Dauer der Gültigkeit von Flugscheinen

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ezebra

Reguläres Mitglied
30.10.2014
33
0
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aus den LH AGB: meinte:
Dauer der Gültigkeit
3.2.
3.2.1. Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen im Flugschein, in diesen Bedingungen oder in anwendbaren Tarifen (die entsprechend den Angaben im Flugschein die Gültigkeitsdauer eines Flugscheins beschränken können), ist die Gültigkeit eines Flugscheins wie folgt:

3.2.1.1. (a) ein Jahr, gerechnet vom Ausstellungsdatum oder

3.2.1.1. (b) ein Jahr, gerechnet vom Zeitpunkt des Reiseantritts, sofern dieser innerhalb eines Jahres ab Flugscheinausstellung erfolgt ist.

3.2.2. Werden Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Flugscheins von der Reise abgehalten, weil wir eine Reservierung nicht bestätigen können, so verlängert sich die Gültigkeitsdauer bis zu dem erstmöglichen Zeitpunkt, zu dem wir die Reservierung bestätigen können, oder Sie haben Anspruch auf Erstattung gemäß Art. 10.

Ich dachte bislang immer, dass ein Ticket nach dem Ausstellungsdatum maximal ein Jahr lang gültig ist. Für mich liest sich die AGB aber so, dass ein Ticket ab dem Antritt des ersten Legs ein Jahr lang gültig ist, man sozusagen mit dem Reiseantritt die Gültigkeit entsprechend verlängert.

Kann das jemand bestätigen?
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Also ich habe aktuell noch ein (flexibles) Ticket, gebucht im Juni 2014 ursprünglich für den 15. Januar 2015 (=Rückflug). Das konnte ich problemlos umbuchen auf den 02. Januar 2016
 

ezebra

Reguläres Mitglied
30.10.2014
33
0
Ein Kaufticket ist 365 Tage lang gültig ab erstem Flug.

Ein Meilenticket kann 365 Tage umfassen ab Buchungsdatum.

Hallo ihr beiden, danke für eure Antworten! Seid ihr euch sicher? Ich hatte heute Mittag die LH-Hotline kontaktiert und der Mitarbeiter sagte, dass ich mit dem von mir reservierten Ticket (Hin Anfang Januar 16, zurück Ende März 16, Buchungsklasse K) nicht später als ein Jahr ab Flugscheinausstellung zurückfliegen kann (z.B. müsste ich dann spätestens am 10. Mai 16 zurückfliegen).

Er meinte aber auch wenn ich den Hinflug nicht anträte wäre das Ticket bis zu 3 Jahren gültig, was ich dann gar nicht mehr verstanden habe…
 
Zuletzt bearbeitet:

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Er meinte aber auch wenn ich den Hinflug nicht anträte wäre das Ticket bis zu 3 Jahren gültig, was ich dann gar nicht mehr verstanden habe…

Das gilt vermutlich bzgl. einer eventuellen Erstattung.

Bei dem in meinem post #2 genannten Fall wurde mir telefonisch gesagt, das ich nach dem schon abgeflogenen Hinflug meinen Rückflug (flexibles Ticket) bis maximal 1 Jahr nach dem ursprünglich Rückflugdatum umbuchen könne, was ich dann auch getan habe.
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
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MUC
www.oliver2002.com
Also ich habe aktuell noch ein (flexibles) Ticket, gebucht im Juni 2014 ursprünglich für den 15. Januar 2015 (=Rückflug). Das konnte ich problemlos umbuchen auf den 02. Januar 2016

Evtl. neue Ticketnummer? Man kann auch den 'Wert' des Coupon nämlich auf ein neues Ticket übertragen, das dann wieder 365 Tage gültig ist ;)
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Gleiche Ticketnummer. In dem "Passenger-receipt", gerade vor 10 Minuten mal abgerufen, steht unter "Not valid after/Nicht gültig nach:" keine Angabe (blank)

Es geht wie gesagt um die Umbuchung eines Rückfluges für ein schon angeflogenes Ticket.

Edit: Bin ja mal gespannt, ob die mich am 2. Januar 2016 auch wirklich mitnehmen....

Edit2: Bei checkmytrip steht:
"Ticket status: e-ticket processed 24JAN15 " (das war Tag, wo ich umgebucht habe; Originalticket (gleiche Nummer) wurde im Juni 14 ausgestellt)
 
Zuletzt bearbeitet:

ezebra

Reguläres Mitglied
30.10.2014
33
0
Okay. Ich denke ich werd's mal riskieren und das Rückflugdatum so legen, dass ein Heimatbesuch möglichst sinnvoll ist. Ich werde berichten, was passiert.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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467
Ich grabe mal diesen Thread hier wieder aus. Nachdem der letzte Beitrag schon etwas älter ist, weiß jemand, wie die rechtliche Situation heute ist?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.501
München
Da sich die ABB seit 2015 nicht geändert haben, ist die rechtliche Situation weiterhin unverändert.

Das Ticket hat eine Gültigkeit von 1 Jahr ab Ausstellung. Die Daten für die Reise müssen in der Ticketgültigkeit von 1 Jahr ab Ausstellungsdatum liegen. Nach Reiseantritt ist eine Umbuchung je nach Tarif möglich, wobei die Ticketgültigkeit um maximal 1 Jahr ab dem Tag des Reiseantritts verlängert wird. Ausgenommen hiervon sind weiterhin die Prämientickets von Miles&More, bei denen sich die Ticketgültigkeit nach Reiseantritt nicht verlängert - hier muss die Reise innerhalb der initialen Ticketgültigkeit von 1 Jahr beendet sein.

Die ganzen Fälle der Flugstreichungen / Annullierungen (="involuntary cases") sind weiterhin mit Ziffer 3.2.2. abgedeckt, wobei sich die praktische Handhabung aufgrund von Corona und wohl auch dem einen oder anderen Urteil dergestalt geändert hat, dass hier keine maximale Ticketgültigkeit für die einmalige kostenfreie Umbuchung mehr zu beachten ist.

Darüber hinaus darf die Ticketgültigkeit im Rahmen der einmaligen kostenfreien Umbuchung im Rahmen der Corona-Kulanzregel ebenfalls ignoriert werden.
 
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FCL

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02.04.2020
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Yup, ich habe z.B. ein 08/2019 gebuchtes Ticket problemlos von diesem Frühling auf nächsten Frühling verschieben können – also Buchung zu Antritt/Ende mehr als ein Jahr.

Und mehrmaliges kostenloses Umbuchen war auch kein Problem – denn mit einmalig ist es praktisch derzeit einfach nicht zu schaffen.

Dank an die Überstunden-Schieber hinter den Vorhängen! :)
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
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Da sich die ABB seit 2015 nicht geändert haben, ist die rechtliche Situation weiterhin unverändert.

Das Ticket hat eine Gültigkeit von 1 Jahr ab Ausstellung. Die Daten für die Reise müssen in der Ticketgültigkeit von 1 Jahr ab Ausstellungsdatum liegen. Nach Reiseantritt ist eine Umbuchung je nach Tarif möglich, wobei die Ticketgültigkeit um maximal 1 Jahr ab dem Tag des Reiseantritts verlängert wird. Ausgenommen hiervon sind weiterhin die Prämientickets von Miles&More, bei denen sich die Ticketgültigkeit nach Reiseantritt nicht verlängert - hier muss die Reise innerhalb der initialen Ticketgültigkeit von 1 Jahr beendet sein.

Die ganzen Fälle der Flugstreichungen / Annullierungen (="involuntary cases") sind weiterhin mit Ziffer 3.2.2. abgedeckt, wobei sich die praktische Handhabung aufgrund von Corona und wohl auch dem einen oder anderen Urteil dergestalt geändert hat, dass hier keine maximale Ticketgültigkeit für die einmalige kostenfreie Umbuchung mehr zu beachten ist.

Darüber hinaus darf die Ticketgültigkeit im Rahmen der einmaligen kostenfreien Umbuchung im Rahmen der Corona-Kulanzregel ebenfalls ignoriert werden.

..hat jemand schon Erfahrung bei Lufthansa mit Umbuchung bei angeflogenen First Tickets?
Hinflug 10.03.20 erfolgte kurz vor Corona, Rückflug wurde wegen Corona gestrichen. Nun kann der Rückflug augfrund von Reisebeschränkungen wohl bis 10.03.21 nicht angetreten werden. Ich wollte heute bei der First Hotline auf November umbuchen.
Dies wurde verweigert da die Ticketgültigkeit max 1 Jahr ab Hinflugdatum überschritten wird.
 

FCL

Erfahrenes Mitglied
02.04.2020
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浪人
angeflogenes F Ticket + Umbuchung des Rückfluges auf "after original 'not valid after' date" -- hatte ich letztes Jahr bei einem meiner Tickets, wegen Corona -- wurde problemlos gemacht

den Unter-Fall von "more than 1 year after outbound" hatte ich aber noch nicht

bei der ganzen Umbucherei ändern sich die Ticket-Nummern (z.B. 220 1234...) ja eh andauernd -- nur der 6-Zeichen Code (z.B. X1Y2Z3) bleibt gleich

ein hartes "1 year" Limit... erscheint mir eher hausgemacht, in den Köpfen, per Policy...
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.501
München
@Lutz1 - siehe hier: https://www.vielfliegertreff.de/luf...ungen-von-lufthansa-tickets-kulanzregeln.html

Für Tickets mit einem ursprünglich gebuchten Flug zwischen 1. Februar und 31. Mai 2020 kann die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit bis zum 31. Mai 2021 verlängert werden. Der seinerzeit gestrichene Flug sollte halt noch nicht umgebucht worden sein...

Warum die Hotline das verweigert hat, kann ich nicht nachvollziehen - wir hätten das Ticket im Reisebüro direkt ohne Rücksprache mit Lufthansa so für unsere Kunden umbuchen dürfen.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
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300x250
Ich grabe den Thread nochmal aus, weil ich gerade einen aktuellen Fall habe. Ticket ausgestellt am 14.02.23. Abflug wäre übermorgen am 23.09.23. Umbuchung auf 30.05.24 nicht möglich, weil Ticketgültigkeit überschritten. Die zweite Bedingung aus den ABB (Reiseantritt) trifft nur zu, wenn das Ticket bereits angeflogen wurde, korrekt?
Wäre ärgerlich aber dann würde ich die Tickets halt erstatten lassen…