Fluguntauglich durch Krankheit - was nun?

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Toto1974

Aktives Mitglied
06.07.2010
190
0
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Hi zusammen,*

bevor ich die kompeteste Hotline aller Zeiten kontaktiere erhoffe ich mir
hier noch ein paar hilfreiche Informationen.*
Ich hatte für einen Verwandten einen Lufthansa-Flug mit meiner Lufthansa CC
gebucht und bezahlt. Die Buchung war im Dezember, der Hinflug startet am
Wochenende.*
Es handelt sich dabei um einen ECONOMY-Ticket. Zudem lagen auf dem
Meilenkonto des Verwandten gerade noch soviele Meilen herum, dass man den
Hinflug von Eco in Biz upgraden konnte, was wir getan haben.
Diese Meilen wäre zum Großteil am*31.12.2013*verfallen, daher waren sie dort
nochmals gut angelegt, jedenfalls besser als im Worldshop.*
Nun ist folgendes Problem aufgetreten. Der Verwandte war gestern beim Arzt
und hat absolutes Flugverbot wegen einer akuten Lungenentzündung bekommen.*
Der Hinflug war in einer upgradebaren und gegen Gebühr umbuchbaren
Buchungsklasse, der Rückflug nicht.*

Wie gehen wir nun am besten vor?

Denkbar wäre das ganze über die LH CC Reiserücktritt abwicklen zu lassen und
sobald der Verwandte genesen und wieder Flugtauglich ist ein neues Ticket zu
erwerben. Doch was passiert den investierten Meilen? Die wären ja schon
verfallen und wenn LH die erstattet können wir sie kaum sofort wieder
einsetzen, da wir ja nicht wissen wann er fliegen darf. Ich kann mir ja kaum
vorstellen, dass die RRV der LH CC ein Biz-Hinflug erstattet, wenn der "nur"
durch ein upgrade entstanden ist.*
Oder doch besser LH um Umbuchung des Hinfluges in einen "sicheren Zeitraum -
in ein paar Wochen" bitten und gleich diesen Flug wieder upgraden lassen ?
Kann man dann die Umbuchungsgebühr durch die Versicherung der CC wieder
erstatten bekommen ?
Oder lässt sich am Ende das Ticket gar nicht umbuchen, weil die Bedingungen
des nicht umbuchbaren Rückfluges sich auf das ganze Ticket auswirken? LH
hatte mal solche "Pferdefüße" in den Bedingungen, meine ich zu erinnern.
Wobei sich dann wieder die Frage nach den Ansprüchen gegenüber der RRV der
LH CC stellt.*
Fragen über Fragen...
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
Keine Ahnung wie es bei der LH CC ist aber normalerweise greifen die Reiserücktrittsversicherungen der Kreditkarten nur wenn der Kreditkarteninhaber mitfliegt. Übrigens scheint deine Sternchentaste defekt zu sein.

Edit: Hier die LH CC Versicherungsbedingungen:

Als versicherte Personen gelten die nachfolgend genannten:
a) Karteninhaber einer gültigen Kreditkarte.
b) Familienangehörige des Karteninhabers, sofern sie gemeinsam mit dem Karteninhaber reisen. Familienangehörige im Sinne dieser Bedingungen sind am gemeinsamen Hauptwohnsitz wohnende und dort gemeldete Ehepartner, der in häuslicher Gemeinschaft wohnende und dort als Hauptwohnsitz gemeldete Lebenspartner / Lebensgefährte sowie die unterhaltsberechtigten Kinder des Karteninhabers und / oder dessen Ehepartners / Lebenspartners / Lebensgefährten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
 
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tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.636
545
Bayern & Tirol
Wie sehen denn die Stornoregeln des Tarifs aus? Bei manchen ist kostenfreies Storno mit Attest erlaubt!
Einfach mal nachfragen!

Die Meilen werden auf das Konto zurückgebucht und müssen bis zum Ende des Quartals wieder eingesetzt werden.
 
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offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.426
295
Um die Meilen würde ich mir am wenigsten Sorgen machen, die kommen wieder zurück.

Die Reiserücktrittsversicherung dürfte nicht greifen, denn wenn sie das auch bei einem für Dritte ausgestellten Ticket tun würde, würde das die Kundenzahlen schnell drastisch schwinden lassen.

Deine größte Sorge dürfte momentan sein, ob das Ticket überhaupt umbuchbar ist. Das lässt sich am zuverlässigsten bei der ticketausstellenden Stelle herausfinden!
 

DLH422

Erfahrenes Mitglied
12.01.2013
770
1
Als versicherte Personen gelten die nachfolgend genannten:
a) Karteninhaber einer gültigen Kreditkarte.
b) Familienangehörige des Karteninhabers, sofern sie gemeinsam mit dem Karteninhaber reisen. Familienangehörige im Sinne dieser Bedingungen sind am gemeinsamen Hauptwohnsitz wohnende und dort gemeldete Ehepartner, der in häuslicher Gemeinschaft wohnende und dort als Hauptwohnsitz gemeldete Lebenspartner / Lebensgefährte sowie die unterhaltsberechtigten Kinder des Karteninhabers und / oder dessen Ehepartners / Lebenspartners / Lebensgefährten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Interessant, bei mir steht da noch:

c) Nichtfamilienangehörige, sofern sie mit dem Karteninhaber die Reise gemeinsam buchen und durchführen und nicht mehr als fünf Personen inklusive dem Karteninhaber gemeinsam die Reise buchen und antreten. Sollten mehr als fünf Personen inklusive dem Karteninhaber reisen, gelten die auf der Reisebestätigung erstgenannten Nichtfamilienangehörigen als mitversichert, bis die Gesamtzahl von fünf Reisenden erreicht wird.

Nicht dass das hier einen Unterschied machen würde, aber gibt es da Unterschiede je nach Karte?
 

Toto1974

Aktives Mitglied
06.07.2010
190
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Um die Meilen würde ich mir am wenigsten Sorgen machen, die kommen wieder zurück.

Die Reiserücktrittsversicherung dürfte nicht greifen, denn wenn sie das auch bei einem für Dritte ausgestellten Ticket tun würde, würde das die Kundenzahlen schnell drastisch schwinden lassen.

Deine größte Sorge dürfte momentan sein, ob das Ticket überhaupt umbuchbar ist. Das lässt sich am zuverlässigsten bei der ticketausstellenden Stelle herausfinden!

So eine Rückmeldung an die Foristen hier:

LH Mastercard Versicherung greift aus dem hier angegebenen Grund nicht.
Lufthansa hat das Ticket aber gegen 60 Euro Gebühr problemlos umgebucht. Meilen sollten wieder gutgeschrieben werden. Das letztere habe ich noch nicht überprüfen können. Upgrade muss man dann wieder via Miles and More machen oder Online.