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Mein Verständnis bei einer 1% Versteurerung des Firmen-PKW ist, daß man zusätzlich 0,03% des Listenpreises für den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstelle versteuert. Gegen die x km * 0,03% kann man wiederung die Pendlerpauschale rechnen. So mache ich das heute auch.
Ich weiß, daß es noch die Möglichkeit des Fahrtenbuches gibt, aber die möchte ich hier mal außen vor lassen.
Folgendes Szenario:
Neue Arbeitsstelle ist 150km vom Wohnort entfernt und es besteht daher die Notwendigkeit, sich eine kleine Bude dort zusätzlich zu nehmen. Dann hätte ich doch 2 theoretische Möglichkeiten:
a) Hauptwohnsitz bleibt, dann hätte ich zwar enorme Fahrtkosten zu versteuern aber könnte die Kosten der Bude am Arbeitsplatz steuerlich absetzen.
b) Die Bude am Arbeitsplatz wird Erstwohnsitz, dann kann ich die zwar nicht mehr steuerlich absetzen aber dafür zahle ich (Einverständnis des Chefs zum Dieselverbrauch vorausgesetzt) keine bzw. kaum Fahrtkosten zum Arbeitsplatz.
Frage: Sehe ich das so richtig? Oder gibt es noch eine dritte Möglichkeit? (Wie gesagt, Fahrtenbuch fällt aus, dazu fahre ich viel zu viel privat und dann mit den 150km erst recht)
Ich weiß, daß es noch die Möglichkeit des Fahrtenbuches gibt, aber die möchte ich hier mal außen vor lassen.
Folgendes Szenario:
Neue Arbeitsstelle ist 150km vom Wohnort entfernt und es besteht daher die Notwendigkeit, sich eine kleine Bude dort zusätzlich zu nehmen. Dann hätte ich doch 2 theoretische Möglichkeiten:
a) Hauptwohnsitz bleibt, dann hätte ich zwar enorme Fahrtkosten zu versteuern aber könnte die Kosten der Bude am Arbeitsplatz steuerlich absetzen.
b) Die Bude am Arbeitsplatz wird Erstwohnsitz, dann kann ich die zwar nicht mehr steuerlich absetzen aber dafür zahle ich (Einverständnis des Chefs zum Dieselverbrauch vorausgesetzt) keine bzw. kaum Fahrtkosten zum Arbeitsplatz.
Frage: Sehe ich das so richtig? Oder gibt es noch eine dritte Möglichkeit? (Wie gesagt, Fahrtenbuch fällt aus, dazu fahre ich viel zu viel privat und dann mit den 150km erst recht)