Frage zu Selbständigkeit plus Midi-Job: Sozialversicherungen

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DUS

Erfahrenes Mitglied
13.08.2009
1.310
0
BKK
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N´Abend,

keine Ahnung, ob die folgenden (Anfänger-)Fragen hier in den Bereich "Leben & Leben lassen" bzw. überhaupt ins VFT-Forum passen. Aber Versuch macht (manchmal) klug. Und da es hier im Forum viele kluge Köpfe gibt, versuche ich es einfach mal. Also ...

Ich ziehe in Erwägung, nach 8 Jahren als Angestellter in UK nach DE zurückzukehren. Dabei ist eine denkbare Option, meine bisherige Angestelltentätigkeit von DE aus als Freelancer weiterzuführen. Das würde mir aber auch zeitlich und inhaltlich Freiräume lassen, um für andere Unternehmen parallel tätig zu werden. Soweit so gut. Nun sprach mich ein Agenturchef in DE an, ob ich nicht auch für ihn tätig werden könnte. Wir werden uns hierzu in den nächsten Tagen einmal treffen und uns einfach austauschen. Vorab hätte ich aber als Laie im deutsche Steuer- und Sozialversicherungsrecht hierzu einmal einige grundlegende Verständnisfragen. Konkret:

1/ Wenn ich als Freelancer für meinen bisherigen ArbG von DE aus weiterarbeiten sollte und diesem für meine Tätigkeit, rein als Beispiel auch für die weiterführenden Fragen unten, sagen wir im Jahr € 75.000,-- in Rechnung stellen würde, müsste ich für diese Tätigkeit (Sales) in Deutschland ein Gewerbe anmelden? Oder kann ich das ganz ohne "Gewerbe" als Privatperson machen und dann die Einkünfte im Rahmen meiner Einkommenssteuererklärung angeben und versteuern?

2/ Wenn ich für die oben erwähnte Agentur im Rahmen eines Midi-Jobs (zusätzlich zu meiner unter 1/ aufgeführten Selbständigkeit) für € 750,-- im Monat einige Stunden tätig wäre, dann würde die sozialversicherungspflichtige Absicherung (insbesondere die Krankenversicherung) dennoch auf Basis meiner Selbständigkeit erfolgen (mit den entsprechend höheren Beiträgen) und könnte nicht über den Midi-Job erfolgen, oder geht das doch? Ich gehe mal davon aus, dass das entsprechend von den Krankenkassen geprüft wird, oder nicht? Ansonsten wäre das ja für jeden Selbständigen ein viel zu einfacher Weg, um preiswert Krankenversicherungsschutz zu erlangen.

3/ Wenn die sozialversicherungspflichtige Absicherung ausschließlich über die "hauptberufliche Selbständigkeit" erfolgen kann/muss, würde ich dann in Deutschland wählen können zwischen PKV und freiwillig-versichertes Mitglied in der GKV? Sehe ich das richtig, dass ich in meinem obigen Beispiel mit einem Brutto-Einkommen von € 75.000 als freiwilliges Mitglied einen Beitragssatz von 15,5% auf die Bemessungsgrenze von im Jahr € 49.500,-- zahlen müsste, mithin also € 7.672,50 / Jahr bzw € 639,38 im Monat? Ganz schöner Brocken! :censored:

Wenn das alles in den nächsten Monaten konkreter werden sollte, werde ich alle aufkommenden Fragen dann auch sicherlich einmal vorab mit einem Steuerberater durchsprechen, aber jetzt für die erste Gedanken- und Gesprächsrunden würden mir erste Einschätzungen/Infos von Eurer Seite da schon einmal sehr weiterhelfen. Danke auf jeden Fall schon einmal im voraus!

DUS
 
Zuletzt bearbeitet:
S

schwaebele

Guest
Hi,

anbei mal meine ersten Infos bzw Anmerkungen soweit man es sagen darf ;)

1/ Wenn ich als Freelancer für meinen bisherigen ArbG von DE aus weiterarbeiten sollte und diesem für meine Tätigkeit, rein als Beispiel auch für die weiterführenden Fragen unten, sagen wir im Jahr € 75.000,-- in Rechnung stellen würde, müsste ich für diese Tätigkeit (Sales) in Deutschland ein Gewerbe anmelden? Oder kann ich das ganz ohne "Gewerbe" als Privatperson machen und dann die Einkünfte im Rahmen meiner Einkommenssteuererklärung angeben und versteuern?

Selbst ein Gewerbe kann man als "Privatperson" bzw. natürliche Person anmelden. Freeelance bzw. Freiberufler sind in deinem angesprochenen Umfeld auch natürliche Personen, die alle Einkünfte in der Einkommenssteuer angeben müssen. Die beiden größten Unterschiede zwischen Freiberufler und Gewerbe ohne Mitarbeiter sind die Bilanzierungspflicht für Gewerbe und die Zahlung der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist bei Hebesätzen bis 380%, aber egal bzw. besser, da die Gewerbesteuer bei der Einkommenssteuer wieder abgezogen wird und man dann weniger Sozi zahlt. Die Bilanzierungspflicht für Gewerbe kommt ab 50.000€ Gewinn, aber ist fast egal, wenn Du einen Steuerberater hast, der nicht nach Bilanzsummen oder Umsatz, sondern nach Aufwand abrechnet. Es ändert aber nichts mit den weiteren Punkten oder auch mit der Umsatzsteuer.

2/ Wenn ich für die oben erwähnte Agentur im Rahmen eines Midi-Jobs (zusätzlich zu meiner unter 1/ aufgeführten Selbständigkeit) für € 750,-- im Monat einige Stunden tätig wäre, dann würde die sozialversicherungspflichtige Absicherung (insbesondere die Krankenversicherung) dennoch auf Basis meiner Selbständigkeit erfolgen (mit den entsprechend höheren Beiträgen) und könnte nicht über den Midi-Job erfolgen, oder geht das doch? Ich gehe mal davon aus, dass das entsprechend von den Krankenkassen geprüft wird, oder nicht? Ansonsten wäre das ja für jeden Selbständigen ein viel zu einfacher Weg, um preiswert Krankenversicherungsschutz zu erlangen.

Die Krankenkasse bzw. die Rentenversicherung prüft, welche Tätigkeit wieviel Zeit und Einkommen bringt. Dadurch wäre deine Freiberuflichkeit/Gewerbe viel größer, also das relevant. Es gibt da ein paar Wege, aber das ist bei den Summen nicht sinnvoll bzw. zu teuer und zu aufwändig.

3/ Wenn die sozialversicherungspflichtige Absicherung ausschließlich über die "hauptberufliche Selbständigkeit" erfolgen kann/muss, würde ich dann in Deutschland wählen können zwischen PKV und freiwillig-versichertes Mitglied in der GKV? Sehe ich das richtig, dass ich in meinem obigen Beispiel mit einem Brutto-Einkommen von € 75.000 als freiwilliges Mitglied einen Beitragssatz von 15,5% auf die Bemessungsgrenze von im Jahr € 49.500,-- zahlen müsste, mithin also € 7.672,50 / Jahr bzw € 639,38 im Monat? Ganz schöner Brocken! :censored:

Du bist als Selbstständiger freiwillig versichert, also zahlst nur 14% + den Zusatzbeitrag je nach Kasse, also ca 580€ + x. Du kannst aber natürlich auch als selbstständiger in die PKV wechseln, aber bist dann auch in späteren Jahren in der PKV drin, also auch in der Rente. Man schätzt, dass man immer zwischen 600-700€ Kosten für Krankenversicherungen hat, nur dass bei der PKV die Kosten am Ende höher sind. Das ist aber auch sehr von der inidividuellen Auswahl bei der PKV abhängig.
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.765
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Freiwillige Versicherung in der GKV als Selbständiger dürfte nicht ohne weiteres gehen, siehe Par. 9 SGB V.