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Ich hatte schon mal berichtet, was mir im August letzten Jahres passiert ist. FRA-JNB auf einer 747, 2 Stunden delay, dann boarding, dann nach 2 Stunden wieder aussteigen da Hydraulikschaden, welcher nicht behoben werden kann. Ein Ersatzflieger stand nicht zur Verfügung, da dieser bereits nach GRU geschickt werden musste. Wir sind im Endeffekt am nächsten Mittag geflogen mit 14h delay.
Meines Erachtens nach stehen mir EUR 600 zu, Lufthansa sagt natürlich dies sei ein "unvorhersehbares Problem" gewesen und hat mir 50EUR voucher für den worldshop geschickt. Das ganze in Frankfurt am hub? Didnt think so, also ans LBA. Eine Nachfrage vor Weihnachten haben sie heute folgndermassen beantwortet:
Sehr geehrter Oli20,
Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) haben wir erhalten und
teilen Ihnen mit, dass in Ihrem Fall die Einleitung eines
Ordnungswidrigkeitenverfahrens bisher nicht erfolgt ist.
Es ist derzeit noch nicht absehbar, wann eine solche Entscheidung
getroffen werden kann.
Zum allgemeinen Verfahrensablauf möchten wir Sie wie folgt
informieren:
Das LBA ist zuständig für die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr.
261/2004 und prüft aufgrund Ihrer Anzeige im Rahmen eines
Ordnungswidrigkeitenverfahrens, ob das Luftfahrtunternehmen gegen die
vorgenannte Verordnung verstoßen hat. Sofern sich das
Luftfahrtunternehmen nicht entlastet, kann es mit einer empfindlichen
Geldbuße belegt werden. Somit soll verhindert werden, dass sich
zukünftig Verstöße wiederholen.
Davon unabhängig sind Ihre individualrechtlichen Ansprüche, z. B. die
Zahlung einer Ausgleichsleistung. Diese sind in der Rechtsbeziehung
zwischen Fluggast und Luftfahrtunternehmen, erforderlichenfalls durch
Klage- bzw. Mahnverfahren vor Gericht, auszugleichen. Das LBA ist an
diesem Prozess nicht beteiligt.
Die Entscheidung des LBA in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren hat auf
eine zivilrechtliche Entscheidung keinen Einfluss.
Abschließend möchten wir Ihnen für das Einreichen Ihrer Anzeige sowie
für Ihr Interesse am Verbraucherschutz im Bereich des Luftverkehrs
danken. Nur auf Grundlage von Fluggastbeschwerden kann ein zufrieden
stellendes Verbraucherschutzniveau erreicht werden.
Sehe ich das also richtig, dass das LBA gar nicht hilft diese Forderung durchzusetzen sondern dass ich direkt klagen muss?
Danke für Eure Hilfe!
Meines Erachtens nach stehen mir EUR 600 zu, Lufthansa sagt natürlich dies sei ein "unvorhersehbares Problem" gewesen und hat mir 50EUR voucher für den worldshop geschickt. Das ganze in Frankfurt am hub? Didnt think so, also ans LBA. Eine Nachfrage vor Weihnachten haben sie heute folgndermassen beantwortet:
Sehr geehrter Oli20,
Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) haben wir erhalten und
teilen Ihnen mit, dass in Ihrem Fall die Einleitung eines
Ordnungswidrigkeitenverfahrens bisher nicht erfolgt ist.
Es ist derzeit noch nicht absehbar, wann eine solche Entscheidung
getroffen werden kann.
Zum allgemeinen Verfahrensablauf möchten wir Sie wie folgt
informieren:
Das LBA ist zuständig für die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr.
261/2004 und prüft aufgrund Ihrer Anzeige im Rahmen eines
Ordnungswidrigkeitenverfahrens, ob das Luftfahrtunternehmen gegen die
vorgenannte Verordnung verstoßen hat. Sofern sich das
Luftfahrtunternehmen nicht entlastet, kann es mit einer empfindlichen
Geldbuße belegt werden. Somit soll verhindert werden, dass sich
zukünftig Verstöße wiederholen.
Davon unabhängig sind Ihre individualrechtlichen Ansprüche, z. B. die
Zahlung einer Ausgleichsleistung. Diese sind in der Rechtsbeziehung
zwischen Fluggast und Luftfahrtunternehmen, erforderlichenfalls durch
Klage- bzw. Mahnverfahren vor Gericht, auszugleichen. Das LBA ist an
diesem Prozess nicht beteiligt.
Die Entscheidung des LBA in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren hat auf
eine zivilrechtliche Entscheidung keinen Einfluss.
Abschließend möchten wir Ihnen für das Einreichen Ihrer Anzeige sowie
für Ihr Interesse am Verbraucherschutz im Bereich des Luftverkehrs
danken. Nur auf Grundlage von Fluggastbeschwerden kann ein zufrieden
stellendes Verbraucherschutzniveau erreicht werden.
Sehe ich das also richtig, dass das LBA gar nicht hilft diese Forderung durchzusetzen sondern dass ich direkt klagen muss?
Danke für Eure Hilfe!