Bilder Lufthansa Technik

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LH1995PS

Neues Mitglied
25.04.2017
4
0
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Guten Abend zusammen,

kurze Frage: Ich habe vor sehr langer Zeit (2015 oder 2016) über einen Lufthansa Mitarbeiter an einer Besichtigung teilnehmen können, welche mich unter anderem durch die riesige Technik Halle in Cargo City Nord (FRA) sowie durch die A380 Halle führte. Ich hatte damals einen Fotoausweis und habe viele Bilder für den privaten Gebrauch machen können. Uns wurde damals gesagt, dass wir keine Bilder von offenen Triebwerken oder generell Technik Sachen (ich nenne es jetzt mal so) machen dürfen, dieser Bitte bzw diesem ausdrücklichen Verbot sind wir natürlich auch nachgekommen, ist ja auch klar.

Ich habe nun drei Bilder (allgemeine Bilder wo man einfach einen A380 sieht - keine offenen Triebwerke, Fahrwerke oder technische Sachen) hochgeladen und den Hinweis von einer Freundin (eine LH Mitarbeiterin) bekommen, dass das verboten sei - Allgemeine Bilder hochladen wurde uns damals bei der Tour nicht als verboten mitgeteilt. Die Frage ist nun: Was passiert(y)(y) Würde ich im schlimmsten Fall eine Mail von Lufthansa mit der Bitte um Löschung bekommen oder ist es egal? Die Reichweite des Bildes ist sowieso mehr als mini klein (vllt 50 Leute) und uns wurde damals nicht mitgeteilt, dass das strikt verboten sei (es handelt sich ja um normale Bilder eines A380 - Kann ich immerhin auch von der Besucherterrasse aus machen). Oder fällt das dann auf den LH Mitarbeiter von damals zurück?

Ich danke euch schonmal :D
 

wanderlust

Erfahrenes Mitglied
11.04.2009
1.162
9
grounded@CGN :-(
Habe in den letzten 10 Jahren 4 Touren bei LHT machen dürfen (3xFRA, 1xHAM) und jedesmal wurde unmissverständlich kommuniziert, dass fotografieren auf dem Werksgelände verboten ist und zur sofortigen Alarmierung des Werkschutzes sowie zum Abbruch der Tour führt. Ausnahme: Motive, die expliziert freigegeben wurden. Das waren Aufnahmen der Kabine (wenn aufgeräumt) und des Fliegers auserhalb der Hangars.

Leider gab es immer auch einige Idioten, die sich selbstsüchtig und dreist nicht an die Regeln hielten und hemmungslos auch ohne Freigabe fotografierten und auch vor dem "Mitgehenlassen" von Amenitiy-Kits und anderen "Souveniers" nicht zurückschreckten. Dabei wurde bewusst und egoistisch in Kauf genommen, die Betreiber dieses Forums und die angeschlossesene Comunity in Misskredit zu bringen.

Ich will nicht andeuten, dass Du zu "diesen Idioten" gehörst. Ich denke nur, dass LHT Grund genug hat, auf Verstösse gegen das Fotografierverbot auf dem Werksgelände energisch vorzugehen. Deshalb würde ich die Fotos sofort aus dem Netz nehmen und die Veröffentlichung (wenn sie Dir denn so wichtig ist) wie PAXfips sagt est mit LH klären.
 
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MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.043
8.081
Dahoam
Ich habe nun drei Bilder (allgemeine Bilder wo man einfach einen A380 sieht - keine offenen Triebwerke, Fahrwerke oder technische Sachen) hochgeladen und den Hinweis von einer Freundin (eine LH Mitarbeiterin) bekommen, dass das verboten sei - Allgemeine Bilder hochladen wurde uns damals bei der Tour nicht als verboten mitgeteilt.

Was verstehst Du unter "hochgeladen"? Auf eine private Seite, auf Facebook oder auf eine professionelle Fotoseite wo man Bilder verkauft?
Du solltest vielleicht dieses wichtige Detail erwähnen, da es riesige Unterschiede macht. Wenn ich auf Fb ein Foto an meinen Freundeskreis hochlade dürfte da wohl kaum jemand was verbieten da es eh nur ein eingschränkter Kreis sehen kann. Wird es öffentlich muss man schon mehr aufpassen und sobald man Geld dafür kassiert wird es vermutlich eh illegal ohne ausdrücklicher Genehmigung von LHT.

Bei mir sind die letzten Touren bei der LHT schon mindestens 5 Jahre her (HAM) da wurde das noch nicht so strikt gehandhabt. Bei einer privaten Führung (mit einem LH-Piloten) in FRA mussten wir vor dem Fotografieren erstmal in der Halle klären was erlaubt ist und haben auch vor der Führung einen Zettel mit den Spielregeln bekommen.

Grundsätzlich wird das leider immer strikter und bürokratischer gehandhabt. Sehr schade. Als ich 2001 in FRA ein Praktikum bei der LHT gemacht habe durfte ich sogar Freunde als Gäste mitreinbringen und man konnte alles ohne großes Hickhack fotografieren solange es LH-Flieger waren. War allerdings noch das analoge Foto-Zeitalter wo man nur wenige Fotos gemacht hat ;)
 

masgo

Erfahrenes Mitglied
06.06.2011
251
17
FRA
Schauen wir uns doch die Rechtslage an.

1) Die Fotos sind auf dem Privatgelände der Lufthansa entstanden (ob das Gelände wirklich LH gehört oder doch jemand anderem ist irrelevant solange LH in dem Moment der Aufnahme das Hausrecht innen hatte - z.B. durch Miete oder Pacht des Geländes). Präziser: Sowohl Du (der Fotograf) wie auch das fotografierte Objekt befanden sich dabei auf einem Privatgrundstück. Ich denke der Punkt ist unstrittig.

2) Hast du eine (schriftliche) Genehmigung zum Fotografieren von LH bekommen? Was besagt dieser "Fotoausweis" den du damals hattest? Wenn du nur mündliche Genehmigungen hattest ist es in der Praxis schwer dein Recht zu beweisen. Wenn du eine Genehmigung hast, dann gilt (wahrscheinlich) das was da drin steht. Ich nehme im folgenden mal an du hast keine explizite Genehmigung.

3) Damit hast du praktisch kein Recht diese Fotos zu veröffentlichen. (Ob du überhaupt ein Recht hast/hattest die Bilder überhaupt zu machen und ob du sie überhaupt speichern/aufheben darfst ist nochmal eine ganz andere Frage, aber praktisch kann die LH kaum beweisen dass du die Bilder hast).

Die LH hat die sog. "Sachherrschaft" und kann damit frei bestimmen ob man die Sache fotografieren darf und wenn ja unter welchen Bedingungen. Wenn die also nicht wollen das Fotos davon im Netz auftauchen, dann kannst du da wenig machen.

4) Es wäre noch die Frage zu klären was "private" Nutzung von Fotos ist. Das zeigen und verteilen der Fotos an Freunde und Verwandte ist damit abgedeckt. Wenn man das Bild aber ins Netz stellt wird es plötzlich schwierig weil man das Foto damit "veröffentlich". Da hab ich gerade keinen Link zu Hand, aber ich weiß noch, dass das schwierig ist.

Übrigens: wenn auf einem der Fotos auch noch ein Urheberrechtlich geschütztes Werk sehr prominent zu sehen ist (z.B. LH Logo), dann hat LH da auch nochmal Rechte dran.


Relevante Links zu dem Thema:
https://de.wikipedia.org/wiki/Fotografiererlaubnis
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_Bild_der_eigenen_Sache
https://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Schloss_Tegel
Dr. B
 

LH1995PS

Neues Mitglied
25.04.2017
4
0
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich hatte die Pressestelle kontaktiert und über das Qualitätsmanagement von Lufthansa kam die Genehmigung zur Veröffentlichung der Bilder auf Instagram :D

Zu euren Fragen: Hochladen war auf Instagram bezogen, unkommerziell. Ich danke euch aber für eure Rückmeldungen, ihr habt da schon richtig gelegen. Letztlich war fotografieren damals erlaubt (Unter den Voraussetzungen keine technischen Details). Lufthansa Technik hat mir mitgeteilt, dass das QM solche Bilder freigeben muss und das man sich freuen würde, wenn ich LHT tagge. Wie es mittlerweile mit dem fotografieren aussieht weiß ich nicht, da Besucher ja generell nicht mehr gestattet sind und es solche Privattouren daher nicht mehr geben wird (nur noch die offiziellen Besuchertouren wohl, welche LH im Netz anbietet)
 

LH1995PS

Neues Mitglied
25.04.2017
4
0
Übrigens: wenn auf einem der Fotos auch noch ein Urheberrechtlich geschütztes Werk sehr prominent zu sehen ist (z.B. LH Logo), dann hat LH da auch nochmal Rechte dran.

Ja das stimmt zwar, aber ich denke das es hierbei nur bei der kommerziellen verwertung Probleme geben wird. Natürlich ist das LH Logo geschützt, aber wenn du am Flughafen bist und fotografierst dabei eine LH Maschine, dann kannst du solche Bilder ja prinzipiell schon veröffentlichen. Wenn du von außerhalb des Geländes fotografierst, sollte man da eigentlich abgesichert sein (da greift doch dann bestimmt so ein Recht im Sinne von "Öffentliches Interesse"). Und man darf auch die Merchandising Aspekte nicht unberücksichtigt lassen. Aber klar, wenn du auf einem privaten Gelände (in diesem Fall LH) bist und von dort aus fotografierst, dann ist es gleich eine ganz andere Frage, also hast du da schon Recht
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.802
718
Ja das stimmt zwar, aber ich denke das es hierbei nur bei der kommerziellen verwertung Probleme geben wird. Natürlich ist das LH Logo geschützt, aber wenn du am Flughafen bist und fotografierst dabei eine LH Maschine, dann kannst du solche Bilder ja prinzipiell schon veröffentlichen. Wenn du von außerhalb des Geländes fotografierst, sollte man da eigentlich abgesichert sein (da greift doch dann bestimmt so ein Recht im Sinne von "Öffentliches Interesse"). Und man darf auch die Merchandising Aspekte nicht unberücksichtigt lassen. Aber klar, wenn du auf einem privaten Gelände (in diesem Fall LH) bist und von dort aus fotografierst, dann ist es gleich eine ganz andere Frage, also hast du da schon Recht



Was Du meinst ist wohl die sog. Panorama-Freiheit. Man darf dauerhaft öffentlich sichtbare urheberrechtlich geschützte (Kunst-)Werke vom öffentlichen Raum aus fotografieren und das sogar kommerziell frei nutzen. Wobei das wohl nur das Urheberrecht betrifft und nicht das Markenrecht. Eigentlich müsste es für markenrechtliche Fragen ähnliche Regelungen geben, sonst könnte niemand eine Großstadt-Szene legal fotografieren und ins Netz stellen, weil sich überall z.B. in Form von Werbung Markensymbole finden. Wie das aber formal geregelt ist, weiß ich ehrlichgesagt nicht.
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
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www.oliver2002.com
Ja das stimmt zwar, aber ich denke das es hierbei nur bei der kommerziellen verwertung Probleme geben wird. Natürlich ist das LH Logo geschützt, aber wenn du am Flughafen bist und fotografierst dabei eine LH Maschine, dann kannst du solche Bilder ja prinzipiell schon veröffentlichen. Wenn du von außerhalb des Geländes fotografierst, sollte man da eigentlich abgesichert sein (da greift doch dann bestimmt so ein Recht im Sinne von "Öffentliches Interesse"). Und man darf auch die Merchandising Aspekte nicht unberücksichtigt lassen. Aber klar, wenn du auf einem privaten Gelände (in diesem Fall LH) bist und von dort aus fotografierst, dann ist es gleich eine ganz andere Frage, also hast du da schon Recht

Die Millarden von Spotter Fotos die diverse Freaks/Geeks im Gebüsch liegend und an Zäunen hängend machen sind also alle Illegal? :p
 

masgo

Erfahrenes Mitglied
06.06.2011
251
17
FRA
Die Millarden von Spotter Fotos die diverse Freaks/Geeks im Gebüsch liegend und an Zäunen hängend machen sind also alle Illegal? :p

Rein juristisch würde ich nicht wetten, dass die legal sind. Besonders die Fotos welche mit Hilfe einer Leiter und eines Teleobjektivs hergestellt wurden dürften rechtlich in der Grauzone liegen. Wobei es hier um Zivilrecht geht, d.h., ein Staatsanwalt (der auch ohne Auftrag/Anzeige ermitteln darf) wird sich dafür nicht interessieren. Die Rechteinhaber könnten den Spotter durchaus verklagen, aber natürlich tun sie das nicht weil es nichts zu gewinnen gibt. Selbst bei kommerziell genutzten Fotos macht der Fotograf vielleicht ein paar Hundert bis wenigen Tausend Euro damit (wenn wir seeehr optimistisch sind). Der Image-Schaden, den eine solche Klage für die Fluggesellschaft mit sich bringen würde, macht eine Klage äußerst unwahrscheinlich. - Das kann sich aber schnell ändern. Ein (zugegeben seeeehr konstruiertes) Beispiel wäre wenn Bilder von startenden LH Flugzeugen irgendwie von Neo-Nazis für ihre Zwecke verwendet würden (theoretisch - wie das gehen soll weiß ich auch nicht). Da würde LH wahrscheinlich schon juristisch dagegen vor gehen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich hatte die Pressestelle kontaktiert und über das Qualitätsmanagement von Lufthansa kam die Genehmigung zur Veröffentlichung der Bilder auf Instagram :D

Zu euren Fragen: Hochladen war auf Instagram bezogen, unkommerziell. Ich danke euch aber für eure Rückmeldungen, ihr habt da schon richtig gelegen. Letztlich war fotografieren damals erlaubt (Unter den Voraussetzungen keine technischen Details). Lufthansa Technik hat mir mitgeteilt, dass das QM solche Bilder freigeben muss und das man sich freuen würde, wenn ich LHT tagge. Wie es mittlerweile mit dem fotografieren aussieht weiß ich nicht, da Besucher ja generell nicht mehr gestattet sind und es solche Privattouren daher nicht mehr geben wird (nur noch die offiziellen Besuchertouren wohl, welche LH im Netz anbietet)

Die Grenze zwischen kommerziell und unkommerziell ist oft schwierig. Du verdienst mit den Bildern auf Instagram nicht direkt Geld (soweit ich weiß geht das auch gar nicht), aber wenn du z.B. haupt- oder nebenberuflich Fotograf bist und auf Instagram deinen Namen nennst, dann kann das schon als Werbung für dich angesehen werden. Damit wird es schnell kommerziell. Beliebte Beispiele sind auch private Homepages auf denen die Leute irgendwo nen kleinen Werbebanner haben oder Amazon-Affiliate Links verwenden. Schon ist man im kommerziellen Bereich. Auch wenn man damit vielleicht nur 5 € im Monat verdient. - Wobei, wie schon gesagt, wo kein Kläger da kein Richter. Die Meisten Firmen freuen sich über die gratis Werbung.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
Ich meine, nach meinen Recherchen vor 1 Jahr, dass Rechtsprechung so geregelt ist, dass man Bilder die von der Straße aus gemacht werden ohne Hilfsmittel wie Leiter an der Wand oder von mir aus Stuhl um über eine Mauer zu fotografieren, kommerziell genutzt werden dürfen. Mit Leiter verboten über eine Mauer

Wenn man dagegen hoch springt und Schnappschüsse schafft, dann schon.

Ein spotter vor dem Zaun ist wiederum ok da der Zaun durchlässig ist egal ob er ein mega objektiv hat.

Kommerziell bedeutet im Facebook Beitrag eines Internet Shops als Blog oder in einem Internet Shop oder weiterverkaufen. Not allowed. Alles was dient Geld zu verdienen. Werbebanner fällt schon darunter. Dabei ist es unerheblich ob es nur Peanuts sind.

Privat wenn man ein Foto z. Bsp im Flughafen FRA macht von einem Flieger darf ich in meinem privaten Blog posten.
 
Zuletzt bearbeitet:

masgo

Erfahrenes Mitglied
06.06.2011
251
17
FRA
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300x250
Ich meine, nach meinen Recherchen vor 1 Jahr, dass Rechtsprechung so geregelt ist, dass man Bilder die von der Straße aus gemacht werden ohne Hilfsmittel wie Leiter an der Wand oder von mir aus Stuhl um über eine Mauer zu fotografieren, kommerziell genutzt werden dürfen. Mit Leiter verboten über eine Mauer

Wenn man dagegen hoch springt und Schnappschüsse schafft, dann schon.

Ein spotter vor dem Zaun ist wiederum ok da der Zaun durchlässig ist egal ob er ein mega objektiv hat.

Kommerziell bedeutet im Facebook Beitrag eines Internet Shops als Blog oder in einem Internet Shop oder weiterverkaufen. Not allowed. Alles was dient Geld zu verdienen. Werbebanner fällt schon darunter. Dabei ist es unerheblich ob es nur Peanuts sind.

Privat wenn man ein Foto z. Bsp im Flughafen FRA macht von einem Flieger darf ich in meinem privaten Blog posten.

Das nennt sich Panoramafreiheit. Wobei Teleobjektive aber nicht mehr davon abgedeckt sind (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit#cite_note-59). Wo genau ein Tele anfängt ist leicht umstritten, die einen sagen alles was mehr Brennweite als 50mm hat ist verboten (weil es mehr "zoomt" als das menschliche Auge), die anderen sehen das etwas lockerer. Aber so ein 300mm Objektiv ist dann schon unumstritten im Tele-Bereich.

Der Wikipedia Artikel dazu ist echt gut, weil die bei fast jedem Satz auch auf das entsprechende Urteil verweisen: https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit#Erfasste_Werke