Vorstellungsgespräch in den USA - Kosten steuerlich absetzbar?

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Hoine89

Erfahrenes Mitglied
17.03.2015
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Guten Morgen,

nachdem ich bereits im Jahre 2013 für mehrere Monate in San Francisco ein Praktikum machen durfte, wurde ich von meinem ehemaligen Chef gefragt ob von meiner Seite aus Interesse bestehen würde, die Zusammenarbeit künftig wieder aufzunehmen.
Von meiner Seite besteht natürlich großes Interesse, wenngleich mir eine Frage bzgl. der Steuererklärung kommt (vorausgesetzt die Firma zahlt nichts dafür):

Kosten für Vorstellungsgespräche sind ja Werbungskosten. Ein Gespräch im Ausland, was auch dann noch eine Flugreise und Hotelkosten voraussetzt, hatte ich bisher noch nie. Wie verhält sich das mit der Steuer? Gibt es hier eine Obergrenze für die Kosten? Natürlich würde es einen Nachweis geben das ich hier nur den Termin wahr nehme und keine "privaten Vergnügungen" habe. Macht es einen Unterschied ob ich Y oder Y+ buche oder gibt es für so etwas eine Pauschale?

Danke&Gruß
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.143
13
Die Kosten für ein Vorstellungsgespräch im Ausland sind unbeschränkt als Werbungskosten absetzbar. M.E. könntest Du auch in C fliegen. Wichtig ist die von Dir erkannte Trennung von Vorstellungsgespräch und "privaten Vergnügen". Es geht also nur hin und schnell wieder zurück. Ich würde vorher so etwas mit dem Finanzamt abstimmen, die beraten ja auch. Zum Beispiel ob die akzeptieren, dass Du 2-3 Tage länger bleibst um dich am Wohnungsmarkt zu orientieren.

Natürlich wird da auch die Frage kommen, wieso Dein potentieller Arbeitgeber nicht die Kosten übernimmt. Ich hatte vor 25 Jahren ein Gespräch in New York, da wurde alles bezahlt LH C plus Hotelübernachtung im "The Plaza".

Selbst wenn Du die Kosten absetzen kannst muss Dir klar sein das je nach Grenzsteuersatz 80%-50% der Kosten bei Dir verbleiben !
 
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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
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1.217
ich bin kein Steuerexperte.
Da der Job im Ausland sein soll und dann wohl auch Steuern in USA und nicht in D gezahlt würden, erwarte ich eher eine Ablehnung. Sollte die Vorstellung für einen Job in D sein, dann sicherlich anders.
 

pumpuixxl

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
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71
Wieso fragst Du nicht einfach wegen der Übernahme deiner Reisekosten bei der US Firma nach, bevor Du dir den Kopf über die steuerliche Absetzbarkeit zerbrichst. Aus meiner Sicht würde es nicht wirklich für eine Firma sprechen, wenn solche Kosten nicht übernommen werden.
 
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airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.143
13
ich bin kein Steuerexperte.
Da der Job im Ausland sein soll und dann wohl auch Steuern in USA und nicht in D gezahlt würden, erwarte ich eher eine Ablehnung. Sollte die Vorstellung für einen Job in D sein, dann sicherlich anders.

Das ist vermtlich richtig und deshalb würde ich das in einem Gespräch mit dem Finanzamt klären; zu konkreten Details (wo angestellt, wo versteuert) würde ich mich aber eher bedeckt halten und sagen die seien noch unklar. Denn falls Du den Job nicht bekommst wirst Du im Zweifel die Kosten in Deutschland absetzen können, da dir ohne Arbeitsvertrag auch keiner nachweisen kann, wo denn der Job angesiedelt werden sollte.

Bezüglich der zeitlichen Dauer des Aufenthalts wäre für die spätere Dokumentation ein Einladungsschreiben / Time schedule o.ä. sinnvoll, das am besten auch Termine an mehreren Tagen nennt. Das vermeidet dann das Hinterfragen der Aufteilung Bewerbungskosten / private Kosten, da sind bei Dienstreisen die Finanzämter in den letzten Jahren sehr pingelig zu Lasten der Arbeitnehmer geworden.
Beispiel: Tag 1: Anreise Tag 2: zwei Gespräche Tag 3: Werks/Laborbesichtigung o.ä. und weiteres Gespräch mit xy. Das wichtige ist die Dokumentation, was dann wie stattgefunden hat ist für das Finanzamt dann eh kaum feststellbar, solange es einigermaßen plausibel klingt.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.154
469
ich bin kein Steuerexperte.
Da der Job im Ausland sein soll und dann wohl auch Steuern in USA und nicht in D gezahlt würden, erwarte ich eher eine Ablehnung. Sollte die Vorstellung für einen Job in D sein, dann sicherlich anders.

Ich bin auch kein Steuerexperte, würde aber Gegenteiliges vermuten. Da kommen dann vermutlich solche Sachen wie Diskriminierungsverbot in's Spiel.
Es kann auch deswegen nicht relevant sein, wo der Job ist, da Du die Kosten ja mit Deinem jetzigen, nicht mit Deinem künftigen Einkommen verrechnest. Stell' Dir vor, Du bewirbst Dich in D. für einen gemeinnützigen Job, bei dem Du gar nichts mehr verdienen würdest, oder eine Ausbildung, oder... . Trotzdem kannst Du natürlich die Kosten mit Deinem diesjährigen Einkommen verrechnen, nicht mit dem, was Du nächstes Jahr (nicht) verdienst.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.154
469
Zur Ausgangsfrage: Ich kann Dir auch nicht beantworten, ob es anerkannt wird, oder nicht (das kann am Ende ohnehin nur das FA), aber die Leute beim FA sind auch nicht doof. Ich würde davon ausgehen, daß je realistischer Dein Vorbringen, desto größer die Chance auf Anerkennung. Wenn Du nachweist, daß die Firma unbedingt Dich braucht, weil Du etwas kannst, was sonst keiner kann, steigen Deine Chancen. Wenn Du Dich bei McDoof zum Burger einwickeln bewirbst... das kannst Du Dir selber beantworten.