Ticketpreiserstattung bei Stornierung?

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hupferl

Neues Mitglied
19.10.2011
2
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Ich habe ein Ticket mit Lufthansa von London nach Frankfurt. Lt. Tarifbestimmungen ist das Ticket nicht erstattbar. Allerdings wollte ich wissen, welche Steuern, Kerosinzuschlaege etc. erstattet werden, auch wenn der Basis-Tarif nicht erstattbar ist. Wie sind die EU-Regelungen in diesem Fall? Was muss die Airline erstatten?
 

wolfbln

Aktives Mitglied
22.10.2010
181
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Erstattungen beziehen sich bei no-shows immer nur auf die Steuern und Gebühren und niemals auf den eigentlichen Flugpreis.

Sie sind beispielsw. bei Billigfliegern mit einer so hohen Gebühr versehen, dass es sich nicht lohnt. Daher "muss" im Endeffekt keiner was erstatten. Oder sollte er es müssen, kann er das unterlaufen. Da hilft dann auch die EU nicht weiter.

Für die Lufthansa (und nur für die) gilt im speziellen:

> Was wird erstattet?
>>> Steuern, Gebühren, Kerosinzuschlag

> Wie wird erstattet?
>>> per Telefon, Email, Post, Reisebüro

> Sonderfälle:
>>> "nicht-erstattbarer" Tarif mit Netto-Flugpreis unter 150 EUR, macht 30 EUR Bearbeitungsgebühr
>>> "nicht-erstattbare" Economy-Class Tickets: dort keine Erstattung von Kerosinzuschlag und Sicherheitsgebühren - also nur der Steuern und nicht-sicherheitsbezogenen Gebühren.
 
Zuletzt bearbeitet:

hupferl

Neues Mitglied
19.10.2011
2
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Vielen Dank fuer die Antwort. Es handelt sich allerdings nicht um ein 'no-show' - der Flug findet erst im November statt, aber ich muss evtl. stornieren und wollte daher wissen, ob und wieviel ich ueberhaupt zurueckbekomme.

Die Hinweise sind sehr hilfreich - koennten Sie mir bitte das URL geben, wo ich diese offiziellen Regeln nachlesen kann?
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Moderationshinweis: Ich war mal so frei die Überschrift etwas verständlicher zu gestalten und den Thread in ein passenderes Forum zu verschieben, mit "Smarter Buchen" hat diese Anfrage nichts zu tun und eine Rubrik "Smarter Stornieren" haben wir hier noch nicht ;)
 
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matzeb99

Aktives Mitglied
08.02.2011
158
0
Sieht man dann eigentlich auch wieviel einem erstattet wird? Habe mich noch nicht getraut, mich einmal durchzuklicken...
 

Fischköpfle

Moderatorin
Teammitglied
15.09.2009
5.012
142
STR
Sieht man dann eigentlich auch wieviel einem erstattet wird? Habe mich noch nicht getraut, mich einmal durchzuklicken...

Ja, sieht man.
Den nächsten Schritt ab der Buchungssicht kannst Du mit dem Button "Stornieren" auf jeden Fall gehen. Dort wird angezeigt, wieviel erstattet wird.

Erst danach mußt Du den Storno nochmal bestätigen, so dass er ausgeführt wird.
 

derausmuc

Neues Mitglied
04.02.2011
17
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Ist das denn inzwischen gerichtlich mal geklärt worden, ob es rechtens ist, dass die "Treibstoff- und Sicherheitszuschlag" einbehalten? Sind ca immerhin 2/3 des Postens Steuern & Gebühren...
 

tobir

Reguläres Mitglied
13.03.2010
30
0
BSL ZRH MUC MIL
Hallo zusammen,

ich hatte vor einigen Jahren einmal ein Ticket gebucht auf der Webseite von LH und dann ein paar Minuten später bemerkt, dass ich den falschen Tag gewählt hatte. Daraufhin rief ich bei LH an und bekam alles zurückerstattet und der gebuchte Flug wurde storniert.

Nun habe ich hier im Forum und verschiedentlich gelesen, dass die Airline jedes Ticket binnen 24 Stunden ab Buchung kostenfrei erstatten muss. Ist das tatsächlich immer so? Wenn ja, wisst ihr wie das bei LH und Germanwings gehandhabt wird? Hängt das vom Buchungskanal ab?

Danke für Eure Hilfe! und frohes neues Jahr
 
B

biff

Guest
Bei Austrian sei die Grace Period 3 Stunden wurde mir vor ein paar Tagen gesagt, und ich habe dies genutzt. - Nicht erstattet wird die Kreditkartengebühr, wenn das Ticket schon ausgestellt ist (das ist auch bei Lufthansa so; bei Swiss glaube ich nicht, da die das einfach aus dem Zahlungslauf nehmen).
 
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