Umbuchung

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Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.415
1.116
Nähe LSME
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So jetzt hat es mich auch erwischt.
Gebucht in Y für 2. Aktuell Statuslos bis dahin dann FTL. Ticket LH Stock
06.12. BSL-FRA LH1207 18:50 - 19:50
06.12. FRA-PRG LH1402 21:20 - 22:20
09.12. PRG-MUC LH1695 20:20 - 21:15
09.12. MUC-BSL LH2402 21:55 - 22:50

Der Hinflug hat sich nur im Minuten Bereich geändert, daher nur der neue Rückflug:
09.12. PRG-MUC LH1693 16:40 - 17:30
09.12. MUC-BSL LH2402 21:50 - 22:45

Für uns leider absolut nicht machbar, da wir an der Floorball-WM sind und Ticket wie Hotel bereits gebucht sind. Rückflug frühstens um 20:00 möglich. Leider gibt es nach 20:00 keinen Flug mehr nach BSL(auch ZRH nicht) der keinen Overnight hat. Wie soll ich vorgehen?

Der Hauptgrund ist, das sich LH1695 leicht geändert hat und daher in MUC nur noch 20min Transitzeit ist, soll ich warten und hoffen, dass es wieder eine Verschiebung um wenige Minuten gibt? (MCT 30min oder?)
Könnte ich LH die Kosten für die Unterkunft sowie Eintrittsticket im Falle eine Stornierung berechnen? Plan B wäre Notfalls auf die LX1499 mit Abflug 19:45 zu buchen, allerdings würde das zimlich knapp werden. Könnte ich dies Umbuchung machen und falls zu einem späteren Zeitpunkt eine bessere Variante besteht erneut umbuchen?
 

flying_squirrel

Erfahrenes Mitglied
12.10.2012
330
37
TXL
Der Hauptgrund ist, das sich LH1695 leicht geändert hat und daher in MUC nur noch 20min Transitzeit ist, soll ich warten und hoffen, dass es wieder eine Verschiebung um wenige Minuten gibt? (MCT 30min oder?)
Hoffen kann man immer, aber ich würde eine sichere Alternative buchen.

Könnte ich LH die Kosten für die Unterkunft sowie Eintrittsticket im Falle eine Stornierung berechnen?
Nein, da die LH Dich mit genügend Vorlaufzeit umgebucht hat. Du kannst den Flug kostenfrei stornieren und sicherlich auch anderweitig umbuchen lassen.

Plan B wäre Notfalls auf die LX1499 mit Abflug 19:45 zu buchen, allerdings würde das zimlich knapp werden. Könnte ich dies Umbuchung machen und falls zu einem späteren Zeitpunkt eine bessere Variante besteht erneut umbuchen?
Klar geht das. Nur für die zweite Umbuchung wird dann sicherlich eine Gebühr fällig.

Wie soll ich vorgehen?
Eine Nacht länger in Prag bleiben und ein wenig mehr Bier trinken. ;)
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.058
1.549
das korrekte Vorgehen ist zunächst LH wirksam nachweisbar mitteilen, dass die geänderte Buchung so nicht akzeptiert wird.
Im gleichen Zug teilt man mit dass man frühestens einen Abflug ab 20Uhr akzeptiert, oder eben einen etwas früheren Zeitpunkt und wartet ab was passiert.

Grundsätzlich wäre es aber einfacher wenn die Möglichkeit für eine weitere Übernachtung in PRG oder einem anderen Ort möglich ist, grundsätzlich wäre es Möglich dass LH dafür in Sinne von Betreuungsleistungen aufkommen muss.
 
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Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.415
1.116
Nähe LSME
das korrekte Vorgehen ist zunächst LH wirksam nachweisbar mitteilen, dass die geänderte Buchung so nicht akzeptiert wird.
Im gleichen Zug teilt man mit dass man frühestens einen Abflug ab 20Uhr akzeptiert, oder eben einen etwas früheren Zeitpunkt und wartet ab was passiert.

Grundsätzlich wäre es aber einfacher wenn die Möglichkeit für eine weitere Übernachtung in PRG oder einem anderen Ort möglich ist, grundsätzlich wäre es Möglich dass LH dafür in Sinne von Betreuungsleistungen aufkommen muss.
Das wäre Plan C, allerdings muss dann halt einen Urlaubstag mehr geopfert werden.
 

Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.415
1.116
Nähe LSME
Also zusammengefasst:
1) Lufthansa mitteilen (per Mail?) das die Umbuchung so nicht akzeptiert und man frühstens 20:00 fliegen können.
2) Falls Lufthansa keine Alternative anbieten kann, entweder auf LX1499 (19:45) buchen oder eine Nacht in PRG oder MUC bleiben und durch LH das Hotel bezahlen/ organiseren lassen.
Richtig?
 

rcs

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Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.501
München
Wenn eine Umbuchung auf die LX akzeptabel wäre, sollte dies kein Problem sein, diese Umbuchung seitens LH zu bekommen - ist ja innerhalb der LH Group.

Die MCT in München beträgt bei der genanannten Verbindung 40 Minuten (da mindestens 1 Flieger sicher eine Vorfeldposition haben wird), da müsste sich schon einiges wieder zurück ändern, dass das nochmal was wird.
 
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alinakl

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15.07.2016
4.058
1.549
Also zusammengefasst:
1) Lufthansa mitteilen (per Mail?) das die Umbuchung so nicht akzeptiert und man frühstens 20:00 fliegen können.
2) Falls Lufthansa keine Alternative anbieten kann, entweder auf LX1499 (19:45) buchen oder eine Nacht in PRG oder MUC bleiben und durch LH das Hotel bezahlen/ organiseren lassen.
Richtig?

zu 1. richtig da ja noch einige Zeit vergeht bis zum Flugtermin besteht ja kein Druck zur sofortigen Problemlösung. Per E-Mail kann ausreichend sein muss aber nicht ich mache sowas immer noch zusätzlich schriftlich per Fax und bei Bedarf per Post.
Gerade weil ja noch genug Zeit vorhanden ist besteht die Möglichkeit dass LH noch eine andere passende Lösung präsentiert.

zu 2. wenn dann zunächst umbuchen lassen da wie schon beschrieben selbe Unternehmensgruppe wird sich LH da sicher nicht querstellen wenn darum gebeten wird.
Sollte ein Vorschlag seitens LH erfolgen der einen Aufenthalt über Nacht erfordert oder am nächsten Tag statt findet dann kann man mit dem Hinweis auf entsprechend vorgesehene Betreuungsleistung wieder LH dazu veranlassen auch dafür eine Lösung vor zu schlagen.

Wichtig ist eben zunächst selbst zu ermitteln was man eigentlich möchte passt der LX Flug um 19:45Uhr kann man natürlich aktiv die Umbuchung begehren das wird dann wohl am einfachsten telefonisch über die Hotline gehen.
 
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athome

Erfahrenes Mitglied
12.06.2012
368
180
USA/F/D
Grundsätzlich wäre es aber einfacher wenn die Möglichkeit für eine weitere Übernachtung in PRG oder einem anderen Ort möglich ist, grundsätzlich wäre es Möglich dass LH dafür in Sinne von Betreuungsleistungen aufkommen muss.

Wo steht denn das? LH/LX sind verplichtet, dem OP eine Alternativverbindung anzubieten. Wenn ein Abflug vor 20:00 nicht möglich ist, dann wahrschinlich am nächsten Tag, aber ohne die Bezahlung einer übernachtung, da der Flug ausserhalb des 14 Tage Fensters ist.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.058
1.549
Wo steht denn das? LH/LX sind verplichtet, dem OP eine Alternativverbindung anzubieten. Wenn ein Abflug vor 20:00 nicht möglich ist, dann wahrschinlich am nächsten Tag, aber ohne die Bezahlung einer übernachtung, da der Flug ausserhalb des 14 Tage Fensters ist.

Wo kommt denn immer dieser Irrglaube bezüglich der ein/zwei Wochen First her?

Diese Frist ist nur für den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung relevant! alle sonstigen Dinge wie das Recht auf Ersatzbeförderung zum frühstmöglichen Zeitpunkt, die Betreuungsleistungen soweit notwendig sind unabhängig des Zeitpunkts zu gewähren.

Und ja wenn der Pax auf einen Flug nach 20:00Uhr verlangt und LH dann eine neue Verbindung heraus gibt die den Pax von 23.00Ur bis 6:00Uhr in FRA stehen lässt dann hat der Pax ebenfalls Anspruch auf eine Betreuungsleistung im Sinne einer Übernachtung.
Einzig was natürlich nicht zulässig ist selbst aktiv eine Umbuchung auf den nächsten Tag verlangen und dann hinterher die Hotelrechnung schicken obwohl es Alternativen gegeben hätte.

Aber es ist ja noch einige Zeit und man kann ja auch mal ein paar Wochen warten und sehen welches Vorgehen LH den zeigen wird.
 

Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.415
1.116
Nähe LSME
Sprich ich könnte am Abend mit der ursprünglich gebuchten Maschine nach MUC fliegen, dort übernachten und am Montag Abend weiter oder eine Nacht länger in PRG bleiben? Müsste LH das Hotel organisieren oder ich?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.058
1.549
Sprich ich könnte am Abend mit der ursprünglich gebuchten Maschine nach MUC fliegen, dort übernachten und am Montag Abend weiter oder eine Nacht länger in PRG bleiben? Müsste LH das Hotel organisieren oder ich?

wenn LH von selbst ohne Intervention des Reisenden auf die Auffoderung der Umbuchung für einen Flug eine Umsteigeverbindung über Nacht oder am nächsten morgen anbietet ja, dann kann man auch entsprechende Betreuungsleistung in anspruch nehmen in der Regel wird dann LH ein Hotelvoucher ausstellen, da hier die Preiskonditionen sicher besser sind.
Erfolgt keine Bereitstellung so kann die Unterkunft selbst gebucht werden und die Kosten im angemessenen Rahmen geltend gemacht werden.
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.852
10.994
Wenn die LX nicht passt (kann ich mir ja fast nicht vorstellen, so haarscharf kann man doch gar nicht planen, dass da nicht irgendwo die noetigen 35 Minuten Puffer sind) wuerde ich mich auf eine Verbindung via MUC ueber Nacht umbuchen lassen (Hotel ist natuerlich von LH zu stellen) und vor Ort versuchen, den "Negativanschluss" noch zu erreichen.
 

athome

Erfahrenes Mitglied
12.06.2012
368
180
USA/F/D
Wo kommt denn immer dieser Irrglaube bezüglich der ein/zwei Wochen First her?

Aus EU261/04 Artikel 7 Absatz 1 , lit c) sublit i), die besagt, dass
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, ...

Darüber hinaus ist der Flug nicht annuliert, sondern nur verschoben. Allerdings kann man die Kombination aus beiden Flügen als annuliert ansehen.
 
A

Anonym-36803

Guest
Aus EU261/04 Artikel 7 Absatz 1 , lit c) sublit i), die besagt, dass
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, ...

Bei Deinem Zitat hast Du aber schön Artikel 5(1)a und b unterschlagen:
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen

a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,

b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und

c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder[...]
Artikel 8 regelt dabei den "Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung" und Artikel 9 den "Anspruch auf Betreuungsleistungen". Dort ist nirgends von einer zwei Wochen Frist die Rede, diese bezieht sich nur auf den Ausgleichsanspruch gemäß Artikel 7.

Darüber hinaus ist der Flug nicht annuliert, sondern nur verschoben. Allerdings kann man die Kombination aus beiden Flügen als annuliert ansehen.
Das wurde hier bereits thematisiert: https://www.vielfliegertreff.de/rei...an-kostenlos-stornieren-kann.html#post1307907
 
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Eisplanet

Erfahrenes Mitglied
19.08.2012
502
784
BSL, ex-LEJ
Für den Fall, dass dir das nicht bekannt ist:
Wenn du dich auf LX umbuchen lässt, dann aber bis ZDH (Basel SBB) - dann ist das Zugticket (ohne Zugbindung, kannst auch unterwegs aussteigen) von ZRH nach Basel SBB mit drin.

Hilft vielleicht auch, dass sich dann der eigentliche Reiseplan mit dem Endziel nicht ändert - ZDH/BSL laufen da wohl gleich.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.058
1.549
Aus EU261/04 Artikel 7 Absatz 1 , lit c) sublit i), die besagt, dass
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, ...

Darüber hinaus ist der Flug nicht annuliert, sondern nur verschoben. Allerdings kann man die Kombination aus beiden Flügen als annuliert ansehen.

Also wenn man durch ein Zitat den Besserwisser spielen will, dann doch dafür sorgen dass selbiges auch vollkommen richtig umgesetzt wird. (wenn überhaupt handelt es sich um den Art. 5 und nicht wie beschrieben Art. 7)

Des Weiteren fehlt immer noch der Nachweis wodurch das Recht auf Ersatzbeförderung und fall notwendig Betreuungsleistungen von dem Zeitpunkt der Anullierung abhängig sein sollen.

Im übrigen sind auch die Begriffe "Anullierung" und "Verspätung" im Sinne des Flugrechts definiert.
Wenn wir den EuGH als Beispiel nehmen: "Eine Verspätung liegt nur vor, solange am ursprünglichen Flugplan festgehalten wird, sich der Abflug jedoch aus tatsächlichen Gründen verzögert."
Dann erkennt man ganz schnell dass jede vorher geplane und bekannt gegebene Änderung eben keine Verspätung mehr darstellen kann.
 

Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.415
1.116
Nähe LSME
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300x250
So also konnte auf Montag LX1499 umbuchen und dann mit dem Zug nach BSL (benötige ich aber nicht). Die Frage die sich mir etz final noch stellt, muss LH das Hotel bezahlen oder nicht oder kann ich sogar noch weitere Ansprüche geltend machen?