Bereitschaftsdienst ist Mist!

ANZEIGE
Y

YuropFlyer

Guest
Bereitschaft ist doch toll - klar, man kann keine MR machen oder einen Trinken gehen, aber wenn dafür die Bezahlung stimmt, ist es zu 100% bezahltes Nichtstun.
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.173
495
LEJ
Warum bringt doch zusäzliches Geld in die Kasse, meine Mitarbeiter machen fast alle gerne Bereitschaft.

Das stimmt nicht für alle Berufsgruppen. Krankenhausärzte arbeiten häufig während der Bereitschaftsdienste und bekommen nur 80% des normalen Gehalts. Da entstehen dann schnell mal Minusbeträge die nachgearbeitet werden müssen.
 

SlRlUS

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
2.409
1
Allgäu
Warum bringt doch zusäzliches Geld in die Kasse, meine Mitarbeiter machen fast alle gerne Bereitschaft.

Im Prinzip schon (Radio Eriwan lässt grüßen), aber wenn man dann mal wirklich rausgeklingelt wird zu einem Zeitpunkt wo einem nach Schlaaaaf ist... ;-)
Entlohnung für Bereitschaft war übrigens ein heikles Thema bei uns. GL meinte, die hätten das noch nieee gehört, dass man dafür extra Geld bekäme (lassen wir mal die angesprochenen Ärzte aussen vor).
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.204
1.024
Im Prinzip schon (Radio Eriwan lässt grüßen), aber wenn man dann mal wirklich rausgeklingelt wird zu einem Zeitpunkt wo einem nach Schlaaaaf ist... ;-)
Entlohnung für Bereitschaft war übrigens ein heikles Thema bei uns. GL meinte, die hätten das noch nieee gehört, dass man dafür extra Geld bekäme (lassen wir mal die angesprochenen Ärzte aussen vor).

Dann solltest Du mal mit Deinem BR reden.
 

freak0815

Aktives Mitglied
20.12.2011
142
62
Ich habe ein ähnliches Problem. Meiner Meinung gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Vergütung der Rufbereitschaft und auch keinen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, der so etwas vorsieht. Gerne lasse ich mich aber eines Besserern belehren. Wie habt ihr das hingekriegt?
 

SlRlUS

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
2.409
1
Allgäu
Da der Bereitschaftsdienst nicht Bestandteil der Arbeitsverträge ist haben es alle erstmal abgelehnt den Bereitschaftsdienst zu machen. Der Rest war zähe Verhandlung zwischen BR und GL. Es ging auch nicht um den Rechtsanspruch sondern um die moralische Frage ob es für solche Zusatzdienste die den privaten Freiraum extrem einschränken nicht angebracht ist eine dem persönlichen Einsatz sprechende gesonderte Entlohnung anzubieten.

Erst wollte die GL mit jedem einzelnen Verhandeln. Dabei wäre aber zu 100% das Thema Gleichbehandlung zu kurz gekommen. Daher wird das ganze jetzt über eine Betriebsvereinbarung geregelt die für alle gilt.
 
Zuletzt bearbeitet:

freak0815

Aktives Mitglied
20.12.2011
142
62
Danke für eine Antwort.
Tja, dann haben wir in unserer Firma einen fatalen Fehler gemacht, indem das zu Beginn schweigend akzeptiert wurde. Inzwischen hat es aber größere Ausmaße angenommen die wie du erwähnt hast, wirklich die Freiräume einschränken. Nachträglich da etwas zu tun dürfte schwer bis unmöglich sein. Dumm gelaufen.
 
Y

YuropFlyer

Guest
Danke für eine Antwort.
Tja, dann haben wir in unserer Firma einen fatalen Fehler gemacht, indem das zu Beginn schweigend akzeptiert wurde. Inzwischen hat es aber größere Ausmaße angenommen die wie du erwähnt hast, wirklich die Freiräume einschränken. Nachträglich da etwas zu tun dürfte schwer bis unmöglich sein. Dumm gelaufen.

Blödsinn. Wenn es zuerst zB hiess, hey, ihr bekommt ein Smartphone gestellt, dafür halt evtl. mal am Abend einen Anruf oder so drauf, machen wir eine Liste, jeder sollte mal sich dort eintragen, und ist dann für einen Abend erreichbar, und plötzlich wurde aus dem semi-freiwilligen ein verpflichtender Dienst, dann würde ich denen aber gut was husten. Und das sage ich dir als Schweizer, also aus einem Land, in welchem Betriebsräte und andere Arbeitnehmerfreundliche Strukturen nicht existieren..
 

freak0815

Aktives Mitglied
20.12.2011
142
62
Schon richtig, aber wenn du nach zwei Jahren daher kommst und sagst - jetzt reicht's, bitte Geld - dann hast du einfach kein schlüssiges Argument. Ich weiß nicht, ob das nicht sogar schon unter "betriebliche Übung" fallen könnte.
Die einzige Chance, die ich sehe ist auf den nächsten großen Wartungsvertrag zu warten und dann sagen jetzt ist aber gut und zu verhandeln.
 

SlRlUS

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
2.409
1
Allgäu
Schon richtig, aber wenn du nach zwei Jahren daher kommst und sagst - jetzt reicht's, bitte Geld - dann hast du einfach kein schlüssiges Argument. Ich weiß nicht, ob das nicht sogar schon unter "betriebliche Übung" fallen könnte.
Die einzige Chance, die ich sehe ist auf den nächsten großen Wartungsvertrag zu warten und dann sagen jetzt ist aber gut und zu verhandeln.
Mit nichten! Wir haben es Jahrelang gemacht für die 44€ Sachzuwendung. Aber auch keine Lohn-Anpassung an Inflation oder dergleichen seit 2006. Wir haben es nur über den Druck hinbekommen es nicht mehr zu machen.
 
  • Like
Reaktionen: freak0815

SlRlUS

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
2.409
1
Allgäu
"Betriebliche Übung" zieht ja erst dann, wenn es auch in der Vergangenheit was gab und es jetzt auf einmal wegfallen soll ohne das es schriftlich geregelt war. So wie ich dich verstanden hab lief das bei euch bisher unter "good will". Jetzt im nachhinein was zu verlangen ohne, dass es eine derartige betriebliche Übung gab geht natürlich nicht. Da müssen dann andere Argumente her.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.845
10.973
Ich glaube (!) nicht, dass es eine betriebliche Uebung zu Ungunsten des Arbeitnehmers gibt.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.204
1.024
Ich habe ein ähnliches Problem. Meiner Meinung gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Vergütung der Rufbereitschaft und auch keinen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, der so etwas vorsieht. Gerne lasse ich mich aber eines Besserern belehren. Wie habt ihr das hingekriegt?

Wiki sagt:
Individualarbeitsrecht [Bearbeiten]
Ein Arbeitnehmer kann aufgrund des Arbeitsvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrages verpflichtet sein, Bereitschaftsdienst zu leisten. Die Verpflichtung kann sich auch aus der Eigenart des Arbeitsverhältnisses ergeben, wenn danach Bereitschaftsdienste üblich sind, zum Beispiel bei Ärzten und Fernfahrern. Eine generelle Verpflichtung zum Bereitschaftsdienst gibt es jedoch nicht.
Ist der Arbeitnehmer zum Bereitschaftsdienst verpflichtet, richtet sich die Vergütung der inaktiven bzw. der aktiven Zeiten nach individueller oder kollektiver Vereinbarung. Eine Pauschalierung ist zulässig. Aus dem Umstand, dass die Bereitschaft arbeitsschutzrechtlich als Arbeitszeit anzusehen ist, folgt allein noch kein Vergütungsanspruch.[7] Bereitschaftszeiten müssen nicht zwingend wie Vollarbeitszeiten vergütet werden.[8] Eine Vereinbarung, dass Bereitschaft unentgeltlich zu leisten ist, kann aber wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein. Fehlt es an einer Vergütungsvereinbarung, so ist eine Vergütung zu zahlen, wenn die Bereitschaft den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist (§*612 Abs. 1 BGB). Das dürfte in der Regel zu bejahen sein. Die Höhe ist in diesem Falle nach einer gegebenen Taxe oder dem Üblichen zu bestimmen (§*612 Abs. 2 BGB).
 
  • Like
Reaktionen: freak0815

fly4free

Erfahrenes Mitglied
18.02.2010
1.250
0
62
CH-AG
Na, da ist die Regelung hier in CH gut abgegrenzt.
Wird bei Bereitschaftsdiensten verlangt, dass der Mitarbeitende nach weniger als 30min am Arbeitsort zu sein hat, wird die ganze Bereitschaftszeit als Arbeitszeit betrachtet.
Alles andere ist Verhandlungssache.

Vorteil: klare, abgrenzbare Handhabung
Nachteil: Bereitschafts orientierte Unternehmen verwandeln die Bereitschaftszeit in richtige Arbeit - so geschehen in vielen Krankenhäusern

Aber generell gilt hier schon, dass die Verhandlung aufgrund des etwas entspannteren Arbeitsmarktes für die AN nicht so konfliktbeladen ist