Lufthansa Group reduziert pauschale Kompensation bei Downgrades von First nach Business

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rcs

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06.03.2009
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München
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Zum 01.11.2016 werden die pauschalen Kompensations-Beträge im Fall eines Downgrades von der First Class in die Business Class angepasst und bei Lufthansa als auch SWISS vereinheitlicht. Die pauschale Downgrade-Kompensation am Flughafen richtet sich zukünftig nach der Buchungsklasse.

Passagiere, die in F-Klasse gebucht waren, erhalten im Fall eines Downgrades eine pauschale Kompensation in Höhe von 4.000 EUR wie bisher.
Passagiere, die in A-Klasse gebucht waren, erhalten im Fall eines Downgrades eine pauschale Kompensation in Höhe von 2.000 EUR.
Passagiere die in O-Klasse gebucht waren, erhalten im Fall eines Downgrades eine pauschale Kompensation in Höhe von 1.000 EUR.
 

Ningnaja

Erfahrenes Mitglied
06.07.2011
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nähe Pattaya, Thailand, BKK
Zum 01.11.2016 werden die pauschalen Kompensations-Beträge im Fall eines Downgrades von der First Class in die Business Class angepasst und bei Lufthansa als auch SWISS vereinheitlicht. Die pauschale Downgrade-Kompensation am Flughafen richtet sich zukünftig nach der Buchungsklasse.

Passagiere, die in F-Klasse gebucht waren, erhalten im Fall eines Downgrades eine pauschale Kompensation in Höhe von 4.000 EUR wie bisher.
Passagiere, die in A-Klasse gebucht waren, erhalten im Fall eines Downgrades eine pauschale Kompensation in Höhe von 2.000 EUR.
Passagiere die in O-Klasse gebucht waren, erhalten im Fall eines Downgrades eine pauschale Kompensation in Höhe von 1.000 EUR.

Es wäre interessant zu wissen, wie dies bis anhin war.
 

rcs

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06.03.2009
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Steht eigentlich klar drin - 4.000 EUR ist der bisherige Pauschalbetrag. Dieser bleibt nur noch bei ursprünglich bezahlter Buchungsklasse F bestehen.
 

Daumueller

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24.05.2014
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Die eigentlich viel spannendere frage ist: wie regelmäßig gibt es mittlerweile downgrades aus F, wenn man hier bei der Kompensation einen Hebel sieht?
 
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Fare_IT

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06.12.2012
4.487
15
Farewell City
https://reise-recht-wiki.de/eg2612004.html#point10

Artikel 10 Höherstufung und Herabstufung
(1) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine höhere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so darf es dafür keinerlei Aufschlag oder Zuzahlung erheben.
(2) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger 30 % des Preises des Flugscheins oder
b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km, mit Ausnahme von Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km 50 % des Preises des Flugscheins oder
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, 75 % des Preises des Flugscheins.

Wie kann eine Pauschalierung Bestand haben,
WENN es eine prozentuale Regelung in der EU Fluggastrechte VO gibt?
 

Yeehaw

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07.10.2014
515
164
Dies gilt dann pro Richtung, also für einen RT FRA-NYC in A dann 4000?
 

Anonyma

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16.05.2011
16.098
8.272
BRU
Die eigentlich viel spannendere frage ist: wie regelmäßig gibt es mittlerweile downgrades aus F, wenn man hier bei der Kompensation einen Hebel sieht?

Ich vermute eher, dass das mit der zunehmenden Anzahl an relativ günstigen A-Tarifen zu tun hat, wo bei 4.000 Euro (pro Richtung) die Kompensation weit über dem gezahlten Ticketpreis läge...
 
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rcs

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06.03.2009
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Gibt es neben der Kompensation immer noch die Differenz des Ticketpreises?
Gab es bei der Lufthansa Group eigentlich noch nie. Dafür wird ja die Kompensation bezahlt. Entweder Pauschalbetrag als Kompensation ODER Differenz des Ticketpreises plus dann noch eine Geste des Kundendialogs.

Wie kann eine Pauschalierung Bestand haben,
WENN es eine prozentuale Regelung in der EU Fluggastrechte VO gibt?
Du kannst selbstverständlich am Flughafen auf die pauschale Kompensation verzichten, und Dir dann je nach Rechtslage eine Erstattung basierend auf dem Ticketpreis holen. In den meisten Fällen fährst Du damit allerdings (teilweise deutlich) schlechter als mit den Pauschalbeträgen.

Die Pauschalbeträge gibt es deshalb, da die Mitarbeiter am Flughafen oftmals nicht das Wissen haben, innerhalb von kürzester Zeit den Wert des einzelnen von einem Downgrade betroffenen Flugcoupon auszurechnen.
 

LH88

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08.09.2014
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Natürlich nicht. Dafür wird ja die Kompensation bezahlt.


Du kannst selbstverständlich am Flughafen auf die pauschale Kompensation verzichten, und Dir dann je nach Rechtslage eine Erstattung basierend auf dem Ticketpreis holen. In den meisten Fällen fährst Du damit allerdings (teilweise deutlich) schlechter als mit den Pauschalbeträgen.

Ob das bei O Tickets gilt? Und auch die 2000€ sind meist weniger als 75% des A Tickets (bei >3500KM).
 

rcs

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06.03.2009
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Und auch die 2000€ sind meist weniger als 75% des A Tickets (bei >3500KM).
Dann rechne Dir mal bei den meisten A-Tickets den Couponwert einer möglicherweise betroffenen Langstrecke aus. "Meist weniger" würde ich hier keinesfalls unterschreiben.
 

LH88

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08.09.2014
13.841
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Dann rechne Dir mal bei den meisten A-Tickets den Couponwert einer möglicherweise betroffenen Langstrecke aus. "Meist weniger" würde ich hier keinesfalls unterschreiben.

A Tickets sind doch selten für unter 4000€ zu bekommen? Oder? - Ich habe das immer so verstanden das der gesamte Ticketpreis Grundlage der Kompensation ist, nicht der anteilige.

Bei Grundlage des anteiligen Ticketpreises, wäre die Kompensation für ein Downgrade c -> Y oft ein sehr gutes Geschäft für die Airline.
 
Zuletzt bearbeitet:

rcs

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06.03.2009
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München
A Tickets sind doch selten für unter 4000€ zu bekommen? Oder? - Ich habe das immer so verstanden das der gesamte Ticketpreis Grundlage der Kompensation ist, nicht der anteilige.
Natürlich ist nur der Wert des einzelnen Coupons die Grundlage. Die Airline berechnet den für den vom Downgrade betroffenen Flug entrichteten Flugpreis und erstattet nur darauf dann den prozentualen Anteil.
 

LH88

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08.09.2014
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Natürlich ist nur der Wert des einzelnen Coupons die Grundlage. Die Airline berechnet den für den vom Downgrade betroffenen Flug entrichteten Flugpreis und erstattet nur darauf dann den prozentualen Anteil.

Wie geschrieben das wäre für die Airline sehr oft ein wirklich gutes Geschäft - daher müssten die das eigentlich gerne und freiwillig zahlen. In der Verordnung steht Ticketpreis und der sollte auch gemeint sein - ich lasse mich da gerne eines besseren belehren.

Aber mal ein stumpfes Bsp. mit fiktiven (aber realistischen Zahlen).

Gebucht FRA-NYC-FRA in C für 2400€ - downgrade auf einem Leg, macht 900€ Kompensation - und die Airline erhält für einen OW auf der Strecke in Y immer noch 300€ - wie gesagt ein gutes Geschäft für die Airline.

Bei dem gar nicht so fiktiven Bsp. FRA-BKK-FRA in C würde man im Falle eines Downgrades C -> Y immer noch für eine Strecke in Y über 500€ bezahlen - wo ist da die vorgesehene "Strafe" für die Airline?
 
Zuletzt bearbeitet:

rcs

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06.03.2009
27.517
4.475
München
Erstens wäre das Downgrade bei Lufthansa von C dann nach E und nicht nach Y.

Zweitens hast Du als Fluggast auch immer die Wahl, die Beförderung in der niedrigeren Klasse abzulehnen, Dir die Denied Boarding Compensation zahlen zu lassen und Dich anderweitig zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu Deinem Ziel befördern zu lassen.

Drittens sind 300 EUR für die Beförderung auch in Economy jetzt kein gutes Geschäft für die Airline, gutes Geschäft sind Eco-Tickets die anteilig pro Strecke 600-700 EUR aufwärts kosten.
 

flyglobal

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25.12.2009
5.600
503
Ich vermute eher, dass das mit der zunehmenden Anzahl an relativ günstigen A-Tarifen zu tun hat, wo bei 4.000 Euro (pro Richtung) die Kompensation weit über dem gezahlten Ticketpreis läge...

Das ist sicher der Fall, und rein kalkulatorisch enspricht das in etwa den 'Realtitäten' zu einem durchschnittlichen Business Ticket (aber weites feld im Tarifdschungel).

Eine andere Frage/ Vermutung kommt mir da: Könnte diese Regelung auch im Zusammenhang damit stehen, dass man die First in Zukunft 'wesentlich' aktiver/ agressiver vermarktet und da auch mit eventueller stärkerer Überbuchung kalkuliert, nach dem Motto: wir lassen F immer rein, dann A je später gebucht, und schmeissen dann mehr 'als früher' erst O, dann A wieder raus, je nach erzieltem Ticketprsis. Also dass downgrades aufgrund agressiverer Vermarktung häufiger als bisher vorkommen werden?

Ist so ein Bauchgefühl.

RCS weiß ja vielleicht wie oft es in der Praxis zu downgrades kommt und ob sich diese dann gehäuft haben. Aber vielleicht werden sie sich häufen diese Downgrades?

Flyglobal
 

Yeehaw

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07.10.2014
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164
Wenn das passieren sollte, dann hat LH aber irgendwas richtig falsch gemacht.

Gut, hast recht. Da fällt mir gerade ein, was denn bei einem Streik wäre und LH bucht mich um auf United oder.. oder.. und dort ist hin und zurück nur C frei.
Zum Glück streikt ja LH nur alle Schaltjahre mal, deshalb wird das nicht vorkommen
 

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
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08.03.2009
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MUC
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300x250
Vielleicht möchte LH die F zukünftig auch mehr überbuchen und baut quasi schon mal vor.