Kurioser Annullierungsgrund

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Tim2008

Erfahrenes Mitglied
28.04.2009
1.060
111
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LH 427 musste Montag annulliert werden, ich dachte, dass LH den Flieger streikbedingt in PHL stehen lässt, um am Dienstag die Passagiere beider Flüge mitzunehmen. Aber dem war dann doch nicht so, der Copilot hatte einen Unfall beim Skaten und hat sich das Bein gebrochen. Es musste erst ein Ersatz eingeflogen werden, um den Flug dann am Dienstag durchzuführen.
Da die 426 am Dienstag auch gestrichen wurde, dürfte LH dieser kleine Unfall recht teuer kommen. Kann mir nicht vorstellen, dass dies als höhere Gewalt gilt.
Für Maximierer hätte sich auch noch eine Möglichkeit ergeben, beim Online Check-In war als Boarding Zeit 22:30 angegeben, dadurch das der Flieger doch schon in PHL stand und es keinen Steik gab, war dann trotzdem pünktlich um 17:45 Abflug. Es gab aber keinerlei Info von LH zur Rückverlegung des Fluges! Da gab es sicher den einen oder anderen der sich auf den Boarding Pass verlassen hat und der Flieger dann schon weg war.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
LH 427 musste Montag annulliert werden, ... der Copilot hatte einen Unfall beim Skaten und hat sich das Bein gebrochen. Es musste erst ein Ersatz eingeflogen werden, um den Flug dann am Dienstag durchzuführen... Kann mir nicht vorstellen, dass dies als höhere Gewalt gilt.

Die Erkrankung eines Crew-Mitglieds stellt in der Tat keinen entlastenden außergewöhnlichen Umstand dar - auch nicht bei einem Unfall im Ausland: https://openjur.de/u/418795.html
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Kann mir nicht vorstellen, dass dies als höhere Gewalt gilt.
Unfall der Crew an Außenstation ist höhere Gewalt, war auch schon bei Autounfällen etc. so.

Die Erkrankung eines Crew-Mitglieds
Das Urteil bezieht sich allerdings explizit auf Erkrankungen wie auch in den Erklärungen differenziert ausgeführt (chronisch etc.), ein Unfall fällt da ohne Weiteres nicht drunter.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Unfall der Crew an Außenstation ist höhere Gewalt, war auch schon bei Autounfällen etc. so.


Das Urteil bezieht sich allerdings explizit auf Erkrankungen wie auch in den Erklärungen differenziert ausgeführt (chronisch etc.), ein Unfall fällt da ohne Weiteres nicht drunter.

Gut, dass Du wieder einmal das Urteil nicht gelesen hast und trotzdem falsches Zeug von Dir gibst!

Es kommt dabei auch nicht darauf an, welche Ursache dieser krankheitsbedingte Ausfall hat, ob es sich also wie etwa bei einer bakteriellen Erkrankung oder einer Virusinfektion um eine Einwirkung auf den menschlichen Körper "von außen" handelt, es um eine chronische Krankheit, unfallbedingte Verletzungen oder aber um einen wie etwa bei übermäßigem Alkoholgenuß von dem Mitarbeiter selbst veranlaßten Ausfall geht.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.835
2.785
ZRH / MUC / VIE
Dann soll LH an jeder Außenstation einen Reservepiloten stationieren?
Oder soll die Versicherung des Piloten die Kompensationen begleichen? Oder er selber?

Schade, ich kam 2010 nicht auf die Idee, bei der selben Situation ex-HKG etwas einzufordern. Nun ist es eh zu spät.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.796
2.285
CGN
Dann soll LH an jeder Außenstation einen Reservepiloten stationieren?

Das muss LH wissen, sie bieten schließlich die Beförderungsleistung an und haben daher alles notwendige zu unternehmen, um die Beförderung sicherzustellen. Ob man Reservepiloten hat oder halt beim Auftreten einer Erkrankung vertragsbrüchig wird und die Konsequenzen zu tragen hat ist wohl eine betriebswirtschaftliche Abwägung.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Gut, dass Du wieder einmal das Urteil nicht gelesen hast und trotzdem falsches Zeug von Dir gibst!
Ich habe es überflogen, ich habe auch noch anderes zu tun. Allerdings kenne ich bisher nur gegenteilige Entscheidungen bei Unfällen, wir hatten dazu auch schon mal einen Thread über eine auf dem Weg zum Flughafen verunfallte Crew.

Außerdem habe ich nicht trotzdem sondern eben weil ich es nicht genau gelesen habe, falsches Zeug von mir gegeben. Wenn maulen, dann richtig. Freut mich ja, dass du perfekt bist - abgesehen vom Tonfall.
 
Zuletzt bearbeitet:

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.835
2.785
ZRH / MUC / VIE
Ob man Reservepiloten hat oder halt beim Auftreten einer Erkrankung vertragsbrüchig wird und die Konsequenzen zu tragen hat ist wohl eine betriebswirtschaftliche Abwägung.

Ich weiss jetzt nicht, was ich davon halten soll.

Einerseits ist das Risiko da für die Airline natürlich immens, wenn man zur Verspätung hinzu noch 300+ Kompensationen auszahlen muss.

Andererseits können die Airlines natürlich immer behaupten, dass ein Crewmitglied erkrankt sei - ohne Sichtung eines gelben Zettels muss es der Passagier einfach glauben...
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Ich habe es überflogen, ich habe auch noch anderes zu tun. Allerdings kenne ich bisher nur gegenteilige Entscheidungen bei Unfällen, wir hatten dazu auch schon mal einen Thread über eine auf dem Weg zum Flughafen verunfallte Crew.

Außerdem habe ich nicht trotzdem sondern eben weil ich es nicht genau gelesen habe, falsches Zeug von mir gegeben. Wenn maulen, dann richtig.

Doch: "trotzdem"! Denn obwohl du das Urteil nicht ordentlich gelesen hast, meintest du, deine falschen Ansichten hier verbreiten zu müssen. Das betrifft übrigens nicht nur die Frage nach dem Unfall, sondern auch nach der Außenstation, zu der du ebenfalls das Gegenteil von dem erzählt hast, was da in dem Urteil völlig richtig geschrieben steht.

Deshalb: wenn du nicht richtig liest und sowieso keine Zeit hast, spar dir einfach zum Wohle der Leser deine juristisch wertlosen Beiträge. Ist ja nicht das erste Mal, deshalb meine vorangegangene Bemerkung.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Ich weiss jetzt nicht, was ich davon halten soll.

Einerseits ist das Risiko da für die Airline natürlich immens, wenn man zur Verspätung hinzu noch 300+ Kompensationen auszahlen muss.

Andererseits können die Airlines natürlich immer behaupten, dass ein Crewmitglied erkrankt sei - ohne Sichtung eines gelben Zettels muss es der Passagier einfach glauben...

Das ist bei technischen Ausfällen des Fluggeräts ja nicht anders. Schwächen an Mensch und Maschine gehören eben zum gewöhnlichen Betriebsrisiko. Deshalb ändert auch der Ausfall an einer Außenstation nichts an der Pflicht zur Ausgleichszahlung, denn eine defekte Treibstoffpumpe oder ein gebrochenes Bein ist im Ausland nicht ungewöhnlicher als zuhause. Man mag diese strenge, weil verschuldensunabhägige Haftung generell für ungerecht halten. Aber die VO will die strenge Haftung, und deshalb hat das LG Darmstadt ganz richtig entschieden.

Auf den Ort des Ausfalls kann es nur ankommen, wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, etwa bei einem Streik im ausländischen Luftraum. Denn dann muss die Fluggesellschaft alles Zumutbare tun, um die Verspätung oder Annullierung zu verhindern, und insoweit mag an der Außenstation weniger möglich oder zumutbar sein als am Heimatflughafen. Hier ein aktuelles BGH-Urteil dazu.
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.796
2.285
CGN
spar dir einfach zum Wohle der Leser deine juristisch wertlosen Beiträge.


Es geht ja nicht nur um juristisch wertlos, sondern darum, dass hier einfach Fehlinformationen verbreitet werden. Warum jemand darauf besteht, weiter falsche Informationen verbreiten zu wollen erschließt sich mir nicht.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Es muss doch aufgrund der Rotationspläne in der Regel mindestens 2 Crews vor Ort geben. Außerdem hätte es doch bestimmt eine andere Destination in USA gegeben, von wo man hätte einen geeigneten Piloten abziehen können.
Insofern bin ich ehrlich gesagt verwundert...

Ich habe durchaus schon mitbekommen, dass ein Mitglied der Crew noch während dem Hinflug die Nachricht bekommen hat, außerhalb der Rotation zurückzufliegen, um eine personelle Lücke aufzufüllen...
 
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rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.835
2.785
ZRH / MUC / VIE
Ich habe durchaus schon mitbekommen, dass ein Mitglied der Crew noch während dem Hinflug die Nachricht bekommen hat, außerhalb der Rotation zurückzufliegen, um eine personelle Lücke aufzufüllen...

Bei uns in HKG war halt nur eine Airbus-Crew vor Ort, als ein Pilot erkrankte. Also musste ein Pilot des herfliegenden Fliegers selbigen wieder zurückfliegen, aber natürlich vor Ort die Ruhezeit einhalten.

Damals waren LH und ich noch gut Freund, so kam ich gar nicht auf die Idee, etwas zurückzufordern. Später war ich dann der Ansicht, dass es höhere Gewalt sei. Heute würde ich mir die 600 EUR von LH liebend gerne holen, aber es ist länger als 3 Jahre her.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Bei uns in HKG war halt nur eine Airbus-Crew vor Ort, als ein Pilot erkrankte. Also musste ein Pilot des herfliegenden Fliegers selbigen wieder zurückfliegen, aber natürlich vor Ort die Ruhezeit einhalten.
Damals waren LH und ich noch gut Freund, so kam ich gar nicht auf die Idee, etwas zurückzufordern. Später war ich dann der Ansicht, dass es höhere Gewalt sei. Heute würde ich mir die 600 EUR von LH liebend gerne holen, aber es ist länger als 3 Jahre her.

Aber das meine ich doch: gerade in HKG bleibt die Crew in der Regel mindestens 2 Nächte vor Ort. Da muss doch trotz Ruhezeit ein anderer Pilot einspringen können... ?
 

747830

Erfahrenes Mitglied
24.02.2012
958
0
Aber das meine ich doch: gerade in HKG bleibt die Crew in der Regel mindestens 2 Nächte vor Ort. Da muss doch trotz Ruhezeit ein anderer Pilot einspringen können... ?
Dann, wenn er die gesetzliche Minimumruhezeit trotzdem einhält.

Also überall dort, wo die tarifvertragliche Ruhezeit (<- regul. Dienstplan) besser ist, als die gesetzliche, könnte ein Crewmitglied dieserart einspringen. Bereits die gesetzlich zu beachtenden Randbedingungen für einen legal korrekten Crewumlauf sind erheblich, so daß man ohne Kenntnis aller Kriterien von außen nicht beurteilen kann, ob sowas im Einzelfall klappt oder nicht.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
5
Wien
Ich habe es überflogen, ich habe auch noch anderes zu tun. Allerdings kenne ich bisher nur gegenteilige Entscheidungen bei Unfällen, wir hatten dazu auch schon mal einen Thread über eine auf dem Weg zum Flughafen verunfallte Crew. ...

Das kann in der Tat ev. ein "außergewöhnlicher" Umstand sein. Vielleicht sagt ja ein Gericht "naja, ein erkranktes Crew-Mitglied muss man ersetzen können" aber "eine ganze Crew, die einen Arbeitsunfall hatte" nicht. So einfach ist das nicht immer ...
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Das kann in der Tat ev. ein "außergewöhnlicher" Umstand sein. Vielleicht sagt ja ein Gericht "naja, ein erkranktes Crew-Mitglied muss man ersetzen können" aber "eine ganze Crew, die einen Arbeitsunfall hatte" nicht. So einfach ist das nicht immer ...

Ein erwägenswerter Ansatz, der aus meiner Sicht aber nicht durchschlägt. Wenn bereits die Erkrankung oder der Unfall eines einzelnen Crew-Mitglieds dazu führt, dass der Flug nicht wie geplant stattfinden kann, wieso sollte die Airline dann von ihrer Pflicht zur Ausgleichszahlung frei werden, wenn es 1+x Crew-Mitglieder trifft? Die Kumulation gewöhnlicher Umstände mag statistisch außergewöhnlich scheinen. Aber auf Wahrscheinlichkeiten kommt es hier nicht an. Es bleibt vielmehr dabei, dass ein gewöhnlicher Umstand den Ausfall verursacht hat. Davon abgesehen ist es alles andere als ungewöhnlich, dass sich bei einem Unfall mit einem (hier: Crew-)Bus nicht nur ein Insasse verspätet oder verletzt, sondern mehrere oder alle Insassen.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
5
Wien
Ein erwägenswerter Ansatz, der aus meiner Sicht aber nicht durchschlägt. Wenn bereits die Erkrankung oder der Unfall eines einzelnen Crew-Mitglieds dazu führt, dass der Flug nicht wie geplant stattfinden kann, wieso sollte die Airline dann von ihrer Pflicht zur Ausgleichszahlung frei werden, wenn es 1+x Crew-Mitglieder trifft? Die Kumulation gewöhnlicher Umstände mag statistisch außergewöhnlich scheinen. Aber auf Wahrscheinlichkeiten kommt es hier nicht an. Es bleibt vielmehr dabei, dass ein gewöhnlicher Umstand den Ausfall verursacht hat. Davon abgesehen ist es alles andere als ungewöhnlich, dass sich bei einem Unfall mit einem (hier: Crew-)Bus nicht nur ein Insasse verspätet oder verletzt, sondern mehrere oder alle Insassen.

mag ja alles so sein ... trotzdem weiß man ja nie, was ein Richter entscheidet. Außer bei den Klingonen ...
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.074
2
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300x250
Dann soll LH an jeder Außenstation einen Reservepiloten stationieren?
Oder soll die Versicherung des Piloten die Kompensationen begleichen? Oder er selber?

Wieso der Pilot oder dessen Versicherung?

Es geht hier nur darum, dass LH die Verantwortung für der Erbringung der verkauften Leistung trägt -- und nicht der Kunde alle Risiken diesbezüglich zu tragen hat. Nennt sich auch unternehmerisches Risiko, muss eben einkalkuliert werden, und fällt bei ordentlicher Planung prozentual nicht wirklich ins Gewicht. Oder wieviele Flüge von 100 (oder auch 1000) fallen krankheits- oder unfallbedingt aus?

HTB.