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Hallo zusammen,
Sachverhalt:
Wir (3 Personen) waren gebucht auf LH 791/LH981 SIN-MUC-FRA. Bei Ankunft am Flughafen (08.30 Uhr LT) stellten wir fest, dass für den Flug LH 791 eine Verspätung von mindestens 2 Stunden (10.00 auf 12.00 Uhr LT) angezeigt wurde. Dieses delay wurde nach Ablauf um weitere 2 Stunden (14.00 Uhr LT) wegen "Technik" verlängert.
Zwischenzeitlich hatte ich erfahren, dass sich "Eis in den Treibstofftanks" befunden hatte. Die Maschine wurde vom Gate weggeschleppt und vor einer Technikhalle geparkt, die Triebwerksverkleidungen waren hochgeklappt. Es war aus meiner Sicht abzusehen, dass die kommunizierte Verspätung nicht ausreichen würde (im Ergebnis über 12 Stunden delay, Flug kam erst am nächsten Tag in MUC an).
Da der Abendflug nach FRA (LH779) gut gebucht war, forderte ich eine Umbuchung auf SQ 326 direkt nach FRA (Abflug 14.05 Uhr LT), was auch umgehend akzeptiert wurde, wodurch wir mit einer Verspätung von 1,5 Stunden in FRA eintrafen (Ankunft SQ 326 20.35 Uhr LT in FRA anstatt 19.05 Uhr wie gebucht).
Nun wurde mir von anderer Seite mitgeteilt, dass wir einen Ausgleichsanspruch gemäß der EU-Verordnung Nr. 261/2004 Art. 7 Abs 2 in Verbindung mit Art. 8 hätten, der aber gem. Art. 7 Abs. 2 um 50% zu kürzen sei, da die Verspätung weniger als 4 Stunden gewesen sei.
Vielen Dank vorab für Eure Antworten
buda
Sachverhalt:
Wir (3 Personen) waren gebucht auf LH 791/LH981 SIN-MUC-FRA. Bei Ankunft am Flughafen (08.30 Uhr LT) stellten wir fest, dass für den Flug LH 791 eine Verspätung von mindestens 2 Stunden (10.00 auf 12.00 Uhr LT) angezeigt wurde. Dieses delay wurde nach Ablauf um weitere 2 Stunden (14.00 Uhr LT) wegen "Technik" verlängert.
Zwischenzeitlich hatte ich erfahren, dass sich "Eis in den Treibstofftanks" befunden hatte. Die Maschine wurde vom Gate weggeschleppt und vor einer Technikhalle geparkt, die Triebwerksverkleidungen waren hochgeklappt. Es war aus meiner Sicht abzusehen, dass die kommunizierte Verspätung nicht ausreichen würde (im Ergebnis über 12 Stunden delay, Flug kam erst am nächsten Tag in MUC an).
Da der Abendflug nach FRA (LH779) gut gebucht war, forderte ich eine Umbuchung auf SQ 326 direkt nach FRA (Abflug 14.05 Uhr LT), was auch umgehend akzeptiert wurde, wodurch wir mit einer Verspätung von 1,5 Stunden in FRA eintrafen (Ankunft SQ 326 20.35 Uhr LT in FRA anstatt 19.05 Uhr wie gebucht).
Nun wurde mir von anderer Seite mitgeteilt, dass wir einen Ausgleichsanspruch gemäß der EU-Verordnung Nr. 261/2004 Art. 7 Abs 2 in Verbindung mit Art. 8 hätten, der aber gem. Art. 7 Abs. 2 um 50% zu kürzen sei, da die Verspätung weniger als 4 Stunden gewesen sei.
Vielen Dank vorab für Eure Antworten
buda