LH besitzt jetzt Phantomflugzeuge

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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Ich weiß nicht, ob "LH" der richtige Ort für diese Story ist, aber für Spiel & Spaß finde ich das Thema eigentlich verfehlt, denn es geht um die wahrhaftige Erstattung der Steuern/Gebühren für einen Flug von FRA nach TXL am 6. Januar 2011, der nicht statt gefunden hat.

Kurz zu den Ergeignissen: Meine Mutter und ich waren gebucht für LH 180 FRA-TXL am 06.01.2011 um 12:00 Uhr. Wir haben eingecheckt und Bordkarte erhalten, Platz 16A und 16C. In der Lounge erfahren wir: Die nächsten Stunden alle Flüge nach TXL gestrichen wg. Blitzeis in Berlin. Wir bekommen einen GTV und fahren mit dem Zug.

Soweit so gut. Über flug-storno.de beantrage ich am 09.01.11 die Erstattung der Steuern und Gebühren für den Hinflug. LH lässt sich bekanntlich Zeit; das soll hier nicht das Thema sein. Am 02.08.2011 erhalte ich eine Gutschrift von 46,92 EUR.

Weiter geht es mit dem Schriftverkehr zwischen flug-storno.de und mir. Ab jetzt kommt "Spiel & Spaß" zum Tragen. Ich steige etwas früher ein, weil es dem Gesamtverständnis dient:

15.07.11 von flug-storno
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
vor einigen Wochen haben Sie unseren Service "Flug-Storno.de" in
Anspruch genommen. Im Anhang finden Sie nun Ihre Rechnung.
Bitte benachrichtigen Sie uns, falls Sie entgegen unserer Information
noch keine Erstattung erhalten haben sollten. Dann werden wir den
Prozess gerne erneut starten.

15.07.11 an flug-storno
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebend gerne würde ich bezahlen und ich finde Ihren Einsatz in dieser Sache
und Ihre Ausdauer auch bemerkenswert, aber ich habe leider bis heute keine
Erstattung erhalten. Es tut mir leid, Ihnen keine bessere Nachricht geben zu
können.
Mit freundlichen Grüßen

15.07.11 von flug-storno
Lieber Herr wizzard,
vielen Dank für die Rückmeldung, wir werden wohl nicht um ein längeres
Telefonat mit der Lufthansa herumkommen.
Ich vermute, das Geld für Ihren Flug ist auch noch nicht eingegangen?
Mit freundlichem Gruß
Ihr Team von Flug-Storno.de

15.07.11 an flug-storno
Sehr geehrte Damen und Herren,
beide Tickets wurden über meinen PayPal-Account (Mister wizzard) bezahlt
und PayPal hat dafür meine Kreditkarte belastet. Ich habe bis heute weder
auf dem PayPal- noch auf dem dazugehörigen Kreditkartenkonto eine Zahlung
erhalten, weder für mein Ticket (Mister wizzard) noch für das Ticket meiner
Mutter Frau wizzard. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für das "längere
Telefonat mit Lufthansa" ... ich weiß, dass Sie nichts dafür können.
Lufthansa ist ein "Saftladen". Sie haben sich Ihre Provision mehr als
verdient; normal müsste ich Ihnen noch Schmerzensgeld oben drauf packen ;-)
Freundliche Grüße

02.08.11 an flug-storno
Guten Tag,
ich habe eine gute und eine schlechte Nachricht. Die Erstattung für meinen
Flug X1Y2Z3 ist heute gekommen (EUR 46,92); die Erstattung für den Flug
meiner Mutter Frau Wizzard 3Z2Y1X allerdings noch nicht. Die ersten 7,90
EUR habe ich heute an Sie überwiesen. Vielen Dank für Ihren Einsatz;
vielleicht schaffen Sie es auch noch, die ausstehende Erstattung für Frau
Wizzard beizutreiben ... ich drücke Ihnen die Daumen.
Freundliche Grüße

02.08.11 von flug-storno
Dies sind ja wirklich erfreuliche Nachrichten....
Mit freundlichem Gruß
Ihr Team von Flug-Storno.de

05.08.11 von flug-storno
Sehr geehrter Herr Wizzard,
langsam wird es lustig und dieser Fall ist zu schade zum Aufgeben. Die
LH hat in ihrer Datenbank stehen, dass der Flug von Frau Wizzard geflogen
wurde.

Können Sie einen Nachweis erbringen, dass sich Frau Wizzard nicht in den
Flieger gesetzt hat (dokumentiertes alternativ-Programm, vielleicht auch
Zeugen die LH kontaktieren kann)?
Ich habe den Eindruck, als ob LH wirklich ein Datenbank-Problem hat.
Leiden muss der Kunde.
Beste Grüsse und ein schönes Wochenende

05.08.11 an flug-storno
Sehr geehrte ...,
langsam finde ich auch Gefallen daran ;-)
Nun, meine Mutter saß im Zug von Frankfurt nach Berlin die ganze Zeit neben
mir. Sie ist 83 Jahre alt und hätte sich nicht getraut auszusteigen und auf
eigene Faust nach Berlin zu reisen, und schon gar nicht per Flugzeug über
den Flughafen Frankfurt; da hätte sie sich höchstwahrscheinlich verirrt und
wäre heute noch dort. Der Zeuge bin also ich; Tel. 0123/9876543

LH hat wirklich ein Datenbankproblem; vorallem, wenn man bedenkt, dass bei
meiner Mutter und mir alles (bis auf den Ticketpreis) deckungsgleich ist.
Vermutlich liegt es daran, dass wir bereits eingecheckt waren. Was ich
allerdings lustig finde, dass die LH-Mitarbeiter angezeigt bekommen, dass
Frau Wizzard geflogen ist. Mein Tipp: Die sollen einmal nachschauen, mit
welchem Flugzeug das gewesen sein soll, denn der Flug LH 180 am 6. Januar
2011 hat wegen Vereisung der Landebahn in TXL Frankfurt nie verlassen. Wie
auch etliche Maschinen danach bis in den späten Nachmittag hinein; deswegen
sind wir mit dem Zug gefahren.

Wenn LH also behauptet, Frau Wizzard sei geflogen, dann müssen sie ja auch
wissen, womit. Und für diese Maschine gibt es ein Bordbuch. Dann sollen sie
einen Blick ins Bordbuch werfen und der Fall dürfte geklärt sein. Alles, was
ich sonst noch sagen kann: Der Flug LH 180 hätte an A21 gebordet werden
sollen und meine Mutter hatte eine Bordkarte mit Sitzplatz 16A. Fragen Sie
die LH-Mitarbeiter einmal, wer auf 16C saß ;-) Ich kann es ja nicht gewesen
sein, sonst hätte man mir meine Steuern/Gebühren nicht erstattet.

"Name nicht auf Passagierliste" ist ja ein bekanntes Problem der LH-IT, wenn
man Meilen haben möchte für einen Flug, den man geflogen ist. Dass man aber
auf der Passagierliste steht von einem Flug, der nie statt gefunden hat, ist
wirklich etwas Neues ;-)

Schön, dass Sie so hartnäckig sind und am Ball bleiben. Ums Geld geht es ja
inzwischen wirklich nicht mehr, sondern nur noch um den einmaligen
Unterhaltungswert.

Freundliche Grüße
Mister Wizzard

05.08.11 von flug-storno
Sehr geehrter Herr Wizzard,
Vielen Dank für die prompte und interessante Antwort.
Können Sie mir vielleicht ausnahmsweise noch einen Beleg über die
Fahrkarte schicken? Oder ein Foto aus dem Zug
Ich habe jetzt das Call-Center der Lufthansa angerufen, jetzt können die
Daten nicht mehr gefunden werden....
Wurde der Rückflug dann auch nicht angetreten?
Mit freundlichem Gruß
Ihr Team von Flug-Storno.de

05.08.11 an flug-storno
Hallo ... ,
"Fahrkarte" meiner Mutter anbei; was anderes habe ich nicht und Fotos habe
ich leider auch nicht gemacht.

Der Rückflug wurde ganz regulär absolviert.

Ich habe mir erlaubt, für den guten Service von flug-storno.de hier
http://www.vielfliegertreff.de/lufthansa/27345-lufthansa-besitzt-jetzt-phantomflugzeuge.html
etwas Werbung zu machen.

Ich hoffe, es ist okay, dass ich Ihre Mails auszugsweise veröffentlicht
habe. Wenn nicht, sagen Sie mir Bescheid; dann lasse ich es wieder löschen.
Die Geschichte ist aber einfach so lustig (böse Zungen würden lachhaft
sagen), dass ich dachte, die muss ich einfach im VFT posten.

Schönes Wochenende und viele Grüße
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
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Sehr witzig;) (Also die Geschichte, für dich natürlich weniger :( ) Evtl. mal Meilengutschrift für den Flug deiner Mutter beantragen:D
 
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tosc

Guest
Zum Verständnis: Du hast anstelle des Fluges den Good-For-Train Voucher bekommen und bekommst dennoch die Steuern/Gebühren erstattet? Auf welcher Grundlage?
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Evtl. mal Meilengutschrift für den Flug deiner Mutter beantragen
Nun, was soll ich sagen? Sowohl meine Mutter als auch ich haben Meilen für diesen Phantomflug gutgeschrieben bekommen. Und ich sogar, obwohl ich meine ANA-Nummer hinterlegt hatte. Aber in der Beziehung kann mich eh nichts mehr schocken, deswegen habe ich mir wegen 125 bzw. 156 Meilen auch keine Gedanken darüber gemacht.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Dafür fällt die Alternativbeförderung an.
Die Alternativbeförderung deckt aber nur den Ticketpreis ab.
Oder musstest du bei der Bahn schon einmal durch 'ne Siko
oder wurde deine Bahnfahrt von Fahrlotsen begleitet?
Und Luftverkehrsabgabe und Kerosinzuschlag kennt die
Bahn auch nicht (wobei ich jetzt die Diskussion, ob der
Kerosinzuschlag Teil des Tickets oder der Gebühren ist,
nicht auf Neue entfachen möchte).

Bei den Steuern/Gebühren handelt es sich nach LH-Lesart
ja ausnahmslos um Drittleistungen (hahaha) und wenn diese
Leistungen Dritter an mir nicht erbracht werden (müssen),
dann hat LH kein Recht, sie zu behalten.

Dass LH die Bahnfahrt teurer kommt als der ausgewiesene
Ticketpreis ist eine Frage der kaufmännischen Kalkulation
und nicht das Problem des Kunden.
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.799
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CGN
Nun, was soll ich sagen? Sowohl meine Mutter als auch ich haben Meilen für diesen Phantomflug gutgeschrieben bekommen. Und ich sogar, obwohl ich meine ANA-Nummer hinterlegt hatte. Aber in der Beziehung kann mich eh nichts mehr schocken, deswegen habe ich mir wegen 125 bzw. 156 Meilen auch keine Gedanken darüber gemacht.

Schön, dass die Fehler der LH IT auch mal zum Vorteil des Kunden funktionieren;)
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Der Schriftverkehr zwischen flug-storno.de und mir wurde zwischenzeitlich fortgesetzt. Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit habe ich die beiden Mails im Eingangspost angehängt.
 

fly4free

Erfahrenes Mitglied
18.02.2010
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0
62
CH-AG
...Oder musstest du bei der Bahn schon einmal durch 'ne Siko...

Hmmm, wenn ich so lese "eingecheckt" und "in der Lounge" und "FRA", dann glaube ich fast sicher zu wissen, dass ihr die SiKo schon hinter euch hattet.

So gesehen könnten ganz böse Zungen jetzt behaupten, dass du zumindest die Sicherheitsgebühr...:censored:

Ach, lassen wir das und lauschen wir den Dingen, die noch kommen=;
Das Leben ist schliesslich immer noch der beste Film...

Zum besseren Verständnis: das war Ironie...
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.732
2.264
Nicht nur, dass LH Flugzeuge mit Phantompassagieren durch Deutschland fliegen lässt; ich habe aus dem Vorfall übrigens noch eine neue Erkenntnis gewonnen:

Bekanntlich wird Zeit in Sekunden gemessen. Weitere Einheiten sind Minuten, Stunden, Tage, Wochen, Monate und Jahre. Es gibt aber noch eine Zeiteinheit, nennen wir sie einfach einmal 1 Lufthansel.

1 Lufthansel wird umgangssprachlich mit "etwas Zeit" umschrieben. "Etwas Zeit", also 1 Lufthansel beträgt bei LH exakt 20 Wochen.

Beweis: siehe angehängtes Schreiben vom 15.03.2011, Zahlungseingang war am 02.08.2011, die Zeit dazwischen hatte die Größenordnung von "etwas Zeit" (s. Text) und betrug 20 Wochen = 1 Lufthansel.

Brief von LH.jpg

Die Zeit von Beantragung der Rückerstattung bis zum Eintreffen der Zwischennachricht betrug übrigens ca. 0,5 Lufthansel und wird, wie alles unter 1 LHansel, in der deutschen Luftfahrtbranche mit "ruck-zuck" oder "sofort" umschrieben.

Von der Beantragung der Rückerstattung bis zum Zahlungseingang vergingen also nur 1,5 LHansel, was man durchaus als zügig bezeichnen darf. Hier im Forum war auch schon von Werten zwischen 2 und 3 LHanseln zu lesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

YuropFlyer

Guest
Schön, dass die Fehler der LH IT auch mal zum Vorteil des Kunden funktionieren;)

Sehe keinen Fehler der IT bezüglich der Meilengutschrift, selbstverständlich hat der Threaderöffner Anrecht auf Meilen. Wenn LH zB FRA-DXB überbucht und dich als Alternative auf EK umbucht, dann hast du genauso Anrecht auf die (LH-)Meilen wie wenn LH dich von FRA-XXX "in den Zug setzt", weil deren Flieger kaputt sind.

Der Fehler liegt darin, das LH IT meint, das die Mutter von wizzard geflogen ist, also nicht die Ersatz-Beförderung in Anspruch genommen hat, obwohl der Flieger nachweislich am Boden stand.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.799
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CGN
Sehe keinen Fehler der IT bezüglich der Meilengutschrift, selbstverständlich hat der Threaderöffner Anrecht auf Meilen. Wenn LH zB FRA-DXB überbucht und dich als Alternative auf EK umbucht, dann hast du genauso Anrecht auf die (LH-)Meilen wie wenn LH dich von FRA-XXX "in den Zug setzt", weil deren Flieger kaputt sind.

Ja da haste auch wieder Recht, hab ich net so genau drüber nachgedacht;)
 
N

nevadaman

Guest
@wizzard
einfach unglaublich das ganze, wenn Du ... ach ne LH so weiter macht schmeiße ich mich noch hinter den Zug vor lauter Lachen :D

Das ganze ist doch nur mehr wie Peinlich für unseren Kranich
d040.gif
 

sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
3.182
6
ZRH, MUC, BLR
Jetzt wissen wir alle, dass wir in Zukunft am besten immer ein aussagekräftiges (Tageszeitung gut sichtbar vor dem Körper, aktueller Aufenthaltsort sicher identifizierbar) bei unseren Reisen machen sollten. Zumindest, wenn es mal mit der LH nicht klappt weiterzukommen.

Die Beweislast dürft hier allerdings doch eher auf LH Seite liegen...
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Die Beweislast dürft hier allerdings doch eher auf LH Seite liegen...
Nö, die Beweislast trägt der Anspruchsteller. Aber darauf kommt es gar nicht an, weil

flug-storno.de/impressum meinte:
Der Service Flug-Storno führt Tätigkeiten durch, die sich in der bloßen schematischen Anwendung von Rechtsnormen erschöpfen (Geltendmachung unstreitiger Ansprüche) und stellt somit keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG dar. Die Prüfung auch einfacher juristischer Sachverhalte wird nicht durch Flug-Storno durchgeführt.
Von daher verwundert es nicht, dass sich dessen Leistung in monatelangen Telefonaten/Korrespondenz erschöpft und wie auch ftl2sen2hon schon erkannt hat, auch schlichtweg unsinnige "Beweismittel" angefragt werden:

05.08.11 von flug-storno
Sehr geehrter Herr Wizzard,
Vielen Dank für die prompte und interessante Antwort.
Können Sie mir vielleicht [...] schicken? Oder ein Foto aus dem Zug
Wer in exzessiver Korrespondenz über 20 Wochen (=1 Lufthansel) einen gewissen Unterhaltungswert erblickt, kann gerne in dieses Spielchen einsteigen. Wer jedoch unter Taktung im Geschäftsleben üblicher Fristen Ansprüche konsequent durchsetzen will, ist bei flug-storno falsch, denn dieser Herr Hertel betreibt ein schlichtes Schreibbüro. Nicht mehr und nicht weniger.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.799
2.295
CGN
Nö, die Beweislast trägt der Anspruchsteller. Aber darauf kommt es gar nicht an, weil

Man wird es wegen der Sachnähe der LH jedenfalls hinkriegen, dass selbige ein Auszug des Bordbuches vorlegt (oder man bringt eine Bestätigung des Flughafens TXL, dass dieser am fraglichen Morgen geschlossen war (da gibts ja sicher auch amtliche Notams oder sowas von der DFS) wäre sicher auch kein Problem). Beweisen ist glaub ich net der Punkt hier.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Man wird es wegen der Sachnähe der LH jedenfalls hinkriegen, dass selbige ein Auszug des Bordbuches vorlegt (oder man bringt eine Bestätigung des Flughafens TXL, dass dieser am fraglichen Morgen geschlossen war (da gibts ja sicher auch amtliche Notams oder sowas von der DFS) wäre sicher auch kein Problem).
Du stellst auf die sekundäre Beweislast ab, die greift jedoch nicht, weil zusätzlich Beweisnot des Beweispflichtigen unabdingbar ist. Beweisnot liegt nicht vor, weil zwei Personen im Zug waren, wovon zumindest eine taugliches Beweismittel, nämlich Zeuge ist. Wer ist ziemlich gleich, es darf zunächst nur nicht der Vertragspartner sein. Aber auch da läßt sich prozessual durch Anspruchsabtretung taktieren...

Beweisen ist glaub ich net der Punkt hier.
Hatte ich ja schon angesprochen. ;)
Aber ich will jetzt nicht weiter den Miesepeter spielen. Es lebe der Spaßfaktor im Fred! (y)