einige organisatorische Fragen zum Streik

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Weltenbummler42

Erfahrenes Mitglied
08.06.2010
3.442
428
noch TXL
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Hätte so viele Fragen die mich mal interessieren würden:

1.) Wenn UFO/FB's streikt/en, und ein Flug kann nicht durchgeführt werden. Was machen die Piloten, angenommen sie können nicht auf einen anderen Flug ihren Job machen?
Simulator? Werden die Std so vergütet oder müssen sie die Zeit nacharbeiten? -
2.) Mal angenommen ein Interkontinentalflug (SIN, BKK) egal wohin, die UFO/FB streiken auf dem Hinflug, der Flug fällt deswegen oder im Zusammenhang mit dem Streik aus.
Wenn keine Maschine hingeflogen ist, kann der unmittelbar folgende Rückflug nach Deutschlandja auch nicht erfolgen. Was passiert mit der Crew? Sowohl Cockpit als auch Kabine bleiben eine Nacht länger auf Kosten der Airline vor Ort, oder? Also UFO wird wohl offshore nicht streiken, oder? - Sonst müsste doch UFO ihnen die Nacht im Hotel zahlen? Was ist mit den Passagieren die nicht umgebucht werden können, bekommen die dann eine Hotelnacht auf Kosten der Lufthansa? Ausserdem steht dann vielleicht 1-2 Tage versetzt die Hinflugcrew vermutlich nicht vor Ort, dafür aber ein Flugzeug?
3.) Nochmal ein anderer Fall, ein Rückflug fällt im Zusammenhang mit dem Streik aus organisatorischen Gründen aus (keine Abstellfläche in D) - es war aber kein Streik die Ursache, bleiben Bessatzung (und auch Passagiere) auf Kosten der Lufthansa einen Tag länger? Der Streik ist in diesem Falle nicht die direkt ausfallursache - eher indirekt, haben Passagiere die nicht umgebucht werden können,
Anspruch auf Entschädigung?
4.) Ein andere Fall wäre wenn der Flug ausfallen muss, weil die benötigten Maschinen eben offshore stehen, oder die Besatzung eben längere verweildauern aus diesem Grund haben..

vielen Dank im vorraus


Gruß WB.
 
Zuletzt bearbeitet:

MM959

Neues Mitglied
07.06.2011
16
0
NUE/DUS
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Zu 1.) Nach § 615 I 3 BGB behält der Arbeitnehmer seinen Lohnanspruch auch ohne dafür gearbeitet zu haben, wenn er seine Leistung infolge von Gründen aus der Risikosphäre des Arbeitgebers, wie beispielsweise einem Streik, nicht erbringen kann. Insbesondere ist er nicht zur Nachleistung verpflichtet.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass LH die Piloten dann in den Simulator schickt. Vermutlich gibt es nur in 1, 2 Standorten welche und das reicht wohl nicht für sämtliche Piloten zur selben Zeit. Auch kommen die Piloten beim Streik ja gar nicht zu den Simulatoren hin! ;)
 
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