Flugverspätung von KUL nach BKK

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speckerle

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
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Bisher hat alles super geklappt. Gestern Abend/Nacht hat es uns dann doch erwischt.

Die Bordtoiletten waren defekt und wir konnten nicht starten. Nach mehrmaligen Vertrösten gab es MR15 für jeden. Nach zwei Stunden war immer noch nicht klar, ob wir starten können. Busse wurden bereits organisiert. Letztendlich sind wir dann doch noch losgeflogen. Flug war nichts für empfindliche Nasen. Zum Glück konnten wir in BKK raus.

Nun zu meiner Frage: Gibt es außerhalb der EU auch eine Entschädigung? Flug war wie gesagt nur von KUL nach BKK, also kein EU-Land. Somit kann ich auf der Website von Euclaim keine Antwort finden.

WIe angenehm es ist mit zwei Kindern nachts im Flughafen rumzuhängen und schließlich nach nur 3 Std.Aufenthalt im Novotel in BKK weiterzufliegen, könnt ihr euch sicher vorstellen. Hotel war auch nicht gerade günstig.

Schreib ich LH direkt an oder wie gehe ich vor?

LG aus dem GH Bali
 

rcs

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Entschädigung für eine Flugverspätung kannst Du nicht direkt erwarten - höchstens als kommerzielle Geste ein paar Meilen.

Entsprechend eine Mail oder ein Fax an den Lufthansa-Kundendialog in Gütersloh schreiben.
 

rcs

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06.03.2009
27.524
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Wieso? Ist es nicht so, dass ab drei Stunden Verspätung ein Flug als gestrichen gewertet wird und somit die Kompensation ansteht?

Nein. Keine Ahnung woher dieses "Märchen" kommt - nur die "Overnight"-Delays mit den 24 Stunden Verspätung (die Nummer, die KLM ganz oft abgezogen hat) werden nicht mehr als Verspätung gewertet.
 

krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
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Ich habe die Unterlagen leider zuhause - meine Anwältin verklagt momentan die LH auf Kompensation für eine vier Stunden Verspätung.

Ich versuche mal, das zu ergooglen!
 

krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
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U.a. hier: EuGH - Anspruch auf Entschädigung auch bei Verspätungen | Austrian Wings

"Passagiere, die von Flugverspätungen betroffen sind, können künftig deutlich leichter Ansprüche gegen ihre Fluglinie geltend machen. Das folgt aus einem Urteil Europäische Gerichtshofs (EuGH) vom Donnerstag. Erstmals hat der Gerichtshof in Luxemburg anerkannt, dass Fluggästen eine pauschale Kompensation von - je nach Distanz - 250, 400 oder 600 Euro zusteht, wenn der betroffene Flug mindestens drei Stunden verspätet ist."
 

rcs

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In dem konkreten Fall aber nicht anwendbar. Dass die Flugzeugtoiletten plötzlich nicht funktionieren (ex FRA/BKK aber funktioniert haben) ist ja in der Tat ungewöhnlich.

Außerdem sind EU-Passagierrechte für einen Flug, der die EU nicht berührt, nicht anwendbar.
 

krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
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In dem konkreten Fall aber nicht anwendbar. Dass die Flugzeugtoiletten plötzlich nicht funktionieren (ex FRA/BKK aber funktioniert haben) ist ja in der Tat ungewöhnlich.

Außerdem sind EU-Passagierrechte für einen Flug, der die EU nicht berührt, nicht anwendbar.

Okay, das ist ja auch etwas anderes, als das "Märchen", von dem Du oben sprichst - ist es denn nur insgesamt ein Märchen oder nur hier in diesem Fall? Hast Du schon Erfahrungen damit gemacht? Die Rechtslage ist ja mehr als eindeutig - mehr als drei Stunden Verspätung = Kompensation wie bei Flugstreichung (wenn nicht gerade Wetter oder höhere Gewalt).
 

rcs

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06.03.2009
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Okay, das ist ja auch etwas anderes, als das "Märchen", von dem Du oben sprichst - ist es denn nur insgesamt ein Märchen oder nur hier in diesem Fall? Hast Du schon Erfahrungen damit gemacht? Die Rechtslage ist ja mehr als eindeutig - mehr als drei Stunden Verspätung = Kompensation wie bei Flugstreichung (wenn nicht gerade Wetter oder höhere Gewalt).

Das ist eben der Punkt - ich hatte es so verstanden als ob man bei X Stunden generell eine Kompensation bekommen würde, dem ist ja nicht so. Die Ausnahmen für höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse bleiben ja.

Abgesehen davon werden die Airlines bei Verspätungen in der Praxis weiterhin keine freiwilligen Zahlungen leisten, in der Regel läuft es (wie man offenbar an Deinem Beispiel sieht) dann zwingend auf einen Rechtsstreit hinaus.
 
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krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
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Was heißt denn für Dich "lohnen"? Zumindest wurde mir durch die vier Stunden mein Geburtstagsdinner versaut. Die Rechtsschutzversicherung zahlt es und wenn wir (zwei Personen) obsiegen, bekommen wir jeweils € 250 zzgl. Zinsen seit Klageerhebung.

Wenn nicht, haben wir zumindest nichts verloren.
 

speckerle

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09.04.2009
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Werde von zuhause dann LH anschreiben. Der Informationsfluss ließ sehr zu wünschen übrig. Erst als drei/vier Passagiere in einem recht unfreundlichen Ton nach mehr Informationen fragten und auf die vielen armen Mütter mit Kinder hinwiesen (dabei hatten sie keine und die vielen Kids waren ausgesprochen ruhig), kam eine Durchsage.

Flug sollte um 21.35h gehen.Letztendlich war es 1Uhr. Das war echt hart. Aufgrund der Umstände waren wir heute alle ziemlich "durch den Wind" und wir gehen nun um 19h ins Bett. Das Novotel BKK hat uns sehr gut gefallen. Auch das Frühstück (waren die ersten um 6h), war super.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
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IAH & HAM
Was heißt denn für Dich "lohnen"? Zumindest wurde mir durch die vier Stunden mein Geburtstagsdinner versaut. Die Rechtsschutzversicherung zahlt es und wenn wir (zwei Personen) obsiegen, bekommen wir jeweils € 250 zzgl. Zinsen seit Klageerhebung.

Wenn nicht, haben wir zumindest nichts verloren.

Eine fuer mich erschreckende Einstellung. Ich finde das Leben mit einer "shit happens, let's move on" Einstellung viel erfreulicher und entspannter.

S
 

djohannw

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
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292
Das ist eben der Punkt - ich hatte es so verstanden als ob man bei X Stunden generell eine Kompensation bekommen würde, dem ist ja nicht so. Die Ausnahmen für höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse bleiben ja.

Wobei technische Defekte nur in sehr wenigen Ausnahmefällen als höhere Gewalt im Sinne der EU-Verordnung gesehen werden. Auch dazu gibt es ein BGH-Urteil (Urteil vom 12.11.2009, Aktenzeichen: Xa ZR 76/07), welches das eindeutig entschieden hat. Leitsatz aus dem Urteil:

Technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs gelegentlich auftreten können, begründen für sich gesehen keine außergewöhnlichen Umstände, die das Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung befreien können, bei einer aufgrund des Defekts erforderlichen Annullierung des Flugs die nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgesehene Ausgleichszahlung zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn das Luftfahrtunternehmen alle vorgeschriebenen oder sonst bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt gebotenen Wartungsarbeiten frist- und ordnungsgemäß ausgeführt hat.

Im wesentlichen muss entweder ein Airworthiness-Directive des Herstellers vorliegen welches Grund für die Verspätung/Streichung ist, oder es muss z.B. eine Sabotage am Flugzeug nachgewiesen werden. Beides ist bei einer defekten Toilettenanlage wohl nicht der Fall - ein entsprechender Defekt ist Teil des Geschäftsrisikos der Airline und diese damit nach EUGH261/04 Leistungspflichtig.

In sofern besteht bei Verspätungen ab drei Stunden aufgrund von technischen Probleme am Flugzeug in aller Regel eine Entschädigungspflicht der Airline nach EU261/04.

Viele Grüße - Dirk
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Was heißt denn für Dich "lohnen"? Zumindest wurde mir durch die vier Stunden mein Geburtstagsdinner versaut. Die Rechtsschutzversicherung zahlt es und wenn wir (zwei Personen) obsiegen, bekommen wir jeweils € 250 zzgl. Zinsen seit Klageerhebung.

Wenn nicht, haben wir zumindest nichts verloren.

Erschreckend, dass es Anwälte gibt, die für 250 Euro auf Kosten der Rechtsschutzversicherung klagen. Entweder völlige Idealisten oder ganz arme :censored:. Noch erschreckender, dass es Mandanten gibt, denen ihre eigene Zeit so wenig wert ist.
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
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Erschreckend, dass es Anwälte gibt, die für 250 Euro auf Kosten der Rechtsschutzversicherung klagen. Entweder völlige Idealisten oder ganz arme :censored:. Noch erschreckender, dass es Mandanten gibt, denen ihre eigene Zeit so wenig wert ist.

Hochmut kommt eindeutig vor dem Fall

Es geht schlicht und ergreifend ums Prinzip, insbesondere wenn mir so ein 'gerade so eben mit Praedikat und das in NRW' bestandener LH Junioranwalt offen sagt, dass man ohne Klage sowieso grundsaetzlich keine Kohle zahlt...

Mit ein wenig Erfahrung bringt man jedoch auch noch die ICAO Kompensation bei flight delays ins Spiel... (y)

Nach wie vor mein Tipp:

Meilen und keine Kohle als Kompensation einfordern !
 
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TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
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Meilen sind aber auch eine Währung - nur, dass die Wechselkurse zum Euro nicht ganz so transparent sind ! :D

Die Kompensation in Meilen hat ja meistens schon mindestens eine Stelle oder Null mehr, von daher ist das auch optisch auf dem Meilenkonto netter anzusehen... :eek:

Man kann sich ja alles schoen reden...

Kenne auch Menschen, die gerne LH Longhaul in Y fliegen
 

krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
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300x250
Um das noch einmal klarzustellen - ich verstehe nicht, bis zu welchem "Betrag" man denn auf sein gutes Recht verzichten sollte, damit man seine "shit happens"-Einstellung durchs Leben tragen kann? 100 Euro, 1000 Euro oder erst 10.000 Euro?

Bei uns geht es um 500 Euro und das ist in meinen Augen ein Betrag, für den es sich durchaus zu streiten lohnt. Vor allem, wenn die Lufthansa einen im Vorfeld rotzfrech anlügt (u.a. Air Dolomiti ist eine Partnergesellschaft, auf die haben wir keinen Einfluss).