Überkreuzbuchungen - Zulässig, wenn ich alle Segmente verfliegen will

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sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
3.182
6
ZRH, MUC, BLR

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.433
3.870
Paralleluniversum
Ist das Urteil aus 2008/2009 noch aktuell?

wenn ich von vornherein plane, nicht alle Segmente abzufliegen.

Und wer will mir das nachweisen?

Die Deutsche Lufthansa AG darf ihren Kunden weiterhin durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vorschreiben, bei ihr gebuchte Flüge hinsichtlich der gesamten Beförderungsstrecke ausschließlich in der im Flugschein vorgesehenen Reihenfolge in Anspruch zu nehmen

Das hat doch aber wenig/nichts mit Überkreuzbuchungen zu tun :confused:
Bei denen wird doch selbstverständlich die Reihenfolge eingehalten.
 

derpierreder

Erfahrenes Mitglied
30.03.2010
405
0
Also wenn man alle Segmente abfliegt, gibt es da keine Probleme. Und sonst eigentlich auch nicht.
 

GlobetrotterVIE

Erfahrenes Mitglied
14.11.2011
512
0
VIE
Nur verklagen solltest du LH nachher nicht mehr weil durch Überkreuzbuchungen du oft die Min-Stay zeit umgehst und somit an günstige Tarife kommst die du sonst nicht bekommen hättest und bei ner Klage sieht man ev. mal dein M&M Konto genauer an :D
 
E

enrico

Guest
Gibt es auch ein Urteil, wo ein nachträglicher Aufpreis ('Nachberechnung') eingeklagt wird?
 

Peter

Erfahrenes Mitglied
06.11.2010
298
0
FRA
...Nein

Gibt es auch ein Urteil, wo ein nachträglicher Aufpreis ('Nachberechnung') eingeklagt wird?

Meines Wissens nicht.

Was man immer mal wieder in der Branche hört, sind Geschichten von RSBs, die in Ihre Buchungen DICK & FETT dokumentiert haben: "FIKTIVER RUECKFLUG".
Als Steigerung davon, haben dann auch noch einzelne RSBs dazu geschrieben: "PARTIAL REFUND pruefen".

Hmmm - das wird aus dem Raum HH und BER kolportiert... Das fanden dann einzelne Airlines nicht mehr so lustig und es wurden wohl ADMs in größerem Umfang dazu eingezogen.

VG

P.S. Es soll auch Fluggäste geben - die beim Check In schonmal etwas haben fallen lassen, wie "Den Rückflug nutze ich nicht - so war das Ticket viel billiger Fräulein!" - dank des allgemein miesen Backgroundwissens des CI Staff hat das aber auch noch nie zu Konsequenzen geführt...
 

Moller

Erfahrenes Mitglied
12.07.2010
1.566
0
NUE
Ich denke mal, so lange man sich still und leise verhält (und keine Steuern und Gebühren zurückfordert :rolleyes:) kann man Segmente von Überkreuzbuchungen getrost verfallen lassen und niemand wirds merken/ was sagen ;)
 
E

enrico

Guest
Ich denke mal, so lange man sich still und leise verhält (und keine Steuern und Gebühren zurückfordert :rolleyes:) kann man Segmente von Überkreuzbuchungen getrost verfallen lassen und niemand wirds merken/ was sagen ;)

...dank des allgemein miesen Backgroundwissens des CI Staff hat das aber auch noch nie zu Konsequenzen geführt...

Das nehme ich auch an, und habe ich auch so erlebt. Interessant fände ich die rechtliche Situation, wenn es wirklich mal hart auf hart gehen sollte...
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.491
2.033
PIX, BER, ZRH
Nur verklagen solltest du LH nachher nicht mehr weil durch Überkreuzbuchungen du oft die Min-Stay zeit umgehst und somit an günstige Tarife kommst die du sonst nicht bekommen hättest und bei ner Klage sieht man ev. mal dein M&M Konto genauer an :D

Wie kommst Du darauf, dass ich ein M&M Konto habe? Im Übrigen stimmt Deine Aussage so nicht. Ich kann so viel über Kreuz buchen, wie ich will. Jedes Ticket ist ein Beförderungsvertrag, den die Airline zu erfüllen hat und wenn von die Airline Ihren Teil des Vertrages nicht erfüllt, wird auch geklagt. Ich als Kunde hingegen habe die Leistung nicht zwangsläufig in Anspruch zu nehmen, so zumindest das BGH-Urteil, wo es nicht mal um Kreuzbuchungen explizit ging, sondern vielmehr um nicht angetretene Abschnitte des Tickets.
 

huihui

Erfahrenes Mitglied
03.01.2010
754
11
Wie kommst Du darauf, dass ich ein M&M Konto habe? Im Übrigen stimmt Deine Aussage so nicht. Ich kann so viel über Kreuz buchen, wie ich will. Jedes Ticket ist ein Beförderungsvertrag, den die Airline zu erfüllen hat und wenn von die Airline Ihren Teil des Vertrages nicht erfüllt, wird auch geklagt. Ich als Kunde hingegen habe die Leistung nicht zwangsläufig in Anspruch zu nehmen, so zumindest das BGH-Urteil, wo es nicht mal um Kreuzbuchungen explizit ging, sondern vielmehr um nicht angetretene Abschnitte des Tickets.

er ist bei der Stasi und weiss das nun mal...:D. In Muc scheint die Sonne - also bitte entspannen.

Meines Wissen steht auch in manchen Ticketbedingungen, dass sie Dir einen anderen Preis berechnen können, wenn Du nicht alles fliegst. Das ganze ist meines Wissens nur dann relevant, wenn man die Steuern zurückverlangt...wobei ich kein Beispiel kenne, alles nur vom Hörensagen.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Ich habe bisher bei hunderten von Überkreuzbuchungen nie ein Problem gehabt. Weglassen der letzten Segmente war auch nie ein Problem.
 

fradoc

Aktives Mitglied
16.01.2010
238
0
FRA
Merkwürdigerweise kommen die nicht angeflogenen Segmente wie Geister immer wieder hoch beim OLCI oder an der Maschine. Jedesmal wird mir ein leg LHR-FRA usw. zum C/I angeboten...
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Gibt es auch ein Urteil, wo ein nachträglicher Aufpreis ('Nachberechnung') eingeklagt wird?

Nein, gibt es nicht gegen Endkunden. Es gab mal ein Verfahren gegen ein Reisebüro, das von der airline auch weitgehend vergurgt wurde, habe ich hier vor Ewigkeiten mal im Forum kommentiert.

Ist alles also reine Forenangstmache. :)
 

aviation tomcat

Aktives Mitglied
01.07.2011
115
0
HAM/FRA
Bisher mehrfach innereuropäisch (bei Abflug aller Coupons) bei LH keine Probleme gehabt. Ich gehe sogar davon aus, daß LH das automatisiert erkennen kann, weil ich bei zwei so gebuchten Tickets unmittelbar nummerisch folgende Ticketnummern hatte, obwohl ich mit einem gewissen Abstand gebucht habe, und hier die Ausstellung etwas gedauert hatte. Bei US-Gesellschaften würde ich es allerdings lassen.
 

keny59

Neues Mitglied
10.09.2012
2
0
Hallo!
Ich bin neu hier und hoffe, an der richtigen Stelle.
Momentn bin ich dabei, eine günstige Verbindung in Business nach BKK zu bekommen.
ich habe da gefunden mit LX von ATH nach BKK über ZRH. ok, Nun müssen wir aber (zu Zweit) erstmal nach ATH kommen und auch wieder zurück.
Einen passenden Hinflug bekomme ich Aegean Oneway.
Einen passenden Hin- und Rück-flug bekomme ich mit LX ab DUS über ZRH.
Mein Reisepartner wird mich aber wahrscheinlich erschlagen, wenn er das Routing und die (unnütze) Zeit im Flieger erfährt.
Daher überlege ich, die gebuchten Flugsegmente nich alle abzufliegen.
Genau: in BKK einchecken bis ZRH, dort das 2. Ticket, 2. Segnment ZRH-DUS nutzen.
Geht das?
Kann ich das direkt in BKK durchchecken lassen oder muss ich in ZRH erst mein Gepäck vom Band holen?
Könnte ich den Hinflug DUS-ATH ganz sausen lassen auf der LX

Vielen Dank für Eure Hilfe!:kiss:
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Hallo!
Ich bin neu hier und hoffe, an der richtigen Stelle.
Momentn bin ich dabei, eine günstige Verbindung in Business nach BKK zu bekommen.
ich habe da gefunden mit LX von ATH nach BKK über ZRH. ok, Nun müssen wir aber (zu Zweit) erstmal nach ATH kommen und auch wieder zurück.
Einen passenden Hinflug bekomme ich Aegean Oneway.
Einen passenden Hin- und Rück-flug bekomme ich mit LX ab DUS über ZRH.
Mein Reisepartner wird mich aber wahrscheinlich erschlagen, wenn er das Routing und die (unnütze) Zeit im Flieger erfährt.
Daher überlege ich, die gebuchten Flugsegmente nich alle abzufliegen.
Genau: in BKK einchecken bis ZRH, dort das 2. Ticket, 2. Segnment ZRH-DUS nutzen.
Geht das?
Kann ich das direkt in BKK durchchecken lassen oder muss ich in ZRH erst mein Gepäck vom Band holen?
Könnte ich den Hinflug DUS-ATH ganz sausen lassen auf der LX

Vielen Dank für Eure Hilfe!:kiss:

Du kannst nur das letzte Segment einer Buchung ohne Folgen verfallen lassen. Wenn du vorher Segmente auslässt, ist der Rest ungültig und du stehst am Flughafen :)
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Du kannst nur das letzte Segment einer Buchung ohne Folgen verfallen lassen.........
Wobei aus anderen Berichten hier im Forum hervorgeht, dass ein Risiko besteht, dass das Gepäck von den Fluggesellschaften ausschliesslich zum endgültigen Zielort eingecheckt wird, sodass man beim vorzeitigen Aussteigen ohne Gepäck dasteht.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
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Wobei aus anderen Berichten hier im Forum hervorgeht, dass ein Risiko besteht, dass das Gepäck von den Fluggesellschaften ausschliesslich zum endgültigen Zielort eingecheckt wird, sodass man beim vorzeitigen Aussteigen ohne Gepäck dasteht.

Richtig - insbesondere, wenn man einen "knappen" Anschluss bucht. Will man das letzte Segment nicht fliegen, sollte man darauf achten, dass die Zeit zwischen Ankunft und Abflug möglichst lange ist (idealerweise am nächsten Tag). Dann gibt es keine Probleme.

Wenn man einen vernünftigen Grund angibt, hat es bei mir aber auch schon bei Umsteigezeiten von unter 2h in FRA geklappt...