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N´Abend,
keine Ahnung, ob die folgenden (Anfänger-)Fragen hier in den Bereich "Leben & Leben lassen" bzw. überhaupt ins VFT-Forum passen. Aber Versuch macht (manchmal) klug. Und da es hier im Forum viele kluge Köpfe gibt, versuche ich es einfach mal. Also ...
Ich ziehe in Erwägung, nach 8 Jahren als Angestellter in UK nach DE zurückzukehren. Dabei ist eine denkbare Option, meine bisherige Angestelltentätigkeit von DE aus als Freelancer weiterzuführen. Das würde mir aber auch zeitlich und inhaltlich Freiräume lassen, um für andere Unternehmen parallel tätig zu werden. Soweit so gut. Nun sprach mich ein Agenturchef in DE an, ob ich nicht auch für ihn tätig werden könnte. Wir werden uns hierzu in den nächsten Tagen einmal treffen und uns einfach austauschen. Vorab hätte ich aber als Laie im deutsche Steuer- und Sozialversicherungsrecht hierzu einmal einige grundlegende Verständnisfragen. Konkret:
1/ Wenn ich als Freelancer für meinen bisherigen ArbG von DE aus weiterarbeiten sollte und diesem für meine Tätigkeit, rein als Beispiel auch für die weiterführenden Fragen unten, sagen wir im Jahr € 75.000,-- in Rechnung stellen würde, müsste ich für diese Tätigkeit (Sales) in Deutschland ein Gewerbe anmelden? Oder kann ich das ganz ohne "Gewerbe" als Privatperson machen und dann die Einkünfte im Rahmen meiner Einkommenssteuererklärung angeben und versteuern?
2/ Wenn ich für die oben erwähnte Agentur im Rahmen eines Midi-Jobs (zusätzlich zu meiner unter 1/ aufgeführten Selbständigkeit) für € 750,-- im Monat einige Stunden tätig wäre, dann würde die sozialversicherungspflichtige Absicherung (insbesondere die Krankenversicherung) dennoch auf Basis meiner Selbständigkeit erfolgen (mit den entsprechend höheren Beiträgen) und könnte nicht über den Midi-Job erfolgen, oder geht das doch? Ich gehe mal davon aus, dass das entsprechend von den Krankenkassen geprüft wird, oder nicht? Ansonsten wäre das ja für jeden Selbständigen ein viel zu einfacher Weg, um preiswert Krankenversicherungsschutz zu erlangen.
3/ Wenn die sozialversicherungspflichtige Absicherung ausschließlich über die "hauptberufliche Selbständigkeit" erfolgen kann/muss, würde ich dann in Deutschland wählen können zwischen PKV und freiwillig-versichertes Mitglied in der GKV? Sehe ich das richtig, dass ich in meinem obigen Beispiel mit einem Brutto-Einkommen von € 75.000 als freiwilliges Mitglied einen Beitragssatz von 15,5% auf die Bemessungsgrenze von im Jahr € 49.500,-- zahlen müsste, mithin also € 7.672,50 / Jahr bzw € 639,38 im Monat? Ganz schöner Brocken!
Wenn das alles in den nächsten Monaten konkreter werden sollte, werde ich alle aufkommenden Fragen dann auch sicherlich einmal vorab mit einem Steuerberater durchsprechen, aber jetzt für die erste Gedanken- und Gesprächsrunden würden mir erste Einschätzungen/Infos von Eurer Seite da schon einmal sehr weiterhelfen. Danke auf jeden Fall schon einmal im voraus!
DUS
keine Ahnung, ob die folgenden (Anfänger-)Fragen hier in den Bereich "Leben & Leben lassen" bzw. überhaupt ins VFT-Forum passen. Aber Versuch macht (manchmal) klug. Und da es hier im Forum viele kluge Köpfe gibt, versuche ich es einfach mal. Also ...
Ich ziehe in Erwägung, nach 8 Jahren als Angestellter in UK nach DE zurückzukehren. Dabei ist eine denkbare Option, meine bisherige Angestelltentätigkeit von DE aus als Freelancer weiterzuführen. Das würde mir aber auch zeitlich und inhaltlich Freiräume lassen, um für andere Unternehmen parallel tätig zu werden. Soweit so gut. Nun sprach mich ein Agenturchef in DE an, ob ich nicht auch für ihn tätig werden könnte. Wir werden uns hierzu in den nächsten Tagen einmal treffen und uns einfach austauschen. Vorab hätte ich aber als Laie im deutsche Steuer- und Sozialversicherungsrecht hierzu einmal einige grundlegende Verständnisfragen. Konkret:
1/ Wenn ich als Freelancer für meinen bisherigen ArbG von DE aus weiterarbeiten sollte und diesem für meine Tätigkeit, rein als Beispiel auch für die weiterführenden Fragen unten, sagen wir im Jahr € 75.000,-- in Rechnung stellen würde, müsste ich für diese Tätigkeit (Sales) in Deutschland ein Gewerbe anmelden? Oder kann ich das ganz ohne "Gewerbe" als Privatperson machen und dann die Einkünfte im Rahmen meiner Einkommenssteuererklärung angeben und versteuern?
2/ Wenn ich für die oben erwähnte Agentur im Rahmen eines Midi-Jobs (zusätzlich zu meiner unter 1/ aufgeführten Selbständigkeit) für € 750,-- im Monat einige Stunden tätig wäre, dann würde die sozialversicherungspflichtige Absicherung (insbesondere die Krankenversicherung) dennoch auf Basis meiner Selbständigkeit erfolgen (mit den entsprechend höheren Beiträgen) und könnte nicht über den Midi-Job erfolgen, oder geht das doch? Ich gehe mal davon aus, dass das entsprechend von den Krankenkassen geprüft wird, oder nicht? Ansonsten wäre das ja für jeden Selbständigen ein viel zu einfacher Weg, um preiswert Krankenversicherungsschutz zu erlangen.
3/ Wenn die sozialversicherungspflichtige Absicherung ausschließlich über die "hauptberufliche Selbständigkeit" erfolgen kann/muss, würde ich dann in Deutschland wählen können zwischen PKV und freiwillig-versichertes Mitglied in der GKV? Sehe ich das richtig, dass ich in meinem obigen Beispiel mit einem Brutto-Einkommen von € 75.000 als freiwilliges Mitglied einen Beitragssatz von 15,5% auf die Bemessungsgrenze von im Jahr € 49.500,-- zahlen müsste, mithin also € 7.672,50 / Jahr bzw € 639,38 im Monat? Ganz schöner Brocken!
Wenn das alles in den nächsten Monaten konkreter werden sollte, werde ich alle aufkommenden Fragen dann auch sicherlich einmal vorab mit einem Steuerberater durchsprechen, aber jetzt für die erste Gedanken- und Gesprächsrunden würden mir erste Einschätzungen/Infos von Eurer Seite da schon einmal sehr weiterhelfen. Danke auf jeden Fall schon einmal im voraus!
DUS
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