Lufthansa Lastschrift - falsche Kontonummer

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Finess

Neues Mitglied
20.10.2014
3
0
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Hey Leute,
ich bin neu hier in Forum und habe gleich mal eine große Frage. Also das ganze ist ein bisschen kompliziert. Ich habe bei der Buchung bei Lufthansa per Lastschrift einen Zahlendreher in die Kontonummer gemacht :/. Da man dieses nicht mehr ändern konnte und den Einzug nicht mehr stoppen konnte sagte mir der Mitarbeiter, ich könnte ohne Probleme einen neuen Flug buchen. Da der alte Flug mit der falschen Kontonummer nicht eingezogen werden kann, da das Konto nicht existiert wird der Flug dann ohne weitere Kosten für mich storniert. Ich würde dann eine Mail bekommen, dass die Abbuchung nicht funktioniert hätte und ich könnte dann den Flug gegen mehrer Kosten trotzdem buchen. Ich müsste dieses aber nicht machen, da er sonst konstenfrei verfällt. Ich habe mich auf die Aussage des Mitarbeiters verlassen und habe einen neuen Flug gebucht. Jetzt habe ich aber angst, dass noch Stornokosten auf mich zu kommen. Hat irgendwer schon mal die gleiche Situation gehabt? Vielen Dank im Voraus

Liebe Grüße
Finess
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Wer sagt dir denn dass das Konto nicht existiert?
Könnte es nicht auch sein das nun ein anderer deinen Flug bezahlt?
 

baduncle667

Erfahrenes Mitglied
15.05.2012
405
11
GRZ
Hilft vermutlich nur bedingt, aber bei OS ist es definitiv so, wie oben beschrieben - ich musste keine stornogebühren zahlen.

Dass von jmd. anderem abgebucht wird, ist zumindest hier in AT nicht der fall - es sei denn, der andere kontoinhaber hat den selben namen. Ansonsten lehnt die bank den einzug ab.
 

Finess

Neues Mitglied
20.10.2014
3
0
Danke für eure Antworten. Das Konto gehört mir, es ist aber ein Tagesgeldkonto von dem definitiv keine Lastschrift eingezogen werden kann!
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Es ist ein Sinnbild der Planung und Leistungsfähigkeit der LH-IT, dass man dort im Unterschied zu jeder Web-Frittenbude nicht in der Lage ist, vorab fehlerhafte IBAN herauszufiltern. Einer der wenigen Vorteile dieser numerischen Monstrosität besteht nämlich im Vergleich zur früheren Kombination aus BLZ und Kontonummer darin, dass die IBAN eine recht solide, standardisierte Prüfziffer-Berechnung enthält (für Mathematiker: Modulus 97, ISO 7064), die einfache Zahlendreher in mehr als 99% der Fälle aufdeckt.

Die Kehrseite (und zugleich der Zweck dieser Änderung) ist, dass ein Abgleich zwischen dem angegebenen Zahlungsempfänger und dem durch die IBAN identifizierten Kontoinhaber seitens der Banken (in europäischem Deutsch: Zahlungsdienstleister) nicht mehr stattfindet (§ 675r BGB). In den seltenen Fällen, wo die fehlerhaft angegebene IBAN nicht abgefangen wird, empfängt oder zahlt also der Falsche. Bei der Lastschrift ist das kein Problem, da der Kontoinhaber widersprechen kann und dann zurückgebucht werden muss. Bei einer Überweisung mit falscher IBAN ist das Geld hingegen so gut wie futsch, falls nicht der Empfänger den ehrlichen Finder gibt.
 

hansiflyer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2012
2.183
4
BER
Jetzt habe ich aber angst, dass noch Stornokosten auf mich zu kommen. Hat irgendwer schon mal die gleiche Situation gehabt? Vielen Dank im Voraus

Stornokosten werden nicht anfallen, weil bei LH innerhalb von 24 Stunden jederzeit vollkommen kostenfrei storniert werden kann - nur eventuell angefallene Kreditkartengebühren werden nicht erstattet; aber die sind in diesem Fall ja nicht angefallen.

Sollte das fälschlich angegebene Abbuchungskonto tatsächlich existieren, wird die LH das Geld automatisch zurücküberweisen, so dass niemandem ein Schaden entsteht - sofern das Konto des Betroffenen nicht ins Minus rutscht durch die Buchung. Ärger wegen Betrug wird es auch nicht geben, es lag ja keine Betrugsabsicht vor, und das Problem wurde LH unverzüglich gemeldet.

Also: alles gut, mach Dir keine Sorgen.
 

Finess

Neues Mitglied
20.10.2014
3
0
Danke hansiflyer. Das beruhigt mich etwas. Habe nur nicht verstanden warum Lufthansa den Flug nicht sofort stornieren kann, der Mitarbeiter meinte sie müssen warten bis die Lastschrift zurück kommt aber dann wäre das ja mit den 24h Stornierung schon zu Ende. Im Moment habe ich ja noch zwei Tickets, da ich ja eins neu gebucht habe. Aber in den nächsten Tagen müsste ich ja Post von LH bekommen, dass die eine Lastschrift zurückgekommen ist und der Flug somit storniert wird.
 

hansiflyer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2012
2.183
4
BER
Es ist wohl so, dass ein einmal angeschobener Prozess "Flugbuchung" erst einmal komplett abgeschlossen werden muss, bevor er wieder rückgängig gemacht werden kann.

Ich hatte das auch schon mit Buchungen, wo mir im Moment des Absendens ein Fehler aufgefallen ist und ich zum Stornieren sofort angerufen habe. Am Telefon hieß es, die Abbuchung würde zwar erst am Folgetag passieren, lasse sich aber nicht mehr stoppen - stattdessen würde der Betrag dann zurücküberwiesen.

Das ist ein vollkommen normaler Prozess, würde ich sagen.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Sollte das fälschlich angegebene Abbuchungskonto tatsächlich existieren, wird die LH das Geld automatisch zurücküberweisen, so dass niemandem ein Schaden entsteht - sofern das Konto des Betroffenen nicht ins Minus rutscht durch die Buchung.

Da wird nix von LH "zurücküberwiesen" - wäre ja noch schöner, wenn das Opfer einer fehlerhaften Lastschrift sich an den Auslöser halten müsste. Richtig ist: Die Bank, die das fälschlich bezogene Konto führt, muss den Saldo auf den Tag der fehlerhaften Buchung richtig stellen incl. aller Zinsen. Dann geht die Lastschrift nach Inter-Banken-Regeln zurück, und LH bekommt als Teilnehmer am Lastschriftverfahren ein Storno auf's Konto.
 

hansiflyer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2012
2.183
4
BER
Das mag so laufen. Es ging mir ja nur darum klar zu machen, dass hier niemandem ein Schaden entstehen wird... In den Details kennst Du Dich aber offensichtlich besser aus. (y)
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.122
Es ist ein Sinnbild der Planung und Leistungsfähigkeit der LH-IT, dass man dort im Unterschied zu jeder Web-Frittenbude nicht in der Lage ist, vorab fehlerhafte IBAN herauszufiltern. Einer der wenigen Vorteile dieser numerischen Monstrosität besteht nämlich im Vergleich zur früheren Kombination aus BLZ und Kontonummer darin, dass die IBAN eine recht solide, standardisierte Prüfziffer-Berechnung enthält (für Mathematiker: Modulus 97, ISO 7064), die einfache Zahlendreher in mehr als 99% der Fälle aufdeckt.

Die Kehrseite (und zugleich der Zweck dieser Änderung) ist, dass ein Abgleich zwischen dem angegebenen Zahlungsempfänger und dem durch die IBAN identifizierten Kontoinhaber seitens der Banken (in europäischem Deutsch: Zahlungsdienstleister) nicht mehr stattfindet (§ 675r BGB). In den seltenen Fällen, wo die fehlerhaft angegebene IBAN nicht abgefangen wird, empfängt oder zahlt also der Falsche. Bei der Lastschrift ist das kein Problem, da der Kontoinhaber widersprechen kann und dann zurückgebucht werden muss. Bei einer Überweisung mit falscher IBAN ist das Geld hingegen so gut wie futsch, falls nicht der Empfänger den ehrlichen Finder gibt.

Langer Postl, aber neben der Sache. Das Konto existiert, siehe weiter oben.
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
3.997
114
MUC
Ich hatte auch mal aus Versehen ein Tagesgeldkonto angegeben. Nachträgliches Ändern der Buchung war nicht möglich, irgendwann kam dann von LH per E-Mail:

vielen Dank für Ihre Online-Buchung. Leider konnte für Ihre Buchung XYZ123 kein Ticket ausgestellt werden, da die von Ihnen angegebene Bankverbindung als Zahlungsmittel nicht akzeptiert wird.

Sie haben die Möglichkeit, die Buchung über www.lufthansa.com erneut durchzuführen.

Stornogebühren wurden keine berechnet. Teuer wird's jedoch, wenn man den Fehler zu spät bemerkt und die ursprünglichen, günstigen Buchungsklassen nicht mehr verfügbar sind.
 

eric2905

Erfahrenes Mitglied
17.04.2012
396
1
Kurzer Post, neben der Sache. Das Problem stellt sich nur bei existierenden Konten.
Das angegebene Konto existiert und wird auch auf den Namen von "Finess" geführt - es kann lediglich nicht belastet werden, da Tagesgeld-Konto.

Mir hat ein kleiner Online-Händler in solch einem Fall eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10€ berechnet (bei einem Warenwert von 7,98€). Dieser Händler steht jetzt auf meiner "Never again" Liste.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Das angegebene Konto existiert und wird auch auf den Namen von "Finess" geführt - es kann lediglich nicht belastet werden, da Tagesgeld-Konto.

Mir hat ein kleiner Online-Händler in solch einem Fall eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10€ berechnet (bei einem Warenwert von 7,98€). Dieser Händler steht jetzt auf meiner "Never again" Liste.

Das Belasten eines falschen Kontos kostet den Händler tatsächlich Bankgebühren.

War doch deine Schuld :rolleyes:
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.074
2
Mir hat ein kleiner Online-Händler in solch einem Fall eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10€ berechnet (bei einem Warenwert von 7,98€). Dieser Händler steht jetzt auf meiner "Never again" Liste.

Diesem Händler werden Kosten in vergleichbarer Höhe entstanden sein, die ihm seine Bank für diesen Vorgang berechnet. Dass er diese bei einem Warenwert von 7,98€ nicht übernehmen kann, sollte eigentlich klar sein. Ich würde den Händler sicher nicht auf eine Negativliste setzen.

HTB.
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Wenn ich gleich nach der Buchung feststelle einen Fehler gemacht zu haben, Zahlendreher, Buchungstag, etc.
würde ich die Buchung gleich selbst online wieder stornieren, das ist innerhalb von 24 Stunden nach Buchung kostenlos,
und nicht darauf warten, dass LH die Buchung storniert.
 

eric2905

Erfahrenes Mitglied
17.04.2012
396
1
Diesem Händler werden Kosten in vergleichbarer Höhe entstanden sein, die ihm seine Bank für diesen Vorgang berechnet. Dass er diese bei einem Warenwert von 7,98€ nicht übernehmen kann, sollte eigentlich klar sein. Ich würde den Händler sicher nicht auf eine Negativliste setzen.

HTB.
Ich habe ihm nicht die Gebührenweitergabe als solches angekreidet, sondern das Ganze drumherum.
Meine Frage nach einer Aufschlüsselung der Gebühren (auf seiner Rechnung stand nur "Gebühren") hat er mehr als unmöglich frech mit "geht Sie nichts an" beantwortet und wurde im weiteren Verlauf der Kommunikation noch dreister und frecher.
Daher - NoGo.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
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300x250
Eben, das Konto des OPs existiert, daher ausnahmsweise kein IT Problem.

Das stimmt. Nur hat das der OP erst mitgeteilt, während ich schon zu meinem Beitrag angesetzt hatte. Ich war von zwei Möglichkeiten ausgegangen:

1. ungültige IBAN > kein Filter?
2. gültige IBAN eines fremden Kontos > bei Lastschriften geringes Problem, bei Überweisungen schon.

An den Fall, dass der OP das falsche von mehreren eigenen Konten angegeben hat, hatte ich in der Tat nicht gedacht. Ob das noch unter die Rubrik "Zahlendreher" fällt, sei mal dahingestellt.

... Da der alte Flug mit der falschen Kontonummer nicht eingezogen werden kann, da das Konto nicht existiert...
 
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