Berechnung Stornokosten mit Einbehalt und Tarifänderung

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B

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Guest
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Hallo zusammen,

beim Buchungsvorgang bei LH steht unter dem Punkt Stornierung "Erstattung: Einbehalt 250 EUR, plus Tarifdifferenz".

Könnt Ihr mir bitte erklären, wie sich die Tarifänderung berechnet und welche Kosten final bei Stornierung anfallen? Danke!
 

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jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
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5
ZRH
Bei Stornierung macht Tarifdifferenz nicht viel Sinn...
Allf. Tairfdifferenz sollte bei einer Umbuchung stehen...
 
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jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
Ja doch, in genau dem Sinne wie es SleepOverGreenland schreibt macht es "Sinn". Bereits geflogene oder noch zu fliegende Segmente werden ggf. neu tarifiert.

Das ist so. Aber diesen Vorgang erachte ich als Umbuchung. Teil des Orginaltickets wird ja noch benützt. Eine Teilstornierung gibts es nach meinem Wissen nicht. Bei einer Stornierung wird immer das ganze Ticket annulliert...
 
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ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.223
296
Nun, wenn du z.B. nur den Hinflug antrittst und den Rückflug stornieren möchtest kostet dich das 250€ zzgl. der kalkulierten Tarifdifferenz für den Oneway Flug. :D

Nennt sich wohl Out of Sequenz und ist keine Storno, sondern eine Neuberechnung, als wenn man von Beginn an ein Oneway-Ticket gekauft hätte. Daraus können höhere Tarife anfallen, müssen aber nicht und eine Stornogebühr wird dann auch NICHT berechnet.

Aus dem Grund ist die Angabe verwirrend, auf der Website.
 

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.223
296
Ja, ich schreibe das nächste Mal nicht mit dem Handy, welches mehrere Sprachen aktiv hat. Muß man nicht gleich mit der Oberlehrerkeule schwingen. Oder besser, ich gebe keine Infos. OOS != Storno und ein Segment herausnehmen ist nun mal keine Storno, sondern OOS. Aber, Du darfst das natürlich nennen wie Du willst. Von mir aus auch Paula, Schnitzel oder...
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.808
732
OOS != Storno und ein Segment herausnehmen ist nun mal keine Storno, sondern OOS.



Ich würde das im Prinzip ja auch so sehen. Aber Lufthansa zeigt einem bei der return-Buchung für beide legs unabhängig die Storno-Möglichkeit, inkl. der Möglichkeit Tarife mit und ohne Storno-Möglichkeit zu kombinieren. Demnach scheint es Lufthansa anders zu sehen als wir beide und in diesem Sinne würde dann halt auch "plus Tarifdifferenz" bei Storno Sinn ergeben......
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
OOS != Storno und ein Segment herausnehmen ist nun mal keine Storno, sondern OOS. Aber, Du darfst das natürlich nennen wie Du willst. Von mir aus auch Paula, Schnitzel oder...

Wenn ich meinen Rückflug STORNIERE , werde ich das künftig, wie die Lufthansa in dem obigen screenshot, eine STORNIERUNG nennen und nicht Paula, Schnitzel oder OOS und ich werde auch nicht beim Reisebüro anrufen und bitten "können Sie bitte meinen Rückflug out of sequencen".
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.808
732
Im Übrigen zeigt die Website das "plus Tarifdifferenz" sogar für Stornos von one-way super-flex Direktflügen an. Da muss ich zugeben fällt auch mir keine sinnvolle Begründung mehr ein.....
Wer damit morgen auf LH404 FRA-JFK fliegen möchte: In Eco 3120,39. Normales Flex 1911,39. :D
 
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Rennip

Erfahrenes Mitglied
28.02.2016
1.428
370
Ich hänge mich mit einer Frage-Variante an:

wenn ich ein Ticket mit einer Storno-Einbehaltungs-Gebühr von 410 Euro buche: gelten diese 410 Euro dann für das komplette Ticket oder für jede auf dem Ticket gebuchte Person einzeln?

("Die Erstattung des Tickets ist gegen einen Einbehalt von 410,00 EUR möglich.")
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.189
378
VIE
Verstehe die Frage nicht ganz.
Jede Person hat ein eigenes Ticket. Nur die PNR ist ident.
Schau einfach mal deinen Passenger Receipt an. ;-)
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.884
7.307
Ich habe auch erst getutzt, als ich es gelesen habe. Scheint also vermutlich eine neuere Formulierung zu sein.
Klarer wirds unter Ihre Reise bearbeiten / Tarifkonditionen und Gepäckinformationen / Stornierung :
Die Erstattung des Tickets ist gegen einen Einbehalt von 250,00 EUR möglich. Im Falle der Stornierung eines nur teilweise genutzten Tickets werden die Kosten (incl. Steuern, Gebühren und Zuschlägen) der tatsächlich geflogenen Reise neu berechnet und auf den ggf. zu erstattenden Betrag angerechnet. Streichungen müssen vor dem geplanten Abflugstag erfolgt sein.
Mein Verständnis war bisher eigentlich auch, "Stornierung" ist nur eine komplette Stornierung vor dem ersten Check-in, aber offenbar ist dem nicht (mehr?) so.
Offenbar macht inzwischen auch nicht mehr der Check-in Vorgang den Unterscheid zwischen Stornieren und no-show, sondern der Zeitpunkt der Stornierung.
Ich frage mich, ob sich der letzte Satz nur auf die teilweise Stornierung bezieht, oder auch auf die komplette Stornierung. Muss die jetzt auch bereits am Vortag des Fluges geschehen? Ist es jetzt völlig egal, ob man den 23-Stunden-voeher-Zwangs-Check-In nutzt, oder ob einfach nur der Zeitpunkt verstrichen ist?

Wie schon vorher in anderen Threads diskutiert, wie bitte will LH nachvollziehen, was zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung die "tatsächlich geflogene Reise" gekostet hätte? Und sie können ja wohl nicht das ansetzten, was die "tatsächlich geflogene Reise" zum Zeitpunkt der Stornierung kostet, denn das ist ja astronomisch höher. Dann könnte ich mir ja umgekehrt bei kompletter Stornierung auch erstatten lassen, was der Flug zum Zeitpunkt der Stornierung gekostet hätte, und nicht das was ich denn tatsächlich bezahlt habe... Wohlgemerkt, es ist OK dass bei geändertem Ticket nachberechnet wird, aber dann bitte zu den Preisen die zum Zeitpunkt der Buchung gültig waren, sprich wenn ich den Rückflug nicht antrete, muss ich bezahlen was ein one-way flug am Tag der Buchung gekostet hätte. Denn ich habe ja den one-way flug an diesem Tag gebucht, und nicht erst am Tag der stornierung des Rückflugs.

Unlogische Preissysteme erzeugen unlogische Situationen und bedürften noch viel unlogischerer Regelungen.

Jetzt letzlich hatte ich übrigens den umgekehrten Fall, aufgrund einer Verspätung des Zubringers wollte man mich vom Abendflug auf den Flug am nächsten Morgen umbuchen.
Auf die Frage, was denn mit der Tarifdifferenz sei, sagte man mir (sinngemäß) "die müssen sie nicht zahlen, es ist ja nicht ihre Schuld".
Auf den Hinweis, ich würde sie aber sehr gern "bezahlen", da der Morgenflug €3500 billiger sei als der Nachtflug, und ich die Tarifdifferenz selbstverständlich zurückhaben will, eine komplette Neuberechnung der tatsächlich geflogenen Reise verlange, sagte man mir das sei nicht vorgesehen, die Umbuchung sowieso schon nur eine Kulanzleistung (was sachlich falsch ist, aber mann kann es ja erstmal behaupten).
Der Jurist nennt sowas "einseitige Benachteiligung"...

Zum Glück erlaubt die EU 261/2004 in so einem Fall eine kostenlose Stornierung, und die Homepage den billigen Flug am nächsten Morgen zu buchen.
 
B

Boeing736

Guest
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Wie schon vorher in anderen Threads diskutiert, wie bitte will LH nachvollziehen, was zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung die "tatsächlich geflogene Reise" gekostet hätte? Und sie können ja wohl nicht das ansetzten, was die "tatsächlich geflogene Reise" zum Zeitpunkt der Stornierung kostet, denn das ist ja astronomisch höher.

Das ist absolut kein Problem solange keine neuen Segmente zur Buchung dazu kommen. Für jedes Segement in einem PNR wird der s.g. Bidprice gespeichert und kann auch aus LHG Systemen eingesehen werden. Der Bidprice dient als Basis, wird im System mit einer Marge nach einer bestimmten Logik versehen und gepriced. Da die historischen Pricinginformationen gespeichert werden ist es ohne viel Aufwand möglich die exakten Preise für das neue O&D zum Buchungszeitpunkt zu rekonstruieren.