Starke Preisunterschiede je nach Ausstellungort des Tickets (innerhalb der EU!)

ANZEIGE

jreichel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2009
263
136
Köln
www.distinctravel.de
ANZEIGE
Werte Foristen,

seit gestern kocht im Dreiecksverhältnis LH / Passagier / Reisebüro ein unschöner Streit hoch, bei dem ich ein wenig Denkhilfe gebrauchen könnte. Folgende Situation:

Kunde (HON und geschätztes Mitglied dieses Forums) entdeckt auf lh.com einen sehr günstigen Z-Tarif von Frankreich via Deutschland in die USA. Buchen will er den jedoch nicht online, sondern wie gewohnt bei mir. Ich als deutsches Reisebüro bekomme für die Z-Klasse aber nur einen mehr als doppelt so hohen Tarif wie auf der LH-Homepage, auf der sich zu Beginn der Anfrage übrigens ein Hinweis findet "wir leiten Sie an unseren Ticketshop in Frankreich weiter" oder so ähnlich.

Ich habe natürlich LH kontaktiert und nach dem Werfen diverser Nebelgranaten ("das ist gar kein Business Class-Tarif", dann "das ist ein Error Fare, den kriegen Sie niemals gebucht", dann Vorträge über Verfügbarkeitssteuerung in Abhängigkeit vom Point of Sale, worum es hier gar nicht geht) schließlich schwarz auf weiß die Antwort bekommen, dass es sich um einen Tarif handle, der ausschließlich in Frankreich verkauft werden dürfe, und dass LH selbstverständlich alle ihre Verträge mit Dritten und gesetzlichen Vorgaben und Regulierungen einhalte. Das bezweifle ich. Es gibt hier nur zwei Möglichkeiten:

  1. Es handelt sich um einen reinen Online-Preis, was gegen die Verträge z. B. mit Amadeus und in meinem Fall Sabre verstoßen würde. LH hat sich zu Preisgleichheit in allen Vertriebskanälen verpflichtet, was ja zu so seltsamen Auswüchsen wie den so genannten "Vorzugspreisen" geführt hat.
  2. Es handelt sich um einen Tarif, der wirklich nur mit Point of Sale Frankreich verkauft werden darf. Und das wäre m. E. ein krasser Verstoß gegen EU-Bestimmungen, die vorgeben, dass Verkaufsstellen innerhalb der EU nicht aufgrund ihrer geographischen Lage bevorzugt oder benachteiligt werden dürfen. Ich habe mich schon dumm und dusselig gesucht, finde aber den Wortlaut dieser Bestimmung nicht.
Was meint ihr dazu? Lohnt es sich, die Sache zu verfolgen? Und wenn ja, wie? Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale? Bei der EU-Kommission? Bin für jeden Hinweis dankbar!
 
  • Like
Reaktionen: peter42
K

kraven

Guest
Hast du das mal im Amadeus-Forum gepostet? Ich denke mal, da kommt auch einiges an Unterstützung. Ansonsten kann ich das voll verstehen, geht mir genauso...
Bei 2) habe ich gestern mal versucht, das mit POS in Paris zu pricen. Geht auch nicht. Das ist ein reiner Online-Tarif.
 

larsmb

Erfahrenes Mitglied
03.06.2011
343
0
HAM
Was die EU Regelung angeht erinnere ich mich an einen interessanten Twist. Man darf keine anderen Länder benachteiligen. Da LH aber eine deutsche Firma ist, und hier im Ausland einen günstigeren Tarif anbietet als in D, benachteiligen sie ihr Heimatland. Und das ist erlaubt.

Aber ja, ich fände es ausgesprochen spannend, wenn sich mal jemand gegen diese Tarife durchklagen würde. Es wäre interessant zu sehen, was der EuGH dazu sagt.
 

jreichel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2009
263
136
Köln
www.distinctravel.de
Bei 2) habe ich gestern mal versucht, das mit POS in Paris zu pricen. Geht auch nicht. Das ist ein reiner Online-Tarif.
Das habe ich auch gemacht, und deshalb schenke ich der Aussage von Lufthansa auch wenig Glauben. Denn wenn es nur am Point of Sale läge, müsste ich den Preis zumindest sehen können, indem ich POS Frankreich forciere. Das ist aber nicht der Fall, deshalb glaube ich, dass LH hier einfach mal einen kleinen Testballon gestartet hat, indem sie außerhalb des Heimatmarkts einen reinen Online-Preis anbietet, den auch französische Reisebüros nicht kriegen. Das wäre ein klarer Verstoß gegen die Full-Content-Verträge mit den CRSs, aber vielleicht will man mal schauen, ob das im Ausland unbemerkt durchgeht. Ich werde mich jetzt mal an Sabre wenden. Vielleicht können die ja noch etwas Licht ins Dunkel bringen.
 

pitmueller

Tough Guy 2013
04.05.2010
1.728
13
ADW
Also ich lebe in UK, wenn ich mit LH von BHX nach NRT über FRA in F fliege kostet das Ticket GBP 5373,-.
Wenn ich FRA-NRT direkt fliege kostet das Ticket 12429,- € ...

online Tarif
 
  • Like
Reaktionen: airlinebuyer1881

jreichel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2009
263
136
Köln
www.distinctravel.de
Also ich lebe in UK, wenn ich mit LH von BHX nach NRT über FRA in F fliege kostet das Ticket GBP 5373,-.
Wenn ich FRA-NRT direkt fliege kostet das Ticket 12429,- € ...
Darum geht's aber nicht. Das Ticket ab BHX könnte ich als deutsches Reisebüro dir auch für GBP 5373 verkaufen, und das muss auch so sein! Natürlich musst du dann auch ab BHX fliegen und kannst nicht in FRA zusteigen. Der strittige Punkt ist der, dass deutsche Büros in diesem Fall für dieselbe Reise nur einen doppelt so hohen Preis anbieten können wie LH selbst, und das ist eine riesige Sauerei, die entweder gegen EU-Recht oder gegen die Full-Content-Vereinbarung mit Amadeus, Sabre & Co. verstößt. Was davon zutrifft, versuche ich gerade herauszubekommen.
 

Reisemeister

Erfahrenes Mitglied
04.08.2010
357
41
DUS/WAS
Kommt z.B. ex UK auch bei einfachen Verbindungen wie MAN-DUS zu unserem Leidwesen sehr häufig vor, daß LH.com online wesentlich preiswerter ist als was von LH über Amadeus angeboten wird.
 
K

kraven

Guest
Teilweise ist das auch durch Steuerung der Buchungsklassen bedingt, was man nicht wirklich von außen einsehen kann.
Dass aber wie im Fall des PAR-NYC ein ganzer Tarif im Amadeus fehlt, ist neu und verstößt gegen die abgeschlossenen Verträge.
 

Reisemeister

Erfahrenes Mitglied
04.08.2010
357
41
DUS/WAS
Da dies einer meiner Lieblings-Alltagsaufreger ist (SQ.com Tarife, BA-Tarife ex China, Swiss/Lufthansa Buchungsklassensteuerung, nun LH ex Frankreich) mußte ich es trotzdem einfach loswerden ;-)
 

MikeXRay

Aktives Mitglied
17.12.2009
144
0
BER
Bei der Komplexität des ganzen Systems könnte es auch sein, dass der vielleicht im Filing-Prozess irgendwo untergegangen ist bzw dort was schiefgelaufen ist? Ist sicherlich schnell passiert, dass eine Private Fare nicht für alle Agenten freigeschaltet ist, für die sie eigtl. hätte freigeschaltet werden sollen. Klar ist das ärgerlich, und ich würde an eurer Stelle weiter bei LH nachhaken, aber hinter sowas stecken nicht zwangsweise bestimmte (böse) Absichten ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
K

kraven

Guest
Tolle Antwort.
Ich habe das mal über die Agent-Mailadresse bemängelt, jetzt kommt eine vielsagende Antwort, ich solle doch die Hotline anrufen, weil man mir bei meinem Fall nicht per Telefon weiterhelfen kann.
 

DA40

Erfahrenes Mitglied
16.04.2009
351
0
THF :)
Beschwerde bei der EU

Was meint ihr dazu? Lohnt es sich, die Sache zu verfolgen? Und wenn ja, wie? Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale? Bei der EU-Kommission? Bin für jeden Hinweis dankbar!

Ich würde dir empfehlen, eine Email mit dem Sachverhalt an die EU zu schicken:

SG-PLAINTES@ec.europa.eu bzw. Anwendung des Unionsrechts – Einreichen einer Beschwerde

Bei dem von dir beschriebenen Fall wird wohl in der Tat gegen EU-Recht verstoßen, insbesondere liegt wohl gerade kein Fall von Inländerdiskreminierung vor. Sollte kein Verstoß gegen EU-Recht vorliegen, wird das aber auch nochmal ausführlich von der EU-KOM in der Antwort erklärt.

Und um der Frage vorzubeugen: Ja, die Email werden bearbeitet. Eine Freundin hat dort gearbeitet und jedenfalls Ryanair hatte regelmäßig "Spaß" mit der Abteilung.

Und ja, man gibt sich wirklich Mühe, den Fall sachgerecht zu analysieren... Kann allerdings etwa 3-6 Monate dauern, bis man eine Antwort erhält. Dabei ist es egal, in welcher Sprache man schreibt, die meisten Mitarbeiter in der Abteilung sind englische oder deutsche Muttersprachler - insofern wird eine der beiden Sprachen bei der Beschwerde (inoffiziell) "bevorzugt".

EDIT: Man wird so eine Mail/Brief/Fax sehr gerne bearbeiten, nachdem ich weiß, was da sonst für ein wirklicher Schwachsinn auf den Tisch kommt, der nun gar nichts mit EU-Rechtswidrigkeit zu tun hat (und trotzdem mehrseitig beantwortet wird).
 
Zuletzt bearbeitet:

jreichel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2009
263
136
Köln
www.distinctravel.de

MAP

Aktives Mitglied
10.11.2011
119
17
Kiew
Ich buche häufiger mal Flüge von KBP nach DUS. Früher kostete mich das über Onlinebuchungsportale ca. 80€ (also wenn LH diese 99€ Europaangebote hatte). Wenn ich jetzt buchen will, werde ich an die ukrainische Verkaufsstelle weitergeleitet und kann dann dort für ca. 104€ (1071 UAH) buchen (das 99€ Angebot existiert also). Die Onlinebuchungsportale finden diesen Tarif (für die selben Flüge) nicht. Dort werden ca. 180€ fällig.

Ist zwar kein EU-Land, aber scheinbar das selbe Prinzip. Wäre schön wenn sich das wieder ändert :).
 

runabout

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
503
4
Outer Space


Ob man sich da wegen falscher Preisauszeichnung der LH auch beschweren kann ..... immerhin bezieht sich die LH bei der Rückerstattung der YQ ja darauf, dass diese Bestandteil des Flugpreises ist, ergo müsste diese auch darin inkludiert sein, einige Airlines machen dies ja auch so (wird nicht gemacht, da sonst bei Meilenflügen zB. die YQ wegfallen müsste was die LH ja richtig Schotter kosten würde).

Werde mich da mal beklagen wenn ich Zeit habe....
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
ANZEIGE
300x250
Ob man sich da wegen falscher Preisauszeichnung der LH auch beschweren kann ..... immerhin bezieht sich die LH bei der Rückerstattung der YQ ja darauf, dass diese Bestandteil des Flugpreises ist, ergo müsste diese auch darin inkludiert sein, einige Airlines machen dies ja auch so (wird nicht gemacht, da sonst bei Meilenflügen zB. die YQ wegfallen müsste was die LH ja richtig Schotter kosten würde).

Werde mich da mal beklagen wenn ich Zeit habe....

Ob das Unionsrecht ist? In jedem Fall hast du in der Sache absolut recht.