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Piloten, die regelmäßig in Frankfurt starten, aber in Hamburg leben und in Fuhlsbüttel ihren Pkw parken, müssen diesen Platz nun selbst bezahlen.
Laut Urteil konnten sich die klagenden Piloten trotz der jahrzehntelangen Praxis nicht auf ein Gewohnheitsrecht auf einen kostenlosen Parkplatz berufen. Zu einer „betrieblichen Übung“ fehlte es aber an einer schriftlichen Zusicherung. Bereits das Arbeitsgericht hatte in erster Instanz die Klage der Piloten zurückgewiesen.
Urteil - Lufthansa-Piloten müssen Parkplätze nun selber zahlen - Wirtschaft - Hamburger Abendblatt
Laut Urteil konnten sich die klagenden Piloten trotz der jahrzehntelangen Praxis nicht auf ein Gewohnheitsrecht auf einen kostenlosen Parkplatz berufen. Zu einer „betrieblichen Übung“ fehlte es aber an einer schriftlichen Zusicherung. Bereits das Arbeitsgericht hatte in erster Instanz die Klage der Piloten zurückgewiesen.
Urteil - Lufthansa-Piloten müssen Parkplätze nun selber zahlen - Wirtschaft - Hamburger Abendblatt