Passenger Receipts von LH.com für Reisekostenabrechnungen

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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
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Unsere Reisekostenkontrollstelle hat folgenden "bug" des von LH.com generierten "Passenger Belegs" bemängelt:

Auf diesem automaitsch generierten Forumlar werden zwar die meisten relevanten Dinge genannt, wie z.B. Name des Reisenden, USt, Datum etc. allerdings nicht WER das Ticket bezahlt hat.

Es steht dort nur Form of Payment "CC". Es wird nicht gesagt, wer bezahlt hat, Name oder wenigstens die letzten 4 Stellen der Kreditkarte.

Der "Passenger Receipt" ist also kein echter Zahlungsbeleg, der deutsche Buchhalter akzeptieren würden!


Jetzt werdet ihr sagen: alles was ich zur Abrechnung einreiche, habe ich auch selber bezahlt, ein Grundvertrauen muss da sein. Von einem Bewirtungsbeleg muss auch kein Kreditkartenauszug vorgelegt werden. Stimmt, aber...

... viele Firmen nutzen zur Bezahlung bei GDS-Buchungen eine Firmenkreditkarte, die direkt vom Firmenkonto abbucht. Dann muss nichts erstattet werden. In aller Regel werden LH Tickets so abgewickelt.

Weil die liebe Lufthansa aber mit den GDS auf Kriegsfuss ist und die Light Tarife gesperrt hat, sehe ich mich im Sinne einer verantwortungsvollen Reisebudget Nutzung gezwungen, LH.com und weiterhin die Lightarife (und OPC sparen) zu nutzen. Der dann erstellte Beleg reicht dann nicht aus für die Abrechnung (s.o.).
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
wie immer sind die Antworten "such die Schuld beim Kunden"

Ich erwarte von einer TOP deutschen DAX Firma, dass sie mir einen Beleg erstellt, wo klar hervor geht, wer bezahlt hat. Jeder billige online Shop bietet mir auf den Rechnungen wenigstens die ausgeixte Kredtikartennummer. Name des Inhabers fehlt ggf. auch hier, weil wohl eh nicht relvant: Nummer ist ausschlaggebend.

Man fragt sich weshalb das bei den Flugbuchungen so wichtig ist, bei jeglichen anderen Belegen ja auch kein Nachweis geführt werden muss, dass der Einreichende bezahlt (z.B. cash) hat. Ich vermute es liegt allein daran, dass es bei Flugbuchungen mit Lufthansa normalerweise eben KEINE Erstattung gibt, weil ja vom Firmenkonto eingezogen. Man hat das ganze aus Gründen der Vereinfachung eingeführt, nicht wissend, dass Monate später die LH einem ins Bein schiesst und die Light-Tarife sperrt, die ja bei Geschäftsreisen vollkommen reichen.

Wie bereits besprochen: man sollte genau das machen was vorgeschrieben ist: ausschliesslich das System nutzen und sich keine Gedanken machen, ob man unnötige Kosten verursacht - dann ist alles gut!

Dann fliegt man nur mit Easyjet innerhalb Deutschland, weil LH mit dem Gepäck immer 25€/Strecke teurer ist und deshalb nie gewählt werden darf. Man bucht immer die Firmenraten Hotels in den letzten Buden, und wenn zur Messezeit dieses Hotel trotzdem 500€/Nacht kostet, egal "so steht es dort und ich darf nicht woanders buchen". Zusätzlich noch GDS Gebühren die in den 5€ TSC/Ticket drin stecken....

Ja kann man auch machen, aber dann wäre es ja echt langweilig:D
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.344
3.429
49
MUC
www.oliver2002.com
Und wo ist hier mal wieder das Problem?

XT hat sich die Erlaubnis geholt nicht über das Firmenportal zu buchen, und jetzt klappt die Abrechnung von auf LH.com gebuchten Tickets nicht. Geht eigentlich problemlos wenn die KK Abrechnung zur Verfügung gestellt wird, damit hat der Herr anscheinend ein Problem, aber Schuld ist wie immer der Kranich.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Seit wann muss auf Belegen/Rechnungen stehen wer die bezahlt hat? Das wird entweder durch eine Quittung bzw. dem Vermerk "bar bezahlt" oder einen entsprechenden Zahlungsnachweis belegt.
 

krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
4.126
121
49
HAM
www.outlet-reisen.com
XT hat sich die Erlaubnis geholt nicht über das Firmenportal zu buchen, und jetzt klappt die Abrechnung von auf LH.com gebuchten Tickets nicht. Geht eigentlich problemlos wenn die KK Abrechnung zur Verfügung gestellt wird, damit hat der Herr anscheinend ein Problem, aber Schuld ist wie immer der Kranich.

Kenn ich eigentlich auch nur so - Flüge buchen über Firmenreiseportale (BCD, Onesto etc.), dann braucht es auch keinen Beleg von der Lufthansa.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
3.588
2.194
HAM
... viele Firmen nutzen zur Bezahlung bei GDS-Buchungen eine Firmenkreditkarte, die direkt vom Firmenkonto abbucht. Dann muss nichts erstattet werden. In aller Regel werden LH Tickets so abgewickelt.

Das kann man doch aber am ausstellenden Büro sehen, das auf dem Beleg steht?
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.262
425
Weil die liebe Lufthansa aber mit den GDS auf Kriegsfuss ist und die Light Tarife gesperrt hat, sehe ich mich im Sinne einer verantwortungsvollen Reisebudget Nutzung gezwungen, LH.com und weiterhin die Lightarife (und OPC sparen) zu nutzen. Der dann erstellte Beleg reicht dann nicht aus für die Abrechnung (s.o.).

Jetzt mal ehrlich: Was ist wirklich passiert?

Punkt 1: In jeder normalen Firma wird auf dem formal korrektem Buchungsweg gebucht. Über das Firmenportal, oder die Reisestelle, oder das Vertragsreisebüro, bezahlt über die Firma.

Wenn Du da querschießt, wird die Buchhaltung querschießen. Womit? Mit Recht. Natürlich hast Du jetzt Probleme, und die Damen und Herren Buchhalter werden zu recht sauer sein und Dir das Leben schwer machen. Kann ich gut nachvollziehen, da wäre ich auch sauer....

Punkt 2: Es gibt Kreditkartenabrechnungen. Kann man ausdrucken und auf das "Passenger Receipt" draufkleben. Wenn ich Dinge selbst zahlen *muss* (etwa Hotel, weil nur reserviert aber nicht bezahlt) mache ich das auch so, und das ging jedes einzelne Mal durch. Warum auch nicht? Firmenbuchung + Abrechnung -> kein Problem.

Ergo denke ich, dass da eher was anderes quer lief. Nicht autorisierter Flug, Flug zum Privatvergnügen und darum selbst gebucht, oder sonst was....
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
Wenn da jetzt CASH stehen würde, wüsstest Du auch nicht wer bezahlt hat.
Aus meiner Buchhaltung wurde das noch nie moniert, bei Betriebsprüfungen ebenfalls nicht.

In der Tat steht da nur "CC" aber im Restaurant oder im Taxi bekommst Du auch keine Quittung, auf der hervorgeht, wer bezahlt hat.

stimmt, da geht der Prüfer von aus "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat der Antragsteller bezahlt" - hier fragt nur deshalb, weil normalerweise alles über das Firmenkonto geht.

Und die gute LH sagt ja sogar im email "wenn Sie Belege für Ihre Reiseabrechnung brauchen, laden Sie hier ihren Beleg herunter" - was die daran hindert, die Nummer der Karte mit den letzen 4 Stellen in Echtzahlen zu nennen, ist mit unklar.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
Jetzt mal ehrlich: Was ist wirklich passiert?

Punkt 1: In jeder normalen Firma wird auf dem formal korrektem Buchungsweg gebucht. Über das Firmenportal, oder die Reisestelle, oder das Vertragsreisebüro, bezahlt über die Firma.

Wenn Du da querschießt, wird die Buchhaltung querschießen. Womit? Mit Recht. Natürlich hast Du jetzt Probleme, und die Damen und Herren Buchhalter werden zu recht sauer sein und Dir das Leben schwer machen. Kann ich gut nachvollziehen, da wäre ich auch sauer....

Punkt 2: Es gibt Kreditkartenabrechnungen. Kann man ausdrucken und auf das "Passenger Receipt" draufkleben. Wenn ich Dinge selbst zahlen *muss* (etwa Hotel, weil nur reserviert aber nicht bezahlt) mache ich das auch so, und das ging jedes einzelne Mal durch. Warum auch nicht? Firmenbuchung + Abrechnung -> kein Problem.

Ergo denke ich, dass da eher was anderes quer lief. Nicht autorisierter Flug, Flug zum Privatvergnügen und darum selbst gebucht, oder sonst was....

wie immer in diesen Reihen wird man vorwurfsvoll zerpflückt :cry:: Das Thema ist nicht "wieso hast du das Problem", sondern wieso kann LH nicht einen Beleg erstellen, der in irgendeiner Form nachweist, mit welche Karte bezahlt wurde?

Nur diese Frage diskutieren, nicht die Hintergründe!
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
wie immer in diesen Reihen wird man vorwurfsvoll zerpflückt :cry:: Das Thema ist nicht "wieso hast du das Problem", sondern wieso kann LH nicht einen Beleg erstellen, der in irgendeiner Form nachweist, mit welche Karte bezahlt wurde?

Nur diese Frage diskutieren, nicht die Hintergründe!

Weil LH das eben nicht machen muss. Die müssen dir eine Rechnung ausstellen, auf dieser Rechnung muss aber nicht vermerkt werden wer bezahlt hat - den das ist für die formal richtige Rechnungsstellung unerheblich. Den im Regelfall folgt die Zahlung erst nach Rechnungsstellung und somit kann der Rechnungssteller nicht wissen wer bezahlt - somit ist dies eben formal richtig und für eine vom FA akzeptierte Rechnung nicht nötig.

Hier findest du alles Finanzamt relevante zum Thema Rechnung.
https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer...al/Neue_Pflichtangaben_fuer_Rechnungen/684834

Bei Rechnungen über 250€ müssen folgende Angaben enthalten sein:


Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
Ausstellungsdatum der Rechnung
Fortlaufende Rechnungsnummer
Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
Steuersatz sowie Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuerbefreiung
Bei Abrechnung per Gutschrift der Begriff "Gutschrift"
Ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers
 
Zuletzt bearbeitet:

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
Danke dir!!!

Stimmt bei den Langstreckentickets gab's immer Rechnungen vom Reisebüro.

Es ging hier um ein Ticket für 45€ aber der Einwand des Prüfers ist gerechtfertigt, weil es ja sein könnte, einer wollte doppelt abrechnen (Firma hat bereits bezahlt und ich reiche nochmals ein)

Interessant wäre noch der input von HAM76, wie man das am ticketausstellenden Büro sieht ob GDS oder LH.com? Dann könnte ich das dem Prüfer weiter geben!

Danke nochmals
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
3.997
114
MUC
Nur diese Frage diskutieren, nicht die Hintergründe!

Jetzt hast Du uns natürlich erst recht neugierig gemacht. Erzähl mehr. Was sind die Hintergründe? :p

Aber warum sollte die LH etwas auf die Rechnung drucken, was nicht zwingend nötig ist? Es gilt noch immer das Prinzip der Datensparsamkeit.


Es ging hier um ein Ticket für 45€ aber der Einwand des Prüfers ist gerechtfertigt, weil es ja sein könnte, einer wollte doppelt abrechnen (Firma hat bereits bezahlt und ich reiche nochmals ein)

Verstehe ich nicht so ganz. Für genau so etwas gibt es doch eine Buchhaltung. Wenn die 45 Euro bereits an "Firmenkreditkarte" gebucht sind, gibt's kein Geld für XT600. Wenn hinterher auffällt, dass 45 Euro in der Bilanz fehlen, gibt's Ärger für XT600.
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
21.556
10.035
www.red-travels.com
Wenn einer doppelt abrechnen wollen würde, wäre das wohl das XT...., jede vernünftige Reisekostenstelle/Buchhaltung kontrolliert die Firmeneigenen Zahlungsmethoden auf entsprechende Abbuchungen, da steht normalerweise der Buchungscode und der Name des Reisenden sowie die eTix-Nummer drauf.
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.908
608
CGN
stimmt, da geht der Prüfer von aus "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat der Antragsteller bezahlt"

Der Prüfer geht von gar nix aus, der verfolgt einfach die Zahlungsflüsse. Darum ist dem auch ziemlich egal, was da zum Thema Zahlungsweise draufsteht.

Was auch immer eure Buchhaltung für ein Problem hat, es ist ein hausgemachtes und nichts, auf das Lufthansa oder irgend wer anderes Rücksicht drauf nehmen muss.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.138
3.108
Der Prüfer geht von gar nix aus, der verfolgt einfach die Zahlungsflüsse. Darum ist dem auch ziemlich egal, was da zum Thema Zahlungsweise draufsteht.

Was auch immer eure Buchhaltung für ein Problem hat, es ist ein hausgemachtes und nichts, auf das Lufthansa oder irgend wer anderes Rücksicht drauf nehmen muss.

Der Prüfer geht prima vista davon aus, dass der Reisende der gereist ist auch gezahlt hat. Nach § 34 UStDV gilt der Passenger Receipt als Fahrausweis und damit auch als ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des § 14 UStG. Das einige was erforderlich sein kann ist die CC oder ELV Abrechnung. Warum das allerdings ein Problem sein soll, erschließt sich mir nicht. Selbst wenn Du storniert hast, hast Du eine ordnungsgemäße Belastung und ggfls. hinterher eine Gutschrift.
 

vielzuvielflieger

Erfahrenes Mitglied
19.02.2013
762
178
...für mich hört sich das auch mehr nach einem individuellen Thema im Hause XT600 an.

Wenn aus welchen Gründen auch immer die XT600-Buchhaltung bei der Reisekostenabrechnung unbedingt wissen will wer bezahlt hat (z.B. Misstrauen ggü Mitarbeiter, dass nicht doppelt abgerechnet wird, weil Ticket z. B. auch von Kunden bezahlt sein könnte), dan reicht es doch den Beleg von der CC Abrechnung beizufügen?
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
Also bei uns ist es durchaus möglich / erlaubt, Flüge nicht über die Reisestelle (wo Abrechnung direkt erfolgt) zu buchen, sondern selber, und hinterher die Rechnung zur Erstattung einzureichen.

Ein Problem mit den LH-Belegen habe ich hierbei aber definitiv noch nie gehabt. Und "doppelte Abrechnung" wäre gar nicht möglich, da über die Firmenreisestelle gebuchte Tickets (automatisch) in dem entsprechenden Feld in der Abrechnung erscheinen, während ich selbst gebuchte in einem anderen Feld eingeben muss.

Und wenn in DE das steuerrechtlich nicht ausreichen würde, würde LH garantiert auch weitere, "gesetzes-konforme" Belege / Rechnungen ausstellen (tun sie beispielsweise bei Abflügen ab Griechenland).

Insofern entweder ein Problem von XT600 oder seinem Unternehmen/ den dortigen Regelungen bei eigenständiger Buchung.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Bei uns ist es sogar üblich, nicht über eine Reisekostenstelle zu buchen, weil wir so etwas gar nicht haben. Probleme gab es bisher noch nie. Auch bei keiner Betriebsprüfung.

Wohl aber auch deswegen, weil wir immer nachweisen können, für welche Dienstreise zu welchem Kunden der Flug benötigt wurde. Die LH Belege wurden dabei zu 100% anerkannt.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
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300x250
Bei uns ist es sogar üblich, nicht über eine Reisekostenstelle zu buchen, weil wir so etwas gar nicht haben. Probleme gab es bisher noch nie. Auch bei keiner Betriebsprüfung.

Wohl aber auch deswegen, weil wir immer nachweisen können, für welche Dienstreise zu welchem Kunden der Flug benötigt wurde. Die LH Belege wurden dabei zu 100% anerkannt.

Das Problem bei XT600 dürfte auch kaum das FA sein, sondern viel mehr will das Unternehmen den Nachweis das er bezahlt hat um den Ticketpreis an ihn zu erstatten.

Allerdings kann das Unternehmen die Kosten für den Flug auch nicht von der Steuer absetzen wenn es den Flug nicht bezahlt hat, also macht das ganze Theater nur Sinn wenn man abrechnungstechnisch so seine Probleme mit XT600 hat, den letztlich kann es auch dem Unternehmen vollkommen egal sein wer den Flug für XT600 bezahlt hat (ausser es wurde vom Unternehmen oder Kunden bezahlt).