Verweis auf Privatklageweg

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SalesConsultant

Erfahrenes Mitglied
13.09.2015
357
11
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Hallo Foristen!

Hier sind ja auch einige Juristen unterwegs. Unter welchen Umständen darf die StA eine Anzeige wegen Beleidigung/Nötigung auf den Privatklageweg verweisen?
Als weitestgehender Laie würde ich annehmen, dass eine Beleidigung/Nötigung im Straßenverkehr durchaus ein öff. Interesse hervorruft?

Gibt es eine Möglichkeit diese Entscheidung anzufechtn und wie erfolgreich wäre so etwas?
Lohnt der Privatklageweg oder ist das verschwendete Zeit und Geld? Ist der Privatklageweg dann auch eine strafrechtliche Verfolgung oder nur noch die Wahrnehmung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen/Schmerzensgeld?

Vielen Dank!
Euer Robin Hood
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.391
152
Ich schreibe mal direkt hinter Deine Fragen:

Hallo Foristen!

Hier sind ja auch einige Juristen unterwegs. Unter welchen Umständen darf die StA eine Anzeige wegen Beleidigung/Nötigung auf den Privatklageweg verweisen? Du schreibst es ja in der nächsten Frage selbst: wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Bei Beleidigung kommt es beispielsweise darauf an, ob diese erheblich ist.

Als weitestgehender Laie würde ich annehmen, dass eine Beleidigung/Nötigung im Straßenverkehr durchaus ein öff. Interesse hervorruft? Nicht generell, hängt vom Einzelfall ab. Stinkefinger oder Fahrverhalten, das nur Dich betroffen hat, eher nicht.

Gibt es eine Möglichkeit diese Entscheidung anzufechtn und wie erfolgreich wäre so etwas? Jetzt kommt das eigentliche Problem: Du hast kein ordentliches Rechtsmittel, nur die Gegenvorstellung oder die Dienstaufsichtsbeschwerde. Beide nicht wirklich erfolgversprechend.

Lohnt der Privatklageweg oder ist das verschwendete Zeit und Geld? Sagen wir so: Privatklage ist doch sehr unüblich, sollte anwaltlich betreut werden und kostet dann entsprechend. Im Fall der Verurteilung hättest Du einen Ausgleichsanspruch hinsichtlich wenigstens eines Teils Deiner Kosten.

Ist der Privatklageweg dann auch eine strafrechtliche Verfolgung oder nur noch die Wahrnehmung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen/Schmerzensgeld? Und als weitere Antwort auch zu der vorherigen Frage: Du kannst damit eine strafrechtliche Verurteilung erreichen - wenn Du das unter lohnen verstehst, dann kann es sich lohnen. Zivilrechtliche Ansprüche bleiben außen vor, wenn das Gericht nicht beispielsweise eine Einstellung gegen Zahlung eines Betrages x an Dich beschließt.

Vielen Dank!
Euer Robin Hood
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ergänzen könnte man, dass Privatklagen bei Gerichten nicht wirklich beliebt sind.

Schon aus dem Grund ist es unwahrscheinlich, dass es in einer strafrechtlichen Verurteilung mündet.

Meist macht es mehr Sinn, jemanden zivilrechtlich auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Aber natürlich nur dann falls es die realistische Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung gibt.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Interessehalber: eigene Erfahrung oder von Richtern o.ä. gesagt bekommen?

Im Studium gesagt bekommen. Später in der praktischen Ausbildung. Von Kollegen. Und dann, als ich anfangs "alles gemacht" habe, auch eigene Erfahrung. Jedenfalls subjektiv.

Ist ja nun mal das Wesen der Antragsdelikte, objektiv vergleichsweise harmlos zu sein. Für den Betroffenen kann sich das naturgemäß anders darstellen. Aber welcher Richter ist ernsthaft scharf darauf, über einen Stinkefinger zu verhandeln? In "normalen" Verfahren geht es um Delikte, die womöglich durch den Finger ausgelöst wurden... :)

Meine, mal irgendwann gelesen zu haben, dass nur etwa eines von 1000 Urteilen in einem Privatklageverfahren ergeht. Und das war vor Ewigkeiten. Heute sicher noch weniger.

Mein Fazit zur Privatklage: tot und begraben.
 
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crobunj

Erfahrenes Mitglied
07.08.2015
2.283
1
DUS
Ich Klinke mich mal hier ein.
Wie Standhaft sich Videoaufnahmen von Privat während der Fahrt als Beweismittel wenn ein Drängler sich an die Stossstange drängelt samt Finger?
Lohnt das ? Oder muss es erst bis zum Crash kommen das man weiteres dann zusätzlich ahnden würde?
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Ich Klinke mich mal hier ein.
Wie Standhaft sich Videoaufnahmen von Privat während der Fahrt als Beweismittel wenn ein Drängler sich an die Stossstange drängelt samt Finger?
Lohnt das ? Oder muss es erst bis zum Crash kommen das man weiteres dann zusätzlich ahnden würde?


Lächeln!
Du bist vor ihm...
...und er hinter dir!
Lächeln!
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Interessehalber: eigene Erfahrung oder von Richtern o.ä. gesagt bekommen?

Ich kann jedem Richter nur wünschen, solch ein Anliegen mit einem gepflegten Stinkefinger zu beantworten. Es gibt leider erheblich Schlimmeres, das mangels Ressourcen nicht verhandelt wird.