Ticket Stornierung wegen nicht angetretenem Hinflug

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Silke

Neues Mitglied
04.10.2010
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0
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Hallo,

als ich vor ca. zwei Wochen meine Heimreise von Frankreich nach Deutschland antreten wollte, teilte mir die französische Lufthansa-Dame vor Ort mit, dass mein Ticket storniert wurde, weil ich den Hinflug nicht angetreten habe. Vielmehr wurde mir das gleiche Ticket für 800 Euro (!!) neu angeboten. Das Orignalticket kostete weniger als 200 Euro.

Aufgrund meiner wirtschaftlichen Situation, war der angebotene Ticketpreis für mich indiskutabel und ich entschied mich nach langem Hin und Her für einen Flug nach Frankfurt, der die Hälfte kostete. In Frankfurt angekommen hoffte ich auf den gelobten Service der Lufthansa, der sich in meiner Situation als höchst dispektierlich erwies. Mir wurde ein Weiterflug für weitere 400 Euro oder eine Bahnfahrt mit 9 Stunden Fahrzeit angeboten. Beides für mich keine akzeptablen Optionen, was den Service Mitarbeiter auch durch meine bis dahin sehr angeschlagenen Person offensichtlich hätte sein müssen. Nachdem die Servicemitarbeiter dann zu Dritt in den Computer tuschelten, erhielt ich einen unfassbar unverschämten Kommentar des einen Kollegen, woraufhin ich entschied, mich bei der Bahn nach einer möglichen Heimreise zu erkundigen. Hier erhielt ich eine Zugverbindung mit einer Fahrtdauer von 4 Stunden. Nach einer Hetzjagd zum Hauptbahnhof erwischte ich um Haaresbreite den schon abfahrbereiten Zug. Dort angekommen brach ich zusammen und erholte mich erst Tage nach Ankunft den Strapazen dieser Reise.

Inzwischen habe ich recherchiert und herausgefunden, dass der BGH im April 2010 ein Urteil verkündet hat, dass diese Flugstornierungen nicht mehr rechtskräftig sind. Ich frage mich nun, wie ich von der Lufthansa die Mehrkosten sowie Schadensersatz zurückfordern kann? Hat bereits jemand Erfahrungen damit gesammelt?

Ich freue mich auf Tipps.

Beste Grüße,
Silke
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
36
www.vielfliegertreff.de
Da wird dir nur die Klage reichen. Wurde das Ticket wenigstens gekauft, bevor LH nach dem Urteil die neuen Super-Flex-Tarife auf den markt geworfen hat? Sonst könnte das Ganze eine neue Wendung nehmen. Jedenfalls ganz schön mutig, mit verfallenem Ticket am LH-CI zu erscheinen und auf Beförderung zu hoffen.
 

Wombert

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
3.770
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MUC
als ich vor ca. zwei Wochen meine Heimreise von Frankreich nach Deutschland antreten wollte, teilte mir die französische Lufthansa-Dame vor Ort mit, dass mein Ticket storniert wurde, weil ich den Hinflug nicht angetreten habe. Vielmehr wurde mir das gleiche Ticket für 800 Euro (!!) neu angeboten. Das Orignalticket kostete weniger als 200 Euro.

Hast du den Hinflug denn angetreten?
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
ehrlich gesagt finde ich diese regelung auch nicht in ordnung. mir ist es selbst schon mal passiert dass meine secretary mir irrtümlich einen falschen hinflug gebucht hat und ich dann mit storniertem ticket in lyon stand. weil ich relativ spät dran und die maschine voll war mußte ich dann mühsam über fra fliegen... der preis war nicht so schlimm, aber wenn ich ein ticket bezahle dann finde ich es nicht ok (möglicherweise rechtens, aber nicht richtig) den passagier dann abzuzocken.
 

Julian

Erfahrenes Mitglied
28.06.2010
1.746
0
Mich wundert dieses Problem etwas. Gab es nicht Ende 2008 ein Urteil laut diesem auch nur der Rückflug angetreten werden kann?

Ich bin Vielflieger (jedes zweite Wochenende STU-HAM-STU) mit sehr frühen Buchungen und hatte in den letzten Jahren mit Germanwings nie Probleme, setzte ich einen Urlaub dazwischen, sprich Freitag hin und übernächstes Wochenende Sonntag wieder zurück. Ein Rück- und ein Hinflug aus zwei Buchungen sind verfallen.

Ab November habe ich wegen Einstellung der Germanwings-Destination via Lufthansa und Air Berlin bis nächsten Sommer durchgebucht. Drohen da tatsächlich Probleme????
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.517
4.475
München
Mich wundert dieses Problem etwas. Gab es nicht Ende 2008 ein Urteil laut diesem auch nur der Rückflug angetreten werden kann?

Viele der Urteile gegen diverse Airlines waren vor einem deutschen Amtsgericht, und gelten somit im rechtlichen Sinne nicht als Präzedenzfälle.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
763
Unter TABUM und in BNJ
Mich wundert dieses Problem etwas. Gab es nicht Ende 2008 ein Urteil laut diesem auch nur der Rückflug angetreten werden kann?

Ich bin Vielflieger (jedes zweite Wochenende STU-HAM-STU) mit sehr frühen Buchungen und hatte in den letzten Jahren mit Germanwings nie Probleme, setzte ich einen Urlaub dazwischen, sprich Freitag hin und übernächstes Wochenende Sonntag wieder zurück. Ein Rück- und ein Hinflug aus zwei Buchungen sind verfallen.

Ab November habe ich wegen Einstellung der Germanwings-Destination via Lufthansa und Air Berlin bis nächsten Sommer durchgebucht. Drohen da tatsächlich Probleme????

Bei Germanwings und Air Berlin sind dies Einzelne Flüge in einer gemeinsamen Buchung. Da ist das "verfallen lassen" kein Problem.

Bei LH ist das anders, das kann und wird Probleme geben.
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
Ganz schüchterne Frage: Nehmen wir mal an, eine höchstrichterliche Entscheidung (oder meinetwegen der Gesetzgeber) würde die "Flug-verfallen-lassen"-Geschichte endgültig absegnen. Jeder könnte und würde sie nutzen. Inklusive Business-Kunden, die ansonsten flexible Tickets gebucht hätten. Den Fluggesellschaften fehlt dann Umsatz, oder? Würden die den fehlenden Umsatz einfach verkraften, oder sich anderswo (Preiserhöhungen ...) den Umsatz zurückholen?
 

Julian

Erfahrenes Mitglied
28.06.2010
1.746
0
Bei Germanwings und Air Berlin sind dies Einzelne Flüge in einer gemeinsamen Buchung. Da ist das "verfallen lassen" kein Problem.

Bei LH ist das anders, das kann und wird Probleme geben.

Sowas ist doch eine Sauerei!

Es kommt oft genug vor das jemand den Hinflug nicht antreten kann. Sei es nun wie in meinem Fall, oder weil ein Meeting später endete und man mit dem Auto anreist, usw.

Weshalb soll bei einem nicht angetretenen Hinflug der Rückflug verfallen? Beide Plätze sind bezahlt und damit auch entsprechend geblockt!
 

Greenie

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
254
58
Würden die den fehlenden Umsatz einfach verkraften, oder sich anderswo (Preiserhöhungen ...) den Umsatz zurückholen?

Wie hoch der Umsatzausfall tatsächlich wäre, weiss sicher niemand. Ich sehe aber kein grundsätzliches Problem. Man wird sicher durch geschickte Preisstrukturen diese Effekte steuern können.

Auf der anderen Seite stelle ich mir in diesem Falle bildhaft ein Papierticket vor. Ich kaufe das Ticket und auf dem Ticket steht glasklar geschrieben, dass ich einen Flug von A nach B zu einem Termin X machen kann. Auf der nächsten Seite steht dann, dass ich einen Flug von B nach A zu einem Termin Y machen kann.

Beide Flüge sind von mir zum von der Fluggesellschaft verlangten Preis bezahlt worden.

Ich kann überhaupt nicht einsehen, dass die Fluggesellschaft mein Papierticket zerreisst, nur weil ich zum Termin Y am Check-In von B auftauche und nach A fliegen will ohne vorher die Gegenrichtung beflogen zu haben. Für diese Beförderung habe ich bezahlt. Steht auf dem Ticket.
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
Ist dir auch unklar, warum ein Ticket mit einer Flexibilitätsoption, die du nicht nutzt, teuer ist als eines ohne? Wäre es nicht fair, wenn man dir Geld zurückerstattet, wenn du nie umgebucht hast? Ist es nicht unlogisch, dass bestimmte Tickets plötzlich billiger werden, wenn man drei Tage irgendwo bleibt? Wenn Geschäftsleute über das Pricing nicht genug gemolken werden, müssen die Carrier ihr Geld eben woanders holen, ist doch ziemlich offensichtlich.
 

Silke

Neues Mitglied
04.10.2010
8
0
Hallo,
vielen Dank für eure rege Beteiligung an meiner Fragestellung.

Ich hatte den Hin- und Rückflug ca. 6 Wochen vor der Reise gebucht. Leider konnte ich den Hinflug aus privaten Gründen nicht antreten. Das dies so eintreffen wird, war mir bei der Flugbuchung nicht bekannt. Ebenfalls war mich nicht bekannt, dass der komplette Flug verfällt, weil ich diesen Flug nicht wahrnehmen konnte. So war ich wirklich sehr überrascht, als ich in Frankreich am Flughafen ankam und auf einmal keine wirklich finanzierbare Heimreisemöglichkeit hatte. Der dazugehörige Service der Lufthansa führte dazu, dass diese Rückreise für mich wirklich ein Horrortrip endete und ich gesundheitlich Schäden davon trug. Kann das sein? Servicewüste Deutschland ist da für mich wirklich nicht akzeptabel, zumal ich von der Lufthansa wirklich sehr überzeugt war und mich auf den Flug mit der Airline gefreut habe.

Wie Julian bereits schrieb kommt es ja auch ab und an vor, dass man aufgrund von Staus oder längeren Meetings einen Flug nicht in time erreicht. Für mich ist das ein wirtschaftlicher Vorteil, den sich die Lufthansa damit verschafft. Immerhin haben sie mir den gleichen Flug für das 4-fache mehr verkauft.

Im Internet konnte ich ein Gerichtsurteil finden, was im April 2010 vom BGH gefällt wurde, wo diese Flugstornierungen verboten wurden. Was hat es damit auf sich?
Pressemitteilung Nr.
Denkt ihr ich muss trotzdem vor Gericht, um zu meinem Recht zu kommen?
 

Silke

Neues Mitglied
04.10.2010
8
0
Da wird dir nur die Klage reichen. Wurde das Ticket wenigstens gekauft, bevor LH nach dem Urteil die neuen Super-Flex-Tarife auf den markt geworfen hat? Sonst könnte das Ganze eine neue Wendung nehmen. Jedenfalls ganz schön mutig, mit verfallenem Ticket am LH-CI zu erscheinen und auf Beförderung zu hoffen.

Was ist denn ein Super-Flex-Ticket? Dieses Tarifchaos der Lufthansa ist mir nicht bekannt. Ich dachte ich kann ein Ticket buchen und einfach fliegen. Ich kann auch im Nachinein nirgends erkennen, dass ich ein Ticket gebucht habe, was verfällt wenn ich einen Teil nicht antrete. Das kann doch nicht sein?
 

Silke

Neues Mitglied
04.10.2010
8
0
Das wäre zu hoffen, den Aufwand hat trotzdem der OP, denn ohne Klage und Verfahren geht da höchstwahrscheinlich nichts. Und so richtig glücklich scheint der OP über die "Belohnung" von LH in Frankreich und FRA ja auch nicht zu sein.

Von Belohnung kann man in der Tat nicht sprechen. Nicht umsonst bin ich mit Ankunft im Zug zusammengebrochen. Das war eine wahre Katastrophe. Sowas habe ich noch nicht erlebt.
 

Greenie

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
254
58
Nein hast Du nicht! Anderer Abflugsort bedeutet abweichendes Pricing (market segmentation) und abweichende Tarifregeln.

Keine Frage, das das gelebte Praxis ist. Dennoch bleibe ich bei meiner einfachen Sichtweise.

Wenn ich ein Ticket kaufe, das die Strecken von A nach B und von B nach A enthält, dann ist es meine Sache, ob ich diese Flüge antrete oder nicht, oder ob ich nur einzelne Flüge antrete. Sie sind bezahlt. Das Essen ist bezahlt, der Sprit ist bezahlt, der Personaleinsatz des Carriers ist bezahlt, die Werbung ist bezahlt. Welchen Schaden füge ich dem Carrier zu? Er hat mir schliesslich diese Plätze zu dem von mir gezahlten Preis verkauft. Dazu habe ich ihn weder genötigt, noch sonstwie unter Druck gesetzt.
 
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MUCSEN

Erfahrenes Mitglied
12.06.2009
1.215
3
GVA/BRN
Hallo,
vielen Dank für eure rege Beteiligung an meiner Fragestellung.

... Ebenfalls war mich nicht bekannt, dass der komplette Flug verfällt, weil ich diesen Flug nicht wahrnehmen konnte. ...

Wie Julian bereits schrieb kommt es ja auch ab und an vor, dass man aufgrund von Staus oder längeren Meetings einen Flug nicht in time erreicht. ..

Keine Frage, das das gelebte Praxis ist. Dennoch bleibe ich bei meiner einfachen Sichtweise.

Wenn ich ein Ticket kaufe, das die Strecken von A nach B und von B nach A enthält, dann ist es meine Sache, ob ich diese Flüge antrete oder nicht, oder ob ich nur einzelne Flüge antrete. ...
Aber die AGB der Fluggesellschaft nehmt ihr schon zur Kenntnis, bevor ihr bucht, oder?
http://www.lufthansa.com/mediapool/pdf/32/media_866732.pdf
 

MultiiSaft

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
301
0
EDDS
entsprechender Ausschnitt aus den zuvor geposteten AGB:
3.3.1. Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festen
Flugscheinreihenfolge vorsieht, beachten Sie bitte: Wird die Beförderung auf einer
vorangehenden Teilstrecke nicht oder nicht in der im Flugschein vorhergesehenen Reihenfolge
angetreten, so wird derjenige Flugpreis berechnet, der zum Zeitpunkt der Buchung für Ihre
abweichende, tatsächliche Streckenführung maßgeblich gewesen wäre. Sofern dieser
Flugpreis höher ist, als für die im Flugschein angegebene Strecke, können wir die weitere
Beförderung davon abhängig machen, dass Sie den anfallenden Aufpreis nachentrichten.
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
@ Silke

Ich fürchte, selbst den Gang zum Gericht kannst du dir sparen.

Denn seit Monaten sieht die Buchungsmaske der LH so aus, wie ich inn meinem Bild beigefügt habe.

05-10-2010 10-30-13.jpg

Und da steht nun einmal, als eine der Restriktionen: "Flugreihenfolge nur wie gebucht."

Wenn Du den Flug also nicht vor Mai 2010 gebucht hast, hat das auch dort gestanden, als Du den Flug gebucht hast.
Damit wirst Du vor Gericht leider abblitzen.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
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Hilfreich ist auch, das BGH-Urteil zu lesen und nicht nur darüber zu philosophieren.


erlaubt wird vom BGH, Zitat "..........., dass bei Nichtantritt eines Flugs für den verbleibenden Flug derjenige (höhere) Preis zu zahlen ist, der zum Zeitpunkt der Buchung für die isolierte Buchung nur dieses Flugs verlangt worden ist. "

also in der Regel der sehr viel höhere OW-way Preis nur für den Rückflug