Erstattungen beziehen sich bei no-shows immer nur auf die Steuern und Gebühren und niemals auf den eigentlichen Flugpreis.
Sie sind beispielsw. bei Billigfliegern mit einer so hohen Gebühr versehen, dass es sich nicht lohnt. Daher "muss" im Endeffekt keiner was erstatten. Oder sollte er es müssen, kann er das unterlaufen. Da hilft dann auch die EU nicht weiter.
Für die Lufthansa (und nur für die) gilt im speziellen:
> Was wird erstattet?
>>> Steuern, Gebühren, Kerosinzuschlag
> Wie wird erstattet?
>>> per Telefon, Email, Post, Reisebüro
> Sonderfälle:
>>> "nicht-erstattbarer" Tarif mit Netto-Flugpreis unter 150 EUR, macht 30 EUR Bearbeitungsgebühr
>>> "nicht-erstattbare" Economy-Class Tickets: dort keine Erstattung von Kerosinzuschlag und Sicherheitsgebühren - also nur der Steuern und nicht-sicherheitsbezogenen Gebühren.