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Zur Vorgeschichte als Reisebericht erfasst, siehe http://www.vielfliegertreff.de/reiseberichte/14446-lufthansa-pilotenstreik-im-februar.html
Vorgeschichte Zusammenfassung:
VIE-NRT
Pilotenstreik, Umbuchung in OS ja, verweigerung einer pünktlichen Ankunft da C Class Plätze einem Y gebuchten trotz verankerung im Fluggastrechteverordnung nicht gestattet wird.
Zwar wäre es ein Traum von mir gewesen einmal im Leben Businessclass zu fliegen, aber Erbost darüber dass ich 2 Urlaubstage verlor, (Städtetrip in Osaka und Kyoto wurden jeweils von 2 Tage auf einen gekürzt) und die EU-Fluggastrechte missachtet wurden, aber erfreut über diesen wunderbar freundlichen OS OnBoardService, der Notausgangsitze auf VIE-NRT...
Hatte ich zwar aus verhandlungstechnischen Gründen die volle Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordung schriftlich eingefordert, aber eher einen günstigen Gutschein erwartet sodass beide Seiten zufrieden sind.
Schließlich stehe ich auf dem Standpunkt, dass die Firma für Ihre Mitarbeiter selbst verantwortlich ist und Sie selbst schuld sind wenn sie das Personal schlecht behandeln. Also sah ich die 600€ p.P. nicht als übertrieben an.
Von der Lufthansa kam ein wie 0815 wirkender Schrieb zurück;
Es sei ein gerichtliches Urteil gefallen, dass besagt das die eigene Luftgesellschaft nicht für den Streik ihrer eigenen Mitarbeiter haftet.
Noch ein paar Tage zuvor ist noch disskutiert worden wer in solchem Falle haftet, das roch ziemlich nach Beschiss. Zusätzlich gilt Österreichisches Recht und nicht Deutsches.
Die LH hat nichtmal versucht uns billig abzuspeisen, kein 50€ Gutschein, kein garnichts!
Ich setzte ein zweites Schreiben auf, eine europäische Zahlungsaufforderungen, in dieser ich nicht nur die Blanke Entschädigungvon 600€ p.P. sondern auch Übernächtigungspauschalen(da Person 2 über 300km entfernt wohnt), Verpflegungspauschalen, Zusätzliche Buchungsgebühren die uns wegen der kurzfristigen Buchung von Japan Air Pässen entstanden sind, Urlaubs und Verdienstentgang.
Somit beläuft sich die Gesamtforderung zweier Erwachsene auf 1974€ zzgl. Gerichtskosten.
Das Gericht hat die Klage zugelassen und es wird demnächst ein Gerichtstermin anberaumt werden.
Als die Bestätigung der Klage zugestellt worden ist, rief ich unverzüglich die rechtlichen Vertreter der Lufthansa (Anwaltskanzlei) an und eruierte ob eine aussergerichtliche Einigung ihrerseits interessant ist, auch ein Wertgutschein oder Prämienmeilen würde ich akzeptierten teilte ich mit, um keinen allzu großen Schaden zu verursachen.
Schließlich habe ich als Verkäufer gelernt Kundenorientiert zu handeln, wenn schon nicht die LH, dann wenigstens ich selbst
Die Lufthansa hat mir daraufhin ein Angebot unterbreitet:
Also musste ich wirklich angestrengt darüber nachdenken ob ich 1974€ Gesamtforderung zzgl. Gerichtskosten gegen 30.000 Prämienmeilen eintausche die ich gegen EINEN innereuropäischen Flug noch dazu exkl. Steuern und Gebühren eintauschen kann.
Also manche habens echt drauf(unverschämt), haben die jetzt wirklich erwartet dass irgendjemand auf der Welt, der die Gerichtsgebühren(202€) schon bezahlt hat so bescheuert ist und 1974€ gegen einen Europa Flug einlöst ?
PS: Da hat sich wirklich jemand die mühe gemacht dieses Schreiben persönlich mit Kugelschreiber zu unterschreiben.
Ich bin echt gespannt was bei diesem Gerichtsprozess herausschauen wird, ich hoffe das Beste und kalkuliere das Schlimmste.
Sollte mich daraufhin die Lufthansa(+OS,+LX) nicht mehr als Kunden haben wollen, wird sich meine Trauer in Grenzen halten, mit einer Fluglinie nicht mehr fliegen zu können, die aktuelle Fluggastrechte ignoriert.
PS: Die Deutsche Luftfahrtbehörde wars scheiss egal, die meinten dass muss ich mit denen selbst ausmachen. Bleistiftspitzer ...
Anfangs hätte ich ja wirklich einen günstigen Gutschein genommen und wäre gegangen, aber solche unverschämtheit gehört echt mal bestraft.
Vorgeschichte Zusammenfassung:
VIE-NRT
Pilotenstreik, Umbuchung in OS ja, verweigerung einer pünktlichen Ankunft da C Class Plätze einem Y gebuchten trotz verankerung im Fluggastrechteverordnung nicht gestattet wird.
Zwar wäre es ein Traum von mir gewesen einmal im Leben Businessclass zu fliegen, aber Erbost darüber dass ich 2 Urlaubstage verlor, (Städtetrip in Osaka und Kyoto wurden jeweils von 2 Tage auf einen gekürzt) und die EU-Fluggastrechte missachtet wurden, aber erfreut über diesen wunderbar freundlichen OS OnBoardService, der Notausgangsitze auf VIE-NRT...
Hatte ich zwar aus verhandlungstechnischen Gründen die volle Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordung schriftlich eingefordert, aber eher einen günstigen Gutschein erwartet sodass beide Seiten zufrieden sind.
Schließlich stehe ich auf dem Standpunkt, dass die Firma für Ihre Mitarbeiter selbst verantwortlich ist und Sie selbst schuld sind wenn sie das Personal schlecht behandeln. Also sah ich die 600€ p.P. nicht als übertrieben an.
Von der Lufthansa kam ein wie 0815 wirkender Schrieb zurück;
Es sei ein gerichtliches Urteil gefallen, dass besagt das die eigene Luftgesellschaft nicht für den Streik ihrer eigenen Mitarbeiter haftet.
Noch ein paar Tage zuvor ist noch disskutiert worden wer in solchem Falle haftet, das roch ziemlich nach Beschiss. Zusätzlich gilt Österreichisches Recht und nicht Deutsches.
Die LH hat nichtmal versucht uns billig abzuspeisen, kein 50€ Gutschein, kein garnichts!
Ich setzte ein zweites Schreiben auf, eine europäische Zahlungsaufforderungen, in dieser ich nicht nur die Blanke Entschädigungvon 600€ p.P. sondern auch Übernächtigungspauschalen(da Person 2 über 300km entfernt wohnt), Verpflegungspauschalen, Zusätzliche Buchungsgebühren die uns wegen der kurzfristigen Buchung von Japan Air Pässen entstanden sind, Urlaubs und Verdienstentgang.
Somit beläuft sich die Gesamtforderung zweier Erwachsene auf 1974€ zzgl. Gerichtskosten.
Das Gericht hat die Klage zugelassen und es wird demnächst ein Gerichtstermin anberaumt werden.
Als die Bestätigung der Klage zugestellt worden ist, rief ich unverzüglich die rechtlichen Vertreter der Lufthansa (Anwaltskanzlei) an und eruierte ob eine aussergerichtliche Einigung ihrerseits interessant ist, auch ein Wertgutschein oder Prämienmeilen würde ich akzeptierten teilte ich mit, um keinen allzu großen Schaden zu verursachen.
Schließlich habe ich als Verkäufer gelernt Kundenorientiert zu handeln, wenn schon nicht die LH, dann wenigstens ich selbst
Die Lufthansa hat mir daraufhin ein Angebot unterbreitet:
Zurückkommend auf unser Telefonat vom xx.xx.2010, haben wir nunmehr Rücksprache mit unserer Klientin gehalten.
Diese würde Ihnen, gemeinsam mit der zeitklagenden Partei, unpräjudiziell unter Verzicht sämtlicher Ansprüche aus der Annulierung des Fluges LH xxxx am xx.02.2010 Ihrerseits, 30.000 Flugprämien anbieten. Diese könnten Sie etwa für einen Economy Class Flug innerhalb Europas einlösen.
Wir ersuchen um kurze Rückäußerung bezüglich des Anbots und verbleiben,
mit vorzüglicher Hochachtung.
Also musste ich wirklich angestrengt darüber nachdenken ob ich 1974€ Gesamtforderung zzgl. Gerichtskosten gegen 30.000 Prämienmeilen eintausche die ich gegen EINEN innereuropäischen Flug noch dazu exkl. Steuern und Gebühren eintauschen kann.
Also manche habens echt drauf(unverschämt), haben die jetzt wirklich erwartet dass irgendjemand auf der Welt, der die Gerichtsgebühren(202€) schon bezahlt hat so bescheuert ist und 1974€ gegen einen Europa Flug einlöst ?
PS: Da hat sich wirklich jemand die mühe gemacht dieses Schreiben persönlich mit Kugelschreiber zu unterschreiben.
Ich bin echt gespannt was bei diesem Gerichtsprozess herausschauen wird, ich hoffe das Beste und kalkuliere das Schlimmste.
Sollte mich daraufhin die Lufthansa(+OS,+LX) nicht mehr als Kunden haben wollen, wird sich meine Trauer in Grenzen halten, mit einer Fluglinie nicht mehr fliegen zu können, die aktuelle Fluggastrechte ignoriert.
PS: Die Deutsche Luftfahrtbehörde wars scheiss egal, die meinten dass muss ich mit denen selbst ausmachen. Bleistiftspitzer ...
Anfangs hätte ich ja wirklich einen günstigen Gutschein genommen und wäre gegangen, aber solche unverschämtheit gehört echt mal bestraft.
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