7 Jahre alter vollstreckbarer Titel - nochmal losziehen?

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unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
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LEB/ERF
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Die folgende Sache ist für mich mehr eine emotionale Angelegenheit, daher würde ich mal den geneigten (ggf. rechtsversierten) user um eine nüchterne Einschätzung bitten, ob ich hier nochmal aktiv werden sollte.

Ca. 2006 habe ich ne Auftragsarbeit für eine Berliner Filmfirma gemacht, sehr spontan und auf Kante genäht. Bezahlt wurde ich nie, was mich am meisten bei der Nummer ärgert, ist dass der Inhaber (seinerzeit Einzelunternehmen) nie die Absicht hatte, mich zu bezahlen, weil er schon zu dem Zeitpunkt pleite war.

Der Rechnungsbetrag war "lediglich" um die 1.000 EUR, das ganze endete mit einem Titel und einem erfolglosen Versuch des Gerichtsvollziehers, irgendwas zu versilbern. Also dachte ich mir "Arschloch" und machte gedanklich n Haken dran.

Letztes WE sprang mir dann auf einem Festival der Ü-Wagen jener Firma ins Auge, kurz danach tauchte mein Schuldner in der Garderobe der Band auf, die ich an dem Tag betreute, um Hallo zu sagen. Als er mich erblickte, verschwand er sofort wieder, allerdings hätte ich ihn da eh nicht vor versammelter Mannschaft runtergeputzt - das kann ich noch ganz gut trennen.

Kurze Google Recherche ergab, dass die Firma wieder aktiv ist, allerdings als GmbH (ursprünglicher Firmenname wurde um ein "Media GmbH" ergänzt) und nicht mit meinem Schuldner als GF. Er ist aber offensichtlich für jene GmbH aktiv.

Schicke ich einfach rotzfrech die Rechnung mit einer Kopie des Titels mal an die GmbH und gucke was passiert? Sollte er in der GmbH angestellt sein, müsste ich ja theoretisch seinen Lohn pfänden lassen können. Der Aufwand für den AG ist aber in dem Fall nicht ganz ohne, sodass er vielleicht eine andere Lösung sucht. Was ist aber, wenn mein Schuldner nicht dort angestellt ist und als Selbständiger auf Provisionsbasis arbeitet? Da habe ich ja vermutlich keine rechtliche Handhabe gegen die GmbH.

Oder lasse ich einfach den Haken dran? Inkasso & co ist leider so gar nicht mein Metier und ich brauche es zum Glück auch fast nie...
 

gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
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503
STR
Oder lasse ich einfach den Haken dran? Inkasso & co ist leider so gar nicht mein Metier und ich brauche es zum Glück auch fast nie...
Wir haben damit zum Glück ebenfalls wenig zu tun. Aber ich weigere mich unseren "Fisch" (ähnliche Konstellation wie bei Dir) vom Haken zu lassen. Die Summe ist bei uns etwas größer. Da ich mich nicht täglich daran erinnern will verfolgt das bei uns ein Anwalt (und ein unmotivierter GV).

Habe ich eigentlich schon erwähnt, dass man sich als Gläubiger mit Titel in Deutschland verar*** vorkommen kann?
 
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Hopper

Erfahrenes Mitglied
29.04.2010
3.613
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grounded
Du hast doch die Lösung schon selber erkannt. Wenn du tatsächlich einen Titel gegen Paul Müller persönlich hast und nicht gegen die Müller GmbH, die es nicht mehr gibt und nichts mit der Müller Medien GmbH zu tun hat, dann kannst du bei Paul Müller das Geld einfordern. Ist aber die Frage, ob er da nicht vielleicht unentgeltlich in der Müller Medien GmbH mitarbeitet, die seiner Ehefrau gehört (das kann man dem Handelsregister entnehmen) und die beiden haben Gütertrennung und er hat einen Haufen Schulden. Auch diese Konstellation kann vorkommen.

Statt Rechnung einfach persönlich bei ihm auflaufen und freundlich fragen wie es denn mit deiner Forderung aussieht, an der Reaktion kannst du vielleicht was ablesen.
 
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Reaktionen: unblack und Andreas91

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
6
LEB/ERF
Danke erstmal für feedback!

1.000 EUR sind zwar - prinzipiell - viel Geld, aber ein Betrag, bei dem ich mir recht genau überlegen muss, wie viel Zeit (und damit wieder Geld) ich in deren Rückgewinnung investiere. Vor allem, wenn man nicht weiß, ob da überhaupt was zu holen ist.
Persönlich auflaufen ist irrelevant, da müsste ich 300 km fahren, zudem weichen schon wieder Adresse im Impressum der Firma und der im HR ab (Berlin in direkter Nachbarschaft zum Dom vs. Brandenburger Pampa).
Dass er für die GmbH aktiv ist, zeigt sich aber schon daran, dass er sich desöfteren auf seiner FB-Seite mit seinen Auftragnehmern ablichten lässt.

Aber ich werds wohl einfach mal wieder direkt probieren... (EDIT: also erstmal per Mail)
 
Zuletzt bearbeitet:

Marcus1968

Aktives Mitglied
05.02.2015
122
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Ist denn schon jemals eine Pfändung eingeleitet worden? Ist nun der Geschäftsführer der (neuen) GmbH die gleiche Person wie dein Schuldner? Wenn der Schuldner, wie beschrieben, sich schon verdrückt wenn Du öffentlich irgendwo auftauchst, so wird er dich auch nicht empfangen wollen bei einem Besuch deinerseits.
 

Hopper

Erfahrenes Mitglied
29.04.2010
3.613
1.777
grounded
Dass er für die GmbH aktiv ist, zeigt sich aber schon daran, dass er sich desöfteren auf seiner FB-Seite mit seinen Auftragnehmern ablichten lässt.

Aber ich werds wohl einfach mal wieder direkt probieren... (EDIT: also erstmal per Mail)

Letztlich muss natürlich auch etwas zu holen sein, er muss also ein Gehalt über der Pfändungsfreigrenze beziehen und wenn er Familienvater ist, dann ist die schon einmal ziemlich hoch. Meiner Erfahrung nach haben die Leute, die immer die größte Show abziehen und in den tollsten Klamotten rumlaufen meist keine Kohle und einen Haufen Schulden. Aber vielleicht ist bei dem Typen ja auch alles solide oder er hat sogar Vermögenswerte wie etwa eine Immobilie, in die du reinpfänden kannst.

Eine E-Mail ist allerdings super unverbindlich. Schick einen Brief per Einschreiben mit Frist und biete auch Teilzahlung an und stelle verbindlich klar, dass du andernfalls ohne weitere Rücksprache vollstrecken wirst. Macht ein Anwalt auch nicht anders, der schreibt sicher keine E-Mail, höchstens zusätzlich vorab.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
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1.194
...
Eine E-Mail ist allerdings super unverbindlich. Schick einen Brief per Einschreiben mit Frist und biete auch Teilzahlung an und stelle verbindlich klar, dass du andernfalls ohne weitere Rücksprache vollstrecken wirst. Macht ein Anwalt auch nicht anders, der schreibt sicher keine E-Mail, höchstens zusätzlich vorab.

kann man ihm das nicht per facebook zustellen, so ne Art öffentlicher Aushang ;)
 
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gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
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STR
Das gibt nur Ärger. Mein Anwalt hat es verboten. Das schmerzt umso mehr, da sich der Schuldner auf FB als der große Zampano aufführt. Er ledert großsüurig über Poliker ab (Anstand und so) und teilt die Bilder seiner Traumhochzeit in Südafrika (die wir wohl mitfinanziert haben :cry: ).
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
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Das gibt nur Ärger. Mein Anwalt hat es verboten. Das schmerzt umso mehr, da sich der Schuldner auf FB als der große Zampano aufführt.

Ja, das gebietet zudem die Professionalität, einen öffentlichen Pranger zu vermeiden. Er hat zwar einen Ruf zu verlieren - ich aber auch. Daher konnte ich ihn da auch nicht am Samstag runtermachen - es hätten lauter Unbeteiligte drumrum gestanden, die mich zudem nicht dafür bezahlen, dass ich da meine geschäftlichen Fehden austrage.

Die "xyz Media GmbH" hat im Übrigen gerade geschrieben, dass sie mir nicht weiterhelfen können, ich möge mich an xyz wenden. Sehr lustig.

@Hopper: ich vermute ganz stark, dass ein Pfändungsversuch ins Leere laufen würde, ansonsten hätten sie keine GmbH mit anderen GF davor gebaut. Wobei man mal auseinandernehmen müsste, ob die GmbH eine Neugründung war oder durch eine Umfirmierung bzw. Unternehmenskauf entstanden ist. Aber der Aufwand steht halt nicht in Relation zum mir entstandenen Schaden - wenns um was 5stelliges ginge, wäre es was anderes.
Mir gehts da wohl wie gabenga - die Selbstdarstellung und das "weitermachen" des Schuldners grämt mich mehr als die verlorene Kohle.
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
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19
Wobei man mal auseinandernehmen müsste, ob die GmbH eine Neugründung war oder durch eine Umfirmierung bzw. Unternehmenskauf entstanden ist.
Zumindest eine Umfirmierung sollte ganz easy unter unternehmensregister.de nachvollziehbar sein.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.572
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mit einem guten GV sollte es mit einer Taschenpfändung klappen. Gerade wenn Leute so grossspurig auftreten verkünden sie u.U. auch den nächsten grossen Event, bei dem sie nett ausgestattet erscheinen. Nach Berichten soll dies recht erfolgreich verlaufen.
 
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Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
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Howard Johnson
Hatte er damals Privat-Insolvenz angemeldet? Die wäre ja rum nach den 7 Jahren, dürfte er selber wieder belangt werden.
Kennst Du evtl. jmd oder sogar einen ortsansässigen GV bei dem Schuldner? Das hilft sehr viel, wenn Du auf diese Weise Informationen einholen kannst - meist sogar kostenlos.

Eine andere Möglichkeit wäre, den Titel zu verkaufen, zB an die Titelbörse.

Viel Glück!
 
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unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
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LEB/ERF
sind wir da nicht beim "Pranger"?

Die Seite ist ja nicht in der Form öffentlich.

Soweit ich das jetzt recherchiert habe, ist er nicht in die Inso gegangen, sondern es wurde eine komplett neue GmbH gegründet, in der er - auch lt. aktueller Aussage des GF - angestellt ist.
Warum der GV seinerzeit nichts pfänden konnte, müsste ich nochmal beim damaligen Inkassobüro nachfragen, das weiß ich einfach nicht mehr.

O-Ton jener Media GmbH: "Sehr geehrter Herr unblack,

ich bin Geschäftsführer der xyz Media GmbH.
Was vor der Gründung der Firma mit jetzigen Angestellten der xyz Media GmbH vereinbart oder versichert wurde kann ich nicht kontrollieren oder abgleichen. Dies steht mir auch nicht zu.
Selbstverständlich werde ich Ihre E Mail an unseren Angestellten Herrn X weiterleiten."

Ist natürlich ein Schmierentheater ohne Ende, da auf allen Publikationen immer nur Herr X auftritt, aber nie die GF. Ich vermute daher mal, dass sie wissen, was sie tun und sein Gehalt so niedrig halten, dass man nix pfänden kann. Ich weiß auch, dass ich da nicht der Einzige in der Warteschlange bin.
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
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MUC/EDMM
Eine vielleicht dumme Frage meinerseits, aber kannst Du Deinen Titel nicht an ein Inkasso-Büro verkaufen? Selbst wenn sie 50% dann für sich behalten, so hat Du aber immerhin 50% Deiner Forderung wieder drin... ?
 
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unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
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LEB/ERF
Eine vielleicht dumme Frage meinerseits, aber kannst Du Deinen Titel nicht an ein Inkasso-Büro verkaufen? Selbst wenn sie 50% dann für sich behalten, so hat Du aber immerhin 50% Deiner Forderung wieder drin... ?

Ja, das nennt man dann "factoring". Aber ob jemand einen 7 Jahre alten einzelnen Titel aufkaufen mag, müsste ich auch erstmal eruieren.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
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Howard Johnson
Ich kann Dir gerne den Kontakt herstellen mit Titelbörse.

Ansonsten: Das Verhalten der Firma ist ja jetzt nicht so mißverständlich. Wahrscheinlich wird da real nix da sein, was man pfänden kann.
Ich habe einen 10 Jahre alten Titel. Weniger Geld, aber auch weniger wert :eek:
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
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LEB/ERF
Ich kann Dir gerne den Kontakt herstellen mit Titelbörse.

Ansonsten: Das Verhalten der Firma ist ja jetzt nicht so mißverständlich. Wahrscheinlich wird da real nix da sein, was man pfänden kann.

In der (neuen) Firma an sich könnte man definitiv einen Haufen Equipment pfänden, nur habe ich gegen die keinen Titel.

Ich habe jetzt einfach mal ein "Friedensangebot" gemacht (originäre Forderung begleichen und ich entwerte den Titel), ansonsten habe ich ja noch 23 Jahre Zeit, ihm anderweitig ans Bein zu strullern... ;)
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.785
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Ist auch im Einzelhandel andauernd zu sehen. Dann wird aus "Schmidt's Schuhpalast" einfach "Schuhpalast Schmidt" und für den Kunden hat sich nix geändert. Nur die Gläubiger bleiben auf der Strecke.
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
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LEB/ERF
Ich habe eben meinen Anwalt im Supermarkt getroffen (wohnen in einer Kleinstadt mag flugtechnisch blöd sein, aber bei sowas ist es toll ;)), der meinte dass ich mir auf jeden Fall mal einen Gesellschafterauszug im HR ziehen soll. Denn wenn mein Schuldner weiter federführend ist, muss er ja irgendwo Kohle ziehen bzw. bunkern. Und an die Gesellschaftsanteile könnte man rankommen. Das wäre also auf jeden Fall spannend zu wissen.
 
F

feb

Guest
Um die ganzen Fehlmeinungen über eine geeignete Zwangsvollstreckung zu kommentieren bräuchte ich etwa eine Stunde. Mache ich nicht, ich bin mit vergüteten Aufträgen gut ausgelastet:D. Daher nur kurz:

Ich hätte vorgeschlagen (1.) vorläufiges Zahlungsverbot gegen die GmbH wg Zahlung von Gehalt, Prämien etc und gegen Finanzamt wg eventueller Steuererstattungsansprüche etc und folgend (2.) Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) wg gleicher Ansprüche wie unter (1.) und zusätzlich Pfändung der (eventuellen) Geschäftsanteile und (3.) Pfändung und Taschenpfändung durch den GV bei einem der nächsten Events (das von ihm mitgeführte Eventequipment könnte durchaus werthaltig sein).

Selbst wenn alles ins Leere geht, macht man mit einer solcher Vorgehensweise so viel Wind und Stress... und erreicht erstaunlich oft eine gewisse Zahlungsbereitschaft.

All' dies macht man aber überfallsartig und niemals mit "Ankündigung".
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
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LEB/ERF
All' dies macht man aber überfallsartig und niemals mit "Ankündigung".

Du meinst, da war meine Mail bezgl. "Friedensangebot" schon zu viel? Im Zweifelsfalle lasse ich das gerne auch nochmal ein Jahr liegen, wenn es taktisch klug ist. (1) verstehe ich mit meinem Amateurwissen nur halb, aber das kann mir ja ggf. wieder ein Anwalt zwischen zwei Supermarktregalen erklären... :D
 
F

feb

Guest
Du meinst, da war meine Mail bezgl. "Friedensangebot" schon zu viel? Im Zweifelsfalle lasse ich das gerne auch nochmal ein Jahr liegen, wenn es taktisch klug ist. (1) verstehe ich mit meinem Amateurwissen nur halb, aber das kann mir ja ggf. wieder ein Anwalt zwischen zwei Supermarktregalen erklären... :D

Ja. Schuldner sollten im Rahmen der Vollstreckung niemals vorgewarnt werden. Das Überraschungsmoment ist für den Schuldner purer Stress und fördert die Einigungs-/ Zahlungswilligkeit.

Keine Angst vor Beauftragung eines Anwalts. Bei einem Vollstreckungsgegenstandswert bis € 1500 kostet dessen Tätigkeit bei einer Vollstreckung sage und schreibe € 41,40 (netto) pro Maßnahme, hinzu kommen Zustellungs- und Gerichtsvollzieherkosten iHv ca € 50.
 
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