Erstattung Luftsicherheitsgebühr (LH) bei Transfer in Frankfurt?

ANZEIGE

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.126
4.569
HAM
ANZEIGE
Moin zusammen,

bei einer aktuellen Lufthansa Buchung mit innerdeutschem Umstieg steht in der Gebührenübersicht:

Deutsche Luftsicherheitsgebühr (kann erstattet werden, wenn in Frankfurt ein Transfer stattfindet und kein zusätzlicher Sicherheitscheck der Polizei gemacht wird) 15,99

Da bei einem Transfer HAM-FRA-NUE kein Sicherheitscheck stattfindet - wie kann man dann die Gebührt zurückfordern. Hat schon jemand damit Erfahrung gemacht?

Danke,
Christian
 

planesandstuff

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.107
54
HAM
Moin zusammen,

bei einer aktuellen Lufthansa Buchung mit innerdeutschem Umstieg steht in der Gebührenübersicht:

Deutsche Luftsicherheitsgebühr (kann erstattet werden, wenn in Frankfurt ein Transfer stattfindet und kein zusätzlicher Sicherheitscheck der Polizei gemacht wird) 15,99

Da bei einem Transfer HAM-FRA-NUE kein Sicherheitscheck stattfindet - wie kann man dann die Gebührt zurückfordern. Hat schon jemand damit Erfahrung gemacht?

Danke,
Christian

Das habe ich letztens auch mal gelesen und fände Erfahrungen hierzu interessant! Kommt ja über FRA und Co durchaus viel Geld zusammen.
 

nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.015
1.274
TXL
Und warum nur über FRA? Bei meinen Buchungen, wo ich via MUC fliege, steht genau der selbe Wortlaut drin. Aber via MUC wird nichts erstattet?
 

bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
2.831
601
MUC, near OBAXA
Weltbeste IT?
Eigentlich macht der Hinweis nur Sinn, wenn Du z.B. im Ausland startest, und in FRA umsteigst und "irgendwohin" weiterfliegst. Denn dann zahlst Du ja die Luftsicherheitsgebühr für den ausländischen Flughafen (sofern es dort sowas gibt), und evtl. nochmal für FRA, aber falls dort nicht kontrolliert wird würde eine Erstattung Sinn machen.
Wenn Du aber innerdeutsch fliegst muss die deutsche Luftsicherheitsgebühr mindestens einmal erhoben werden, für den Abflughafen in DE wo Du kontrolliert wurdest.
(oder habe ich den OP falsch verstanden und steht der Posten zweimal auf der Gebührenübersicht?)
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.126
4.569
HAM
Leider ist die Übersicht halt total merkwürdig:

Ticketpreis 356,00 EUR
Steuern, Gebühren & Zuschläge 135,56 EUR
Internationaler/Nationaler Zuschlag 86,00 EUR
Luftverkehrsteuer 8,88 EUR
Deutsche Luftsicherheitsgebühr (kann erstattet werden, wenn in Frankfurt ein Transfer stattfindet und kein zusätzlicher Sicherheitscheck der Polizei gemacht wird) 6,55 EUR
Passagier Servicegebühr Inland 34,13 EUR
Gesamtpreis 491,56 EUR

Eigentlich fehlt hier in der Übersicht die Umsatzsteuer. Was genau in der Passagier Servicegebühr enthalten ist, ist leider nicht aufgeschlüsselt.

Gemäß der veröffentlichten Tabelle passt der Wert auch nicht:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/...erheitsgebuehr.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Es wären bei Abflug in HAM 5,50 zzgl. Umsatzsteuer, daher die Differenz. Grundsätzlich ist das oben angegebene halt nicht transparent, daher auch die Frage. Und ja, die Angabe kommt auch beim Umstieg über MUC.

Gemäß diesem Schreiben:
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/3005/
Ist die Umsatzsteuer bei innerdeutschen Flügen auch auf die Luftsicherheitsgebühr zu bezahlen.

Daher also hat also bursche99 mit seinem Hinweis recht, die Angabe des Textes an dieser Stelle ist vollkommen blödsinnig.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: bursche99

koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
2.252
1.726
Weltbeste IT?

Wenn Du aber innerdeutsch fliegst muss die deutsche Luftsicherheitsgebühr mindestens einmal erhoben werden, für den Abflughafen in DE wo Du kontrolliert wurdest.

Warum? Wenn ich doch an Punkt X (Annahme: safe) abfliege, und dann in FRA einen Transfer nach Punkt Y habe, dann hat ja tatsächlich die Polizei (oder wer auch immer die SiKo macht), eben keinen Aufwand in FRA. Dabei ist es unerheblich, wo die erste SiKo stattgefunden hat, solange für dieses eine Mal eine Luftsicherheitsgebühr bezahlt wurde.

Ich hab z.B. nächstens das Routing CDG-FRA-MUC-HKG. Ich gehe davon aus, das CDG als safe angesehen wird. Ich habe darum in FRA und MUC keine weitere SiKo. Wo und wie die Luftsicherheitsgebühr da eingerechnet ist, respektive bei meinem Routing einfach, doppelt oder dreifach, wäre spannend zu wissen.
 
  • Like
Reaktionen: chrini1

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.241
21.388
MUC
Warum? Wenn ich doch an Punkt X (Annahme: safe) abfliege, und dann in FRA einen Transfer nach Punkt Y habe, dann hat ja tatsächlich die Polizei (oder wer auch immer die SiKo macht), eben keinen Aufwand in FRA. Dabei ist es unerheblich, wo die erste SiKo stattgefunden hat, solange für dieses eine Mal eine Luftsicherheitsgebühr bezahlt wurde.

Ich hab z.B. nächstens das Routing CDG-FRA-MUC-HKG. Ich gehe davon aus, das CDG als safe angesehen wird. Ich habe darum in FRA und MUC keine weitere SiKo. Wo und wie die Luftsicherheitsgebühr da eingerechnet ist, respektive bei meinem Routing einfach, doppelt oder dreifach, wäre spannend zu wissen.

Theoretisch verständlich, aber wie sollte rein praktisch die Prüfung erfolgen, ob tatsächlich keine weitere Sicherheitskontrolle erfolgt ist. Z.B. könnte ich in MUC ja aus dem Sicherheitsbereich raus, mich für ein Kumulus ins Airbräu setzen und mich anschließend eben doch wieder einer Sicherheitskontrolle unterziehen. Und ein Nachweis, dass ich keine Sicherheitskontrolle in FRA und/oder MUC in Ansprich genommen habe, ist nur schwer zu erbringen.
 

koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
2.252
1.726
Theoretisch verständlich, aber wie sollte rein praktisch die Prüfung erfolgen, ob tatsächlich keine weitere Sicherheitskontrolle erfolgt ist. Z.B. könnte ich in MUC ja aus dem Sicherheitsbereich raus, mich für ein Kumulus ins Airbräu setzen und mich anschließend eben doch wieder einer Sicherheitskontrolle unterziehen. Und ein Nachweis, dass ich keine Sicherheitskontrolle in FRA und/oder MUC in Ansprich genommen habe, ist nur schwer zu erbringen.

Hmmmm, grundsätzlich richtig, aber wieso wird es dann erwähnt und spezifisch für FRA?
Hat mal jemand den juristischen Weg beschritten, um diese Gebühren zurück zu fordern?

In dem Zusammenhang sei mir noch die Frage erlaubt, müsste nicht der, der Gebühren erhebt auch nachweisen, dass er die Leistung erbracht hat? :confused:

/edit: Boardkarten-Scan an der SiKo dürfte das Problem des Nachweises eigentlich lösen. So gesehen in CDG. Wobei ja eigentlich der Scan der Boardkarte zum Airside-Bereich Nachweis genug sein dürfte. Muss man glaub ich in jedem Fall scannen und durch die SiKo, wenn man landside war, oder?
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.122
412
Löst aber nicht das Airbräu-Problem, da in MUC ja bekanntlich nicht gescannt wird. Du könntest dir also kostenlos eine Kontrolle erschleichen. ;-)
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.566
922
Löst aber nicht das Airbräu-Problem, da in MUC ja bekanntlich nicht gescannt wird. Du könntest dir also kostenlos eine Kontrolle erschleichen. ;-)

In MUC werden die Bordkarten vor der Siko seid einiger Zeit aber gescannt. Deine Erfahrung ist etwas veraltet in der Hinsicht.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.122
412
In MUC werden die Bordkarten vor der Siko seid einiger Zeit aber gescannt. Deine Erfahrung ist etwas veraltet in der Hinsicht.

Ich fliege ca. 80 mal pro Jahr vom MUC, zuletzt vorgestern, insofern kenn ich mich da schon ein wenig aus... ;-) Aber du hast Recht, ich hatte präzisieren sollen: Am Goldtrack ganz rechts wird nicht gescannt.
 

mauerNINJA

Reguläres Mitglied
06.03.2011
41
19
TXL
Inzwischen wurde der Kommentar ja etwas überarbeitet:

Die Deutsche Luftsicherheitsgebühr ist erstattbar, wenn Sie ankommend aus den USA, Kanada, Singapur und Montenegro in Frankfurt ohne erneute Sicherheitskontrolle durch die Bundespolizei umsteigen. Für die Erstattung der Steuer wenden Sie sich bitte an das Lufthansa Service Center

Das ist ja etwas eindeutiger. Für meine Flugbuchung dennoch offensichtlich nicht zutreffend und daher unnötig, hier angezeigt zu werden.
 
  • Like
Reaktionen: LH1964

ChrisHD

Erfahrenes Mitglied
08.08.2017
284
46
Heidelberg
Hallo,

habe bei der HON Hotline angerufen. Da weiß man nichts über solche Rückerstattung. Die Dame hält jetzt aber Rücksprache mit einem Supervisor und meldet sich dann nochmal.

//EDIT:

Also man muss an Guest Relation eine Mail schreiben mit diesem Hinweis. Wie viel es jedoch zurück gibt konnte mir die Dame nicht sagen. Bin mal gespannt ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

SemperFidelis

Aktives Mitglied
12.05.2016
164
0
Hallo,

habe bei der HON Hotline angerufen. Da weiß man nichts über solche Rückerstattung. Die Dame hält jetzt aber Rücksprache mit einem Supervisor und meldet sich dann nochmal.

//EDIT:

Also man muss an Guest Relation eine Mail schreiben mit diesem Hinweis. Wie viel es jedoch zurück gibt konnte mir die Dame nicht sagen. Bin mal gespannt ;)


Das ist ja wirklich spannend. Habe ich gemacht, wurde abgelehnt mit folgendem großartigen Text:

wegen der von Ihnen geschilderten, nicht durchgeführten Sicherheitskontrolle auf Ihrem Hin- wie auch auf dem Rückflug in Frankfurt möchten wir Ihnen mitteilen, dass eine Erstattung der Luftsicherheitsgebühr nicht möglich ist.

Die Durchführung der Sicherheitskontrolle obliegt der Bundespolizei und dem Betreiber des Flughafens. Warum bei Ihnen keine Kontrollen durchgeführt wurden, können Ihnen hier nur die Verantwortlichen erklären.

Wir würden uns freuen, wenn Sie unserer Darlegung Vertrauen schenken und wir Sie bald wieder an Bord von Lufthansa begrüßen könnten.


 

MFBM

Erfahrenes Mitglied
17.07.2014
556
-559
Das ganze würde doch mehrheitlich in MUC Sinn ergeben, da dort Non-Schengen clean/unclean getrennt wird. In FRA ist dies ja nur in A+ der Fall.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.573
1.196
GERMAN AVIATION SECURITY CHARGE IS POTENTIALLY
REFUNDABLE FOR TRANSFER PASSENGERS ARRIVING FROM
COUNTRIES US/CA OR ME HAVING TRANSFER IN FRA
TERMINAL 1 WITH NO ADDITIONAL SECURITY CHECK BY
FEDERAL POLICE IN FRA.

und so schreiben sie es aktuell in die Details einer Fare ... wobei es unter dem Abschnitt "cancellations" steht
 

THUMB

Erfahrenes Mitglied
03.11.2010
2.183
7
Hat jemand diese Gebühr schon einmal erstattet bekommen, oder ist das Ganze nur unglücklich formuliert und bezieht sich darauf, dass bei Stornierungen auch diese Gebühr erstattet werden kann?
 

cityman

Erfahrenes Mitglied
09.09.2014
373
698
AAH
Bin durch Zufall auf diesen Thread gestoßen und hab daraufhin für meinen letzten Flug via FRA (Okt 2019) auf gut Glück vorgestern eine Erstattung beantragt. Einen Tag später kam die Antwort:
Sehr geehrter Herr Cityman,
gern haben wir die Luftsicherheitsgebühr in Höhe von 17 Euro auf Ihr Konto überweisen. Bitte beachten Sie, dass der Banktransfer einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Wir würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord der Lufthansa begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen

So weit so erfreulich. Den Betrag kann ich allerdings nicht mehr nachvollziehen, da der Flugpreis in der Buchungsbestätigung nicht aufgeschlüsselt war und ich das Receipt nicht runtergeladen hatte.

Um aber für meine künftigen Flüge gewappnet zu sein: wie ist denn das Kürzel für die deutsche Luftsicherheitsgebühr?
EUR 41.49OY EUR 9.50DE EUR 33.56RA EUR 3.59XA EUR 6.34XY EUR 5.33YC EUR 16.84US EUR 16.84US EUR 5.07AY

EDIT: Hab's gefunden: DE
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: bluesaturn

fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
1.476
195
ANZEIGE
300x250
Sehe schon neue Einnahmequellen für flightrights.de etc kommen. Bearbeitungsgebühr 3 EUR, Erstattung 6,50 ...(Verwaltungskosten für die Airline ????)