Sorgerecht - Thread

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Elterliche Sorge ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht. Er wurde in Deutschland 1980 mit der Reform der elterlichen Sorge eingeführt. Vorher benutzte das Gesetz den Begriff "elterliche Gewalt". Umgangssprachlich wird kurz vom Sorgerecht gesprochen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Elterliche_Sorge_(Deutschland)


Wer hat Erfahrungen mit der Elternlichen Sorge ? Wie funktioniert das Ganze ?
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Bezogen auf Deutschland:

a) die Kindeseltern sind sich einig

b) die Kindeseltern sind nicht einig, dann Gerichtsverfahren, nicht zwingend, aber möglich, mit Sachverständigengutachten (mit umfänglicher Exploration aller Beteiligten, Kosten des Gutachtens ab 5.000 Euro aufwärts).

Sollte die Frage ernsthafter Natur sein, empfehle ich die Konsultation eines Rechtsanwalts.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.779
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@mumielein:

Jein. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts (wie auch in dem verlinkten Artikel ausgeführt wird). Eine Sorgerechtsstreitigkeit kann daher damit enden, daß "nur" das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Elternteil (oder das Jugendamt) übertragen wird, ebenso kann auch nur um das Aufenthaltsbestimmungsrecht gestritten werden. Genauso gibt es aber auch Sachverhalte, in denen z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht und andere Teilbereiche der Personensorge auf das Jugendamt übertragen werden (z.B. Recht der Gesundheitsvorsorge und Recht zur Antragstellung nach dem SGB).

Eine gänzlich andere Sache im Gegensatz zum Sorgerecht ist das Umgangsrecht.
 
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mumielein

Gründungsmitglied
06.03.2009
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Dorf bei NUE
@mumielein:

Jein. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts (wie auch in dem verlinkten Artikel ausgeführt wird). Eine Sorgerechtsstreitigkeit kann daher damit enden, daß "nur" das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Elternteil (oder das Jugendamt) übertragen wird, ebenso kann auch nur um das Aufenthaltsbestimmungsrecht gestritten werden. Genauso gibt es aber auch Sachverhalte, in denen z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht und andere Teilbereiche der Personensorge auf das Jugendamt übertragen werden (z.B. Recht der Gesundheitsvorsorge und Recht zur Antragstellung nach dem SGB).

Eine gänzlich andere Sache im Gegensatz zum Sorgerecht ist das Umgangsrecht.
Korrekt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nicht (notwendigerweise)mit dem Sorgerecht gekoppelt. Ich weiß das auch nur, weil eine Freundin derzeit geteiltes Sorgerecht, aber das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Alles andere müßte ein Gericht klären.