Überweisung von Lufthansa erhalten: "Lufthansa Card GEB SHA"

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delpiero223

Erfahrenes Mitglied
30.11.2011
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Hallo ihr Vielflieger,

Klar, einem geschenkten Gaul schaut man nicht gerne ins Maul, bei Geld sehe ich das Ganze aber etwas anders.

Ich habe heute aus heiterem Himmel eine Überweisung von Lufthansa erhalten mit einem Betrag von gut 300 Euro. Als Verwendungszweck ist "Lufthansa Card" und einige Zahlen angegeben (u.a. eine "REF"). Ebenso befinden sich die Kürzel "GEB SHA" dort, sowie Name und Adresse.

Ich bin Miles and More-Kunde, habe aber (meines Wissens) keine Kreditkarte bei der Lufthansa oder Ähnliches. Keine der Zahlen im Verwendungszweck stimmt allerdings mit der Miles and More-Nummer überein.

Bevor ich nun Lufthansa kontaktiere: Kann mir hier vielleicht jemand erklären, was es mit der plötzlichen Überweisung auf sich haben könnte?

Grüße,
delpiero
 

xstyle_mustafa

Erfahrenes Mitglied
28.06.2013
487
1
behalte das Geld einfach!

Frag nicht nach - sonst verlangen Sie es zurück! Fehlüberweisung etc.

Wobei rechtlich denke ich haben Sie keinen Anspruch wenn Sie selber fälschlicherweise etwas an eine falsche Person überweisen!
 

delpiero223

Erfahrenes Mitglied
30.11.2011
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Okay, dann lasse ich das doch lieber einfach, Danke für die schnelle Rückmeldung. :)

Eine Ahnung, wieso die Lufthansa einem aber einfach so Geld überweisen sollte, hast du vermutlich aber auch nicht, oder? Selbst, wenn ich nicht der eigentliche Empfänger des Geldes gewesen sein sollte.

Grüße,
delpiero
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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Ich habe heute aus heiterem Himmel eine Überweisung von Lufthansa erhalten mit einem Betrag von gut 300 Euro. Als Verwendungszweck ist "Lufthansa Card" und einige Zahlen angegeben (u.a. eine "REF"). Ebenso befinden sich die Kürzel "GEB SHA" dort, sowie Name und Adresse.

Wessen Name und Adresse? Deiner oder der einer anderen Person?
 

hannes08

Erfahrenes Mitglied
19.08.2011
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273
GRZ
Wobei rechtlich denke ich haben Sie keinen Anspruch wenn Sie selber fälschlicherweise etwas an eine falsche Person überweisen!
Zu dieser Aussage gibts schon genug Antwortpostings.

Aus eigener Erfahrung kann ich jedoch (leider) sagen, dass es ohne gerichtliche Schritte kaum funktioniert, die Ansprüche (in dem Fall der LH) durchzusetzen, solange sich z.B. der Empfänger weigert, einer Rückbuchung zuzustimmen.
 
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AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
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MUC
Empfehle etwas im deutschen Gesetz zu blättern!

Wobei hier das "deutsche Gesetz" m.E. im Widerspruch zu "Hirn + Anstand" steht.

Wenn mir jemand fälschlicherweise Geld gibt (zum Beispiel eine Fehlüberweisung, zum Beispiel die Lidl-Kassiererin, die mir einen 50er statt eines 5ers gibt), dann habe ich keine Pflicht, den anderen über den Fehler zu informieren. Ja, ich kann den 50er einstecken, ohne eine Straftat zu begehen (wer anderer Meinung ist, möge mir die Norm benennen --- danke).

Zivilrechtlich behält der andere natürlich den Anspruch auf sein Geld. Allerdings kann man sich "entreichern" (Bereicherungsrecht (Deutschland) – Wikipedia). Das bedeutet, das man a) das Geld ausgibt und b) für Dinge ausgibt, die man nicht ohnehin braucht (also Miete, Essen, ...). Klassische Formen des Entreicherns sind der Kasinobesuch oder sonstige protzige Dinge. Nach erfolgter Entreicherung kann man die Einrede der Entreicherung geltend machen. Einziger Haken: Die "Bösgläubigkeit"; das Ganze klappt nur, wenn man sich "nichts Böses dabei denkt" und also wirklich glaubt, dass einem das Geld zusteht. Ist in der Praxis eine Frage der Beweisbarkeit.
 

worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
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141
Zivilrechtlich behält der andere natürlich den Anspruch auf sein Geld. Allerdings kann man sich "entreichern" (Bereicherungsrecht (Deutschland) – Wikipedia). Das bedeutet, das man a) das Geld ausgibt und b) für Dinge ausgibt, die man nicht ohnehin braucht (also Miete, Essen, ...). Klassische Formen des Entreicherns sind der Kasinobesuch oder sonstige protzige Dinge. Nach erfolgter Entreicherung kann man die Einrede der Entreicherung geltend machen. Einziger Haken: Die "Bösgläubigkeit"; das Ganze klappt nur, wenn man sich "nichts Böses dabei denkt" und also wirklich glaubt, dass einem das Geld zusteht. Ist in der Praxis eine Frage der Beweisbarkeit.

Und von 812 bis zur Entreicherung - das sollte eigentlich mehr oder weniger Grundwissen eines jeden Bürgers sein.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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10
Und von 812 bis zur Entreicherung - das sollte eigentlich mehr oder weniger Grundwissen eines jeden Bürgers sein.

Im Mehrpersonenverhältnis? Daran scheitern mindestens 85% der Juristen. Noch dazu überlagert durch bankrechtliche Sonderregeln? Zieh nochmal mindestens 10% ab.
 
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delpiero223

Erfahrenes Mitglied
30.11.2011
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Wessen Name und Adresse? Deiner oder der einer anderen Person?

Okay, die Meinungen hier gehen ja doch auseinander :D

Adresse und Name stimmt. Ich werde dann wohl erstmal mich um die Zugangsdaten zum Online-Portal bemühen und dort mal nachschauen.

Keine Stornierung o.Ä. erledigt in letzter Zeit. Die würden ja bei einer Verspätung wohl nicht automatisch erstatten?

Grüße,
delpiero
 
S

stoerti

Guest
Im Zweifel wird das Deinem Konto wieder belastet - irgendwann.
Ich hatte mal eine Überweisung aufs Konto von 2,5 Millionen Euro erhalten. Hatte ich im Onlinebanking gesehen, Dollarzeichen in den Augen, wollte das Geld sofort weiter überweisen, da war es auch schon wieder weg. Abbuchung über 2,5 Millionen mit dem Text "Fehlbuchung"...man war ich sauer
 

worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.021
141
Im Zweifel wird das Deinem Konto wieder belastet - irgendwann.
Ich hatte mal eine Überweisung aufs Konto von 2,5 Millionen Euro erhalten. Hatte ich im Onlinebanking gesehen, Dollarzeichen in den Augen, wollte das Geld sofort weiter überweisen, da war es auch schon wieder weg. Abbuchung über 2,5 Millionen mit dem Text "Fehlbuchung"...man war ich sauer

Das ist total glaubhaft.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Rechtliche Regelung hin oder her - ich hätte ein wahnsinnig schlechtes Gewissen, Geld zu behalten/auszugeben, von dem ich weiß, dass es mir nicht zusteht. Ziemlich beschämende Einstellung, die manche hier haben. (n)

Mag generell so sein, aber der OP hat offenbar selbst keinen Überblick über seinen Zahlungsverkehr mit LH oder will ihn jedenfalls nicht mit uns teilen.

Das ist total glaubhaft.

Für Leute, die sich mit der Materie auskennen, ist es jedenfalls nicht ganz ungewöhnlich.

Überweisungsfehler: Wie ein Comdirect-Kunde über Nacht zum Millionär wurde - Recht + Steuern - Finanzen - Handelsblatt
 

delpiero223

Erfahrenes Mitglied
30.11.2011
1.532
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kreuzundpeer.de
Mag generell so sein, aber der OP hat offenbar selbst keinen Überblick über seinen Zahlungsverkehr mit LH oder will ihn jedenfalls nicht mit uns teilen.

Also der überwiesene Betrag sind genau 350€, ich glaube kaum, dass ein Flug genau so viel gekostet hat. Und sonst wüsste ich nicht, wie Lufthansa Geld von mir erhalten haben sollte. Immer mal wieder Flüge mit Germanwings für rund 100 Euro, mal in die USA für einiges über der 350€. Was fehlen denn sonst noch für Informationen?

Eine Überweisung an falschen Adressaten o.Ä. dachte ich zwar auch schon, aber dann müssten sie den selben Fehler ja mit den Verwendungszweck gemacht haben?

Grüße,
delpiero
 
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boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Also der überwiesene Betrag sind genau 350€, ich glaube kaum, dass ein Flug genau so viel gekostet hat. Und sonst wüsste ich nicht, wie Lufthansa Geld von mir erhalten haben sollte. Immer mal wieder Flüge mit Germanwings für rund 100 Euro, mal in die USA für einiges über der 350€. Was fehlen denn sonst noch für Informationen?

Eine Überweisung an falschen Adressaten o.Ä. dachte ich zwar auch schon, aber dann müssten sie den selben Fehler ja mit den Verwendungszweck gemacht haben?

Grüße,
delpiero
Wo ist denn das Problem, bei LH anzurufen und nachzufragen?
 
F

feb

Guest
Im Mehrpersonenverhältnis? Daran scheitern mindestens 85% der Juristen. Noch dazu überlagert durch bankrechtliche Sonderregeln? Zieh nochmal mindestens 10% ab.

So isses - völlig zutreffend, Herr/Frau Kollege. Selbst das Bereicherungsrecht im bilateralen Verhältnis hat schon genug Studienabbrecher produziert.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
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Was fehlen denn sonst noch für Informationen?

Eine Überweisung an falschen Adressaten o.Ä. dachte ich zwar auch schon, aber dann müssten sie den selben Fehler ja mit den Verwendungszweck gemacht haben?

Wenn Du namentlich als Empfänger bezeichnet bist, aber keine Zahlung von LH erwartest, dann deutet das auf eine irrtümlich veranlasste Überweisung. Interessant hätte ich den Fall gefunden, dass der Betrag für jemand anderen gedacht war, aber auf Deinem Konto gelandet ist (wegen einer falsch eingegebenen oder falsch zugeordneten Kontonummer etwa). Unter der Zahlungsdiensterichtlinie (vulgo: SEPA) sind die Banken nämlich berechtigt, allein anhand der IBAN den Zahlungsauftrag auszuführen. Dieser der Bankenlobby zu verdankende Umstand führt zu einigen Verwerfungen, deren Bewältigung – unter anderem die bereicherungsrechtliche – noch auf sich warten lässt. Hellhörig bin ich hier geworden, weil man seinerzeit behauptet hat, dass das mit der IBAN eingeführte Prüfziffernverfahren den bis dahin üblichen Abgleich zwischen namentlich benanntem Empfänger und angegebener Kontonummer verzichtbar mache. Das war theoretisch schon immer falsch und wäre durch Deinen Fall vielleicht auch praktisch widerlegt.

Wo ist denn das Problem, bei LH anzurufen und nachzufragen?

Für den Fall einer irrtümlich veranlassten Überweisung werfe ich mal in den moralischen Ring, dass ich es noch nie erlebt habe, dass LH irgendwelche gesetzlichen Ansprüche ohne erheblichen Druck erfüllt hat. Von daher würde ich meinen Finger gegen niemanden erheben, der erstmal abwartet, ob LH sich regt. Aber vielleicht haben andere die Hoffnung noch nicht aufgegeben, durch ehrliches Gebaren ein kleines Extra-Status-Sternchen zu erhalten.
 
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