Flugzeitenänderung und Umbuchung auf Codeshare

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Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
374
180
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Hallo,

gerade kam eine Mail mit einer Flugzeitenänderung und eine Umbuchung auf einen Codeshare Flug mit LH5XXX operated by ....
Wie lange habe ich Zeit diesen Flug zu stornieren?
Ich weiss das LH immer etwas von einer Frist von 14 Tagen erzählt.....aber wie sieht es rechtlich aus?:confused:
In der Mail steht ja nicht einmal ein expliziter Hinweis was geändert wurde und so eine Mail kann man ja auch mal übersehen....auch fehlt der Hinweis auf irgend welche Fristen für den Storno.

Der Flug ist erst in 8 Monaten und es gibt derzeit keine bezahlbaren Alternativen, aber das kann sich ja noch ändern....und dann würde ich vielleicht gerne in 2-3 Monaten also sehr rechtzeitig vorher stornieren...wenn sich etwas besseres findet!

Hat da jemand Erfahrung mit wie LH reagiert, wenn man denn Anruft und erst nach einiger Zeit nach der Änderung doch stornieren möchte?

Dankeschön für Eure Hilfe!(y)
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.098
8.273
BRU
Um Deine Frage sinnvoll beantworten zu können, wäre es nützlich zu wissen, was Dein Problem mit dem neuen Flug ist. Zeitenänderung / unpassende Zeit durch die Umbuchung? In dem Fall passende / zu Deiner urspünglichen Buchung ähnliche Verbindung raussuchen und um Umbuchung darauf bitten. Die Airline auf die Du umgebucht wurdest? Auch hier: Alternativen raussuchen und um Umbuchung auf diese bitten.

Wie es rechtlich aussieht, wenn Du gar nicht reagierst, bin ich überfragt. Ich sehe aber auch nicht so ganz, was das bringen soll. Wie gesagt: Wenn Dir die vorgeschlagene Umbuchung nicht passt, andere Alternative raussuchen (vorzugsweise LH-Gruppe, das wird normalerweise ohne große Diskussionen akzeptiert).
 
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Chiller3333

Erfahrenes Mitglied
26.11.2017
1.287
601
FRA, JFK
Ein paar mehr Infos wären hilfreich.
LH5XXX hört sich erstmal nach Eurowings/Brussels an, stimmt das?

Ich würde direkt anrufen und auf Umbuchung bitten. Sollte doch gehen, dass du auf einen Flug via FRA/MUC/ZRH/VIE mit LH/LX/OS kommst.
 

Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
374
180
Um Deine Frage sinnvoll beantworten zu können, wäre es nützlich zu wissen,.... .

Wie es rechtlich aussieht, wenn Du gar nicht reagierst, bin ich überfragt. Ich sehe aber auch nicht so ganz, was das bringen soll. Wie gesagt: Wenn Dir die vorgeschlagene Umbuchung nicht passt, andere Alternative raussuchen (vorzugsweise LH-Gruppe, das wird normalerweise ohne große Diskussionen akzeptiert).

Ziel ist ggf ca. 3 Monate vor Abflug die Änderung für einen kostenlosen Storno/Refund zu nutzen und gar nicht zu fliegen bzw zu einem anderen Termin und andere Airline / Preis ....
 

Chiller3333

Erfahrenes Mitglied
26.11.2017
1.287
601
FRA, JFK
Nicht notwendigerweise. Kann auch Swiss sein (z.B. LH5819/LX1196 ZRH-NUE) oder auch LOT (z.B. LH5722/LO354 MUC-WAW). Oder auch A3. Oder CM.

OK, danke für die Info.
Hatte nur Mal kurz gegoogelt und die ersten paar Vorschläge wären alle EW.
Zusammen mit dem Wunsch der Umbuchung habe ich dann gedacht muss wohl EW sein.
Jetzt bin ich schlauer :)
 

BeyondTheCurtain

Erfahrenes Mitglied
29.05.2011
810
591
MUC
Hallo,

gerade kam eine Mail mit einer Flugzeitenänderung und eine Umbuchung auf einen Codeshare Flug mit LH5XXX operated by ....
Wie lange habe ich Zeit diesen Flug zu stornieren?

Die Airline hat Dir ausreichend Zeit, zur Prüfung des Angebots einzuräumen. Zwei Wochen sollten mehr als ausreichend sein, um zu prüfen, ob die Zeiten passen oder nicht. Die Airline ist nicht verpflichtet, aufgrund der Flugzeitenänderung aus einem Restricted- ein Flex-Ticket zu erstellen. Also Aussicht tendiert gegen null. Bei Bedarf kann der Klageweg beschritten werden. Ebenfalls mit der Aussicht gleich null.
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.794
Ich weiss das LH immer etwas von einer Frist von 14 Tagen erzählt.....aber wie sieht es rechtlich aus?:confused:

Das Wahlrecht des Passagiers aus Artikel 8 VO 261/04 unterliegt keiner zeitlichen Beschraenkung.

Na das ist aber nicht die feine Art

Aha. Die Airline bricht das Recht. Der Passagier haelt sich an das Recht. Aber der Passagier handelt auf die "nicht feine Art". Diese Einstellung ist merkwuerdig.
 

BeyondTheCurtain

Erfahrenes Mitglied
29.05.2011
810
591
MUC
Das Wahlrecht des Passagiers aus Artikel 8 VO 261/04 unterliegt keiner zeitlichen Beschraenkung.

Aha. Die Airline bricht das Recht. Der Passagier haelt sich an das Recht. Aber der Passagier handelt auf die "nicht feine Art". Diese Einstellung ist merkwuerdig.

Worin soll der Rechtsbruch liegen? Eine Subsumtion wäre hier hilfreich.
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.212
MLA
Der Flug ist erst in 8 Monaten und es gibt derzeit keine bezahlbaren Alternativen
Dass Alternativen an dem Tag teurer sind als das was du gebucht hast, ist für die Umbuchung in solchen Fällen normalerweise irrelevant.
Ich hatte heute den Fall, dass ein für in 2 Monaten gebuchter Flug der Swiss (auf LH Ticket) gestrichen wurde. Umgebucht wurde ich automatisch auf LH 3 Stunden vorher, was mir gar nicht passte, da dann Tag am Start und am Ziel im Eimer. Alternativen, die an der Hotline angeboten wurden, waren sowohl erster Flug am frühen Morgen als auch für einen Abflug später am Tag eine Kombination mit Air Malta, die definitiv nicht die gleiche Preisklasse gewesen wäre, wie der gebuchte Flug, sondern eher der doppelte Preis.
 

Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
374
180
Die Airline hat Dir ausreichend Zeit, zur Prüfung des Angebots einzuräumen. Zwei Wochen sollten mehr als ausreichend sein, um zu prüfen, ob die Zeiten passen oder nicht. Die Airline ist nicht verpflichtet, aufgrund der Flugzeitenänderung aus einem Restricted- ein Flex-Ticket zu erstellen. Also Aussicht tendiert gegen null. Bei Bedarf kann der Klageweg beschritten werden. Ebenfalls mit der Aussicht gleich null.

Im Angebot steht keine Annahmefrist.... so eine Mail ist leicht zu übersehen... welche Mail?
Ich brauche kein Flex-Ticket ich lehne die neuen Zeiten und die andere Airline ab!
Seit wann ist Schweigen eine Annahme - Erklärung?
 
Zuletzt bearbeitet:

Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
374
180
Die Airline verletzt die Verpflichtung aus dem Luftbefoerderungsvertrag, den Passagier wie gebucht zu befoerdern. Das ist ein Verstoss gegen den u.a. in § 241 Abs. 1 BGB normierten Grundsatz pacta sunt servanda.

Es gibt also keine feste Frist bis zu der ich zurücktreten muss?
Will ja auch nicht kurz vorher zurück - sondern muss noch etwas klären und das dauert noch bis ca. 3 Monate vor Abflug... dann weiss ich ob ich wirklich fliegen möchte oder eben nicht!
 

Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
374
180
Das Wahlrecht des Passagiers aus Artikel 8 VO 261/04 unterliegt keiner zeitlichen Beschraenkung.



Aha. Die Airline bricht das Recht. Der Passagier haelt sich an das Recht. Aber der Passagier handelt auf die "nicht feine Art". Diese Einstellung ist merkwuerdig.

Danke definitv eine Annulierung weil sich Flugnummer, Zeit und operating carrier geändert haben!
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
Will ja auch nicht kurz vorher zurück - sondern muss noch etwas klären und das dauert noch bis ca. 3 Monate vor Abflug... dann weiss ich ob ich wirklich fliegen möchte oder eben nicht!

Das tönt so abstrus, dass Dir kein Gericht glauben wird... Und ob es die Airline tut, ich weiss nicht...
 

Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
374
180
Dass Alternativen an dem Tag teurer sind als das was du gebucht hast, ist für die Umbuchung in solchen Fällen normalerweise irrelevant.
Ich hatte heute den Fall, dass ein für in 2 Monaten gebuchter Flug der Swiss (auf LH Ticket) gestrichen wurde. Umgebucht wurde ich automatisch auf LH 3 Stunden vorher, was mir gar nicht passte, da dann Tag am Start und am Ziel im Eimer. Alternativen, die an der Hotline angeboten wurden, waren sowohl erster Flug am frühen Morgen als auch für einen Abflug später am Tag eine Kombination mit Air Malta, die definitiv nicht die gleiche Preisklasse gewesen wäre, wie der gebuchte Flug, sondern eher der doppelte Preis.

Mir geht es eher um einen kostenlosen Storno näher am Abflugtermin....
 

Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
374
180
Das tönt so abstrus, dass Dir kein Gericht glauben wird... Und ob es die Airline tut, ich weiss nicht...

Dem Gericht würde ich wohl kaum so kommen....

Ich habe keine Info erhalten und zufällig von dem Storno des Fluges und Umbuchung auf eine mir nich bekannte Airline erfahren....und das hat mich so erschüttert dass ich nun nicht mehr fliegen möchte!
Ich habe ein LH ticket auf einem LH Flieger gekauft und nun soll ich was anderes fliegen...
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.098
8.273
BRU
Das Problem für LH dürfte in der Tat sein, dass LH beweisen müsste, Dich informiert zu haben, wozu eine einfache E-Mail wohl nicht ausreichen dürfte.

An Deinem Recht auf Storno oder Umbuchung, wenn Dir die vorgeschlagene Alternative nicht passt, besteht ansonsten kein Zweifel. Nur wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, eben innerhalb der 14 Tage.
 
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ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.221
293
Im Angebot steht keine Annahmefrist.... so eine Mail ist leicht zu übersehen... welche Mail?
Ich brauche kein Flex-Ticket ich lehne die neuen Zeiten und die andere Airline ab!
Seit wann ist Schweigen eine Annahme - Erklärung?
Ist doch ganz einfach. Den gewünschten Flug gibt es nicht mehr, Alternativen passen nicht, LH wird das Ticket erstatten. Oder verlangst Du dann einen Privatjet?
 
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Manuel83

Erfahrenes Mitglied
09.05.2012
1.128
861
Dem Gericht würde ich wohl kaum so kommen....

Ich habe keine Info erhalten und zufällig von dem Storno des Fluges und Umbuchung auf eine mir nich bekannte Airline erfahren....und das hat mich so erschüttert dass ich nun nicht mehr fliegen möchte!
Ich habe ein LH ticket auf einem LH Flieger gekauft und nun soll ich was anderes fliegen...

Was ist denn dann die Mail mit der Änderung dann?
Auch würde es mich wirklich interessieren was dich so erschüttert hat...

Um welche Flüge handelt es sich denn?
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Das Problem für LH dürfte in der Tat sein, dass LH beweisen müsste, Dich informiert zu haben, wozu eine einfache E-Mail wohl nicht ausreichen dürfte..
Und das Problem für den Fragesteller dürfte in der Tat sein, dass er vor Gericht ggf. einen Meineid leisten müsste, wenn er behauptet die Mail nicht erhalten zu haben. Was ja ganz offenkundig doch der Fall ist. Das muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er so eine Straftat begehen möchte.
 
Zuletzt bearbeitet:

Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
374
180
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300x250
Das Problem für LH dürfte in der Tat sein, dass LH beweisen müsste, Dich informiert zu haben, wozu eine einfache E-Mail wohl nicht ausreichen dürfte.

An Deinem Recht auf Storno oder Umbuchung, wenn Dir die vorgeschlagene Alternative nicht passt, besteht ansonsten kein Zweifel. Nur wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, eben innerhalb der 14 Tage.

An genau dieser Frist besteht eben ein erheblicher Zweifel!
Nach den Hinweisen hier auf die Rechtsquellen bin ich guter Dinge und würde es auf einen Prozess ankommen lassen, habe ja gegebenenfalls nichts zu verlieren....