LBA und EU261 - zivilrechtlich nicht relevant?

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Oli20

Rechthaberischer Vollpfosten
23.08.2010
1.533
1
LCY/FRA
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Ich hatte schon mal berichtet, was mir im August letzten Jahres passiert ist. FRA-JNB auf einer 747, 2 Stunden delay, dann boarding, dann nach 2 Stunden wieder aussteigen da Hydraulikschaden, welcher nicht behoben werden kann. Ein Ersatzflieger stand nicht zur Verfügung, da dieser bereits nach GRU geschickt werden musste. Wir sind im Endeffekt am nächsten Mittag geflogen mit 14h delay.

Meines Erachtens nach stehen mir EUR 600 zu, Lufthansa sagt natürlich dies sei ein "unvorhersehbares Problem" gewesen und hat mir 50EUR voucher für den worldshop geschickt. Das ganze in Frankfurt am hub? Didnt think so, also ans LBA. Eine Nachfrage vor Weihnachten haben sie heute folgndermassen beantwortet:

Sehr geehrter Oli20,

Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) haben wir erhalten und
teilen Ihnen mit, dass in Ihrem Fall die Einleitung eines
Ordnungswidrigkeitenverfahrens bisher nicht erfolgt ist.

Es ist derzeit noch nicht absehbar, wann eine solche Entscheidung
getroffen werden kann.

Zum allgemeinen Verfahrensablauf möchten wir Sie wie folgt
informieren:

Das LBA ist zuständig für die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr.
261/2004 und prüft aufgrund Ihrer Anzeige im Rahmen eines
Ordnungswidrigkeitenverfahrens, ob das Luftfahrtunternehmen gegen die
vorgenannte Verordnung verstoßen hat. Sofern sich das
Luftfahrtunternehmen nicht entlastet, kann es mit einer empfindlichen
Geldbuße belegt werden. Somit soll verhindert werden, dass sich
zukünftig Verstöße wiederholen.
Davon unabhängig sind Ihre individualrechtlichen Ansprüche, z. B. die
Zahlung einer Ausgleichsleistung. Diese sind in der Rechtsbeziehung
zwischen Fluggast und Luftfahrtunternehmen, erforderlichenfalls durch
Klage- bzw. Mahnverfahren vor Gericht, auszugleichen. Das LBA ist an
diesem Prozess nicht beteiligt.

Die Entscheidung des LBA in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren hat auf
eine zivilrechtliche Entscheidung keinen Einfluss.
Abschließend möchten wir Ihnen für das Einreichen Ihrer Anzeige sowie
für Ihr Interesse am Verbraucherschutz im Bereich des Luftverkehrs
danken. Nur auf Grundlage von Fluggastbeschwerden kann ein zufrieden
stellendes Verbraucherschutzniveau erreicht werden.


Sehe ich das also richtig, dass das LBA gar nicht hilft diese Forderung durchzusetzen sondern dass ich direkt klagen muss?

Danke für Eure Hilfe!
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
36
www.vielfliegertreff.de
Sehe ich das also richtig, dass das LBA gar nicht hilft diese Forderung durchzusetzen sondern dass ich direkt klagen muss?

Danke für Eure Hilfe!

Wie, du willst die tolle Lufthansa verklagen? Das geht nicht denn:

Jetzt muss ich mich ja auch mal zu Wort melden, denn diese Schimpftiraden kann ich wirklich nicht mehr ertragen. Wenn dieses Produkt und diese Airline so schlimm wäre, würde sie pleite gehen, denn so dumm ist das Volk dieser Welt nun auch nicht.

Es scheint für einige Leute nur schwer begreifbar zu sein, doch es gibt tatsächlich Kunden, die das Produkt (am Boden und in der Luft) zu schätzen wissen. Ich als HON kann mich über den Service absout nicht beschweren. Ganz im Gegenteil, ich bin sehr zufrieden. Das FCT in Frankfurt, die lounges in MUC, VIE und ZRH, alle setzen für mich neue Standarts, der Fahrservice, die Erreichbarkeit und Servicebereitschaft der HON-line ebenso.

Ich habe die Wahl, und ich werde auch weiterhin Lufthansa Gruppe buchen, denn da weiss ich was ich bekomme; Sicherheit, Zuverlässigkeit und Service. Da bin ich gerne ein Trottel.

http://www.vielfliegertreff.de/lufthansa/18712-a380-op-ups-4.html#post333154

Also: Du wolltest gerne Trottel sein, dann beklag dich nicht (und verklag sie nicht), wenn LH dich wie einer behandelt. :)
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.173
495
LEJ
Ich hatte schon mal berichtet, was mir im August letzten Jahres passiert ist. FRA-JNB auf einer 747, 2 Stunden delay, dann boarding, dann nach 2 Stunden wieder aussteigen da Hydraulikschaden, welcher nicht behoben werden kann. Ein Ersatzflieger stand nicht zur Verfügung, da dieser bereits nach GRU geschickt werden musste. Wir sind im Endeffekt am nächsten Mittag geflogen mit 14h delay.

Meines Erachtens nach stehen mir EUR 600 zu, Lufthansa sagt natürlich dies sei ein "unvorhersehbares Problem" gewesen und hat mir 50EUR voucher für den worldshop geschickt. Das ganze in Frankfurt am hub? Didnt think so, also ans LBA. Eine Nachfrage vor Weihnachten haben sie heute folgndermassen beantwortet:

Sehr geehrter Oli20,

Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) haben wir erhalten und
teilen Ihnen mit, dass in Ihrem Fall die Einleitung eines
Ordnungswidrigkeitenverfahrens bisher nicht erfolgt ist.

Es ist derzeit noch nicht absehbar, wann eine solche Entscheidung
getroffen werden kann.

Zum allgemeinen Verfahrensablauf möchten wir Sie wie folgt
informieren:

Das LBA ist zuständig für die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr.
261/2004 und prüft aufgrund Ihrer Anzeige im Rahmen eines
Ordnungswidrigkeitenverfahrens, ob das Luftfahrtunternehmen gegen die
vorgenannte Verordnung verstoßen hat. Sofern sich das
Luftfahrtunternehmen nicht entlastet, kann es mit einer empfindlichen
Geldbuße belegt werden. Somit soll verhindert werden, dass sich
zukünftig Verstöße wiederholen.
Davon unabhängig sind Ihre individualrechtlichen Ansprüche, z. B. die
Zahlung einer Ausgleichsleistung. Diese sind in der Rechtsbeziehung
zwischen Fluggast und Luftfahrtunternehmen, erforderlichenfalls durch
Klage- bzw. Mahnverfahren vor Gericht, auszugleichen. Das LBA ist an
diesem Prozess nicht beteiligt.

Die Entscheidung des LBA in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren hat auf
eine zivilrechtliche Entscheidung keinen Einfluss.
Abschließend möchten wir Ihnen für das Einreichen Ihrer Anzeige sowie
für Ihr Interesse am Verbraucherschutz im Bereich des Luftverkehrs
danken. Nur auf Grundlage von Fluggastbeschwerden kann ein zufrieden
stellendes Verbraucherschutzniveau erreicht werden.


Sehe ich das also richtig, dass das LBA gar nicht hilft diese Forderung durchzusetzen sondern dass ich direkt klagen muss?

Danke für Eure Hilfe!

Das ist ein Standard Disclaimer des LBA der nichts anderes sagt als das eine Entscheidung des LBA keinen Enfluss auf einen zivilrechtlichen Prozess haben muss. D. h. in Deinem Fall wenn Du eine Klage gegen LH eingereicht hast und das LBA feststellt das LH gegen die Verordnung verstossen hat, muss der Richter LH nicht zwingend auf Grundlage der LBA Entscheidung zu Schadenersatz verurteilen.
Bei mir war es so, dass sich das LBA mehr als ein Jahr später meldete. Es erging ein Bescheid an LH mit der Aufforderung die Entschädigung innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen incl. der Androhung eines Ordnungsgeldes. Ich wurde aufgefordert eine nicht eingehende Zahlung zu bestätigen. Allerdings hatte ich mich zu diesem Zeitpunkt bereits außergerichtlich mit LH geeinigt.
 

Oli20

Rechthaberischer Vollpfosten
23.08.2010
1.533
1
LCY/FRA
Das ist ein Standard Disclaimer des LBA der nichts anderes sagt als das eine Entscheidung des LBA keinen Enfluss auf einen zivilrechtlichen Prozess haben muss. D. h. in Deinem Fall wenn Du eine Klage gegen LH eingereicht hast und das LBA feststellt das LH gegen die Verordnung verstossen hat, muss der Richter LH nicht zwingend auf Grundlage der LBA Entscheidung zu Schadenersatz verurteilen.
Bei mir war es so, dass sich das LBA mehr als ein Jahr später meldete. Es erging ein Bescheid an LH mit der Aufforderung die Entschädigung innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen incl. der Androhung eines Ordnungsgeldes. Ich wurde aufgefordert eine nicht eingehende Zahlung zu bestätigen. Allerdings hatte ich mich zu diesem Zeitpunkt bereits außergerichtlich mit LH geeinigt.

Danke Weltreisender. Ich hatte nur mal gehört, dass das LBA LH wohl nur 2 Wochen Zeit gibt um Stellung zu nehmen, von daher kam mir das alles etwas seltsam vor. Ich habe eine mail an den HON Service geschrieben, vielleicht lässt sich hier eine Einigung erzielen.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
36
www.vielfliegertreff.de
Danke vielmals für den mich inhaltlich extrem weiterführenden Beitrag.

Gern geschehen. Wenn dich ein Erlebnis von LH vom letzten August (!) nach wie vor dermaßen beschäftigt, dass du neben langen Forenposts auch noch Briefe an das LBA und an den HON-Service verfasst, um an ein paar dir verweigerte Kröten zu gelangen, ist dein Verhältnis zu LH ohne Zweifel viel verkorkster als meins (und das der allermeisten anderen Menschen, die LH und anderen Airlines durchaus kritisch gegenüberstehen). Insofern freut es mich, deinen oben zitierten Beitrag als unsinnig entlarven zu können.

Mein Rat in solchen Fällen: (a) verzichten und abhaken, (b) dem Anwalt geben oder (c) an EUclaim weiterleiten – aber sicher nicht, daraus ein evtl. jahrelanges Drama machen :rolleyes: und gleichzeitig LH-kritischen Mitgliedern "unerträgliche Schimpftiraden" vorwerfen und LH pauschal über den Klee loben und verteidigen.

Das ist besser für das allgemeine Wohlbefinden. :)
 
Zuletzt bearbeitet:

Oli20

Rechthaberischer Vollpfosten
23.08.2010
1.533
1
LCY/FRA
Gern geschehen. Wenn dich ein Erlebnis von LH vom letzten August (!) nach wie vor dermaßen beschäftigt, dass du neben langen Forenposts auch noch Briefe an das LBA verfasst, um an ein paar dir verweigerte Kröten zu gelangen, ist dein Verhältnis zu LH ohne Zweifel viel verkorkster als meins (und das der allermeisten anderen Menschen, die LH und anderen Airlines durchaus kritisch gegenüberstehen). Insofern freut es mich, deinen oben zitierten Beitrag als unsinnig entlarven zu können.

Mein Rat in solchen Fällen: verzichten und abhaken, dem Anwalt geben oder an EUclaim weiterleiten – aber sicher nicht, daraus ein evtl. jahrelanges Drama machen :rolleyes:

Das ist besser für das allgemeine Wohlbefinden. :)

Es freut mich ja, dass Du soviel Zeit hast um hier im Forum zu leben, andere haben dies nicht. Und danke für die tipps für ein entspanntes Leben, Du musst es ja wissen.

So und jetzt beschäftige ich mich wieder mit den Fakten. Es soll durchaus vorkommen, dass man mit einem Produkt glücklich ist und dennoch ab und an Probleme hat. Ich nehme an Du bist nicht verheiratet :D
 

Sawyer

Erfahrenes Mitglied
16.02.2010
1.293
62
Hallo Oli20

Im letzten Oktober hat LH meinen Flug LHR - HAM erstzlos gestrichen und mich auf den naechsten Tag umgebucht.
Laut LH wegen "unvorhersehbarer technischen Schwierigkeiten".
Ich habe das ganze zu EUClaim gegeben, da liegt es seitdem.
Mir geht es auch nicht so sehr um die 200Euro sondern darum, dass LH nicht mit jedem Mist durchkommt.
CO hat mal einen Flug getsrichen und die haben von sich aus 600Euro ueberwiesen.

Gruss
Sawyer
Son of a b...

P.S. Hat jemand schon mal positive Erfahrungen mit EUClaim gemacht? Wie lange dauert es in der Regel bis die Faelle bei denen geloest sind? 3Monate finde ich ganz schoen lang...
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.777
5.511
Wenn das LBA zu der Erkenntnis gelangt, daß ein als Ordnungswidrigkeit relevanter Verstoß gegen die Verordnung vorliegt, wird die Fluggesellschaft "aufgefordert", die Ausgleichszahlung an den Beschwerdeführer vorzunehmen. Das ist eine Art Begleiteffekt des LBA-Verfahrens, aber dieses zielt primär nicht darauf, im konkreten Fall die Befriedigung des Ausgleichsanspruchs zu erreichen.
 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
Hallo Oli20
P.S. Hat jemand schon mal positive Erfahrungen mit EUClaim gemacht? Wie lange dauert es in der Regel bis die Faelle bei denen geloest sind? 3Monate finde ich ganz schoen lang...

Ich habe kürzlich 225 EUR von EuClaim ausgezahlt bekommen für einen 2008 (!) gestrichenen LH-Flug. Das ganze hat so lange gedauert, weil sich LH erst ewig gewehrt hat, dann wurde Klage eingereicht und plötzlich wurde gezahlt. Man muss bei EuClaim leider ab und zu nachfragen, was der aktuelle Stand ist, und wenn die Sache ans LBA abgegeben wurde, direkt um Weiterleitung an den Anwalt bitten.
 

Sawyer

Erfahrenes Mitglied
16.02.2010
1.293
62
Ich habe kürzlich 225 EUR von EuClaim ausgezahlt bekommen für einen 2008 (!) gestrichenen LH-Flug. Das ganze hat so lange gedauert, weil sich LH erst ewig gewehrt hat, dann wurde Klage eingereicht und plötzlich wurde gezahlt. Man muss bei EuClaim leider ab und zu nachfragen, was der aktuelle Stand ist, und wenn die Sache ans LBA abgegeben wurde, direkt um Weiterleitung an den Anwalt bitten.

Ja, bei EuClaim kann man ja online den Status einsehen. Da steht jetzt aber schon eine ganze Weil, dass der Fall an die Anwälte übergeben wurde.
Aber wenn s bei Dir 3Jahre gedauert hat, muss ich mich wohl noch ein wenig gedulden...

Gruß
Sawyer
Son of a b...
 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
Ja, bei EuClaim kann man ja online den Status einsehen. Da steht jetzt aber schon eine ganze Weil, dass der Fall an die Anwälte übergeben wurde.

Hast Du schon die Vollmacht für JBB (die Anwaltskanzlei von EuClaim) zur Unterschrift bekommen? Wenn nein, frage bei EuClaim nach, dann kannst Du die Vollmacht an JBB schicken und dann geht alles schneller.
 
Z

Zurich Flyer

Guest
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Danke Weltreisender. Ich hatte nur mal gehört, dass das LBA LH wohl nur 2 Wochen Zeit gibt um Stellung zu nehmen, von daher kam mir das alles etwas seltsam vor. Ich habe eine mail an den HON Service geschrieben, vielleicht lässt sich hier eine Einigung erzielen.

Zwei Wochen denke ich ist nicht realistisch. Das Schweizer Gegenstück, das BAZL, teilt den Kunden mit, dass sie sicherlich sechs Monate auf ein Feedback warten müssen. Also ich denke, es wird eher zwei Monate als zwei Wochen dauern