Buchungsänderung durch LH

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jovel

Reguläres Mitglied
06.09.2016
25
0
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Hallo zusammen,

ich habe für Okt. 2018 folgende Verbindung gebucht:
HAM - FRA - JFK - EWR - DUS - HAM

Jetzt bekam ich die Mitteilung, dass das letzte Leg nicht wie gebucht
EW9030 (07:55h) sondern EW9032 (08:15h) übernimmt.
Ich wäre persönlich nicht unbedingt traurig in DUS die Reise zu beenden.

Bestehen aufgrund der Änderung Möglichkeiten die letzte Strecke zu stornieren?

Vielen Dank
 
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Zocky

Erfahrenes Mitglied
23.11.2015
2.031
109
ZRH
Wenn es signifikante Änderungen in der Zeit oder sogar im Datum sind, hast du oftmals die Chance ganz von der Reise zurückzutreten und erstatten zu lassen. Mir ist jedoch nicht bekannt, dass bei einer Zeitänderung von 20 Minuten welche deine Umsteigezeit in DUS sogar noch etwas verlängert die Chance besteht etwas zu stornieren. Wenn, dann allenfalls nur die ganze Reise, aber sicher nicht das letzte Leg. Wenn du Änderungswünsche betreffend deinem Routing hast, dann kannst du je nach Tarifart eine Neuberechnung verlangen.
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Wie Zocky schon sagte, sollte eine komplette Stornierung möglich sein, da die Airline den Vertrag (einseitig) geändert hat. Beim einzelnen Leg hilft nur freundliches Nachfragen.
Alternativ könntest du dich auch "Dumm" stellen in EWR.
Beim Check-In verdutzt schauen, dass du mit einem anderen Flug fliegen sollst als gebucht (EW9032 statt EW9030) und darum bitten, dass die dich auf EW9030 einchecken. Wenn das (wie zu erwarten wäre) nicht geht, dann darum bitten, dass dein Gepäck nur bis DUS gelabelt wird, damit du in der Lage bist die Situation in DUS zu klären. Wenn du dann den Anschlussflug "verpasst" weil du ja auch noch dein Gepäck abholen musstest und schon Landside warst, dürfte danach niemand mehr interessieren. Aber da bist du natürlich auf den Goodwill des Personals in EWR angewiesen.
 
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sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.207
1.735
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Da es sich hier um eine Stornierung eines Fluges handelt, greift natürlich vollumfänglich die EU-VO 261/2004.

Und ja, Recht haben und bekommen sind meist schon rein vom Aufwand her zwei Paar Schuhe.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.130
8.360
BRU
Ich würde hier einfach die Hotline anrufen und fragen. Schließlich hat LH/EW das letzte Leg gestrichen, insofern sehe ich es nicht so unmöglich zu argumentieren, dass Du die Reise lieber in DUS beeenden möchstest anstatt den nächsten Flug zu nehmen.
 
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GIGSEN

Gesperrt
13.03.2018
64
0
Hallo zusammen,

ich habe für Okt. 2018 folgende Verbindung gebucht:
HAM - FRA - JFK - EWR - DUS - HAM

Jetzt bekam ich die Mitteilung, dass das letzte Leg nicht wie gebucht
EW9030 (07:55h) sondern EW9032 (08:15h) übernimmt.
Ich wäre persönlich nicht unbedingt traurig in DUS die Reise zu beenden.

Bestehen aufgrund der Änderung Möglichkeiten die letzte Strecke zu stornieren?

Vielen Dank

Wir reden hier von 20min und du weißt nich mal, ob dein Flug ex EWR pünktlich ankommt.
Gibt es eigentlich nur noch geldgeile Korinthenkacker auf dieser Welt? (n)
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.670
1.046
TXL
Da es sich hier um eine Stornierung eines Fluges handelt, greift natürlich vollumfänglich die EU-VO 261/2004.

Und ja, Recht haben und bekommen sind meist schon rein vom Aufwand her zwei Paar Schuhe.

Nein. Geplanter Abflug ist im Oktober (!) 2018. Das schließt schon einmal die Ausgleichsleistung nach Art. 5 (1) (c) (i) aus, womit der Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung aus Art. 5 (1) bleibt und voila, hier macht die Airline ja bereits ein Angebot, das mir verdächtig nach einer Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausschaut, Art. 8 (1).


Wir reden hier von 20min und du weißt nich mal, ob dein Flug ex EWR pünktlich ankommt.
Gibt es eigentlich nur noch geldgeile Korinthenkacker auf dieser Welt? (n)

Ruhig, Brauner und den TE nochmal lesen: Denn der will gar keine Kohle, sondern nur auf sein letztes Leg verzichten:

Bestehen aufgrund der Änderung Möglichkeiten die letzte Strecke zu stornieren?

Und ich finde es nicht anrüchig, sich nach Möglichkeiten hierzu zu informieren.
 
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bacchus85

Erfahrenes Mitglied
20.01.2018
595
458
nähe HAJ
Falls du nur mit Handgepäck unterwegs bist, ist es überhaupt kein Problem die Reise in DUS zu beenden... ;-)
 

jovel

Reguläres Mitglied
06.09.2016
25
0
Wir reden hier von 20min und du weißt nich mal, ob dein Flug ex EWR pünktlich ankommt.
Gibt es eigentlich nur noch geldgeile Korinthenkacker auf dieser Welt? (n)

Es geht mir lediglich darum, meinen Kindern nach einem langen Nachtflug eine weiteren Flug zu ersparen und wenn möglich
früher zu Hause zu sein. Ich weiß, was ich gebucht habe und fliege das auch komplett ab. Hier ging es mir nur um die Anfrage, ob
aufgrund der Änderung durch LH ich von DUS direkt mit dem Zug nach Hause kann.
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.207
1.735
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Nein. Geplanter Abflug ist im Oktober (!) 2018. Das schließt schon einmal die Ausgleichsleistung nach Art. 5 (1) (c) (i) aus, womit der Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung aus Art. 5 (1) bleibt und voila, hier macht die Airline ja bereits ein Angebot, das mir verdächtig nach einer Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausschaut, Art. 8 (1).
Ich schrieb, sie greift vollumfänglich. Also gilt auch die Regel dass in diesem Fall eben keine Ausgleichszahlung zu leisten ist. Die will im gegebenen Fall aber ohnehin niemand...
 
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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
3.602
2.216
HAM
Es geht mir lediglich darum, meinen Kindern nach einem langen Nachtflug eine weiteren Flug zu ersparen und wenn möglich
früher zu Hause zu sein. Ich weiß, was ich gebucht habe und fliege das auch komplett ab. Hier ging es mir nur um die Anfrage, ob
aufgrund der Änderung durch LH ich von DUS direkt mit dem Zug nach Hause kann.

Wenn es in EWR nicht funktioniert und Du mit Partner(in) und zwei Kindern unterwegs bist, könnten alle bis auf Dich ja auch in Düsseldorf aussteigen und Du bis HAM weiterfliegen und das Gepäck holen. Haben sie halt alle unerwartet Schwierigkeiten mit dem Fliegen und sich schon übergeben müssen...oder so.
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.851
10.989
hier macht die Airline ja bereits ein Angebot, das mir verdächtig nach einer Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausschaut, Art. 8 (1).

Der Passagier hat gemaess genau diesem Artikel die Wahl zwischen jenem (b), Erstattung (a) und "anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt" (c).

Hier scheint c gewuenscht zu sein, womit sich die Airline leichttun duerfte. Weshalb man nun ein schlechter Mensch ist, wenn man (das sicherlich schwieriger zu bekommende) a verlangt, erschliesst sich mir nicht.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.670
1.046
TXL
Ich schrieb, sie greift vollumfänglich. Also gilt auch die Regel dass in diesem Fall eben keine Ausgleichszahlung zu leisten ist. Die will im gegebenen Fall aber ohnehin niemand...

Haha, sicher! Dann ging es nur um die wertvolle Feststellung, dass der Anwendungsbereich der VO eröffnet ist? Na dann.
 

miles&weg

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
462
2
Wenn es in EWR nicht funktioniert und Du mit Partner(in) und zwei Kindern unterwegs bist, könnten alle bis auf Dich ja auch in Düsseldorf aussteigen und Du bis HAM weiterfliegen und das Gepäck holen. Haben sie halt alle unerwartet Schwierigkeiten mit dem Fliegen und sich schon übergeben müssen...oder so.

Unabhaengig davon, dass ich ein solches Vorgehen grundsaetzlich fuer ziemlich unverschaemt halte (wenn die Voraussetzung fuer den Abbruch nicht wirklich gegeben ist), wo ist der Unterschied, ob jetzt drei Leuten "ploetzlich schlecht wird" und einer weiterfliegt, oder ob alle vier ueber Unpaesslichkeit klagen und den Flug abbrechen? Ich vermute doch einmal, dass das auf die drei aussteigenden Personen eingecheckte Gepaeck trotzdem in DUS ausgeladen werden muss? Bei der Regel, dass normalerweise das Gepaeck zusammen mit den zugehoerigen Personen befoerdet wird, geht es ja nicht nur darum, dass am Ziel auch wirklich jemand da ist, der es abholt.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.590
1.217
Unabhaengig davon, dass ich ein solches Vorgehen grundsaetzlich fuer ziemlich unverschaemt halte (wenn die Voraussetzung fuer den Abbruch nicht wirklich gegeben ist), wo ist der Unterschied, ob jetzt drei Leuten "ploetzlich schlecht wird" und einer weiterfliegt, oder ob alle vier ueber Unpaesslichkeit klagen und den Flug abbrechen? Ich vermute doch einmal, dass das auf die drei aussteigenden Personen eingecheckte Gepaeck trotzdem in DUS ausgeladen werden muss? Bei der Regel, dass normalerweise das Gepaeck zusammen mit den zugehoerigen Personen befoerdet wird, geht es ja nicht nur darum, dass am Ziel auch wirklich jemand da ist, der es abholt.

nach einem Langstreckenflug kratzt das eigentlich niemand mehr.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
3.602
2.216
HAM
Unabhaengig davon, dass ich ein solches Vorgehen grundsaetzlich fuer ziemlich unverschaemt halte (wenn die Voraussetzung fuer den Abbruch nicht wirklich gegeben ist), wo ist der Unterschied, ob jetzt drei Leuten "ploetzlich schlecht wird" und einer weiterfliegt, oder ob alle vier ueber Unpaesslichkeit klagen und den Flug abbrechen? Ich vermute doch einmal, dass das auf die drei aussteigenden Personen eingecheckte Gepaeck trotzdem in DUS ausgeladen werden muss? Bei der Regel, dass normalerweise das Gepaeck zusammen mit den zugehoerigen Personen befoerdet wird, geht es ja nicht nur darum, dass am Ziel auch wirklich jemand da ist, der es abholt.

Ziemlich viele Vermutungen, oder? Aus eigener Erfahrung kann ich jedoch sagen, dass einem Elternteil, dessen Kind auf dem Weg zur Runway plötzlich auf Toilette oder sich in der Warteschlange bei der Passkontrolle übergeben muss, völlig egal ist, was andere Menschen für unmöglich oder unverschämt halten. ;)

Gegenfrage: Woher nimmst Du die Gewissheit, dass das Gepäck einer Person und nicht einem Buchungssatz zugeordnet wird? Und wieso meinst du, dass in einer Familie mit Kindern es auf dem Rückflug überhaupt möglich ist, jedes Gepäckstück einem Familienmitglied zuzuordnen?
 

miles&weg

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
462
2
Ziemlich viele Vermutungen, oder? Aus eigener Erfahrung kann ich jedoch sagen, dass einem Elternteil, dessen Kind auf dem Weg zur Runway plötzlich auf Toilette oder sich in der Warteschlange bei der Passkontrolle übergeben muss, völlig egal ist, was andere Menschen für unmöglich oder unverschämt halten. ;)

Wo bitte habe ich geschrieben, dass ich es "fuer unmoeglich oder unverschaemt halte", wenn jemandem tatsaechlich schlecht wird und er deshalb nicht weiterfliegen kann (voellig egal ob Kind oder Erwachsener)? Dein Vorschlag klang aber danach, als sollte das geplant werden. Und ja, vozugeben, dass es einem schlecht geht, obwohl es nicht den Tatsachen enpricht, nur um sich damit einen Vorteil zu verschaffen, empfinde ich als unvrschaemt. Das sind dann vermutlich die gleichen Leute, die sich wegen Uebelkeit bei Ihrem Arbeitgeber krank melden, nur weil die Sonne scheint und es viel zu Schade waere, den Tag im Buero zu verbringen ...

Gegenfrage: Woher nimmst Du die Gewissheit, dass das Gepäck einer Person und nicht einem Buchungssatz zugeordnet wird? Und wieso meinst du, dass in einer Familie mit Kindern es auf dem Rückflug überhaupt möglich ist, jedes Gepäckstück einem Familienmitglied zuzuordnen?

Gewissheit keine. Ich arbeite weder bei einer Fluggesellschaft, noch bei einem Abfertigungsagenten, noch sonst irgendwie in der Airlinebranche. Falls es beim einchecken also gelingen sollte, alle Gepaeckstuecke einer Gruppe dem Ticket der einen Person zuzuordnen, die zum "weiterfliegen" auserkoren ist, mag das funktionieren. Frueher hatte ich den Eindruck, dass die Fluggesellschaften das teilweise auch gemacht haben, alle Gepaeckstuecke nur einer Person einer Reisegruppe zuzuordnen (gleicher Name auf allen Baggage Tags). Mein persoenlicher Eindruck in den letzten Jahren ist aber, dass dies eigentlich nicht mehr gemacht wird (zumindest bei LH), sondern bei mehreren Gepaeckstuecken diese auf mehrere Personen der Gruppe verteilt werden (wobei der Agent natuerlich nicht weiss, wer seine Zahnbuerste in welchem Koffer hat). Aber wie gesagt, dass ist mein persoenlicher Eindruck. Ob das die Regel ist und ob man den Agenten dazu bringen kann, alle Gepaeckstuecke auf ein Ticket aus der Gruppe zu schreiben, weiss ich tatsaechlich nicht. Wenn man nicht im vorneherein plant, dass einem unterwegs ploetzlich schlecht wird, braucht man so etwas ja auch nicht ...
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
3.602
2.216
HAM
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300x250
Du antwortest mit noch mehr Vermutungen... LH hat die Angelegenheit zugunsten des OP entschieden, ich denke, damit sollte das auch für uns erledigt sein.