Flug anuliert, was tun?

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armin_au

Reguläres Mitglied
04.07.2016
35
0
STR
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Hallo zusammen, ich habe mal ne Frage undbräuchte eure Hilfe dazu, wie ich mich verhalten soll.

Folgendes hat sich ereignet:
Ich +1 hatten eine LH Buchung über 4 Flüge (STR-FRA-EWR undEWR-FRA-STR) in C über die LH-Seite gebucht. Am Tag des Abfluges (ca. 4h vorFlug) erhielt ich von LH die Nachricht, das unser Flug STR-FRA (LH131) annuliert wurdeund ich mich mit LH in Verbindung setzten solle. Gesagt getan, doch die LH-Dameam Servietelefon konnte/ wollte keine Alternative anbieten, da alles voll warund wirentweder auf Mietwagen oder Bahn umsteigen soll.
Ich +1 sind dann auf die Bahn umgestiegen und haben dieTickets vorerst selbst bezahlt.
Den Flug FRAU-EWR (LH402) haben wir dann auch rechtzeitig erreicht, jedoch mit dem ganzen Chaos Bahn, usw....

Jetzt die Frage, was steht uns als Entschädigung/ Erstattungzu, da der Flug STR-FRA ja nicht stattgefunden hat, der Rest aber schon.

Wie soll ich am besten vorgehen?

Vielen Dank für eure Hilfe!!
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
904
Du kannst Dir das Bahnticket erstatten lassen. Vielleicht bekommst Du auch noch ein paar Meilen als Kulanzgutschrift.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Grundsätzlich steht dir entweder die Ersattung des Tickets STR-FRA zu oder die Kosten für die Bahnfahrt. On Top kann eine Entschädigung nach EU/VO 261 dazu kommen.

Am Besten halt mal Kontakt mit LH aufnehmen, dass du gerne was von Ihnen möchtest. Von Alleine werden die sich nicht melden. ;) Und immer schön Termine setzen, bis wann du die Antwort bzw. das Geld haben möchtest.
 

Ridgeway

Erfahrenes Mitglied
13.05.2009
1.757
203
ATL/ STR /
Hallo zusammen, ich habe mal ne Frage undbräuchte eure Hilfe dazu, wie ich mich verhalten soll.

Folgendes hat sich ereignet:
Ich +1 hatten eine LH Buchung über 4 Flüge (STR-FRA-EWR undEWR-FRA-STR) in C über die LH-Seite gebucht. Am Tag des Abfluges (ca. 4h vorFlug) erhielt ich von LH die Nachricht, das unser Flug STR-FRA (LH131) annuliert wurdeund ich mich mit LH in Verbindung setzten solle. Gesagt getan, doch die LH-Dameam Servietelefon konnte/ wollte keine Alternative anbieten, da alles voll warund wirentweder auf Mietwagen oder Bahn umsteigen soll.
Ich +1 sind dann auf die Bahn umgestiegen und haben dieTickets vorerst selbst bezahlt.
Den Flug FRAU-EWR (LH402) haben wir dann auch rechtzeitig erreicht, jedoch mit dem ganzen Chaos Bahn, usw....

Jetzt die Frage, was steht uns als Entschädigung/ Erstattungzu, da der Flug STR-FRA ja nicht stattgefunden hat, der Rest aber schon.

Wie soll ich am besten vorgehen?

Vielen Dank für eure Hilfe!!


...das hat sich zwischenzeitlich schon beinahe zur Normalität am STR entwickelt.
Ich buche seit geraumer Zeit deshalb auch für den Zubringer nach FRA nur noch Tickets ab ZWS. (HBF)
Wilde Streichkonzerte der Feeder in Richtung FRA sind hier an der Tagesordnung , nach MUC funktioniert dagegen alles reibungslos.
(ein Schelm wer Böses dabei denkt)

Fordere von LH die Erstattung der DB Tickets , mehr wird nicht drin sein, da Du dein Anschluss nach EWR erreicht hast.
An eine Entschädigung nach EU/VO 261 glaube ich deshalb eher nicht , zumal Dir auch noch die Weiterbeförderung via Bahn bzw. Rental Car angeboten wurde.

Wie oben schon erwähnt, mit Glück gibts ein paar Kulanzmeilen - mit viel Glück.

Ridgeway
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Wie du das aus den Daten oben Abschätzen willst ist mir ein Rätsel. Die Frage ist halt, wann ging sein Flug ab Stuttgart und wann hätte er in Stuttgart Flughafen los gemusst um rechtzeitig mit dem Zug nach Frankfurt zu kommen. Ich schätze mal der Flug STR - FRA ist wesentlich kürzer als die Zugfahrt. Selbst wenn man die Geschichte nur von HBF zum Flughafen betrachtet.
Und Ob Bahnfahrt bzw Rental Car da wirklich als Vergleichbar zu betrachten ist.... Naja, darüber kann man streiten.
 

Andie007

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
3.840
2.824
New York & DUS
Wie du das aus den Daten oben Abschätzen willst ist mir ein Rätsel. Die Frage ist halt, wann ging sein Flug ab Stuttgart und wann hätte er in Stuttgart Flughafen los gemusst um rechtzeitig mit dem Zug nach Frankfurt zu kommen. Ich schätze mal der Flug STR - FRA ist wesentlich kürzer als die Zugfahrt. Selbst wenn man die Geschichte nur von HBF zum Flughafen betrachtet.
Und Ob Bahnfahrt bzw Rental Car da wirklich als Vergleichbar zu betrachten ist.... Naja, darüber kann man streiten.

Für EU/VO 261 kann nur der Downgrade-Faktor (sofern er nicht First gefahren ist) eine Rolle spielen. Aus der zeitlichen Komponente denke ich mal nicht, da LH402 erreicht wurde.
Taxi/Zug sollte aber easy sein. Für den Rest würde ich mal versuchen Meilen und etwas Entschädigung abzugreifen - wenn nicht, auch wurscht. Wäre mir die Energie nicht wert.
 
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Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.808
732
Eine EU-Entschädigung wegen Verspätung kommt natürlich nicht in Frage. Aber für die Streichung/IDB von LH131 müsste es doch die Kurzstrecken-Entschädigung geben, oder nicht?
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Ich hatte das mal in einer ähnlichen Situation. Da der annullierte Flug in C war, hatte ich natürlich den Zug in 1. Klasse gebucht und das wurde problemlos erstattet. Glaube wir haben auch im ICE gefrühstückt und es erstatten lassen.
Dazu gab's 10'000 Meilen, welche ich als Entschädung für das "entgangene Business Class Erlebnis" ;) gefordert hatte.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Das sehe ich ähnlich. Eine Kurzstreckenentschädigung mit dem Zeitfenster nicht mehr als 1 Stunde früher und nicht mehr als 2 Stunden später ankommen kann auf STR-FRA zu einer Kurzstreckenentschädigung reichen. Um das Abschliessend zu beurteilen fehlen aber die Eingangsdaten. Wenn eine Ersatzbeförderung angeboten wurde, wieso musste er dann das Ticket vorschiessen und es wurde keine Voucher ausgegeben?

Das erreichen von LH402 spielt hierfür keine Rolle. Entscheidend ist die Streichung von LH 131.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Es müsste 125€ pro Person als Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 geben.
 

armin_au

Reguläres Mitglied
04.07.2016
35
0
STR
Danke schonmal vorab für die zahlreichen Antworten!

Kurz paar Infos hierzu:
- Ich habe mich selbst um das Bahnticket gekümmert, da die LH-Servicehotline mir keinerlei Angebote/ Ersatzbeförderung usw. unterbreiten konnte und nur O-Ton "da müssen Sie sich leider selbst drum kümmern, dass kann ich leider nicht helfen" sagt.
- LH 131 (STR - FRA) geht ab 08:30 und kommt in FRA laut Plan um 09:20 Uhr an.
- LH 402 (FRA - EWR) geht ab 13:20 Uhr
Nachdem ich ja erst um 6 Uhr am Tag des Fluges von der Annullierung erfahren habe, sind wir um 9 Uhr mit dem ICE ab Hbf Stuttgart nach Frankfurt gefahren. Und waren somit um 11 Uhr am Flughafen. Wie schon gesagt, auf eigene Kosten gebucht ohne Hilfe von LH. Es wurde keine Ersatzbeförderung von LH angeboten.

Daher ja auch die Frage, was ich jetzt alles anfordern kann. Von Erstattung Zugtickets über Ersattung Flug STR-FRA (LH131) in C bis hin zu EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004???
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Das wurde doch bereits beantwortet. Du kannst deine Spesen erstatten lassen und nach Aussage von einigen auch nach einer Kompensationszahlung nach 261 verlangen.
Von einer Teilerstattung des Zubringerfluges habe ich noch nie gehört, erscheint mir auch nicht sinnig.

Ich persönlich würde es bei der Erstattung der Spesen und evtl. ein paar Meilen belassen. Ihr seid ja wie geplant angekommen und es lassen sich auch sonst keine grossen Widrigkeiten erkennen (ok ihr musstet selbstständig ein Zugticket buchen und ein paar Euro vorstrecken, aber das ist im heutigen Deutschland eigentlich kein grosser Akt. Und ICE um 9 Uhr statt Flug um 8:30 Uhr klingt erstmal vergleichbar, auch wenn der Hbf und der Flughafen STR ein paar Kilometer entfernt sind).

Unabhängig davon finde ich es lächerlich, dass LH keine Umbuchung auf ZWS-FRA durchführen kann bzw. einen Zugvoucher per mail verschicken kann. Das sollte heutzutage möglich sein.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Wenn du eine rechtssichere Auskunft willst, dann musst du einen Anwalt bemühen. Die verschiedenen Meinungen zu dem Thema kannst du hier nachlesen, die EU/VO ist öffentlich einsehbar.

Bezüglich Erstattung der Bahnauslagen bzw. des Flugscheins STR - FRA in C. Du wirst dich entscheiden müssen, was du willst. Entweder du lässt dir den Teilabschnitt STR-FRA erstatten oder das Bahnticket. Idealerweise fragst du also LH mal an, was du für den Flugabschnitt zurückbekommst und entscheidest dann, wo für dich die grösseren Vorteile liegen. Die Erstattung des Bahntickets und des Flugabschnitt geht nicht.
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.656
594
Bayern & Tirol
Das wurde doch bereits beantwortet. Du kannst deine Spesen erstatten lassen und nach Aussage von einigen auch nach einer Kompensationszahlung nach 261 verlangen.
Von einer Teilerstattung des Zubringerfluges habe ich noch nie gehört, erscheint mir auch nicht sinnig.

Ich persönlich würde es bei der Erstattung der Spesen und evtl. ein paar Meilen belassen. Ihr seid ja wie geplant angekommen und es lassen sich auch sonst keine grossen Widrigkeiten erkennen (ok ihr musstet selbstständig ein Zugticket buchen und ein paar Euro vorstrecken, aber das ist im heutigen Deutschland eigentlich kein grosser Akt. Und ICE um 9 Uhr statt Flug um 8:30 Uhr klingt erstmal vergleichbar, auch wenn der Hbf und der Flughafen STR ein paar Kilometer entfernt sind).

Unabhängig davon finde ich es lächerlich, dass LH keine Umbuchung auf ZWS-FRA durchführen kann bzw. einen Zugvoucher per mail verschicken kann. Das sollte heutzutage möglich sein.

Voucher werden nicht per Mail versendet. Am Service-Schalter habe ich immer problemlos einen Bahn Voucher bekommen. Teilweise geht das sogar an den Checkin-Automaten. Wenn Du in FRA hängen bleibst, funktioniert das ganz gut. Auch in DUS bin ich mit dem Voucher einfach in den Zug gestiegen. Wenn man schon am Flughafen ist, ist das kein Problem. Doof ist es nur, wenn man vorher zum Flughafen muss. Hierfür kauft man sich einfach eine Fahrkarte und lässt die sich von LH erstatten - das natürlich gemäß EU261. Auch da habe ich noch kein Problem gehabt.
Warum LH nicht von STR auf ZWS umbucht - ich weiss es nicht. Mir ist nur aufgefallen, dass die Call-Center einiges nicht macht. Ich weiss nicht ob sie es nicht können oder dürfen. Manchmal hilft das Hang-Up-Call-Again spiel und man kommt an einen Agenten, der es kann.

Wenn man am Flughafen ist: Voucher holen
Wenn man nicht am Flughafen ist: Selbst buchen und Geld von LH wieder holen.
 
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Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.808
732
Es müsste 125€ pro Person als Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 geben.

Da nach Flugstreichung eine Alternative ermöglicht und bezahlt wurde (wenn auch nachträglich), die zu keiner Verspätung von mehr als zwei Stunden geführt hat, müsste tatsächlich die halbe Entschädigung für Kurzstrecken fällig werden. Wohl gemerkt, zusätzlich zu den Kosten für die Bahnreise, wenn ich das richtig verstehe.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Vielleicht brauchen die noch einen Praktikanten, der die Voucher vom LH-Boardkarten-Format in ein A4-fähiges Format überträgt. ;) Mein letzter Hotelvoucher kam jedenfalls wie ne Boardkarte mit einem etwas anderen Text daher.
Eventuell ist es auch die Angst vor Fälschungen, dass die Dinger nicht per Mail versandt werden?
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.656
594
Bayern & Tirol
Why the h*ll not?? ;)

Selbst bei der DB kann man mittlerweile per App buchen und fahren, ganz ohne Papier oder Gedränge am Schalter. Da sollte die LH es doch schaffen, diesen lustigen Voucher per email zu verschicken.


Die lange oder kurze Begründung?

Kurz: Das Problem liegt bei der Bahn

Lang:
Das Problem ist hierbei eher auf der DB Seite zu suchen bzw. auf den Schnittstellen zwischen DB und LH.

Die Problematik liegt momentan in der Betrugsbekämpfung. Bahn Tickets sind da ziemlich anfällig. Als Privatkunde kannst Du nur ein Online-Ticket kaufen, wenn Du Deine Zahlungsdaten (Kreditkarte) hinterlegst (bzw. wenn Du als Bucher dafür haftest). Sollte ein Ticket mehrfach genutzt werden, wird Dir das Geld vom entsprechenden Zahlungsmittel abgebucht.

Sollte das nicht sein, muss eine Fahrkarte am Automaten oder Schalter gezogen werden. Dafür gibt es das System mit den Buchungsnummern (Pick-Up-Nummern). Du musst den Buchungscode in den Automaten am Bahnhof eingeben und kannst Dir dann die Fahrkarte (genau einmal) ausdrucken.

Selbst bei den Rali&Fly Tickets ist das System kompliziert (eher vekorkst) - online Tickets sind da zwar ausdruckbar - ist aber kompliziert.

Airlines haben zentrale Datenbanken für Tickets. Wenn Du Fliegst, wird das Segment einfach auf "Flown" gesetzt. Bei der Bahn ist das noch Zukunftsmusik, da vieles noch offline funktioniert (funktionieren muss). Dabei ist eine stabile Datenverbindung im Zug eine der größten Herausforderungen.
 

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.855
801
ZQH
Ich war in einer ähnlichen Situation und habe auf dem Weg zum STR eine SMS bekommen, dass der Zubringer storniert wurde. Da ich sowieso gerade durch Echterdingen fuhr, bin ich gar nicht erst zum Flughafen, sondern habe direkt vom Bahnhof aus die FTL-Hotline angerufen. Umbuchung auf ZWS-FRA völlig problemlos, neue Bordkarten für den Zug wurden in Sekundenschnelle in die LH-App eingespielt. Hab dann vor Ort ein Ticket für die Fahrt Echterdingen-ZWS gezogen, das ich wahrscheinlich noch hätte erstatten lassen können, wenn es mir den Aufwand wert gewesen wäre. LH hat sich um eine adäquate Ersatzbeförderung bemüht, ich habe die Langstrecke erreicht, alles gut. Hab nicht mal drüber nachgedacht, ob mir dafür jetzt noch irgendeine Entschädigung zustehen könnte.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Die Problematik liegt momentan in der Betrugsbekämpfung. Bahn Tickets sind da ziemlich anfällig. Als Privatkunde kannst Du nur ein Online-Ticket kaufen, wenn Du Deine Zahlungsdaten (Kreditkarte) hinterlegst (bzw. wenn Du als Bucher dafür haftest). Sollte ein Ticket mehrfach genutzt werden, wird Dir das Geld vom entsprechenden Zahlungsmittel abgebucht.

Sollte das nicht sein, muss eine Fahrkarte am Automaten oder Schalter gezogen werden. Dafür gibt es das System mit den Buchungsnummern (Pick-Up-Nummern). Du musst den Buchungscode in den Automaten am Bahnhof eingeben und kannst Dir dann die Fahrkarte (genau einmal) ausdrucken.

Die Mehrfachnutzung liesse sich doch über personalisierte Tickets verhindern, oder?
Flugtickets sind ja auch mit Name versehen, warum sollte auf dem Zugvoucher nicht mein Name, das Datum und grob die Strecke stehen können?
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.656
594
Bayern & Tirol
Die Mehrfachnutzung liesse sich doch über personalisierte Tickets verhindern, oder?
Flugtickets sind ja auch mit Name versehen, warum sollte auf dem Zugvoucher nicht mein Name, das Datum und grob die Strecke stehen können?

Wie die Antwort auf die Frage an Radio Eriwan: Im Prinzip schon!

Bahn ist immer etwas speziell, was die Systeme angeht. Auf der anderen Seite wird kaum so oft betrogen wie bei der Bahn. Dazu kommt, dass das System aus der Steinzeit ist. Personalisieren ist schon OK, nur wie vermeidest Du Mehrfachbenutzung durch den selben Fahrgast? Das mit dem Ausweis ist auch so ein Problem. Früher hatte die Bahncard ein Bild. Heute habe ich es auch schon erlebt, dass die Zugbegleiger fast gesteinigt wurden, als sie nach dem Ausweis gefragt haben.

Die neuen Systeme sollen über das Handy und die Ortungsfunktion funktionieren. Bei manchen Zügen gibt es schon den "Komfort Checkin". Das löst dann Bahnseitig das Problem. Nur muss LH auch in die neuen System einbuchen und Du musst zwingend die App benutzen. Das Riesenproblem bei der Bahn ist - neben der großen Zahl an Fahrgästen jeden Tag auch noch alle Mitreden und wir in Deutschland 80 Mio. Bahnchefs haben. Ich höre schon das Geschrei: Meine Oma mit 80 kann nicht mehr Bahnfahren, da sie keine gedruckte Fahrkarte am Schalter beim Bahnbeamten mehr bekommt. Alleine die Einführung von dynamischen Preisen hat eine komplette Vorstandsmannschaft verschlissen.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Bahn ist immer etwas speziell, was die Systeme angeht. Auf der anderen Seite wird kaum so oft betrogen wie bei der Bahn. Dazu kommt, dass das System aus der Steinzeit ist. Personalisieren ist schon OK, nur wie vermeidest Du Mehrfachbenutzung durch den selben Fahrgast? Das mit dem Ausweis ist auch so ein Problem.
Das klingt als wollten sie rennen (Komfort checkin mit Ortung), bevor sie laufen (Mehrfachnutzung mit personenbezug verhindern) können.

Mehrfachbenutzung durch denselben Fahrgast ist doch kein grosses Risiko: Wie oft kann die gleiche Person am gleichen Tag von STR nach FRA fahren, wenn sie dort am gleichen Tag einen Anschlussflug hat?
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.656
594
Bayern & Tirol
Das klingt als wollten sie rennen (Komfort checkin mit Ortung), bevor sie laufen (Mehrfachnutzung mit personenbezug verhindern) können.

Mehrfachbenutzung durch denselben Fahrgast ist doch kein grosses Risiko: Wie oft kann die gleiche Person am gleichen Tag von STR nach FRA fahren, wenn sie dort am gleichen Tag einen Anschlussflug hat?

Deswegen geht es mit Rail&Fly ja so leidlich. Interessant sind Flex Tickets mit mehrern Tagen Gültigkeit. Für Pendler schon interessant. Wenn man nicht kontrolliert wird, gibt es eine Fahrt gratis. Das ganze ist auch ein Grund, warum die Gültigkeit bei Flex-Tickets reduziert wurde (waren mal 2 Wochen!!).

Oder ein Refund bei Flex-Tickets, obwohl man gefahren ist...

Oder Du hast zwei Passagiere mit der gleichen Karte. Die Bahncard hat kein Bild mehr. Die Geräte sind offline und merken erst, wenn sie online sind, dass beschissen wurde. Wie oft wird der Ausweis verlangt?

Auch ein Problem, was mit dem jetzigen System nicht gelöst ist:
1) Kunde kauft Bahnfahrkarte im Internet über einen unbekannten, der sich als Zwischenhändler ausgibt
2) Dieser bezahlt die Bahnfahrkarte mit gehackten Kontodaten oder Kreditkarten
3) Der Kunde fährt damit, bekommt einen Strafanzeige und darf ein neues Ticket lösen, wenn er erwischt wird. Wenn er nicht erwischt wird, gibt es eine Rücklastschrift und die Bahn trägt den Schaden.

So haben es mir unsere Bahn-Experten erklärt. Sicher könnte man es anders machen - aber manches dauert dort etwas länger. Wenn die Menschen ehrlicher wären, könnte man sich viele Kosten sparen. Wenn die DB Drehkreuze beim Ein- und Aussteigen hätte würde auch einiges einfacher gehen.
 

vectrox

Erfahrenes Mitglied
03.01.2016
796
616
BER & CGN
Das Problem ist auch, das LH dir für Bahnfahrten meistens kein Ticket sondern einen Voucher ausstellt.

Klassische Papier Tickets sind durch das Papier auf dem sie gedruckt sind vor Fälschung und die Tatsache das sie nur ein einziges mal existieren vor Mehrfachnutzung gesichert. Genau so Funktionieren auch die LH Voucher.
Online Tickets werden durch den Barcode grob gesichert, um Mehrfachnutzung durch erneutes Ausdrucken oder gänzliche Änderung durch Photoshop zu vermeiden.
Wenn LH jetzt also Voucher per Mail versenden würde, müssten diese durch einen Barcode abgesichert sein (sonst fahren bald nur noch LH-Photoshop-Voucher durch Deutschland).
Dann müsste LH aber auch einen DB-Barcode generieren können, und da ist dann das Problem.

Ich weiß aber das für innerdeutsche Flüge eigentlich ein Tool existiert mit dem bei gültigem LH-ETIX ein DB-Onlineticket buchen lässt. Vermutlich ist das aber bei LH nur für reine Domesticbuchungen verfügbar und nicht für Teilsegmente einer internationalen Buchung.
 

laminus

Aktives Mitglied
11.10.2013
174
264
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vielleicht kann mir hier jemand etwas zu sagen:

Gestern Abend LH Flug von Danzig nach Frankfurt um 18:45 Uhr. Gegen 16 Uhr erhalte ich eine SMS: Ihr Flug wurde annulliert, bitte kontaktieren Sie das Servicecenter.
Das habe ich dann auch nach einer guten Stunde Warteschleife erreicht. Umgebucht wurde ich dann auf einen Flug am nächsten Tag um 06:30 über München nach Fra, Ankunft 10 Uhr

Zum Flughafen musste ich trotz Umbuchung dann doch noch fahren

Hotel habe ich mir selbst gebucht, hatte keine Lust ab 17 Uhr am Flughafen zu hocken.
In Frankfurt brauchte ich dann einen Mietwagen da meine Mitfahrgelegenheit von Sonntag nicht mehr gegeben war.

Habe ich eine Chance irgendetwas von der LH erstattet zu bekommen ?

nervig war das alles schon genug, eigentlich hätte ich heute um 8 Uhr arbeiten müssen, am Ende war ich um 12 Uhr da

Danke für die eine oder andere Info bzw. Meinung