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Hallo,
neuerdings weigert sich LH beim Stornieren von preisgünstigen Flügen beim Erstatten von "nichtverbrauchten" Steuern und Gebühren den Kerosinzuschlag zurückzuzahlen.
Bisher ist dies immer anstandslos geschehen.
Weiß jemand ob dies rechtlich überhaupt zulässig ist und wenn ja seit wann ?
neuerdings weigert sich LH beim Stornieren von preisgünstigen Flügen beim Erstatten von "nichtverbrauchten" Steuern und Gebühren den Kerosinzuschlag zurückzuzahlen.
Bisher ist dies immer anstandslos geschehen.
Weiß jemand ob dies rechtlich überhaupt zulässig ist und wenn ja seit wann ?