Flug verspätet - Anschlussflug (Busverbindung) verpasst - Kompensation

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NonstopLH

Erfahrenes Mitglied
03.03.2014
965
2
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Folgende Situation:

Wegen eines verspäteten Flugs (technical) habe ich den Bus von FRA nach Strassburg verpasst. Es war der letzte an diesem Tag und LH hat mich automatisiert auf den Bus am nächsten Morgen umgebucht. In FRA habe ich dann gleich die SEN Hotline angerufen und ihnen erklärt, dass ich einen Mietwagen nehmen würde und nach Hause fahren würde anstatt den Bus am nächsten Tag.

Die Dame an der Hotline hat darauf gemeint, dass ich die Rechnung des Mietwagens einreichen kann und die wird übernommen, ich jedoch keinerlei weitere Kompensationsansprüche habe, da ich ja freiwillig auf die Umbuchung verzichte.

Ich habe eingewilligt, da ich auch keine Lust hatte wegen 250 Euro rumzudiskutieren, dennoch frage ich mich im Nachhinein, ob sie mit dieser Aussage recht hat?! Wie sehen dies unsere Experten bezüglich Reiserecht in diesem Forum?
 

bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
2.839
617
MUC, near OBAXA
Käse, Entscheidend ist die Verspätung (um wieviel später bis Du an Deinem Zielort angekommen.)
Wenn Du durch den Mietwagen unter 3 Stunden bleibst wird es wahrscheinlich schwer mit den 250 €.
Aber die Rechnung sollte LH trotzdem bezahlen....
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
Ist Dein Zuhause Strasbourg (und Umgebung)? In welcher Stadt hast Du den Mietwagen zurückgebracht?
 
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koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.881
27
Eu Verordnung spricht von "Motorluftfahrtzeugen mit festen Tragflächen" da der Bus da wohl nicht drunter fällt wird es wohl nur was geben wenn du in Fra 3h zu spät angekommen bist.
 
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bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
2.839
617
MUC, near OBAXA
Mein laienhaftes Verständnis sagt mir das ein durchgebuchtes LH-Ticket mit XX-FRA-SXB schon unter die VO fällt, wenn das "Motorluftfahrzeug mit festen Tragflächen" zu spät in FRA ankommt um die von LH angebotene Verbindung nach SXB noch zu erreichen, bzw. dadurch eine Verspätung > 3h verursacht wird.
 
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Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.808
734
Ich vermute mal, dass die Frage, wie mit von Airlines als Flüge mit Flugnummer verkaute Zug- oder Busfahrten umzugehen ist, bisher unbeantwortet ist. Wäre wohl noch mal was für die Gerichte.
 
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bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
2.839
617
MUC, near OBAXA
IMHO brauchst Du da kein Gericht, ob LH von FRA nach SXB fliegt oder fährt ist Jacke wie Hose, entscheidend ist dass ihr eigener Inbound aufgrund eines technicals zu spät kam und der Anschluss nicht mehr am selben Tag klappte.
(und noch geht es ja um die Verspätung nach FRA, nicht ob Bus fährt oder fliegt nach SXB...)
 
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Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.808
734
IMHO brauchst Du da kein Gericht, ob LH von FRA nach SXB fliegt oder fährt ist Jacke wie Hose, entscheidend ist dass ihr eigener Inbound aufgrund eines technicals zu spät kam und der Anschluss nicht mehr am selben Tag klappte.
(und noch geht es ja um die Verspätung nach FRA, nicht ob Bus fährt oder fliegt nach SXB...)

Ganz so einfach ist das IMHO nicht. Die EU-Verordnung enthält eine recht präzise Definition, welche Flüge unter die Verordnung fallen und welche nicht. Hubschrauber z.B. nicht. Damit könnte bei strenger Auslegung ein Gericht sagen, bei Bus gibt es keine Entschädigung, da kein Flug. Der EuGH war ja schon mit der Frage der Verspätungen ohne vorherige Streichung/IDB großzügig und hat die mit reininterpretiert, obwohl nicht explizit so aufgeführt in der Verordnung. Insofern wäre es denkbar, dass man den "Flugersatzverkehr" der Lufthansa mit reinnimmt. Aber garantiert scheint mir das nicht.....
 

bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
2.839
617
MUC, near OBAXA
....
Wegen eines verspäteten Flugs (technical) habe ich den Bus von FRA nach Strassburg verpasst. Es war der letzte an diesem Tag ..... In FRA habe ich dann gleich die SEN Hotline angerufen ....
Die Dame an der Hotline hat darauf gemeint, ....ich jedoch keinerlei weitere Kompensationsansprüche habe, da ich ja freiwillig auf die Umbuchung verzichte.
....
Die Damen an der Hotline meinen oft viel Blödsinn, aber man kann schon die Richtung erkennen, sprich LH ist sich wahrscheinlich dessen bewusst dass es hier Ansprüche gibt...

Aber da können wir uns noch viel im Kreis drehen, natürlich mag da ein einzelner Richter anderer Meinung sein wenn sich denn LH auf die Hinterbeine stellt....
dürfte aber überschaubares Risiko sein, und für den OP definitiv einen Versuch wert seine Ansprüche einzufordern!

Wenn LH dann die Ansprüche kontert mit "VO greift nicht wg. Busanschluss", dann mag man tiefer recherchieren....aber der Sinn der VO umfasst solche Connections definitiv.
 
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NonstopLH

Erfahrenes Mitglied
03.03.2014
965
2
Die Damen an der Hotline meinen oft viel Blödsinn, aber man kann schon die Richtung erkennen, sprich LH ist sich wahrscheinlich dessen bewusst dass es hier Ansprüche gibt...

Aber da können wir uns noch viel im Kreis drehen, natürlich mag da ein einzelner Richter anderer Meinung sein wenn sich denn LH auf die Hinterbeine stellt....
dürfte aber überschaubares Risiko sein, und für den OP definitiv einen Versuch wert seine Ansprüche einzufordern!

Wenn LH dann die Ansprüche kontert mit "VO greift nicht wg. Busanschluss", dann mag man tiefer recherchieren....aber der Sinn der VO umfasst solche Connections definitiv.

Ok - um ehrlich zu sein, habe ich noch gar nicht daran gedacht, dass der BUS nicht in die Verordnung fällt! Das habe ich als gegeben angesehen, aber mit der entsprechenden Defintion ist dies natürlich wieder fraglich.

Meine ursprüngliche Frage ist vielmehr die, dass wenn ich auf den "Weitertransport" (ob per Flug oder Bus oder Schiene) verzichte, da ich schneller mit dem Mietwagen bin, verfällt dann automatisch der Anspruch auf eine Entschädigung?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.060
1.551
Ok - um ehrlich zu sein, habe ich noch gar nicht daran gedacht, dass der BUS nicht in die Verordnung fällt! Das habe ich als gegeben angesehen, aber mit der entsprechenden Defintion ist dies natürlich wieder fraglich.

Meine ursprüngliche Frage ist vielmehr die, dass wenn ich auf den "Weitertransport" (ob per Flug oder Bus oder Schiene) verzichte, da ich schneller mit dem Mietwagen bin, verfällt dann automatisch der Anspruch auf eine Entschädigung?

Dass der Anspruch automatisch verfällt nur weil man die angebotene Verbindung nicht annimmt, gibt aus meiner Sicht die Verordnung nicht her.
Im Gegenteil ist es möglich die Ausgleichszahlung zu beanspruchen, wenn man sich gegen eine Ersatzbeförderung entscheidet und statt dessen die Rückerstattung des Tickets wünscht.

Im konkreten Fall besteht das Problem darin dass die Strecke des Mietwagens mit der Strecke der Buchung nicht überein stimmt, hier müsste man also einen fiktiven Ankunftszeitpunkt bestimmen. Die Verordnung selbst stellt aber immer auf die tatsächlichen Ankunftszeiten ab.

Grundsätzlich sollte man aber einfach zunächst den Anspruch gegenüber LH geltend machen und sehen welche Argumente als Erwiderung kommen, grundsätzlich könnte es bei einer Ablehnung interessant sein den Fall der Schlichtungsstelle vor zu legen.
Angesichts des minimalen Aufwands und den durchaus guten Erfolgsaussichten wäre ein solches Vorgehen durchaus sinnvoll.
D
 
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bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
2.839
617
MUC, near OBAXA
...Meine ursprüngliche Frage ist vielmehr die, dass wenn ich auf den "Weitertransport" (ob per Flug oder Bus oder Schiene) verzichte, da ich schneller mit dem Mietwagen bin, verfällt dann automatisch der Anspruch auf eine Entschädigung?
Nein, das ist eben Käse (und typisch, da wird von der Hotline mit Unsinn der Kunde verunsichert), Du hast Anspruch auf Umbuchung oder Ersatzbeförderung, und die Ersatzbeförderung kannst Du zu angemessenem Kosten selber wählen, wenn Sie Dir den eher behagt als die Umbuchung. (die ja deutlich zu Deinem Nachteil, sprich mit Übernachtung und späterer Ankunft gewesen wäre.)

Edit: und ja, ich stimme alinakl zu, Du wirst da mit einer fiktiven Ankunftszeit in SXB arbeiten müssen. ("...wäre mit dem Mietwagen um X in SXB angekommen...aufgrund blabla die aber für LH günstigere Variante der Rückgabe in Karlsruhe gewählt.... " blablablubber...)

Nicht lang schnacken, einfach machen!
 
Zuletzt bearbeitet:

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
Im konkreten Fall besteht das Problem darin dass die Strecke des Mietwagens mit der Strecke der Buchung nicht überein stimmt, hier müsste man also einen fiktiven Ankunftszeitpunkt bestimmen. Die Verordnung selbst stellt aber immer auf die tatsächlichen Ankunftszeiten ab.
Ich würde mir auch gut überlegen was mir die ganze Sache Wert ist. Rückerstattung des Mietwagens ganz sicher zur Erstattung einschicken, steht ja nicht zur Debatte.

Bei der Verspätungsentschädigung musst Du in der aktuellen Situation damit Rechnen, dass LH den Spiess umdreht und Dir entsprechen das gekaute Ticket nachbelastet, wie Du schlussendlich gereist bist... Zurück XXX-FRA-KJR statt -SXB. Könnte dann sein, dass Dir eine Rechnug ins Haus flattert statt eine Entschädigungsgutschrift... Wie gesagt könnte, muss aber nicht...
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.190
4.715
HAM
Bei der Verspätungsentschädigung musst Du in der aktuellen Situation damit Rechnen, dass LH den Spiess umdreht und Dir entsprechen das gekaute Ticket nachbelastet, wie Du schlussendlich gereist bist... Zurück XXX-FRA-KJR statt -SXB. Könnte dann sein, dass Dir eine Rechnug ins Haus flattert statt eine Entschädigungsgutschrift... Wie gesagt könnte, muss aber nicht...

Das ist Unfug. Auch das ist von der Verordnung gedeckt.
 
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Ventus2

Erfahrenes Mitglied
05.04.2011
2.495
51
Also meine Erfahrung mit dem Zug-Anschluss (auf LH Flugnummer) ist, dass LH es zurecht als Flug ansieht und damit auch die Ausgleichsleistung zahlt. Mit dem Airport Code, Flugnummer, Bindung an den Cupon, Meilen usw. setzen die selber den Zug als dem Flug gleichwertig an.

Aber warte doch einfach mal ab, was die Antwort sein wird. Und das Argument, dass Du den Mietwagen nicht in SXB zurück gegeben hast, ist nicht wicktig. Um die Uhrzeit hat einmal nicht jede Station auf und Auslandsrückgaben kostens meistens mehr, Du hast also nur im Sinne deiner Schadensminderungspflicht gehandelt.
 
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aeronavtis

Erfahrenes Mitglied
28.09.2017
295
3
Kommt es nicht sowieso nach der VO auf die angebotene anderweitige Beförderung zum Endziel an? Angeboten wurde doch der Bus am Folgetag. Wenn sich NonstopLH proaktiv um eine bessere Lösung bemüht, kann doch dafür eigentlich nicht die Fluggesellschaft belohnt werden, in dem der Anspruch gegen sie erlischt.

Ich würde den Mietwagen in Rechnung stellen und nachdem sie das beazhlt haben auch noch die Entschädigung einfordern. LH wird dann aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr reagieren und man muss über den Schlichtungs- oder Rechtsweg weiter.
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.661
611
Bayern & Tirol
Also meine Erfahrung mit dem Zug-Anschluss (auf LH Flugnummer) ist, dass LH es zurecht als Flug ansieht und damit auch die Ausgleichsleistung zahlt. Mit dem Airport Code, Flugnummer, Bindung an den Cupon, Meilen usw. setzen die selber den Zug als dem Flug gleichwertig an.

Aber warte doch einfach mal ab, was die Antwort sein wird. Und das Argument, dass Du den Mietwagen nicht in SXB zurück gegeben hast, ist nicht wicktig. Um die Uhrzeit hat einmal nicht jede Station auf und Auslandsrückgaben kostens meistens mehr, Du hast also nur im Sinne deiner Schadensminderungspflicht gehandelt.

Ich bin da mal mit einem Airrail-Fall nicht weiter gekommen. Da hatte allerdings der Zug über 2h Verspätung.
Von der Bahn habe ich keine Kompensation bekommen (da ich ja ein LH-Ticket habe und LH keine Bahngesellschaft ist) und von LH auch nicht, da der Zug keine Flügel hat und somit die EU261 auch nicht gilt. Es gibt Tage, an denen verliert man und es gibt Tage an denen gewinnen die anderen...
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Das ist in der Tat ein ganz entscheidender Unterschied, ob der Zug sich verspätet oder wegen eines verspäteten Fluges verpasst wird.

In dem einen Fall findet die EU-VO keine Anwendung. In dem anderen (häufig) eben schon.
 
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Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.808
734
Ich bin da mal mit einem Airrail-Fall nicht weiter gekommen. Da hatte allerdings der Zug über 2h Verspätung.
Von der Bahn habe ich keine Kompensation bekommen (da ich ja ein LH-Ticket habe und LH keine Bahngesellschaft ist) und von LH auch nicht, da der Zug keine Flügel hat und somit die EU261 auch nicht gilt. Es gibt Tage, an denen verliert man und es gibt Tage an denen gewinnen die anderen...
Danke. Wenn auch für den OP nicht relevant, aber das dürfte ja häufiger passieren.
Wie weit hast Du es denn versucht?
Wird ja zusätzlich kompliziert, weil doch eigentlich die ausführende Airline zuständig ist für Entschädigungen, oder?
LH macht hier eine "Mischung", keine EU-VO Ansprüche, aber trotzdem Umbuchung und wohl auch Versorgung, z.B. Hotel, wenn es nicht weiter geht an dem Tag....
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.661
611
Bayern & Tirol
Danke. Wenn auch für den OP nicht relevant, aber das dürfte ja häufiger passieren.
Wie weit hast Du es denn versucht?
Wird ja zusätzlich kompliziert, weil doch eigentlich die ausführende Airline zuständig ist für Entschädigungen, oder?
LH macht hier eine "Mischung", keine EU-VO Ansprüche, aber trotzdem Umbuchung und wohl auch Versorgung, z.B. Hotel, wenn es nicht weiter geht an dem Tag....

Wie ist es weiter gegangen? Zug ist ausgefallen. Der Checkin im Airrail hat mit auf den Ticketschalter verwiesen. Ich habe dann am Bahnhof einen Zugbegleiter gefragt und der hat mich unbürokratisch mitgenommen. Wenn ich normal umgebucht hätte, wäre ich wohl in FRA hängen geblieben. Der Zug ist dann über die alte Rheinstrecke gezuckelt. Im Zug wurden Kompensationsformulare verteilt. Dabei war klar, dass DB nicht der Ansprechpartner für mich ist. Anfrage auf Kundendialog wurde mit Bausteinen beantwortet. Nach einer fachlichen Diskussion mit meinem Fachanwalt für Luftverkehrsrecht haben wir es in diesem Fall belassen und uns auf Fälle konzentriert nach denen es sicher Kompensationen gibt.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.044
595
Hallo, weiß jemand wie die Entschädigungssumme basierend auf den Flugkilometern bei einer Entschädigung wegen Verspätung berechnet wird? Bei einer gebuchten Verbindung von A nach B mit Umsteigeort C. Wird die komplette Entfernung über C zugrunde gelegt oder die direkte (nicht geflogene) Entfernung zwischen A und B?
 

Noskro

Erfahrenes Mitglied
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300x250
Ich hatte jetzt vor kurzem einen ähnlichen Fall. Da ich bei der Suche nach Informationen zu meinem Fall auf diesen Thread gestoßen bin wollte ich noch mein Feedback für alle nach mir abgeben.


Wir sind "geflogen" BHX-FRA-XER.
BHX-FRA hatte ~1Stunde Verspätung (laut Flightradar den ganzen Tag über immer +10 Min auf jedem Flug).
Dadurch in FRA ca. 20 Minuten vor Abfahrt des gebuchten, letzten Buses des Tages angekommen.
Auf dem Handy kam direkt die Umbuchung auf den ersten Bus des nächsten Tages (auf den wir verzichtet haben und Bahn gefahren sind).


Also der gleiche Fall wie beim Threadersteller.




Nach Entschädigungsforderung an LH per Mail kam ca. 2 Wochen später eine Antwort per Mail mit Anerkennung der Forderung. 2 Tage später waren die 250€ p.P. auf dem Konto.


Da hier Diskutiert wurde ob der Bus den Anforderungen der Entschädigung entspricht oder nicht, kann ich zumindest bestätigen, dass er das für LH tut.