LH Stornierung - Erstattung Kerosinzuschlag

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Thaisenator

Aktives Mitglied
29.01.2010
170
15
CGN
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Hallo,

neuerdings weigert sich LH beim Stornieren von preisgünstigen Flügen beim Erstatten von "nichtverbrauchten" Steuern und Gebühren den Kerosinzuschlag zurückzuzahlen.(n)

Bisher ist dies immer anstandslos geschehen.

Weiß jemand ob dies rechtlich überhaupt zulässig ist und wenn ja seit wann ? :confused:
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
36
www.vielfliegertreff.de
Ob es rechtlich zulässig ist, musst du wohl gerichtlich klären lassen, aber selbstverständlich wurde dieses nicht unwichtige Thema hier im Forum längst besprochen.
 
K

kraven

Guest
"Neuerdings" ist gut. Ist schon eine ganze Weile so, dass bei einem Tax Refund bei LH kaum noch was übrig bleibt.
Es fehlt nur noch jemand, der sich wagt dagegen zu klagen. Wenn die Airline schon vor Abflug weiß, dass der Pax nicht reist, muss sie ja auch weniger tanken und behält diesen zu unrecht ein.
 

Thaisenator

Aktives Mitglied
29.01.2010
170
15
CGN
Es ist recht neu, habe dieses Jahr wg. Problemen von Angehörigen einige Flüge gecancelt. Bisher kam der Kerosinzuschlag bei den preiswerten Klassen immer zurück. Bei Expedia gebuchten auch sogar die 30,-€

Die Suche hat mir auf die Schnelle leider keinen Track zum Thema geliefert.
Vielleicht kann ja jemand einen Link mit einem informationsreichen Track hier einstellen.
 
K

kraven

Guest
Die Agent-Seite ist heute etwas lahm, hab spontan das im Conso gefunden:

Ab Ausstellungsdatum 08MAR10: YQ-Tax bei non-ref nicht erstattbar, ab Ausstellung 28APR10: YR-Tax bei non-ref nicht erstattbar
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
"Neuerdings" ist gut. Ist schon eine ganze Weile so, dass bei einem Tax Refund bei LH kaum noch was übrig bleibt.
Es fehlt nur noch jemand, der sich wagt dagegen zu klagen. Wenn die Airline schon vor Abflug weiß, dass der Pax nicht reist, muss sie ja auch weniger tanken und behält diesen zu unrecht ein.

Das geht sogar noch besser; den stornierten Sitzplatz könntens dann ein zweites mal verkaufen und doppelte Steuer und Zuschlag kassieren! Andernfalls wenn man eine Finanztechnische Steuer nicht zurückbekommt, würde ich die doch Glatt direkt beim Finanzamt einreichen!
 

Thaisenator

Aktives Mitglied
29.01.2010
170
15
CGN
Aussage der Verbraucherzentrale heute:
Wenn es eine personalisierte Gebühr ist, die als Aufschlag auf den Preis ausgewiesen ist, dann ist sie erstattungspflichtig.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist der Kerosinzuschlag damit erstattungspflichtig, wenn er als Zuschlag in der Rechnung/Preis erscheint.

Da die Verbraucherzentralen mit ihren Ressourcen haushalten müssen, werden sie bei Anliegen von allgemeinem Interesse nur handeln, wenn sie anfechtbare Beispiele gut (und knapp) aufbereitet zugesandt bekommen.
Weil die Verbraucherzentralen ja mittels "Abmahnungen" durchaus etwas bewegen können, wie man es in den letzten 3 Jahren bei den Preisgestaltungen der Buchungsseiten der Billigflieger sehen konnte:

Wäre hier nicht eine organisierte Aktion sinnvoll ?

Portal der Verbraucherzentralen in Deutschland -
NRW oder Berlin als Sammelpunkt ?
 
K

kraven

Guest
Ich auch!
Übrigens erstattet die ERV den Kerosinzuschlag nicht, weil auch sie davon ausgeht, dass dieser von der Airline erstattet wird.
 

derausmuc

Neues Mitglied
04.02.2011
17
0
Hat sich daran immer noch nichts geändert? Gibt es Urteile oder Aktionen der Verbraucherzentrale?
 

jreichel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2009
266
146
Köln
www.distinctravel.de
Geändert hat sich nichts, im Gegenteil. Die Rosinenpickerei bei den Kerosinzuschlägen entdecken immer mehr Airlines als fantastisches Irreführungsinstrument und lukrative Einnahmequelle. Wenigstens machen Lufthansa und British Airways sich inzwischen wenigstens die Mühe, in den Tarifregeln explizit auf die Nichterstattbarkeit hinzuweisen:

FOR NON REFUNDABLE TICKETS THE YQ/YR FUEL AND
SECURITY SURCHARGE WILL NOT BE REFUNDED. (LH)

REFUND OF UNUSED TAXES FEES AND CHARGES PAID TO
THIRD PARTIES PERMITTED. FUEL AND INSURANCE
SURCHARGES WILL NOT BE REFUNDED. (BA)

Bei anderen Airlines weiß man oft nicht, wie es gehandhabt wird. Die schicken uns Reisebüros dann eine Nachbelastung, wenn wir zu viel erstattet haben. Scheint einfacher zu sein, als die selbstgemachten und m. E. zumindest illegitimen "Regeln" im Vorfeld zu kommunizieren... :rolleyes:
 

Vielflieger1003

Erfahrenes Mitglied
21.01.2011
526
0
nahe DUS
Geändert hat sich nichts, im Gegenteil. Die Rosinenpickerei bei den Kerosinzuschlägen entdecken immer mehr Airlines als fantastisches Irreführungsinstrument und lukrative Einnahmequelle. Wenigstens machen Lufthansa und British Airways sich inzwischen wenigstens die Mühe, in den Tarifregeln explizit auf die Nichterstattbarkeit hinzuweisen:

FOR NON REFUNDABLE TICKETS THE YQ/YR FUEL AND
SECURITY SURCHARGE WILL NOT BE REFUNDED. (LH)

REFUND OF UNUSED TAXES FEES AND CHARGES PAID TO
THIRD PARTIES PERMITTED. FUEL AND INSURANCE
SURCHARGES WILL NOT BE REFUNDED. (BA)

Bei anderen Airlines weiß man oft nicht, wie es gehandhabt wird. Die schicken uns Reisebüros dann eine Nachbelastung, wenn wir zu viel erstattet haben. Scheint einfacher zu sein, als die selbstgemachten und m. E. zumindest illegitimen "Regeln" im Vorfeld zu kommunizieren... :rolleyes:


Und mit dem anklicken der Kenntnis und AKzeptanz der Beförderunsgsbedingungen hat man freiwillig auf die Erstattung des Kerosinzuschlages verzichtet.

Mehr als grenzwertig ist diese Politik der LH schon, aber aus meiner Sicht kann man nichts dagegen machen.

Übrigens fallen bei Stornierung und Umbuchung ja auch noch Gebühren an. 30,- oder 35,- Euro, damit auch wirklich gar nichts mehr zu erstatten bleibt. :)
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Und mit dem anklicken der Kenntnis und AKzeptanz der Beförderunsgsbedingungen hat man freiwillig auf die Erstattung des Kerosinzuschlages verzichtet. [...]

aber aus meiner Sicht kann man nichts dagegen machen.
Da haben wir doch ausgesprochenes Glück, dass Du nicht der Herr Bundesgerichtshof bist. :cool:
 

feldkaiser

Erfahrenes Mitglied
19.01.2010
287
34
FRA
Wenn ich mich erinnern kann, stand im Forum vor einiger Zeit, das jemand die Gebühren per gerichtlichen Mahnbescheid zurückbekommen hat.
 
Z

Zurich Flyer

Guest
Und mit dem anklicken der Kenntnis und AKzeptanz der Beförderunsgsbedingungen hat man freiwillig auf die Erstattung des Kerosinzuschlages verzichtet.

Mehr als grenzwertig ist diese Politik der LH schon, aber aus meiner Sicht kann man nichts dagegen machen.

Übrigens fallen bei Stornierung und Umbuchung ja auch noch Gebühren an. 30,- oder 35,- Euro, damit auch wirklich gar nichts mehr zu erstatten bleibt. :)



Herr Bundesgerichtshof, hier liegen Sie wohl falsch. Nur weil man das anklickt, resp. anklicken muss heisst das noch nicht zwangsläufig, dass es auch rechtens ist! Von wegen Zustimmung kann schon gar keine Rede sein. Man ist ja genötigt "zuzustimmen" ansonsten man das Ticket nicht buchen kann. So einen Knüppelvertrag würde ich mal als teilungültig bezeichnen.
 
Z

Zurich Flyer

Guest
Aussage der Verbraucherzentrale heute:
Wenn es eine personalisierte Gebühr ist, die als Aufschlag auf den Preis ausgewiesen ist, dann ist sie erstattungspflichtig.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist der Kerosinzuschlag damit erstattungspflichtig, wenn er als Zuschlag in der Rechnung/Preis erscheint.

Da die Verbraucherzentralen mit ihren Ressourcen haushalten müssen, werden sie bei Anliegen von allgemeinem Interesse nur handeln, wenn sie anfechtbare Beispiele gut (und knapp) aufbereitet zugesandt bekommen.
Weil die Verbraucherzentralen ja mittels "Abmahnungen" durchaus etwas bewegen können, wie man es in den letzten 3 Jahren bei den Preisgestaltungen der Buchungsseiten der Billigflieger sehen konnte:

Wäre hier nicht eine organisierte Aktion sinnvoll ?

Portal der Verbraucherzentralen in Deutschland -

NRW oder Berlin als Sammelpunkt ?

Habe keinen Link mit diesem Beitrag finden können auf der bezeichneten Seite. Hast du die Quelle noch?
 

Vielflieger1003

Erfahrenes Mitglied
21.01.2011
526
0
nahe DUS
Da haben wir doch ausgesprochenes Glück, dass Du nicht der Herr Bundesgerichtshof bist. :cool:

Bin ich auch nicht, :)

Ich habe lediglich meine persönliche, private Meinung geäussert (weolmich dachte, dafür ist dieses Forum auch da), die sicher ebenso unwesentlich ist, wie viele andere hier. :)

Da gibt es auch noch den alten Spruch: "Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei."
 
Zuletzt bearbeitet:

Vielflieger1003

Erfahrenes Mitglied
21.01.2011
526
0
nahe DUS
Herr Bundesgerichtshof, hier liegen Sie wohl falsch. Nur weil man das anklickt, resp. anklicken muss heisst das noch nicht zwangsläufig, dass es auch rechtens ist! Von wegen Zustimmung kann schon gar keine Rede sein. Man ist ja genötigt "zuzustimmen" ansonsten man das Ticket nicht buchen kann. So einen Knüppelvertrag würde ich mal als teilungültig bezeichnen.

Und auch hier möchte ich denjenigen gerne sehen, der die Ochsentour macht um das gerichtlich klären zu lassen.

Klar, die Akzeptanz der AGB ist zwingend erforderlich zur Buchung. Soweit so gut.

Ist die Regelung der LH sittenwidrig? Das wäre ein Grund, die AGB für unwirksam erklären zu lassen.

Bin ich wirklich gezwungen den "Knebel" zu akzeptieren? Ich denke grundsätzlich nein (Achtung TXLlover: erneut meine private persönliche Meinung!!). Ich kann auch woanders buchen, mit der Bahn fahren, oder zu Fuss gehen.

Ich bin gespannt, ob sich genügend Interessierte finden, die die Verbraucheragenturen auf die Gerichtspiste bringen können.
 

petergrubercom

Erfahrenes Mitglied
31.05.2010
540
1
Ich finde, die Erstattbarkeit aller Tarifbestandteile sollte einheitlich geregelt werden:
(a) es handelt sich um einen Teil des Tarifes -> nicht erstattbar, darf aber dann bei Meilentickets nicht eingehoben werden
(b) es handelt sich nicht um einen Teil des Tarifes -> erstattbar, darf dafür bei Meilentickets eingehoben werden

Wo bleibt die EU, wenn man sie braucht?
 
Z

Zurich Flyer

Guest
Und auch hier möchte ich denjenigen gerne sehen, der die Ochsentour macht um das gerichtlich klären zu lassen.

Klar, die Akzeptanz der AGB ist zwingend erforderlich zur Buchung. Soweit so gut.

Ist die Regelung der LH sittenwidrig? Das wäre ein Grund, die AGB für unwirksam erklären zu lassen.

Bin ich wirklich gezwungen den "Knebel" zu akzeptieren? Ich denke grundsätzlich nein (Achtung TXLlover: erneut meine private persönliche Meinung!!). Ich kann auch woanders buchen, mit der Bahn fahren, oder zu Fuss gehen.

Ich bin gespannt, ob sich genügend Interessierte finden, die die Verbraucheragenturen auf die Gerichtspiste bringen können.



Völlig unsinnige Behauptung. Natürlich ist man nicht einfach der Möglichkeit der anderweitige Beförderung. Man ist gewissermassen schon angewiesen und somit wahllos!
 
Z

Zurich Flyer

Guest
Ich finde, die Erstattbarkeit aller Tarifbestandteile sollte einheitlich geregelt werden:
(a) es handelt sich um einen Teil des Tarifes -> nicht erstattbar, darf aber dann bei Meilentickets nicht eingehoben werden
(b) es handelt sich nicht um einen Teil des Tarifes -> erstattbar, darf dafür bei Meilentickets eingehoben werden

Wo bleibt die EU, wenn man sie braucht?



Wie immer: Auf der Seite der Grossen! Der kleeene Mann bleibt auf die Strecke
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
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Kurze Frage für Freunde: Die haben einen LH-Flug bei Cheaptickets gebucht und nicht wahrgenommen. Cheaptickets will bei der Rückerstattung pro Person im PNR 50 EUR als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Ist das üblich?