VW schaltet Blackberry Mails nach Feierabend ab ...

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Weltenbummler42

Erfahrenes Mitglied
08.06.2010
3.442
428
noch TXL
Weiß nicht, denke je nach Branche geht das vielleicht.
Neben dem Gesundheitswesen und anderen sicherheitsrelavanten Branchen, gibt es auch in der Industrie Bereiche wo man nicht warten kann bis das der Chef am nächsten Tag oder oder nach (dem verlängerten) Wochenende wieder da ist. Der evtl. enstehende Schaden incl. Zeitverlust wäre zu groß.

Gruß WB
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
... insbesondere bin ich mal gespannt, was die IT Bereitschaft macht, wenn die Warnmeldung über einen Ausfall z.B. der Klimaanlage im Blackberry Server hängenbleibt und da verglüht...

Entweder fehlen in der Pressemeldung hierzu Details, mag ja durchaus sein, oder da haben wirklich Leute nicht zu Ende gedacht...
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
236
Point Place, Wisconsin
Scheinbar kommt der Betriebsrat jetzt auf ganz blöde Ideen, nachdem die Bordellbesuche, Brasilianische Nutten und Private Jets gestrichen wurden.

Das ganze scheint aber nur für Tarifmitarbeiter zu gelten.
 
N

nouveau riche

Guest
Die Betriebsvereinbarung betrifft über 1100 VW-Mitarbeiter, die einen Firmen-Blackberry besitzen und für die ein Tarifvertrag gilt....
...
Ein Sprecher des VW-Betriebsrats sagte, die Regelung betreffe nicht das obere Management oder außertariflich bezahlte Mitarbeiter.

Falsches Forum.
Hier gibt es doch nur Chefs, oder?
Und überhaupt, haben die niederen Chargen überhaupt Burn Outs? Kann ja nur lauwarmes Faulfieber sein!
 

spftl

Erfahrenes Mitglied
06.11.2009
494
43
NUE
"Die Betriebsvereinbarung betrifft über 1100 VW-Mitarbeiter, die einen Firmen-Blackberry besitzen und für die ein Tarifvertrag gilt."

-> Das dürfte bedeuten, dass Aussertarifliche Mitarbeiter sowie Leitende Angestellte nicht von der BB-Sperre betroffen sind.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.028
Das heisst doch auch, VW will dass die BBs weniger privat genutzt werden und damit traffic gespart wird.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
"Die Betriebsvereinbarung betrifft über 1100 VW-Mitarbeiter, die einen Firmen-Blackberry besitzen und für die ein Tarifvertrag gilt."

-> Das dürfte bedeuten, dass Aussertarifliche Mitarbeiter sowie Leitende Angestellte nicht von der BB-Sperre betroffen sind.


Wieso sollte für AT-Mitarbeiter der Tarifvertrag nicht gelten? Mit Ausnahme der Vergütungsregelungen sollte dieser m.e. schon gelten.
 
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D

Detlef59

Guest
Scheinbar kommt der Betriebsrat jetzt auf ganz blöde Ideen, nachdem die Bordellbesuche, Brasilianische Nutten und Private Jets gestrichen wurden.

Das ganze scheint aber nur für Tarifmitarbeiter zu gelten.

(y) Und für mich persönlich unvorstellbar. Ich bin nicht nur Herr der Fernsehfernbedienung daheim, sondern auch Herr meines iPhones! ;)
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.051
135
FRA
Und weiter? Das Ding heisst AT; welcher Teil des Tarifvertrages gilt denn?
Vergütung - nein
Arbeitszeit - nein; Arbeitszeitgesetz
Kündigunsschutz - mit Unterschrift obsolet - ledigl. ges. Regelung
Urlaubsregelung - meist nicht, da ind. vereinbart bzw. Arbeitszeitsouveränität
Was bleibt da noch - Betriebsrat? Nee
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Und weiter? Das Ding heisst AT; welcher Teil des Tarifvertrages gilt denn?
Vergütung - nein
Arbeitszeit - nein; Arbeitszeitgesetz
Kündigunsschutz - mit Unterschrift obsolet - ledigl. ges. Regelung
Urlaubsregelung - meist nicht, da ind. vereinbart bzw. Arbeitszeitsouveränität
Was bleibt da noch - Betriebsrat? Nee

Das stimmt so nicht. Es bleibt alles so, dass es keine Schlechterstellung der AN gibt.
Kündigungsschutz, Betriebsrat usw bleibt alles bestehen.

Es sei denn es ist ein Leitender MA. da schaut das dann anders aus.
 
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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.573
1.196
und meist hat der AT-Vertrag einen direkten Bezug zum Tarifvertrag und regelt sonst die Ausnahmen ...
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.051
135
FRA
Das stimmt so nicht. Es bleibt alles so, dass es keine Schlechterstellung der AN gibt.
Kündigungsschutz, Betriebsrat usw bleibt alles bestehen.

Es sei denn es ist ein Leitender MA. da schaut das dann anders aus.

Betriebsrat ok, da hsat Du Recht.

Es spricht keiner von Schlechterstellung - auch wenn es vorkommt. Unsere AT sind s.o.

Sicherlich gibt es unterschiedliche Varianten, aber "nur" wegen der Bezahlung würde niemand einen AT anbieten/annehmen .....
Kündigungsschutz ist, ok, meist weg, nämlich Sonderklauseln, wie nach 15 Jahrn unkündbar, obwohl das auch im Tarifbereich nicht immer greift
 
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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.573
1.196
da mag jeder grosse AG seine eigenen Vertragswelten basteln, aber dort wo es Tarifverträge gibt, haben sie auch auf die AT-Verträge Auswirkung und den BR wird man ganz bestimmt nicht los. Leitende Angestellte sind eine Ausnahme aber insbesondere bei Grossunternehmen im deutschen Arbeitsrecht eine manchmal eher virtuelle Erscheinung.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.193
1.010
da mag jeder grosse AG seine eigenen Vertragswelten basteln, aber dort wo es Tarifverträge gibt, haben sie auch auf die AT-Verträge Auswirkung und den BR wird man ganz bestimmt nicht los. Leitende Angestellte sind eine Ausnahme aber insbesondere bei Grossunternehmen im deutschen Arbeitsrecht eine manchmal eher virtuelle Erscheinung.

Händelt jede Firma anders, manche haben kaum Leitende, bei anderen ist jeder AL Leitender.
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.193
1.010
Und weiter? Das Ding heisst AT; welcher Teil des Tarifvertrages gilt denn?
Vergütung - nein
Arbeitszeit - nein; Arbeitszeitgesetz
Kündigunsschutz - mit Unterschrift obsolet - ledigl. ges. Regelung
Urlaubsregelung - meist nicht, da ind. vereinbart bzw. Arbeitszeitsouveränität
Was bleibt da noch - Betriebsrat? Nee

Vergütung, jein, oft gibt es die normalen Tariferhöhungen auch/anteilig.
Arbeitszeit: Je nach Vertrag, meine AT-Verträge bezogen sich auf die tarifliche AZ, Überzeiten mussten abgefeiert werden. Und AZ-Gesetz gilt selbstverständlich auch. Haben gerade einige Kanzleien wohl ziemlich Ärger bekommen.
Kündigungsschutz: Außer bei Leitenden wie im TV.
Urlaub: An TV gekoppelt.
 
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Jamie

Guest
Ich finds gut. Aber die Zeitverschiebung bei Dienstreisen ist wirklich ein unbedachter Punkt :)