Einbürgerung jetzt oder später?

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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
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140
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Meine Frau ist chinesische Staatsangehörige. Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sie und den Antrag hat sie bereits gestellt. Die Bearbeitungsdauer liegt bei ~6 Monaten. Sie möchte auf jeden Fall dauerhaft in Deutschland leben, fühlt sich mit Deutschland auch mehr verbunden als mit ihrem Geburtsland. Da ein deutscher Reisepass div. Vorteile hat, war die Einbürgerung für sie eine klare Entscheidung.


Nun zum Hintergrund meiner Frage. Aktuell macht sie ihren zweiten Bachelor (in China hatte sie schon einen gemacht der hier auch anerkannt ist), Abschluss im nächsten Jahr. Sie hatte sich dabei an drei Unis beworben und wurde bei allen 3 ohne Tests akzeptiert, da die Unis für Ausländer bestimmte Quoten haben die sie erfüllen wollen. Deutsche Studenten mussten für den gleichen Studiengang Aufnahmetests bestehen und einen höheren Notendurchschnitt vorweisen. Vor dem Hintergrund frage ich mich, ob es nicht sinnvoll wäre ihre Einbürgerung noch etwas hinauszuzögern. Falls sie im nächsten Jahr mit ihrem Master beginnen will hätte sie es ja vielleicht wieder leichter als Ausländerin. Sie möchte dann zwar eigentlich arbeiten statt studieren, aber auch da hätte sie es dann evtl. leichter da größere Firmen bestimmte Ausländerquoten erfüllen wollen (war zumindest bei einer Freundin so, da sagte die Personalabteilung klar, dass ausschlaggebend war, dass sie eine ausländische Staatsangehörigkeit hat)? Was sagen die Entscheider dazu, ist das wirklich ein Kriterium bei der Einstellung oder völlig irrelevant bzw. sogar von Nachteil?
 

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.711
79
Bei der Einbürgerung in der CH bekommt das Land mit der ursprünglichen Nationalität das nicht unbedingt mit.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.950
985
DUS, HAJ, PAD
Ich habe zwei Pässe und die einen wissen dies nicht vom anderen. Kann Sie den chinesischen Pass nicht behalten?

Doppelte Staatsbürgerschaft gibt es nur:

von Geburt an (Elternteile mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten)
wenn nachträglich, nur wenn beides EU-Staatsangehörigkeiten
oder wenn der Ursprungsstaat nicht aus Staatsangehörigkeit entlässt (z.B. Iran, Mexiko)
oder bei Promibonus (z.B. Heid Klum)

Gegen alles andere wehrt sich die CDU seit Jahren erfolgreich mit Händen und Füssen, wegen der zig-Millionen Türken die keinen Doppelpass haben sollen. Die paar anderen die es dann auch betrifft sind Beifang.

Meine Frau hat auch als Ausländerin in D studiert, aber in einem Fach, wo auch deutsche keine Beschränkungen haben. Die Betreuung durch das international office ist teilweise hilfreich in Bezug auf ausländische Zeugnisse etc.

Häufige Reisen im Job z.B. nach UK können aber anstrengend für alle werden wegen Visa und wahrscheinlich indirekt Nicht-EU-Ausländer benachteiligen.
 
Zuletzt bearbeitet:

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
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Bei der Einbürgerung in der CH bekommt das Land mit der ursprünglichen Nationalität das nicht unbedingt mit.

Bei der Einbürgerung in D muss das Urspungsland aus der Staatsangehörigkeit entlassen. Sonst gibt es keine Einbürgerung. Oder es entlässt grundsätzlich nicht, oder es braucht Gründe für eine Beibehaltung. Aber im Geheimen geht das nicht.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
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Ich habe zwei Pässe und die einen wissen dies nicht vom anderen. Kann Sie den chinesischen Pass nicht behalten?

Selbst wenn sie unter die Ausnahmeregelungen fallen würde bei denen Deutschland es zulässt, dass die ursprüngliche Nationalität beibehalten werden kann, würde China es nicht akzeptieren. Deren Staatsbürgerschaft erlischt immer sobald man eine andere angenommen hat.

Btw. ich hab von Geburt an auch zwei, die Deutsche und Niederländische. Aber beide wissen voneinander (kannst in Deutschland auch ein Bußgeld bekommen wenn du es dem Einwohnermeldeamt verschweigst).

Aber darum ging es mir mit meiner Frage ja überhaupt nicht.
 
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janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
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DUS, HAJ, PAD
Bei der Einbürgerung in D muss das Urspungsland aus der Staatsangehörigkeit entlassen. Sonst gibt es keine Einbürgerung. Oder es entlässt grundsätzlich nicht, oder es braucht Gründe für eine Beibehaltung. Aber im Geheimen geht das nicht.

Tian wohnt mit seiner Frau imho nicht in der Schweiz. ;)
 
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S

Sun

Guest
Doppelte Staatsbürgerschaft gibt es nur:

von Geburt an (Elternteile mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten)
wenn nachträglich, nur wenn beides EU-Staatsangehörigkeiten
oder wenn der Ursprungsstaat nicht aus Staatsangehörigkeit entlässt (z.B. Iran, Mexiko)
oder bei Promibonus (z.B. Heid Klum)

Gegen alles andere wehrt sich die CDU seit Jahren erfolgreich mit Händen und Füssen, wegen der zig-Millionen Türken die keinen Doppelpass haben sollen. Die paar anderen die es dann auch betrifft sind Beifang.

Heidi wird ganz normal einen BBG Antrag gestellt haben, wie tausende andere Deutsche jedes Jahr.
 

JFK-LAX

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
287
4
FRA, HKG
Ist auch meine Info dass China es nicht zulässt.

Ein Bekannter von mir hat 3 Pässe :D HKG, Canada, US
 

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.711
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Fuer EU-Laender ist inzwischen KEINE BBG mehr erforderlich, wenn Ihr im Lebensland (EU-Land) naturalisieren wollt, da die zweite Aenderung zum Zuwanderungsgesetz am Aug-28-2007 in Kraft getreten ist. Diese hat zur Folge, dass nun alle in EU-Laendern und der Schweiz lebenden Deutschen, die eine BBG wollen, ohne BBG-Verfahren ihre doppelte Staatsbuergerschaft bekommen koennen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.838
6.856
Doppelte Staatsbürgerschaft gibt es nur:

von Geburt an (Elternteile mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten)
wenn nachträglich, nur wenn beides EU-Staatsangehörigkeiten
oder wenn der Ursprungsstaat nicht aus Staatsangehörigkeit entlässt (z.B. Iran, Mexiko)
oder bei Promibonus (z.B. Heid Klum)

Gegen alles andere wehrt sich die CDU seit Jahren erfolgreich mit Händen und Füssen, wegen der zig-Millionen Türken die keinen Doppelpass haben sollen. Die paar anderen die es dann auch betrifft sind Beifang.

Meine Frau hat auch als Ausländerin in D studiert, aber in einem Fach, wo auch deutsche keine Beschränkungen haben. Die Betreuung durch das international office ist teilweise hilfreich in Bezug auf ausländische Zeugnisse etc.

Häufige Reisen im Job z.B. nach UK können aber anstrengend für alle werden wegen Visa und wahrscheinlich indirekt Nicht-EU-Ausländer benachteiligen.

Stimmt nicht US und Deutsche Staatsangehörigkeit sind gleichzeitig möglich, man muss in Deutschland nur nachweisen das man noch eine große Verbundenheit nach D hat.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
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Stimmt nicht US und Deutsche Staatsangehörigkeit sind gleichzeitig möglich, man muss in Deutschland nur nachweisen das man noch eine große Verbundenheit nach D hat.

Ja aber hier geht es um China und um eine ganz andere Frage ;)
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.838
6.856
Ja aber hier geht es um China und um eine ganz andere Frage ;)

In dem Post von Janetm nicht, in den darauf folgenden Antworten auch nicht. Unabhängig davon - kannst du ja in D die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen und das deinem Heimatland verschweigen - wie es ja auch viele Türken machen.
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Stimmt nicht US und Deutsche Staatsangehörigkeit sind gleichzeitig möglich, man muss in Deutschland nur nachweisen das man noch eine große Verbundenheit nach D hat.

Genauso ist es.

Die mir bekannten, ausgewanderten Deutschen besuchen mindestens einmal im Jahr Freunde und Verwandte in Deutschland, und keiner käme auf die Idee, den deutschen Paß freiwillig abzugeben.
 
S

Sun

Guest
In dem Post von Janetm nicht, in den darauf folgenden Antworten auch nicht. Unabhängig davon - kannst du ja in D die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen und das deinem Heimatland verschweigen - wie es ja auch viele Türken machen.

Eben nicht, da Deutschland vor der Einbuergerung einen Nachweis ueber die Aufgabe oder den Verlust der alten Staatsangehörigkeit verlangt.

Genauso ist es.

Die mir bekannten, ausgewanderten Deutschen besuchen mindestens einmal im Jahr Freunde und Verwandte in Deutschland, und keiner käme auf die Idee, den deutschen Paß freiwillig abzugeben.

Das ist fuer alle Laender so und Teil des BBG Antrags.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
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Eben nicht, da Deutschland vor der Einbuergerung einen Nachweis ueber die Aufgabe oder den Verlust der alten Staatsangehörigkeit verlangt.

In unseren Fall wollen die ihren Pass kassieren und an die Botschaft weiterleiten bevor sie die Urkunde über die Einbürgerung bekommt.

Bisher ist hier noch niemand auf meine Frage eingegangen.
 
S

Sun

Guest
Und wie machen das dann die Türken die so vorgehen?

Ohne jetzt "die Türken" zu kennen, wahrscheinlich indem sie die Türkische Staatsangehoerigkeit aufgeben, sich in Deutschland einbuergern lassen und danach wieder in der Türkei einbuergen lassen.

Das zieht zwar automatisch den Verlust der Deutschen Staatsangehoerigkeit nach sich, aber das bekommt normalerweise in Deutschland niemand mit und bleibt daher folgenlos.
 
S

Sun

Guest
In unseren Fall wollen die ihren Pass kassieren und an die Botschaft weiterleiten bevor sie die Urkunde über die Einbürgerung bekommt.

Bisher ist hier noch niemand auf meine Frage eingegangen.


Wurde doch schon alles gesagt. Das Firmen Ausländerquoten haben halte ich für absoluten Quatsch. Und ob es bei einer möglichen Uni Bewerbung von Vorteil ist Ausländer zu sein ist mal dahingestellt, kann genauso gut sein das bis dahin die Situation ganz anders aussieht.