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Seit kurzem gilt für Aufzahlungen für Tarife, die eine Umbuchung nur gegen Gebühr erlauben, eine neue Regelung:
Bisher musste bei Aufzahlung auf „Normal Fares“ die Umbuchungsgebühr nicht kassiert werden.
Nun gilt, dass die Umbuchungsgebühr in jedem Fall anfällt, unabhängig auf welchen Tarif aufgezahlt wird. Damit wird auf eine Differenzierung in Abhängigkeit des neuen Tarifs verzichtet.
Wer also auf Full Fare aufzahlt, wird bei der Aufzahlung von einem restriktiven Ticket nun mit der vollen Umbuchungsgebühr belastet.
Bisher musste bei Aufzahlung auf „Normal Fares“ die Umbuchungsgebühr nicht kassiert werden.
Nun gilt, dass die Umbuchungsgebühr in jedem Fall anfällt, unabhängig auf welchen Tarif aufgezahlt wird. Damit wird auf eine Differenzierung in Abhängigkeit des neuen Tarifs verzichtet.
Wer also auf Full Fare aufzahlt, wird bei der Aufzahlung von einem restriktiven Ticket nun mit der vollen Umbuchungsgebühr belastet.