Frage zur freiwilligen/unfreiwilligen/kulanzbasierten Umbuchung

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niemals_in_new_york

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Hallo,

ich habe eine Frage, vielleicht kennt sich jemand da im Detail aus:

Gebucht war Hannover-München am Vormittag hin, am nächsten Tag morgens zurück. Beides in Eco Classic, der Rückflug ist mit Plusgrade in Business upgegraded.

Nun ist Hannover-München verspätet, ich werde auf einen späteren Flug umgebucht (invol), weil der früher gehen soll. Am Ende ist er auch verspätet, München erreiche ich mit knapp 5 Stunden Verspätung.
Mein Termin in München hat sich damit erledigt (weil verpasst), ich kann ihn aber auf den nächsten Tag morgens verschieben.

Nun bitte ich Lufthansa, den Rückflug aufgrund der Verspätung des Hinflugs von morgens auf abends umzubuchen. Das wird abgelehnt, mit der Begründung, dass der Rückflug ja pünktlich sein und man kein Anrecht darauf hätte. Einzige Option ist, das Upgrade zu verlieren (und nicht erstattet zu bekommen), dazu die 70 Euro Umbuchungsgebühr und ca. 200 Euro Tarifdifferenz zu zahlen.
Früher habe ich Lufthansa bei sowas immer sehr unbürokratisch erlebt, da gab es gar keine Diskussion bei so etwas und man konnte am Telefon umbuchen in wenigen Minuten. Ob das aus Kulanz war oder nicht habe ich daher nie hinterfragt.

Nun hatte ich zwei mal innerhalb kurzer Zeit den Fall, dass das nicht funktioniert hat.

Daher meine Frage: Hat man in so einer Situation das Recht, den Rückflug zu verändern? Hin- und Rückflug sind in einer Buchung und ohne Umbuchung hätte die Reise absolut keinen Sinn mehr ergeben. Die Verspätung war aber unter 5 Stunden, sodass kein Anspruch auf einen kostenlosen Rückführungsflug und Erstattung des vollen Tickets bestand.

Vielen Dank für jede Info vorab!
 

rcs

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06.03.2009
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München
Ich hatte bis dato keinen einzigen Fall, in dem unser Reisebüro-Serviceteam uns in solch einer Situation den notwendigen Waiver für eine Umbuchung verweigert hat.

Aber wie immer bei Kulanzen - eine Kulanz kann gegeben werden, muss aber nicht. Somit ist es natürlich immer eine Frage, mit wem man in der Situation zu tun hat...
 
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niemals_in_new_york

Guest
Ich hatte bis dato keinen einzigen Fall, in dem unser Reisebüro-Serviceteam uns in solch einer Situation den notwendigen Waiver für eine Umbuchung verweigert hat.

Aber wie immer bei Kulanzen - eine Kulanz kann gegeben werden, muss aber nicht. Somit ist es natürlich immer eine Frage, mit wem man in der Situation zu tun hat...

Daher war ja meine Frage, ob es explizit nur eine Kulanz ist, oder ob man definitiv das Recht hat. Das ändert dann ja die Situation in dem Fall deutlich.

Es geht um Tickets, die direkt bei der Lufthansa gebucht wurden, Ansprechpartner war also immer direkt die Statushotline. Weißt du zufällig nähere Details, ob es z.B. irgendwo ein dokumentiertes Vorgehen für so einen Fall gibt, worauf man verweisen könnte?
 

rcs

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06.03.2009
27.517
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München
Das Recht hast Du in dem Moment, wo Du gem. der EU/261 über das Zeitlimit kommst. Davor muss die Airline letztlich nicht wirklich was machen.

Und für eine Reisebüro-Buchung braucht es bei solch einer Verspätung auch definitiv einen Waiver vom Service-Team (den haben wir bis dato immer bekommen), das dokumentierte Vorgehen ist ganz klar: Kulanzentscheidung.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Sehr wahrscheinlich hast Du auch das Recht. Du hattest ja einen Werkvertrag, der Dir zu bestimmten Zeiten eine Aufenthaltsdauer in MUC ermöglicht hätte. Weil dieser seitens LH nicht eingehalten wurde, bringt Dir jetzt das ganze nichts. Und LH könnte dies einfach ohne eigene Mehrkosten beheben, weigert sich nur und versucht, Deine Notlage auszunutzen und Dir unverhältnismäßig viel Geld abzuknapsen - kausal auf ihr eigenes Verschulden zurückgehend. Da lohnt es sich, außer im BGB auch mal unverbindlich in StGB nachzublättern.

Allerdings dürfte das ohne Anwalt schwer durchzusetzen sein. Gibt ja einige fähige Anwälte hier, die sich auch mit solchen Themen befassen. Hast aber - ohne Rechtsschutz - ein finanzielles Risiko.

Mir wäre es das wert. Allerdings habe ich persönlich die LH bei so etwas immer als sehr kulant erlebt.
 
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niemals_in_new_york

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Das Recht hast Du in dem Moment, wo Du gem. der EU/261 über das Zeitlimit kommst. Davor muss die Airline letztlich nicht wirklich was machen.

Und für eine Reisebüro-Buchung braucht es bei solch einer Verspätung auch definitiv einen Waiver vom Service-Team (den haben wir bis dato immer bekommen), das dokumentierte Vorgehen ist ganz klar: Kulanzentscheidung.

Bitte entschuldige aber ich muss noch einmal nachfragen:
Bei einem innerdeutschen Flug und 4-5 Stunden Verspätung bin ich ja auf jeden Fall über dem Zeitlimit. Jedoch finde ich in EU/261 nur die Option, das Ticket zu stornieren, aber keinen Hinweis, dass ich es auch anderweitig umbuchen kann (d.h. wie in diesem Fall den Rückflug). Oder übersehe ich etwas?

Eigentlich erschreckend, dass man über so etwas überhaupt streiten muss, oder....?
 
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niemals_in_new_york

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Sehr wahrscheinlich hast Du auch das Recht. Du hattest ja einen Werkvertrag, der Dir zu bestimmten Zeiten eine Aufenthaltsdauer in MUC ermöglicht hätte. Weil dieser seitens LH nicht eingehalten wurde, bringt Dir jetzt das ganze nichts. Und LH könnte dies einfach ohne eigene Mehrkosten beheben, weigert sich nur und versucht, Deine Notlage auszunutzen und Dir unverhältnismäßig viel Geld abzuknapsen - kausal auf ihr eigenes Verschulden zurückgehend. Da lohnt es sich, außer im BGB auch mal unverbindlich in StGB nachzublättern.

Allerdings dürfte das ohne Anwalt schwer durchzusetzen sein. Gibt ja einige fähige Anwälte hier, die sich auch mit solchen Themen befassen. Hast aber - ohne Rechtsschutz - ein finanzielles Risiko.

Mir wäre es das wert. Allerdings habe ich persönlich die LH bei so etwas immer als sehr kulant erlebt.

Ich hab die Lufthansa da bisher auch sehr kulant erlebt. Jedoch hatte ich jetzt tatsächlich (als HON!) zweimal den anderen Fall, dass nämlich auf komplette Nachkalkulation bestanden wurde an der Hotline. Daher meine Verwirrung. Auf einen Rechtsstreit habe ich keine Lust, mir wäre lieber gewesen, ich könnte auf irgendwas verweisen und das Thema in einem Telefonat erledigen...
 
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01.08.2010
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gibt es nicht ein Recht auf Rückerstattung des Tickets und kostenlosen Rücktransport, wenn die Reise nicht mehr sinnvoll ist?
Dagegen würe dann Dein Wunsch eine Schadensbegrenzung.
 

Anonyma

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16.05.2011
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Ich hab die Lufthansa da bisher auch sehr kulant erlebt. Jedoch hatte ich jetzt tatsächlich (als HON!) zweimal den anderen Fall, dass nämlich auf komplette Nachkalkulation bestanden wurde an der Hotline. Daher meine Verwirrung. Auf einen Rechtsstreit habe ich keine Lust, mir wäre lieber gewesen, ich könnte auf irgendwas verweisen und das Thema in einem Telefonat erledigen...
Das Problem ist halt, dass man bei LH leider auch an der HON Hotline nur in einem Callcenter landet, wo die Mitarbeiter offensichtlich nicht sehr viel Spielraum für Kulanzen haben bzw. es Glücksache ist, an wen man gerät….

Wenn Du es nicht schon getan hast: Ich würde deswegen vielleicht mal an Deinen persönlichen Ansprechpartner schreiben. Auch wenn man vielleicht keinen Anspruch auf die kostenlose Umbuchung hat: bei 4-5h Verspätung auf dem innerdeutschen Flug finde ich das auch kleinlich.

gibt es nicht ein Recht auf Rückerstattung des Tickets und kostenlosen Rücktransport, wenn die Reise nicht mehr sinnvoll ist?
Dagegen würe dann Dein Wunsch eine Schadensbegrenzung.
Meinem Kenntnisstand nach erst aber einer bestimmten Verspätung (wohl die schon genannten 5h). Hatte ich mal bei LX. Flug nach OTP ging zurück nach ZRH (wegen Schneesturm in OTP), bat dann statt Umbuchung auf nächsten Flug nach OTP um Rückflug nach BRU, da die Reise hinfällig geworden wäre. Gab den kompletten Ticketpreis zurück, obwohl ich BRU-ZRH, ZRH-BUD (Umleitung /Tankstopp)-ZRH, ZRH-BRU geflogen bin.
 
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niemals_in_new_york

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Das Problem ist halt, dass man bei LH leider auch an der HON Hotline nur in einem Callcenter landet, wo die Mitarbeiter offensichtlich nicht sehr viel Spielraum für Kulanzen haben bzw. es Glücksache ist, an wen man gerät….

Wenn Du es nicht schon getan hast: Ich würde deswegen vielleicht mal an Deinen persönlichen Ansprechpartner schreiben. Auch wenn man vielleicht keinen Anspruch auf die kostenlose Umbuchung hat: bei 4-5h Verspätung auf dem innerdeutschen Flug finde ich das auch kleinlich.


Meinem Kenntnisstand nach erst aber einer bestimmten Verspätung (wohl die schon genannten 5h). Hatte ich mal bei LX. Flug nach OTP ging zurück nach ZRH (wegen Schneesturm in OTP), bat dann statt Umbuchung auf nächsten Flug nach OTP um Rückflug nach BRU, da die Reise hinfällig geworden wäre. Gab den kompletten Ticketpreis zurück, obwohl ich BRU-ZRH, ZRH-BUD (Umleitung /Tankstopp)-ZRH, ZRH-BRU geflogen bin.

Leider war es in beiden Situationen so, dass der Ansprechpartner nicht mehr erreichbar war abends. Sonst hätte ich es gemacht. Ganz grundsätzlich fände ich es eben gut, wenn man solche Situationen mit wenig Zeitaufwand an einer Hotline lösen könnte, anstatt lange damit beschäftigt zu sein. Aber das scheint aktuell nicht so gut zu klappen.

Aber vielleicht war es ja nur Pech, ich warte mal das nächste mal ab :)
 

Anonyma

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16.05.2011
16.098
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Leider war es in beiden Situationen so, dass der Ansprechpartner nicht mehr erreichbar war abends. Sonst hätte ich es gemacht. Ganz grundsätzlich fände ich es eben gut, wenn man solche Situationen mit wenig Zeitaufwand an einer Hotline lösen könnte, anstatt lange damit beschäftigt zu sein.

Ich hätte eventuell auch im Nachhinein an meinen Ansprechpartner geschrieben, als allgemeine Kritik. Für sowas sind die meinem Verständnis nach doch da. Auch wenn es vermutlich nichts bringt....