LH2777 gestrichen (Vogelschlag) - und nun?

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roeggelzoeg

Guest
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Hoffe, ich bin richtig hier?

Heute morgen wurde LH2777 (LEJ - DUS) gestrichen. Grund: Doppelter Vogelschlag an der Maschine. "Netterweise" wurde die Streichung erst bekanntgegeben, nachdem alle Alternativflüge (FRA, CGN, VIE, MUC) LEJ verlassen hatten :mad: Vorher stand da immer nur "erwartet" und dann "verspätet" auf dem Anzeiger Toll! Da ich heute einen Termin im Pott hatte und abends zurückfliegen wollte, waren auch die Alternativen (Taxi nach BER und dann mit Airberlin oder Flug nachmittags) nix für mich.

Also habe ich den Termin abgesagt und bin wieder ins Taxi gestiegen. Ticket über Firmenreisebüro gekauft. Dort habe ich schon angerufen, man will sich kümmern.

Nun die Frage: Wie verhalte ich mich am besten, um nicht nur das Ticket sondern auch die restlichen Kosten (Taxi, Buchungsgebühr Reisebüro) erstattet zu bekommen? Ist zusätzlich eine Entschädigung fällig?
 
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roeggelzoeg

Guest
Und natürlich beruft sich LH auf höhere Gewalt und zahlt - nix. Gnädigerweise wird mir das Ticket erstattet, aber aauf den Kosten bleibe ich sitzen :(
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.392
682
Und natürlich beruft sich LH auf höhere Gewalt und zahlt - nix. Gnädigerweise wird mir das Ticket erstattet, aber aauf den Kosten bleibe ich sitzen :(

das war zu erwarten. sämtliche fluggesellschaften weisen derartige klagen zurück und hoffen darauf, dass die kunden das fressen. funktioniert anscheinend gut bei der mehrzahl der kunden. ;)
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.796
2.285
CGN
Mahnbescheid beantragen (kostet 23€), bei meilenfreund wurde daraufhin sogar mal die YQ bei nem Billigticket erstattet.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.796
2.285
CGN
Na super, dem braucht LH nur zu widersprechen und schon bist du wieder beim Anfang. Ich würde EUClaim oder einen fachkundigen Anwalt einschalten.

Jop, dann musst du halt klagen, aber wie wir gesehen haben, zahlt LH mitunter auch, sodass das (da man hier ja noch nichts begründen muss, etc) auch ein Schritt tun, den man alleine gehen kann. Und EU Claim hat auch happige Gebühren.
 

meilenfreund

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10.03.2009
6.748
5.448
Einen Mahnbescheidsantrag auszufüllen, dauert ca. 5 Minuten.

www.Online-Mahnantrag.de - Ihr Online Mahnbescheid-Antrag

Für die Forderungsbezeichnung wird ein vorgegebener Katalog verwendet. Alles, was nicht darunter paßt, kann man auch als Freitext eingeben.

Am Ende kommt ein vierseitiges pdf-Dokument heraus, das man ausdrucken, unterschreiben und per Post einschicken muß. Anschließend erhält man insgesamt drei Briefe vom Gericht: die Gerichtskostenrechnung, die Mitteilung, wann der Mahnbescheid zugestellt wurde und den Widerspruch der Airline.
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.796
2.285
CGN
Ich frage mich immer noch nach dem Sinn einer solchen Aktion, wenn dort eh ein Widerspruch kommt...

Es kommt ja nur zu 95% n Widerspruch.

Der eigentliche Vorteil ist, dass du aber normalerweise nur mit den Anspruchsverweigerern von der Hotline zu tun hat, wenn du viel Zeit investierst stößt du vielleicht aber auch mal in die 2te oder 3te Reihe von dieser Abwehrarmada vor;) (Bestes Bsp. ist und bleibt U2 wo auch der Supervisor standhaft behauptet: "Auf ihrem Ticket sind keine Steuern +Gebühren angefallen", wahrscheinlich glauben die das mittlerweile selbst wirklich).

Wenn du ein Mahnbescheid beantragst (was kostenmäßig am Ende des Tages genauso teuer ist, wie gleich zu klagen) hast du in der Zeit zwischen Widerspruch und Klageerhebung/Verhandlung das erste mal überhaupt die Möglichkeit das deine Sache in der Rechtsabteilung bearbeitet wird, wo tatsächlich mal sich über die Sache Gedanken gemacht wird und Sachverstand herrscht und du hast eben auch die Chance das schon aus wirtschaftlichen Erwägungen (siehe das Bsp von meilenfreund und der YQ) einfach bezahlt wird.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
Ich frage mich immer noch nach dem Sinn einer solchen Aktion, wenn dort eh ein Widerspruch kommt...

Der Widerspruch muß im Grunde genommen schon zur Fristwahrung eingelegt werden, auch wenn die Airline nach Erhalt des Mahnbescheids ein Angebot unterbreitet, da ansonsten ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden kann, aus dem der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben kann.

Das Vorgehen über den Mahnbescheid macht dann Sinn, wenn man sich a) zutraut, sowas selbst in die Hand zu nehmen und sich b) vergegenwärtigt, daß der Mahnbescheid dazu führt, daß der Vorgang vom Kundendienst zur Rechtsabteilung gelangt und dort jemand sitzen kann, der die Dinge anders sieht als ein Kundendienstmitarbeiter, der mehr oder weniger nur Schreiben nach Textbausteinen erstellt.

Dafür legt man dann halt diese € 23,00 (bis zu einem Streitwert von € 900,00, darüber steigt der Betrag an) aus. Bei einer Klage zahlt man von Anfang an mindestens € 75,00 (bis € 300,00 Streitwert, danach wird es mehr) Gerichtskostenvorschuß.

Ob man alternativ alles an EU-Claim gibt, muß jeder mit sich selbst ausmachen. Hier geht es ja gerne preissensitiv zu, und da wundert es mich doch etwas, daß das bei den Gebühren von EU-Claim keine Rolle zu spielen scheint.

[IRONIE]
Die Positionierungsflüge nach ATH, CAI, IST etc. kann man doch ganz hervorragend für die Bearbeitung der Korrespondenz mit der LH-Rechtsabteilung nutzen. :D
[/IRONIE]
 
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snobile

Erfahrenes Mitglied
30.03.2011
681
0
CGN/DUS
Warum machst du dir da so einen Stress?

Deine Mehrkosten in die Reisekostenabrechnung, den Fall schildern, Firma zahlt deine Kosten und wird sich um die Rückerstattung bei der LH selbst kümmern.

Ich verschwende doch keine Nerven und vor allem wertvolle Zeit für sowas, wenn es eine Dienstreise ist.
 

Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.646
673
MUC
Aus eigenem, noch nicht vollendetem, Erleben mit AF würde ich sagen, zuerst die EG-Verordnung 261/ 2004 lesen
Hier § 5 Annullierung, daraus ergeben sich lt § 8a Rückerstattung des Tickets, § 9 Betreuungsleistungen (Verpflegung, Telefonate...) zudem § 7 Ausgleichsanspruch, in diesem Fall € 250.

@Meilenfreund: Kann man das mit dem Mahnantrag sofort, d.h. ohne dass man je eine Forderung gestellt hat, machen?
Oder erst nach einer angemessenen Frist, die der Carrier hat verstreichen lassen?
 
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roeggelzoeg

Guest
Ich hatte eigentlich an ernstgemeinte Tipps gedacht. ;)
Die Idee mit der EG-Verordnung hatt ich auch, aber LH hebelt dies ja mit vermeintlich höherer Gewalt aus...
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
@Meilenfreund: Kann man das mit dem Mahnantrag sofort, d.h. ohne dass man je eine Forderung gestellt hat, machen?
Oder erst nach einer angemessenen Frist, die der Carrier hat verstreichen lassen?

Man sollte immer erst ergebnislos außergerichtlich aufgefordert haben. Sonst heißt es ggf.: Wir zahlen die Hauptsache, aber nicht die Gerichtskosten, weil ja vorher hätte aufgefordert werden können, und dann wäre bezahlt worden.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.584
1.287
Mahnbescheid beantragen (kostet 23€), bei meilenfreund wurde daraufhin sogar mal die YQ bei nem Billigticket erstattet.

wenn das ganze Zinober bei LH mittlerweile nicht 6-8 Wochen dauerte!

- die antworten nicht auf emails oder Faxe
- nach genau 6 Wochen bekommst du eine laue Antwort
- Mahnbescheid sollte hier mal Feuer unterm Arsch machen!

LH war vor Jahren um Längen besser im Customer Care (bevor das alles nach Osteuropa und Indien verlagert wurde)
 
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sugarbox

Neues Mitglied
11.01.2011
5
0
luftfahrtbundesamt?!

Hallo,
bisher habe ich im Forum hier noch nicht so viel geschrieben und dachte bzw. denke auch das ich noch nicht soviel Ahnung habe und weiss.
Da mir die Reaktionen teilweise etwas heftig vorkommen bzw. sich nach einem großen Aufwand anhören (weiss natürlich nicht, um wieviel Geld es geht), wollte ich nur kurz mal meine Geschichte einwerfen ;) Bzw. alle sprechen immer von EU-Claim (habe ich noch nie gemacht) aber was wäre denn wenn man sich zuerstmal an die Deutsche Behörde- Luftfahrtbundesamt- wendet?! (wir sind doch in einem Rechtsstaat ;)

In meinem Fall, letztes Jahr wurde ein Flug meines Freundes kurz vor Weihnachten wegen Nebel abgesagt und er ist dann mit dem Zug (von Sofia nach Nürnberg) gefahren, weil er 3 mal an einem Tag umgebucht wurde und keine Aussagen gemacht wurden, ob wann wie wieder was geht (und wer möchte schon Weihnachten alleine an einem Flughafen verbringen). Nach mehrmaligen Emails und einem Fax wegen der Kostenerstattung (der Hinflug wurde ja auch garnicht angetreten) und nach mehreren Monaten Wartezeit (hatte Zeit für das Schnee-/Winterchaos gegeben und musste ja auch erst erledigt werden).

Tat sich dann plötzlich etwas (vorher hatte ich GARKEINE Reaktion erhalten), ein Anruf von Lufthansa (unterdrückte Nummer, Name die Bearbeiterin darf ihren Namen nicht nennen, nur Vorgangsnummer, interessante Methoden!?) und das Geld für die Zugfahrt, Übernachtung und noch 25 Euro Verpflegungsaufwand (er war 2 Tage unterwegs) wurde übernommen.

Komischerweise hatte es geschlagene 5 - 6 Monate gedauert, aber exakt genau so lange, bis ich Zeit hatte und beim Luftfahrtsbundesamt (kostet nichts, nur Antrag ausfüllen und hinmailen) einen Antrag auf "unterlassene Antwort der Airline" gestellt hatte.
Die haben im Grunde immernoch nichts unternommen (brauchten noch eine Vollmacht, etc.), also kann es nur vermutet werden, das Lufthansa das irgendwie mitbekommt und dann schneller reagiert ;).
Man muss dazu sagen, das dass Luftfahrtbundesamt nur prüft, ob die Airline richtig gehandelt hat, also ob es sich tatsächlich um höhere Gewalt handelt, kümmert sich aber nicht darum ob dir die Ansprüche dann tatsächlich für einen selbst erstattet werden. Aber immerhin bekommt die Lufthansa dann ein Busgeld (bzw. bei einem wirklichen Klage/Widerspruchsverfahren etc. ist das natürlich ein gutes Beweismittel).
Meine Erfahrung ist also, entweder geduldig sein und Lufthansa schreiben (finde die Hotline viel zu teuer und so schnell dürfen die doch sicherlich nichts entscheiden) und, wenn es einen Paragrafen gibt, nach dem sie zahlen müssen, dann würde ich das auch mit anfügen, meine Drohung zu einem Anwalt zu gehen hatten zumindest nichts gebracht (was ich zwar auch vor hatte, aber keine Zeit gefunden hatte, bzw. bei mir ging es nur um ca. 200 Euro).
Naja soviel zu meinen Erfahrungen, ist jetzt doch etwas länger geworden.

Viel Glück und Erfolg, und wahrscheinlich würde ich es auch eher über die Reiseabteilung deines Arbeitgebers erledigen lassen, hört sich nach der einfachsten und "ärgerfreiesten" Methode an. ;)
 
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franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.924
159
MUC
Das LBA macht mal so ziemlich gar nichts. Das haben hier schon mehrere Feedbacks ergeben und auch in dieser Fernsehdoku von Panorama wurde es kurz erwähnt. Ich würde dort in deinem Fall nicht damit rechnen, dass die Eingabe beim LBA etwas bewirkt hat (oder hat die Aussage der LH darauf hingedeutet?) wie du auch schon geschrieben hattest.

Außerdem, welcher Normalverdiener kann es sich leisten 6 Monate auf eine Rückerstattung zu warten?!?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.584
1.287
Außerdem, welcher Normalverdiener kann es sich leisten 6 Monate auf eine Rückerstattung zu warten?!?

die spielen mittlerweil auch auf Zeit!

- keine emails
- keine Faxe
- Anrufe nur ohne Nummer und ohne Namen
- nur Briefe (snail mail:rolleyes:)
- genau nach 6 Wochen wurde ein Teil meines Antrags erstattet,
- der Mietwagen, den ich mit fiktivem Preis (Buchungsbestätigung online buchung von Hertz) eingereicht hatte (weil Firmenraten nicht veröffentlicht werden dürfen) wurde nicht erstattet - doch gerade der war das Verkehrsmittel, mit ich mich in die Lage brachte, den Beförderungsvertrag von LH zu erfüllen:confused::stop:
 
Zuletzt bearbeitet:

Janus

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
518
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300x250
Der eigentliche Vorteil ist, dass du aber normalerweise nur mit den Anspruchsverweigerern von der Hotline zu tun hat, wenn du viel Zeit investierst stößt du vielleicht aber auch mal in die 2te oder 3te Reihe von dieser Abwehrarmada vor;)

Eben. Leider sind mittlerweile fast alle Airlines (leider auch LH) dazu uebergegangen erstmal alle Forderungen mit Textbausteinen abzubuegeln, vielleicht zusätzlich mit ein paar Meilen oder Kleinstbeträgen aus Kulanz. Grob geschätzt kennen vielleicht 10-15% der Fluggäste ihre Rechte, die wenigsten erheben tatsächlich Ansprueche und noch weniger ziehen das ganze wirklich durch (Klage). Am Ende bleiben von 100 Betroffenen mit legitimen Anspruechen 1-2 uebrig die tatsächlich kompensiert werden. Da rechnet es sich natuerlich erstmal alles kategorisch abzulehnen und es bleibt dem Kunden ueberlassen ob er sich sowas gefallen lässt und wie er die ggf. die Chancen vor Gericht einschätzt.
 
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