen neuen "Haushalt" ein?

Danke
Sabina
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.975
1.039
DUS, HAJ, PAD
Hallo Sabina,

ich habe nur die Stadt als 2. Haushalt eingetragen.
"Adresse der Wohnung: Hotels in Essen und Umgebung"

Entrfernung zum Arbeitsplatz vom 2. Wohnsitz, also div. Hotels, habe ich dann gemittlet mit 10km angebeben.

Die Übernachtungskosten habe ich dann einzeln aufgelistet bei den Kosten. Zu Beginn habe ich die Rechnungen miteingereicht. Später ging es auch ohne.

Bei mir hat es so funktioniert. Dein Finanzamt wird es es dir mitteilen wenn es das anders haben wil. :)
 

SabLH

Neues Mitglied
05.09.2023
4
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Hallo Sabina,

ich habe nur die Stadt als 2. Haushalt eingetragen.
"Adresse der Wohnung: Hotels in Essen und Umgebung"

Entrfernung zum Arbeitsplatz vom 2. Wohnsitz, also div. Hotels, habe ich dann gemittlet mit 10km angebeben.

Die Übernachtungskosten habe ich dann einzeln aufgelistet bei den Kosten. Zu Beginn habe ich die Rechnungen miteingereicht. Später ging es auch ohne.

Bei mir hat es so funktioniert. Dein Finanzamt wird es es dir mitteilen wenn es das anders haben wil. :)
Vielen Dank! Da es in meinem Fall i.d.R. max. einmal monatlich diese Übernachtung im Hotel gibt, würde ich glaube ich sogar jedes einzelne Hotel als zweiten Wohnsitz erfassen. Deine Lösung ist für den Fall häufigerer Übernachtungen eine gute Idee.
Jetzt habe ich noch eine Frage im Zusammenhang mit den Fahrten:
1. Manchmal fahre ich am selben Tag zur ersten Arbeitsstätte und abends wieder zurück. Diese Fahrten erfasse ich als "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte"
2. Bei den Einsätzen, wo ich an zwei nacheinander folgenden Tage im Büro arbeite und dabei eine Hotelübernachtung habe: ich trage die Fahrten als "Heimfahrten" ein. D.h. bei diesen Fällen entfällt der Punkt "Wege zwische Wohung und erster Tätigkeitsstätte " ganz? Wie behandelt man die Fahrt zwischen dem Hotel und der ersten Tätigkeitsstätte und wo trägt man die ein?
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.975
1.039
DUS, HAJ, PAD
1. Manchmal fahre ich am selben Tag zur ersten Arbeitsstätte und abends wieder zurück. Diese Fahrten erfasse ich als "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte"

Das wird glaube ich so nicht funtkionieren. Dafür hast du ja den 2. Wohnsitz.
Bei nur monatlichen Hotelübernachtungen würde ich wohl den 2. Wohnsitz weglassen und diese nur als Werbungskosten ansetzen.

Das wird dann aber im Detail ein Fall für den Steuerberater der ich wahrlich nicht bin. Ich hatte wie gesagt wöchentliche Übernachtungemn vor Ort.
 
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SabLH

Neues Mitglied
05.09.2023
4
0
Das wird glaube ich so nicht funtkionieren. Dafür hast du ja den 2. Wohnsitz.
Bei nur monatlichen Hotelübernachtungen würde ich wohl den 2. Wohnsitz weglassen und diese nur als Werbungskosten ansetzen.

Das wird dann aber im Detail ein Fall für den Steuerberater der ich wahrlich nicht bin. Ich hatte wie gesagt wöchentliche Übernachtungemn vor Ort.
Vielen Dank auf jeden Fall fürs Teilen Deiner Erfahrung.
Ich mache gerade die Steuererklärung für 2022, da war ich erst ab Sept. so beschäftigt und könnte es einfach als "Versuch" mit dem Finanzamt wagen. So wie Du sagst, die melden sich ja auch zurück, wenn ihnen etwas nicht passt bzw. sie noch mehr Informationen brauchen.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.975
1.039
DUS, HAJ, PAD
Weil ein Forum dem Erfahrungsausstausch dient und günstiger und meist schneller ist als eine ausgebildete Fachkraft. Für einen einfachen doppelten Wohnsitz braucht man keinen Steuerberater.

Waren bei deinen 10599 Beiträgen hier im Forum keine Fragen bei, die du nicht auch einer ausgebildeten Fachkraft im Reisebüro hättest stellen können?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Die Ratschläge von Hinz und Kinz gibt es umsonst, füpr die der versierten Fachkraft müsste man etwas zahlen ;) .
Die Antwort kennt er. Wollte vermutlich nur etwas seinem Beitragszähler hinzufügen. Mich in diesem Thread als Hinz und Kunz zu bezeichnen verbitte ich mir. ;)
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.803
3.335
Weil ein Forum dem Erfahrungsausstausch dient und günstiger und meist schneller ist als eine ausgebildete Fachkraft. Für einen einfachen doppelten Wohnsitz braucht man keinen Steuerberater.
Die einen sagen so, die anderen sagen so. Die Rechtsfolgen bei faschen Auskünften zu doppelter Haushaltsführung, die dann eventuell in eine Steuerklärung übernommen werden, halte ich für schwerwiegender, als die folgen einer falschen Reiseberatung.
Und meiner bescheidenen Meinung nach ist ja nach Sachlage die Erklärung der doppelten Haushaltsführung mitunter alles andere als trivial.
 
Zuletzt bearbeitet:

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.975
1.039
DUS, HAJ, PAD
Hört sich für mich ein wenig nach "German Angst" an, wenn auf eine Frage zu Erfahrungen mit doppelter Haushaltsführung in Hotels auf Rechtsfolgen hingewiesen wird. Aber jeder wie er mag. Auch dafür ist ein Forum da.
 

SabLH

Neues Mitglied
05.09.2023
4
0
Hört sich für mich ein wenig nach "German Angst" an, wenn auf eine Frage zu Erfahrungen mit doppelter Haushaltsführung in Hotels auf Rechtsfolgen hingewiesen wird. Aber jeder wie er mag. Auch dafür ist ein Forum
Tut mir sehr leid für die Zunft der Steuerberater, ich habe nicht vor, wegen einiger weniger Übernachtungen, die sich im einstelligen Euro Bereich in der Steuer auswirken, ihre Beratung in Anspruch zu nehmen. Da würde ich am Ende wahrscheinlich günstiger fahren, gar nichts von den Hotelkosten in der Steuer des konkreten Jahres (wo meine Beschäftigung unter dieser Konstellation nur wenige Monate war) anzugeben.
Außerdem gebe ich nichts Falsches an. Ich habe Belege, schreibe nur das, was tatsächlich stattfand. Wenn das Finanzamt nach geltender Rechtslage es anerkennen kann, dann gut. Wenn nicht, dann bekomme ich zumindest einen Hinweis.
In diesem Sinne: Vielen Dank jedem Hinz und Kunz im Forum!
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.122
Tut mir sehr leid für die Zunft der Steuerberater, ich habe nicht vor, wegen einiger weniger Übernachtungen, die sich im einstelligen Euro Bereich in der Steuer auswirken, ihre Beratung in Anspruch zu nehmen.
Auch wenn ich kein Freund von Google bin: Der Tatbestand der doppelten Haushaltsführung ist trivial. Die Beträge und die Grenzen machen das Problem. Aber es ist ganz einfach: Alle entstandenen Kosten reingeben und das Finanzamt soll prüfen. Ist deren Job und oft genug tun sie es nicht sondern winken es einfach ohne weitere Prüfung durch. Hier steht m.E. alles Wesentliche: