Klage gegen Lufthansa-Firmenkundenverträge: Unlauteter Wettbewerb

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rcs

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Die Lufthansa sieht sich mit einer Klage wegen unlauteren Wettbewerbs konfrontiert. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) kritisiert die Verträge, welche die Lufthansa mit ihren Geschäftskunden geschlossen hat.

Die Unternehmen, die Verträge mit der Lufthansa schließen, sollen laut einem Bericht der Financial Times auf Wunsch der Fluglinie offenlegen, welche Tarife sie mit Rivalen wie Air Berlin oder Air France-KLM ausgehandelt haben. Auch das Bundeskartellamt untersucht das Vorgehen bereits, weil es befürchtet, dass der Marktführer den Wettbewerb verzerrt.

Ab dem 7. September soll die Sache vor dem Frankfurter Landgericht verhandelt werden.

Umstrittene Verträge: Lufthansa blüht Ärger wegen Firmenkunden-Verträgen | FTD.de
 

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was es nicht alles für Verbände gibt ...

"Der VSW gilt unter Juristen als seriös und hat schon mehrfach vor dem Bundesgerichtshof geklagt. Die Organisation besteht nach eigenen Angaben aus 18 überregional tätigen Wirtschaftsverbänden sowie 350 Firmen aus Branchen wie der Automobil-, Finanzdienstleistungs- oder Versicherungsindustrie. Bislang ist der VSW vorrangig bei irreführender Werbung, beispielsweise bei Arznei- oder Heilmitteln, aktiv geworden."
 
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oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
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www.oliver2002.com
Fr Lachman schreibt bei G+J (also auch bei FTD) nur einen Artikel nach dem anderen, der auf dem Thema wie 'LH die AB ruiniert hat' rumreitet. So ist auch dieser Fall murks. VSW will sich mal profilieren, die LH als Marktführer in D bietet sich an. Als nächstes kommt dann die Bahn oder Mercedes zum Zug.

Jeder Vertrag, den ein Einkäufer mit einem Lieferanten unterschreibt, beinhaltet auch eine Geheimhaltungsklausel. Wenn AB oder AF/KL keine in ihre Verträge eingebaut haben, werden sie wohl auch die Preise von LH sehen. In soweit wurde keine Wettbewerbsregeln verletzt. Auch die Praxis auszuwerten wie viel Umsatz im Verhältnis zum Wettbewerb am Jahresende erzielt wurde, ist völlig gängig, dies wird vorab vereinbart.