Streikguide

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flying_student

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
7.005
3
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Wichtiger Hinweis
Lufthansa confirms that the pilot strike has been suspended until March 8th. The current special flight schedule will remain in place for Tuesday, February 23rd. Irregularities of the flight operation are expected to continue for the next few days as we work to reinstate normal flight operations. We will continuously... inform you about updates of the flight operation on lufthansa.com Your Lufthansa Facebook Team


Wann wird gestreikt?
22.02.2010 Bis zum 08.03. wird der Streik ausgesetzt


Wer streikt?
Die Lufthansa Piloten

Allgemeine Informationen
Wenn ihr vom Streik betroffen seid, achtet bitte auf Euren Ticket Stock (=welche Airline das Ticket ausgestellt hat). Etwaige Umbuchungen, sobald die Flüge gecancelled sind, gehen erheblich effizienter wenn ihr die Airline die Umbuchung & Ticketumschreibung durchführen lässt, auf deren Ticketdokument ihr unterwegs seid.

LH kann das zwar auch machen, der Weg über die Fremdairline ist wenn die Flüge gecancelled sind in der Regel der einfachere Weg.

Welche LH Flugnummern werden nicht bestreikt?
Flüge mit den Flugnummern 1400 bis 2629 und 5050 bis 6999 werden von Lufthansa Partnerfluggesellschaften durchgeführt (Codeshare Flüge) und sind vom Streik nicht betroffen.

Notflugpläne

Sonderflugplan Montag, 22. Februar Stand 21Feb 20:30h
http://www.lufthansa.com/mediapool/pdf/53/media_787553.pdf

Sonderflugplan Dienstag, 23. Februar Stand 20Feb 21:00h
http://www.lufthansa.com/mediapool/pdf/99/media_788399.pdf

Sonderflugplan Mittwoch, 24. Februar Stand 22Feb 21h
http://www.lufthansa.com/mediapool/pdf/99/media_788399.pdf

Sonderflugplan Donnerstag, 25. Februar Stand 20Feb 18h
http://www.lufthansa.com/mediapool/p...dia_787397.pdf


Germanwings:

Germanwings - Notflugplan

Welche Tickets werden kostenfrei umgebucht?
Alle Tickets die vor dem 18. Februar ausgestellt worden sind. Das neue muss vor dem Reisedatum 31.05.2010 liegen und die Start- und Zielpunkte der Reise dürfen nicht verändert werden.

Was passiert mit annullierten Flügen innerhalb Deutschlands?
Sollte aufgrund einer Annullierung des Fluges der Zweck einer Reise für den Fluggast entfallen, kann der Flug kostenfrei storniert werden.
Innerdeutsch reisende Fluggäste, deren Flüge gestrichen werden müssen, können die Züge der Deutschen Bahn nutzen. Dafür muss das elektronische Ticket (etix) an einem Lufthansa Check-In Automaten in einen Reise-Gutschein umgewandelt werden. Alternativ können Kunden auch eigenständig ein Bahnticket für die Strecke kaufen, für die ihr Flugticket gültig war. Das Bahnticket kann dann mit dem Flugticket zur Erstattung bei Lufthansa eingereicht werden.

Wo bekomme ich mehr Info's her?
0800 / 8 50 60 70

Lufthansa - Ankunft und Abflug

Ist nur die Mainline betroffen?
Nein, Germanwings hat bereits einen Ersatzflugplan.Die anderen Konzerntöchter und Partner: Swiss, AUA, Eurowings, LH Regional, Cirrus sind nicht betroffen.


Was kann ich als Pax erwarten wenn ich nicht befördert werde?
Lufthansa wird sich bemühen eine Ersatzbeförderung sicher zustellen. Das kann eine Umbuchung auf andere Airlines bedeuten aber auch eine Reise mit der Bahn.
Schadensersatz gibt es generell bei Streik nicht (Rechtslage noch unsicher). Jedoch muss die Airline für Kommunikation und Essen sorgen, wenn die Verspätung mehr als 2 Stunden beträgt.

Was bietet die LH konkret bei Verspätungen und Stornierungen?
- Mahlzeiten
- 2 kostenfreie Telefonate/Faxe/E-Mails
- ggf. Hotelübernachtung


Umbuchungen von SWISS-Flügen, die von Lufthansa durchgeführt werden (LX3600-LX4079)
Folgende Bedingungen gelten für Tickets, die vor dem 18. Februar 2010 auf LX/724-Dokument für Flüge zwischen dem 22. und 25. Februar 2010 auf allen Code-Share Flügen (LX3600-LX4079) ausgestellt wurden:

  1. Eine einmalige kostenfreie Umbuchung für Passagiere, die ihren Flug auf einen von SWISS durchgeführten Flug zwischen dem 22. und 25. Februar 2010 umbuchen möchten. Eine Umbuchung ist nur innerhalb der Ticketgültigkeit erlaubt. Keine Veränderung des Abflug- und Ankunftsortes. Ein zusätzlicher Transfer ist erlaubt, falls es keinen direkten von LX durchgeführten Flug gibt.
  2. Die Umbuchung muss in der gleichen oder niedrigsten verfügbaren Buchungsklasse innerhalb des gleichen Compartments vorgenommen werden. Upgrades in eine höhere Serviceklasse sind nicht gestattet.
  3. SWISS hat die Kapazitäten im DE-CH-Verkehr bereits angepasst indem weitestgehend grösseres Fluggerät eingesetzt wird.
  4. Zudem wird SWISS von 22. bis 25. Februar 2010 den ersten LH-Morgenflug FRA-ZRH sowie den letzten LH-Abendflug ZRH-FRA mit eigenem Fluggerät und eigener Crew übernehmen.

Was passiert mit einer Awardbuchung
Falls der Flug tatsächlich betroffen ist (prüft hierzu den Notfallflugplan) wird kostenfrei umgebucht. Dabei muss O,I nicht verfügbar sein.

Werden Meilen gut geschrieben, wenn ich mit einer anderen Airline fliegen muss?
Ja, es werden Meilen gut geschrieben. Jedoch müssen die Bordkarten eingeschickt werden:
Lufthansa Miles & More, Postfach 1200, 33409 Verl

Was passiert mit meinem Meilen-Upgrade bei Umbuchung?
Auf andere Airlines kann dieses nicht übertragen werden. Jedoch bekommt man die Meilen für das Upgrade wieder zurück.


Was kann ich als FTL/SEN/HON tun
Grundsätzlich dürften sind diese genauso betroffen. Jedoch dürften die Schlangen am C bzw. F Schalter kürzer sein. Im Vorlauf sollte man mit der FTL/SEN/HON Hotline den Status des Fluges prüfen.

0561-99337016
LH FTL-Service

0561-99337017
LH SEN-Service

Aus den USA für Sen's:
+1 866 846-4282

0848 853 000
LH/LX HON Basel
 
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trichter

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Das neue muss vor dem Reisedatum 31.05.2010 liegen

Ist das richtig? Geschrieben hat LH mir:

Wenn Ihre Reisenden einen Lufthansa Flug im Zeitraum vom 22. bis 25. Februar 2010 gebucht haben und ihre Reisepläne ändern möchten, bietet Lufthansa eine einmalige kostenlose Umbuchung der Reisedaten auf einen anderen Lufthansa Flug an. Voraussetzung hierfür ist, dass das neue Reisedatum vor dem 31. März 2010 liegt und die Start- und Zielpunkte der Reise nicht verändert werden.
 

dreschen

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Wer ist denn eigentlich mein Ansprechpartner, wenn ich ein von UA ausgestelltes Ticket auf einem LH Flug habe?
 

flying_student

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04.04.2009
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Ist das richtig? Geschrieben hat LH mir:

Wenn Ihre Reisenden einen Lufthansa Flug im Zeitraum vom 22. bis 25. Februar 2010 gebucht haben und ihre Reisepläne ändern möchten, bietet Lufthansa eine einmalige kostenlose Umbuchung der Reisedaten auf einen anderen Lufthansa Flug an. Voraussetzung hierfür ist, dass das neue Reisedatum vor dem 31. März 2010 liegt und die Start- und Zielpunkte der Reise nicht verändert werden.


Hier: Lufthansa - Aktuelle Fluginformationen


steht 31.05.2010
 

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flysurfer

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Lion

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Nein, überlesen sicher nicht.

Wenn Du aber denkst, dass ein profitausgerichtetes Unternehmen, auf einmal seine soziale Ader entdeckt, dann lass Dich bitte auslachen.

Sorry but this is my mind.
 

rofra

Erfahrenes Mitglied
21.04.2009
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LCY
Nein, überlesen sicher nicht.

Wenn Du aber denkst, dass ein profitausgerichtetes Unternehmen, auf einmal seine soziale Ader entdeckt, dann lass Dich bitte auslachen.

Sorry but this is my mind.
Ich glaube du hast die Aussagen wirklich nicht richtig verstanden ;)
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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ein Umbuchen für spätere Abflüge bis 30.5. ist doch nur interessant, wenn man

- keinen Termin im Zeitraum hat, der nicht verschoben werden kann
- keine fix gebuchte Urlaubsreise im Zielland gebucht hat, die nicht storniert werden kann

Wieviele Gäste fliegen denn zum Spaß durch die Welt? Ziemlich naiv was LH hier anbietet statt einfach auf Konkurrenzairlines umzubuchen wenn es dann zum Streik kommt?
 

rofra

Erfahrenes Mitglied
21.04.2009
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LCY
Ziemlich naiv was LH hier anbietet statt einfach auf Konkurrenzairlines umzubuchen wenn es dann zum Streik kommt?
Ich gehe davon aus, dass sie das anbieten werden - vor Ort.
Ist doch bisher nur eine Möglichkeit für Leute, auf die deine beiden genannten Bedingungen zutreffen, vorab umzubuchen.
 
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Reaktionen: XT600

XT600

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16.03.2009
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OK damit filtern sie die raus, die es sich leisten können - gute Idee
 

peter42

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Das Thema EU261 ist recht offen, LH will natürlich nicht zahlen, Reiserechtler sagen aber, dass ein Streik beim eigenen Personal keine höhere Gewalt ist.

"Dann bestehe auf jeden Fall ein Anspruch auf Rückzahlung des Flugpreises, sagte Schmid. Ob die Betroffenen zusätzlich eine Entschädigung nach der EU-Verordnung 261/2004 verlangen können, bewerten Reiserechtler und Airlines unterschiedlich: Die Lufthansa ist der Ansicht, dass sie dazu nicht verpflichtet ist, weil ein Streik als "außergewöhnlicher Umstand" zu bewerten ist, der die Entschädigungspflicht außer Kraft setzt."

Dies gilt nach Auffassung von Schmid jedoch nicht, wenn der Streik vom eigenen Personal einer Airline ausgeht, wie es hier der Fall ist. Laut der Verordnung haben Passagiere je nach Flugdistanz einen Anspruch auf 250 bis 600 Euro, wenn Flüge annulliert werden. "

von http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=wirt&itemid=10015&detailid=701370

Die Schlichtungsstelle Mobilität bejaht sogar ausdrücklich den Anspruch auf Entschädigung und liefert folgendes Beispiel:"Annullierung im Flugverkehr
Die Beschwerdeführer buchen einen Flug von Frankfurt/ Main nach Johannesburg. Am Tag vor dem Abflug erfahren sie aus den Medien, dass ihr Flug durch die Fluggesellschaft annulliert wurde. Für die Annullierung sei ein Streik des Boden- und Kabinenpersonals der Fluggesellschaft ursächlich. Auf die wiederholte Nachfrage bei der Fluggesellschaft wird die Annullierung bestätigt sowie mitgeteilt, dass eine Ersatzbeförderung nicht möglich ist. Die Beschwerdeführer suchen sich daraufhin eigenständig alternative Flüge heraus und bieten Sie der Fluggesellschaft an. Diese akzeptiert einen Flug mit einer anderen Fluggesellschaft zum Ziel.
Nach ihrem Urlaub beschweren sich die Beschwerdeführer bei der Fluggesellschaft über die Unannehmlichkeiten im Vorfeld des Fluges. Die Fluggesellschaft bedauert diese ausdrücklich, weist jedoch jegliche Entschädigungsforderungen von sich. Als Begründung führt sie den Streik als Annullierungsursache an. Der Streik sei nach der neuen EU-Ausgleichsverordnung als außergewöhnlicher Umstand anzusehen, der zu einer Haftungsbefreiung der Fluggesellschaft führe.

Die Beschwerdeführer wenden sich an die Schlichtungsstelle Mobilität. Nach Prüfung des Sachverhalts erstellen wir auf Grundlage der von dem Beschwerdeführer und der Fluggesellschaft dargelegten Fakten einen Schlichtungsvorschlag.


Im vorliegenden Fall steht den Beschwerdeführern eine Ausgleichszahlung von EUR 3600,00 (pro Person EUR 600,00) nach Art. 5, 7 EG-VO 261/2004 zu. <b>Der Streik führt im vorliegenden Fall nicht zu einer Haftungsbefreiung, da dieser sich als eine zulässige und rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahme der Mitarbeiter der Fluggesellschaft darstellt. Die dadurch bedingten Folgen muss sich die Fluggesellschaft zurechnen lassen. Grundsätzlich führt ein Streik nur dann zu einer Haftungsbefreiung nach Art. 5 Abs. 3 EG-VO 261/2004, wenn dieser unrechtmäßig oder nicht durch das Personal der Fluggesellschaft durchgeführt wird. Darüber hinaus wird die Fluggesellschaft in dem Schlichtungsvorschlag auf ihre Beweiserbringungspflicht hingewiesen. Die Haftungsbefreiung nach Art. 5 Abs. 3 EG-VO 261/2004 erfordert eine zweifelsfreie Beweiserbringung durch die Fluggesellschaft. Solange dieser Beweis nicht geführt wird, gilt die Vermutung, dass kein außergewöhnlicher Umstand zum Zeitpunkt der Annullierung vorlag.</b>

Im vorliegenden Fall schlagen wir jedoch zur gütlichen Einigung eine 50%-ige Kürzung des Ausgleichsanspruches vor. Diese Kürzung berücksichtigt unseres Erachtens die für die Beschwerdeführer entstandenen Unannehmlichkeiten sowie das kooperative Verhalten der Fluggesellschaft bei der Ersatzbeförderung. Der Schlichtungsvorschlag wird von beiden Seiten angenommen."
http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/fallbeispiele.html
 
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Reaktionen: XT600 und feldkaiser

flying_student

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
7.005
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Das glaube ich nicht. Es muss schliesslich vorm OLG geklärt werden. Dazu lässt es LH vermutlich nicht kommen.

Die Klagewelle wird beachtlich sein. Bei 4 Tagen können schnell mal 100.000-200.000 Betroffene zusammen kommen. Irgend ein Streithansel wird die LH Angebote schon ablehnen.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
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06.03.2009
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www.vielfliegertreff.de
Wenn sie zahlt gibt sie aber zu, dass es keine höhere Gewalt ist.

LH zahlt aus Kulanz und bestreitet gleichzeitig jegliche Schuld und übernimmt keinerlei Verantwortung. So wie kundenorientierte Unternehmen eben operieren.

Und wenn es vor Gericht entschieden wird, zahlt LH ebenfalls und geht nicht in Berufung. Damit muss der nächste Kunde dann erneut klagen, weil er sich auf kein endgültiges Urteil berufen kann.