LH: Umbuchung wegen Zeitänderung des gebuchten Fluges

ANZEIGE

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.601
961
ANZEIGE
Ich habe vor einiger Zeit wegen damals günstiger Preise einige LH-Flüge ab DUS bzw. FRA gebucht. Nun wurden einige davon schrittweise immer weiter verschoben. Ein Flug von FRA nach WAW wurde wegen 30 Minuten Verschiebung problemlos umgebucht (sogar von 220... Ticket auf 257...Ticket) , bei DUS-VIE und 45 Minuten Verschiebung weigert sich LH allerdings hartnäckig auf eine andere Verbindung umzubuchen. Die sagen immer nur, dass ich ja stornieren und neu buchen könnte... Warum sollte ich das tun, der Flug kostet doch jetzt das Doppelte und ich habe denen ihr Chaos doch nicht zu verantworten. Wie sind da eure Erfahrungen und was kann ich tun, damit die da endlich auch umbuchen. Soweit ich weiss habe ich ein Recht auf Umbuchung ja schon bei 5 Minuten Verschiebung oder ab wann ist die Umbuchung kostenlos möglich?
Danke für eure Unterstützung.
 

LH 056

Erfahrenes Mitglied
04.01.2012
7.290
0
28
HAJ / FRA
instagram.com
Wie oft hast du bei der Hotline deswegen angerufen.
Wenn du es erst einmal gemacht hast, probier es nochmal, es liegt auch manchmal nur am Agent.
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.601
961
Ich habe vom Aiportschalter in DUS und CGN nachgefragt...
Und in Köln haben sie mir gesagt, das die in DUS auch in die Buchung eingetragen haben, dass sie die Umbuchung abgelehnt haben!! Ob die das übverhaupt dürfen ist ebenfalls fraglich
 

LH 056

Erfahrenes Mitglied
04.01.2012
7.290
0
28
HAJ / FRA
instagram.com
okay... ich würde es an der Hotline probieren. Ich rufe da meistens so lange an, bis das gemacht wird, was ich will, und meistens macht das irgendein Agent!!
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Mich würde mal interessieren, woraus ihr ein "Recht auf Umbuchung" ableitet, wenn sich die Abflugzeit um 5 Minuten verschiebt... :confused:
 

danix

SwissHON - Moderator LX/OS/SN/4U-Forum
Teammitglied
16.03.2010
5.989
2.534
Kloten, CH
Mich würde mal interessieren, woraus ihr ein "Recht auf Umbuchung" ableitet, wenn sich die Abflugzeit um 5 Minuten verschiebt... :confused:

Wer lesen kann ist klar im Vorteil, hier gehts um 45 Minuten, das mit den 5 Minuten wurde nur als Vermutung genannt! 45 Min sind eine Zeit, die zB bei mir im Falle einer Verfrühung ein Mitfliegen absolut verunmöglichen könnten!
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.601
961
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, hier gehts um 45 Minuten, das mit den 5 Minuten wurde nur als Vermutung genannt! 45 Min sind eine Zeit, die zB bei mir im Falle einer Verfrühung ein Mitfliegen absolut verunmöglichen könnten!

Ja genau so ist es. Durch die 45 Min. frühere Abflugzeit in DUS bin ich nun gezwungen nen Tag Urlaub zu nehmen, wegen Kernzeitregelung bei meiner Firma. Oder LH tut endlich mal anstandslos umbuchen...
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, hier gehts um 45 Minuten, das mit den 5 Minuten wurde nur als Vermutung genannt! 45 Min sind eine Zeit, die zB bei mir im Falle einer Verfrühung ein Mitfliegen absolut verunmöglichen könnten!
Bloss gibts bei 45 Minuten ebenfalls kein "Recht auf Umbuchung"! Du kannst auf Kulanz hoffen, mehr nicht.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Schlicht und einfach aus der Tatsache, da es sich nach EU-Verordnung Nr. 261/2004 um eine Annulierung handelt, wenn der Flug nicht wie gebucht durchgeführt wird.
Das ist falsch. Der Flug kann 14 Tage vorher durch die Airline annulliert werden! Ebenso kann der Flug auch noch später annulliert werden, wenn der Ersatzflug "geringfügig" von den ursprünglichen Flugzeiten abweicht.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.526
2.148
PIX, BER, ZRH
okay... ich würde es an der Hotline probieren. Ich rufe da meistens so lange an, bis das gemacht wird, was ich will, und meistens macht das irgendein Agent!!

Vergiss die Hotline, das Kompetenzzentrum in Istanbul bucht einfach nicht um. Ich hatte neulich den Fall und stundenlang telefoniert, auch mit einem "Supervisor". Am Ende habe ich ebenfalls aus Zeitgründen stornieren müssen. Aber mit LH bin ich deshalb noch lange nicht fertig. Ich fange gerade erst an. Bevor ich Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt einreichen kann, muss ich formal erstmal mit LH um Klärung ringen, daher hier kurz mein Schreiben, was den Sachverhalt schildert, vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen mit ähnlichen Problemen.

An den Kundenmonolog meinte:
Verstoss gegen EU-Verordnung 261/2004 (Fluggastrechte)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Datum vom XX.04.2012 habe ich bei der Deutschen Lufthansa AG unter der PNR XXXXXX folgende Flüge gebucht:

Hier folgen die ursprünglichen Flugdaten.

Der Flugschein 220-XXXXXXXXXX wurde am gleichen Tag ausgestellt.

Mit Datum vom XX.05.2012 wurde ich elektronisch über folgende Änderung im Flugplan informiert:

Hier folgen die von LH geändetren Flugdaten.

Ein neuer Flugschein mit identischer Nummer wurde ausgestellt.

Gemäss Artikel 2 "Begriffsbestimmungen" Satz l) der EU-Verordnung 261/2004 handelt es sich um eine Annullierung, da die Flüge LH XXXX und LH XXXX nicht wie geplant durchgeführt werden sollten.

Die Anwendbarkeit der Verordnung begründet sich aus Artikel 3 "Anwendungsbereich" der EU-Verordnung 261/2004, insbesondere aus den Absätzen 1 a) und b) sowie 2 b).

Gemäss Artikel 5 "Annullierung" Absatz 1 a) der EU-Verordnung 261/2004 bestehen im Falle einer Annullierung Ansprüche entsprechend Artikel 8 "Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung". Entsprechend Absatz 1 "...dürfen Fluggäste wählen zwischen

a) - der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit

- einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze."

Aus terminlichen Gründen hatte ich mich für die wahlweise Alternative gemäss Artikel 8 Absatz 1 c) zu entscheiden. Entsprechend nahm ich am XX.07.2012 telefonisch über eine kostenpflichtige Hotline mit dem Luftfahrtunternehmen "Deutschen Lufthansa AG" Kontakt auf. Die Mitarbeiterin am Telefon bot mir lediglich eine vollständige Erstattung an, eine anderweitiger Beförderung nach Wahl des Fluggastes sei nicht vorgesehen, so lauteten die unternehmensinternen Instruktionen. Auf meinen Wunsch hin, mit ihrem Supervisor zu sprechen wurde ich auf den Folgetag vertröstet, da zum Wochenende kein Supervisor ansprechbar sei. Weiterhin stehe mir frei, online eine Beschwerde an das Luftfahrtunternehmen zu richten.

Am XX.07.2012 habe ich dann erneut kostenpflichtig mit dem Luftfahrtunternehmen "Deutschen Lufthansa AG" telefoniert. Nachdem ich zunächst von einem Mitarbeiter die gleiche Auskunft wie am Vortag erhalten habe, wurde ich schlussendlich wunschgemäss zu einem Supervisor durchgestellt. Nachdem dieser zunächst keinen administrativen Zugriff für eine kostenlose Umbuchung zu haben schien, gelang es dann auf wundersame Weise, als ich danach fragte, wie es denn mit einer kostenpflichtigen Umbuchung aussehe, da ich durchaus bereit gewesen wäre, auch zunächst kostenpflichtig umzubuchen, wenn mir dann die Kosten vom Luftfahrtunternehmen wieder erstattet worden wären. Gemäss Auskunft des Supervisors bestünde keine Möglichkeit einer späteren Erstattung von Umbuchungskosten. Mir wurde geraten, die Buchung zu stornieren und selbstständig neu eine "anderweitige Beförderung" (dann natürlich zu einem höheren Preis) zu buchen, ein möglicher Differenzbetrag zur ursprünglichen Buchung, werde aber auch nicht erstattet.

Letzendlich hatte ich zunächst keine andere Möglickeit, als zum XX.07.2012 die Buchung zu stornieren, da vom Luftfahrtunternehmen "Deutschen Lufthansa AG" eine anderweitiger Beförderung gemäss Artikel 8 Absatz 1 c) abgelehnt wurde.

Aus meiner Sicht handelt es sich um einen eindeutigen Verstoss der Deutschen Lufthansa AG gegen die EU-Verordnung 261/2004 und damit gegen Fluggastrechte. Ich möchte sie bitten, bis einschliesslich XX.08.2012 inhaltlich zu diesem Vorgang Stellung zu nehmen. Sollte bis anhin keine zufriedenstellende Stellungnahme Ihrerseits erfolgen, werde ich dann in jedem Falle ohne weiteren Schriftsatz an Sie eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Luftfahrt-Bundesamt einreichen. Eventuelle zivilrechtliche Ansprüche bleiben davon unberührt.

Mit freundlichen Grüssen

TAPulator

LH hat die Frist natürlich vertreichen lassen, also gehe ich nicht nochmals über Los sondern jetzt halt gleich an die Aufsichtsbehörde.
 
  • Like
Reaktionen: Ningnaja

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.526
2.148
PIX, BER, ZRH
Bloss gibts bei 45 Minuten ebenfalls kein "Recht auf Umbuchung"! Du kannst auf Kulanz hoffen, mehr nicht.

attachment.php
 

Anhänge

  • Bullshit_Dock_Icon_by_XakorXD.png
    Bullshit_Dock_Icon_by_XakorXD.png
    14,3 KB · Aufrufe: 505
  • Like
Reaktionen: TXLover

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Das ist falsch. Der Flug kann 14 Tage vorher durch die Airline annulliert werden! Ebenso kann der Flug auch noch später annulliert werden, wenn der Ersatzflug "geringfügig" von den ursprünglichen Flugzeiten abweicht.

Du meinst also, dass 14 Tage vor geplantem Abflug jede airline einen Flug einfach so streichen darf und gut is?
 
  • Like
Reaktionen: TAPulator

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
@TAPulator: Mach du mal deine Beschwerde! Und wenn du Antwort hast, dann reden wir nochmal drüber.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Du meinst also, dass 14 Tage vor geplantem Abflug jede airline einen Flug einfach so streichen darf und gut is?
Es handelt sich im Falle des OP ja gar nicht um eine Annullation!
Änderung der Flugzeit wird von der EU-Gesetzgebung gar nicht abgedeckt und es gelten die Vertragsbedingungen für den Flugschein.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: eddm_muc

eddm_muc

Aktives Mitglied
15.08.2012
165
0
MUC
Ich empfehle jeden einfach mal die kostenlose EU APP "Ihre Passagierrechte" aufs Smartphone zu laden, dann hören solche "Maximierungs-Diskussionen schlagartig auf.

Flugzeitänderung ist nicht unter EU Recht erfasst. Es gelten Ticketbedingungen.
Annulierung: Wenn 14 Tage vorher gestrichen wird keine Entschädigung. Unter 14 Tagen und geringfügige Änderung oder aussergewöhliche Umstände/höhere Gewalt auch keine Entschädigung
 
  • Like
Reaktionen: Samos

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.119
8.330
BRU
Ich empfehle jeden einfach mal die kostenlose EU APP "Ihre Passagierrechte" aufs Smartphone zu laden, dann hören solche "Maximierungs-Diskussionen schlagartig auf.

Flugzeitänderung ist nicht unter EU Recht erfasst. Es gelten Ticketbedingungen.
Annulierung: Wenn 14 Tage vorher gestrichen wird keine Entschädigung. Unter 14 Tagen und geringfügige Änderung oder aussergewöhliche Umstände/höhere Gewalt auch keine Entschädigung

Eben, selbst bei kurzfristiger Annullierung und Umbuchung auf einen Flug, der bis zu 1 h früher oder 2 h später geht, hat man auch keinen Anspruch auf Entschädigung.

Wobei ich aber doch finde, dass die Airlines in Fällen wie denen des Threaderöffners doch etwas Kulanz zeigen könnten. Denn da geht es ja wirklich nicht um irgendwelche Maximierer-Absichten, sondern darum, dass ihm die geänderte Flugzeiten (für die er nichts kann) einfach nicht möglich sind.
 

eddm_muc

Aktives Mitglied
15.08.2012
165
0
MUC
Wobei ich aber doch finde, dass die Airlines in Fällen wie denen des Threaderöffners doch etwas Kulanz zeigen könnten. Denn da geht es ja wirklich nicht um irgendwelche Maximierer-Absichten, sondern darum, dass ihm die geänderte Flugzeiten (für die er nichts kann) einfach nicht möglich sind.

Kulanz, wenn jemand mit Billigtickets fliegt?
Um den Vollzahlern vor den Kopf zu stossen?
Ich habe vor einiger Zeit wegen damals günstiger Preise einige LH-Flüge ab DUS bzw. FRA gebucht.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.119
8.330
BRU
Kulanz, wenn jemand mit Billigtickets fliegt?
Um den Vollzahlern vor den Kopf zu stossen?

Na ja, also auch, wenn ich ein Billig-Ticket buche, sollte ich doch davon ausgehen können, zu der Zeit fliegen zu können, für die ich gebucht habe. Und 45 Minuten früher ist ja doch einiges (und kann für Berufstätige bedeuten, dass ich Urlaub nehmen müsste).

Es geht ja nicht darum, dass er jetzt plötzlich ein Billig-Ticket umbuchen will, weil ihm was dazwischen kam (da gebe ich Dir recht - das kann ich nicht erwarten; wenn ich meinerseits Flexibilität will, muss ich eine entsprechende Buchungsklasse wählen). Sondern LH hat die Abflugzeiten auf eine Zeit geändert, die er so nie gebucht hätte.
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.201
1.731
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Ich könnte hier einmal ein "unseriös" in den Raum werfen. LH hat mich bis dato immer anstandlos - bis hinunter zu Verschiebungen von 35 Minuten, bei weniger hatte ich mich (so dann nicht eine MCT betroffen war) nicht gemeldet - und ohne großartige Nachfrage umgebucht, wenn sie ihren Flugplan geändert haben.

Entweder es liegt am Ton (ja ich weiß, wir Österreicher sind unwiderstehlich mit unserem Skilehrerschmäh), am Status (glaube ich nicht, das ging auch als ich noch M/M war) oder an einem unfähigen Agent; lässt sich dann aber mit einem weiteren Anruf oder vor Ort am Ticketschalter lösen.
 
  • Like
Reaktionen: Anonyma

eddm_muc

Aktives Mitglied
15.08.2012
165
0
MUC
Und 45 Minuten früher ist ja doch einiges (und kann für Berufstätige bedeuten, dass ich Urlaub nehmen müsste).

Also wenn mir jemand sagt, dass er wegen 45min früherem Abflug Urlaub einreichen muss, dann hat er falsch gebucht.
Die empfohlene Sicherheitsspanne besagt- 2 Stunden vor Abflug da sein..Wenn er das kalkuliert hat, dann sind 45min früher machbar.
 
  • Like
Reaktionen: Ostschneiser

mario3101

Erfahrenes Mitglied
27.02.2011
460
0
na ich hab nun auch mal in meine nächsten Flüge geschaut und bei mir liegt der Fall ähnlich.

Fliege am 14.09. von DUS nach DEN mit zwischenstopp in ORD

Gebucht war auf einem Ticket

13:00 Uhr LH 436 DUS - ORD
18:30 Uhr UA 371 ORD - DEN

der zweite Flug wurde nun gestrichen und ich wurde auf
20:24 Uhr UA 799 ORD - DEN umgebucht

Naja damit ist der 1. Abend drüben wohl gelaufen da ich nun sehr spät ankomme. Was mich aber wirklich am meisten ärgert, ist das das ganze kommentarlos und Information seitens LH passiert.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
ANZEIGE
300x250
Na ja, also auch, wenn ich ein Billig-Ticket buche, sollte ich doch davon ausgehen können, zu der Zeit fliegen zu können, für die ich gebucht habe. Und 45 Minuten früher ist ja doch einiges (und kann für Berufstätige bedeuten, dass ich Urlaub nehmen müsste).

Es geht ja nicht darum, dass er jetzt plötzlich ein Billig-Ticket umbuchen will, weil ihm was dazwischen kam (da gebe ich Dir recht - das kann ich nicht erwarten; wenn ich meinerseits Flexibilität will, muss ich eine entsprechende Buchungsklasse wählen). Sondern LH hat die Abflugzeiten auf eine Zeit geändert, die er so nie gebucht hätte.
Dass LH slebstverständlich hier etwas mehr Kulanz zeigen könnte, ist ja fraglos.

Das Leben ist nun aber mal leider kein Ponyhof.
Was mich stört ist vielmehr, dass man ständig auf irgendein "Recht" pocht und meit, dieses unter teils fadenscheinigen Argumenten irgendwo durchsetzen zu können.