Lufthansa Downgrade Voucher

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Seraphis

Neues Mitglied
15.09.2019
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Hallo

ich wurde auf einem Lufthansa Flug von Chicago nach München von Premium Economy auf Economy umgebucht. Mir wurde ein Voucher über 400€ (nicht übertragbar) übergeben.* Das habe ich angenommen weil ich unbedingt in München sein musste. Soll ich mich mit dem Voucher zufrieden geben oder steht mir mehr zu und wie sollte man vorgehen? Würde mich über Tipps oder Erfahrungen freuen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Laut EU-VO stehen Dir bei unfreiwilligem Downgrade 75% des Ticketpreises (für die entsprechende Teilstrecke) zu. Hängt also vom Ticketpreis ab, ob Du danach mehr bekommen würdest. Außerdem bist Du nicht gezwungen, irgendwelche Voucher zu akzeptieren (solltest Du dafür keine Verwendung haben).

Wobei ich mir aber nicht sicher bin, ob das auch für Premium Economy in Economy gilt.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.428
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Y+ auf Y ist bei der LH ein echter Klassenunterschied, es geht ja nicht um Economy Plus bei UA.

Insofern sollten alle Vorschriften entsprechend gelten.
 
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TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
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VIE
Aber wenn ich darauf verzichte und stattdessen einen Gutschein nehme hat sich das Thema doch erledigt, oder?
 

Seraphis

Neues Mitglied
15.09.2019
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Vielen Dank für die Antworten.

So richtig bin ich nicht aufgeklärt worden. Das lag vor allem daran dass ich erst in letzter Sekunde die Bestätigung bekommen habe fliegen zu können mit einem Downgrade. Das Gate war eigentlich schon zu und ich habe nicht lange überlegt, weil es mir wichtiger war rechtzeitig anzukommen. Im gleichen Zuge wurde mir der Voucher gegeben, den ich genommen habe.

Nun frage ich ob man sich damit zufrieden geben sollte. Ich bin hier nicht geizig oder so, bin eigentlich froh doch transportiert worden zu sein, aber würde gern mehr aufgeklärt werden. Ich weiß auch nicht ob meine Zusage den Gutschein anzunehmen etwas rechtlich ändert. Zum einem würde ich schon eine Barauszahlung als Entschädigung eher bevorzugen als der Gutschein.

Der Gesamtflugpreis betrug 2500 Euro hin und zurück inklsive einem Inlandsflug in USA. Daher weiß ich nicht genau wie sich die Teilstrecke Chicago - München zusammesetzt.
 

ritesa

Erfahrenes Mitglied
14.05.2013
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187
Planet Earth
Der Gesamtflugpreis betrug 2500 Euro hin und zurück inklsive einem Inlandsflug in USA. Daher weiß ich nicht genau wie sich die Teilstrecke Chicago - München zusammesetzt.

Rechnen!

2500/2 = 1250

Die Teilstrecke in den USA wird wohl nicht mehr als 1/4 des Tickets ausmachen:

1250*0,75 = 937,50 für ORD-MUC

Davon 75%: 703,12

Insofern ist davon auszugehen dass dir mehr zusteht. Vernünftig aufgeklärt wurdest du wohl nicht, insofern könntest du durchaus einen Antrag auf Downgrade-Kompensation nach EU-VO stellen. Wie Lufthansa reagiert wirst du dann erfahren.
 
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Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
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FRA
Ich hatte schon gedacht, so ein Downgrade Voucher sei das neue Geburtstagsgeschenk für SEN oder HON. Alternativ bekommt man pro Status Star jährlich je einen Downgrade Voucher...

400 klingt auf jeden Fall zu wenig. Warst Du auf den Flug gebucht oder hattest Du auf den Flug umgebucht und evtl. nur Warteliste erhalten?
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
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ZRH
Hast Du denn ein Formular mit Durchschlag unterschrieben (VDB-Form) als Dir der Gutschein ausgehändigt wurde?
 
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Seraphis

Neues Mitglied
15.09.2019
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Ich war ganz normal auf den Flug gebucht. Keine Umbuchung meinerseits.

Nein, so ein Formular mit Durschschlag habe ich nicht erhalten.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.133
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BRU
Ich war ganz normal auf den Flug gebucht. Keine Umbuchung meinerseits.

Nein, so ein Formular mit Durschschlag habe ich nicht erhalten.

Dann steht Dir auf jeden Fall die übliche Entschädigung nach der EU-VO zu - was in Deinem Fall wohl mehr wäre. Hier würde ich LH schreiben und die verlangen.

Ich hatte das auch erst so verstanden, dass das vielleicht eine Irreg-Umbuchung war. Hatte selber auf Europastrecken schon hin und wieder den Fall, dass ich bei verpasstem Anschluss lieber auf der nächsten Möglichkeit in Eco flog (nur noch Eco verfügbar), als 3 Stunden länger zu warten, um auf Strecken wie VIE-BRU in Business fliegen zu können. Da aber mein Wunsch, habe ich in solchen Fällen keine Downgrade-Entschädigung verlangt.

Nur hier geht es offensichtlich um Überbuchung und unfreiwilliges Downgrade. Da würde ich die mir zustehende Entschädigung verlangen.
 

TigerPaw

Aktives Mitglied
03.10.2013
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Ich würde mal behaupten, dass wenn das Gate schon zu war es wohl nichts mehr gibt. Wenn man an sich zu spät kommt und der Platz schon vergeben wurde ist der Zug eigentlich abgefahren. Dann noch „auf Kulanz“ mitgenommen zu werden ist halt Glück gehabt und wenn nur noch Eco frei war dann ist das halt so.

Ich hatte das auch mal auf LAX-ZRH in C (sogar SEN mit Buchungsklasse J) und der Zubringer war zu spät (man konnte mich in SFO aber nicht einchecken, obwohl gleiches Ticket) - hab es aber noch ans Gate geschafft (für LX unverhofft) - ja ich hätte in Eco fliegen gedurft, C war voll. Kompensation gäbe es keine, da ich an sich zu spät bin. Jemanden in die F upgraden für mich ginge auch nicht mehr sobald man nach System zu spät auftaucht. War selber überrascht. Hab dann lieber Umbuchung auf den nächsten Tag mit Hotel genommen, was sogar teurer für LX war, statt ein Upgrade nach F für mich oder nen anderen. Regeln machen halt nur manchmal Sinn.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
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Ich würde mal behaupten, dass wenn das Gate schon zu war es wohl nichts mehr gibt. Wenn man an sich zu spät kommt und der Platz schon vergeben wurde ist der Zug eigentlich abgefahren. Dann noch „auf Kulanz“ mitgenommen zu werden ist halt Glück gehabt und wenn nur noch Eco frei war dann ist das halt so.

Ich habe den Originalpost so verstanden, dass der Platz in der Eco ganz am Schluss nach Boarding (Gate eigentlich schon zu) doch noch angeboten wurde und somit einfach eine Entscheidung sofort erfolgen musste ohne große Diskussion und insbesondere ohne Aufklärung über irgendwelche Passagierrechte bei Annahme oder Verweigerung. Ob sie/er auch tatsächlich erst so spät am Gate war, geht daraus nicht wirklich hervor.

Davon ab wäre ich mir nicht so sicher, ob das juristisch haltbar ist mit dem "zu spät am Gate, dann gibt es nix mehr"-Argument, wenn man nicht selbstverschuldet zu spät am Gate war.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.133
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BRU
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Ich habe den Originalpost so verstanden, dass der Platz in der Eco ganz am Schluss nach Boarding (Gate eigentlich schon zu) doch noch angeboten wurde und somit einfach eine Entscheidung sofort erfolgen musste ohne große Diskussion und insbesondere ohne Aufklärung über irgendwelche Passagierrechte bei Annahme oder Verweigerung. Ob sie/er auch tatsächlich erst so spät am Gate war, geht daraus nicht wirklich hervor.

Davon ab wäre ich mir nicht so sicher, ob das juristisch haltbar ist mit dem "zu spät am Gate, dann gibt es nix mehr"-Argument, wenn man nicht selbstverschuldet zu spät am Gate war.

Genau so habe ich das auch verstanden. Klar, wenn ich aus eigenem Verschulden zu spät am Gate auftauche und die Airline daher meinen Platz vergeben hat, wäre das "Flug verpasst", und kann ich keine Entschädigung verlangen (wobei es mich wundern würde, wenn LH dann sogar einen 400 Euro Downgrade-Voucher vergibt....).

Nur wie sieht das aus, wenn ich von einem verspäteten Anschluss komme? Das sieht die Airline im System doch. Wenn sie hier den Platz bereits vergibt, in der Annahme, der Pax schafft es nicht, letzterer schafft es aber doch noch, wäre das für mich IDB / unfreiwilliges Downgrade. Mit den entsprechenden Ansprüchen.

Ich weiß nicht, wie oft ich die letzten Monate bei knappen Verbindungen und etwas Verspätung des ersten Segments in der LH-App den Hinweis hatte, dass ich meinen Anschluss nicht mehr erwische - den ich aber noch erwischt habe. Wenn ich mir vorstelle, dass derartiges bei Überbuchung eventuell reichen würde, dass sie den Platz vergeben :sick:
 
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