Lufthansa vereinfacht die Umbuchungsgebühren für komplexere Tickets zum 01.03.2011

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Lufthansa vereinfacht die Regeln zur Bestimmung der Höhe von Umbuchungsgebühren ab 01. März 2011.

Für die Bestimmung der Umbuchungsgebühr gilt zukünftig für sämtliche Umbuchungen (unabhängig vom Datum der Ticketausstellung) folgende Regelung: "CHARGE APPLICABLE WILL BE THE HIGHEST OF ANY CHANGED FARE COMPONENT IN THE ITINERARY."

Konkret bedeutet dies ab dem 01. März 2011, dass bei der Umbuchung mehrerer Segmente (bzw. Tarifkomponenten), die zusammen auf einem Ticket ausgestellt wurden, die Höhe der Umbuchungsgebühr nicht mehr für jede Tarifkomponente einzeln zu ermitteln und ggf. zu addieren ist, sondern für LH-Dokumente eine alle Tarifkomponenten übergreifende Regelung greift. Zukünftig muss nur "THE HIGHEST OF ANY CHANGED FARE COMPONENT IN THE ITINERARY" vereinnahmt werden; das Aufaddieren mehrerer Umbuchungsgebühren bei einer mehrere Tarifkomponenten übergreifenden Umbuchung entfällt.

Bei der Umbuchung eines einzelnen Segments (bzw. Fare Component) im Itinerary kommt weiterhin nur die Umbuchungsgebühr des umgebuchten Segments zur Anwendung - hier ändert sich nichts.