Erhebung von Umbuchungsgebühren bei Aufzahlung auf höherwertige Tarife

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rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.517
4.475
München
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Seit kurzem gilt für Aufzahlungen für Tarife, die eine Umbuchung nur gegen Gebühr erlauben, eine neue Regelung:

Bisher musste bei Aufzahlung auf „Normal Fares“ die Umbuchungsgebühr nicht kassiert werden.

Nun gilt, dass die Umbuchungsgebühr in jedem Fall anfällt, unabhängig auf welchen Tarif aufgezahlt wird. Damit wird auf eine Differenzierung in Abhängigkeit des neuen Tarifs verzichtet.

Wer also auf Full Fare aufzahlt, wird bei der Aufzahlung von einem restriktiven Ticket nun mit der vollen Umbuchungsgebühr belastet.
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.636
545
Bayern & Tirol
Seit kurzem gilt für Aufzahlungen für Tarife, die eine Umbuchung nur gegen Gebühr erlauben, eine neue Regelung:

Bisher musste bei Aufzahlung auf „Normal Fares“ die Umbuchungsgebühr nicht kassiert werden.

Nun gilt, dass die Umbuchungsgebühr in jedem Fall anfällt, unabhängig auf welchen Tarif aufgezahlt wird. Damit wird auf eine Differenzierung in Abhängigkeit des neuen Tarifs verzichtet.

Wer also auf Full Fare aufzahlt, wird bei der Aufzahlung von einem restriktiven Ticket nun mit der vollen Umbuchungsgebühr belastet.

Danke für die Info. Allerdings wollte LH bei mir immer auch die Umbuchungsgebühr haben. Das beste war ein YKOMBI den ich auf ein CFLEX aufzahlen wollte. Mit einem YFLEX (der nur 7 Euro - in Worten SIEBEN - mehr gekostet hat), wäre das gegangen. der YKOBI liess sich nur gegen 50 Euro Gebühr umbuchen und blieb immer ein YKOMBI! Ich habe dankend verzichtet.

Verständlich ist es: Sonst ist der Weg einfach: Aufzahlen zum Flex-Ticket und dann Refund!
 

rcs

Gründungsmitglied
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06.03.2009
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München
Der YKOMBI-Tarif ist so ziemlich der fieseste LH-Kurzstreckentarif, den ich je gesehen habe.

Als gutes Reisebüro habe ich diesen Tarif jedoch keinem Kunden freiwillig verkauft - das ist wieder mal ein super Beispiel wo die Online-Buchung oftmals der schlechtere Weg ist...

Das fiese (und warum die Umbuchungsgebühr auch zu zahlen war):

Code:
          FARE CAN BE UPGRADED TO ANY -KOMBI-/-FLYLH/                           
          YABASIC- AND YABASE- FARE. CHARGE APPLIES. IN CASE                    
          OF COMBINED -KOMBI- FARES ONLY THE UPGRADED SECTOR                    
          WILL BE CHARGED PLUS EUR 50.00 REBOOKING CHARGE.                      
          UPGRADING TO -FLEX/C- FARE NOT PERMITTED.

Wie man sieht, wird ein Upgrade auf die Flex-Fare explizit ausgeschlossen...
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
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Der YKOMBI-Tarif ist so ziemlich der fieseste LH-Kurzstreckentarif, den ich je gesehen habe.

Als gutes Reisebüro habe ich diesen Tarif jedoch keinem Kunden freiwillig verkauft - das ist wieder mal ein super Beispiel wo die Online-Buchung oftmals der schlechtere Weg ist...

Das fiese (und warum die Umbuchungsgebühr auch zu zahlen war):

Code:
          FARE CAN BE UPGRADED TO ANY -KOMBI-/-FLYLH/                           
          YABASIC- AND YABASE- FARE. CHARGE APPLIES. IN CASE                    
          OF COMBINED -KOMBI- FARES ONLY THE UPGRADED SECTOR                    
          WILL BE CHARGED PLUS EUR 50.00 REBOOKING CHARGE.                      
          UPGRADING TO -FLEX/C- FARE NOT PERMITTED.

Wie man sieht, wird ein Upgrade auf die Flex-Fare explizit ausgeschlossen...

Das hat mir ein Kunde gebucht und das auch noch über sein eigenes Reisebüro. War der Y-Flug mit dem schlechtesten Preis/Leistungsverhältnis, dass ich je hatte.