Kino.to - Was darf man noch runterladen und was nicht? Oder ist nur hochladen verboten?

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dreschen

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07.03.2009
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Ruhrgebiet
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Irgendwie blicke ich da nicht mehr durch...

Ein Kollege hat mir gerade www.kino.to ans Herz gelegt. Hier soll es aktuelle, wie auch ältere Kinofilme geben.

Soweit ich das überblicken kann, handelt es sich hier nicht um filesharing.

Ist es jetzt erlaubt über diese Seite die Filme anzuschauen oder bin ich dann schon mit einem Bein im Knast? Und was ist überhaupt erlaubt? Ich meine gehört zu haben, runterladen ist okay, hochladen ist verboten. Wer kann mir helfen?
 

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
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08.03.2009
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MUC
Irgendwie blicke ich da nicht mehr durch...

Ein Kollege hat mir gerade www.kino.to ans Herz gelegt. Hier soll es aktuelle, wie auch ältere Kinofilme geben.

Soweit ich das überblicken kann, handelt es sich hier nicht um filesharing.

Ist es jetzt erlaubt über diese Seite die Filme anzuschauen oder bin ich dann schon mit einem Bein im Knast? Und was ist überhaupt erlaubt? Ich meine gehört zu haben, runterladen ist okay, hochladen ist verboten. Wer kann mir helfen?

Das ist im Augenblick ein Graubereich, da hier tatsächlich nichts heruntergeladen oder hochgeladen wird.
Sprich der Film landet nicht auf Deiner Festplatte. Ob das ganze moralisch ok ist, muß jeder für sich entscheiden.
 
K

kraven

Guest
Der Film kann aber im Cache auf deiner Festplatte landen.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
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MUC
Wobei sich nach meiner Kenntnis bisherige juristische Klagen in der Beziehung immer darauf stützten, daß man die Dateien auch angeboten hat. Das ist beim Filesharing ja definitiv der Fall.

Kino.to gibt es schon recht lange, und bisher hat es offenbar noch keinen Ansatz gegeben, dagegen vorzugehen. Daß es nicht wirklich "legal" ist, sollte aber jedem Anwender klar sein.
 

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
2
ZRH
Übrigens:
In der Schweiz ist der Download von urheberrechtlich geschütztem Material gestattet. Nur das Anbieten ist strafbar. :)
 
Zuletzt bearbeitet:

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
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08.03.2009
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MUC
DAS ist bei uns in Deutschland nach meinem Wissen auch so.

Das war so. Das Downloaden von nicht rechtmäßig einstellten Material wurde zwischenzeitlich ebenfalls verboten.

Frage: Darf ich mir überhaupt Musik oder Filme aus Tauschbörsen herunterladen?
Prinzipiell ja. Allerdings mit einer Einschränkung: Das Herunterladen offensichtlich rechtwidriger Vorlagen ist verboten und kann verfolgt werden. Offensichtlich rechtswidrig heißt zum Beispiel, dass Sie in einer Tauschbörse oder im Web einen Film entdecken, der gerade erst im Kino angelaufen ist. Hier müssen Sie davon ausgehen, dass es sich um eine illegale Kopie handelt. Also: Finger weg.

Quelle: Urheberrecht - Privatkopie - Filesharing - Auskunftsanspruch: Fragen und Antworten: computerbetrug.de und dialerschutz.de
 
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Reaktionen: MLang2 und HighHopes

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
2
ZRH
Dort ist ja auch Steuerhinterziehung erlaubt, insofern wundert einen dort eh nix. :)
Eben. Nur Steuerbetrug ist strafbar. :)
Es ist wohl noch gar nicht so lange her, da war scheinbar auch der Besitz von Kinderpornos in der Schweiz nicht strafbar.
Also dahingehend haben sie schon eine sehr eingentümliche Rechtsauffassung.
 

kingkonst

Überfahrenes Mitglied
17.03.2010
906
1
Downloaden könntest du Filme auch in Deutschland oder Österreich.

Das Problem liegt beim Upload, da das "zur-Verfügung-stellen" von urheberrechtlich geschütztem Material verboten ist. Bei gängigen Fileshareprogrammen stellt man seinen Download gleichzeitig anderen zur Verfügung, damit ist man sozusagen selbst Hoster.

Kino.to ist insofern momentan straffrei, weil keine Inhalte zur Verfügung gestellt werde, sondern nur Links (damit ist der Betreiber aus dem Schneider, ausserdem steht der Server auf den Seychellen), und beim puren Ansehen verteilst du den gerade gesehenen Inhalt nicht weiter, also bist du kein Hoster.
 

Robstar

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
1.056
1
Das wurde bei der letzten Gesetzesüberarbeitung geändert.
Der Download alleine ist nun auch strafbar

Woher weiß ich denn, dass der Anbieter nicht über eine vertragliche Lizenz verfügt und somit der Download illigal ist? Eine vertragliche Vereinbarung ist ja für mich als User nicht prüfbar und somit dürfte man ja theoretisch jeder Download eine potentielle Gefahr für mich als User darstelllen.
 

kingkonst

Überfahrenes Mitglied
17.03.2010
906
1
Das glaube ich weniger. Die dort vorhandene Bandbreite dürfte bei der Bekanntheit wohl nicht mal zum Posten der Links ausreichen.
Diverse Route-verfolgungen landen immer in Russland...


Lt. Kino.to FAQ ist es so, und wir wollen doch nicht annehmen, daß uns ein FAQ belügt:eek: :D
Jedenfalls sind wir uns einig, daß der Server in einem Bereich steht, der nicht gerade als Mekka der Rechtsschaffenheit bekannt sein dürfte.....
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Gab es nicht mal die Möglichkeit urheberrechtliches Material anzubieten wenn man nur einen Teil des Stücks/Films/Tites zum Download stellt.
Den ersten Teil von Serverbesitzer A
Den zweiten Teil von Serverbesitzer B