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aus den LH AGB: meinte:Dauer der Gültigkeit
3.2.
3.2.1. Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen im Flugschein, in diesen Bedingungen oder in anwendbaren Tarifen (die entsprechend den Angaben im Flugschein die Gültigkeitsdauer eines Flugscheins beschränken können), ist die Gültigkeit eines Flugscheins wie folgt:
3.2.1.1. (a) ein Jahr, gerechnet vom Ausstellungsdatum oder
3.2.1.1. (b) ein Jahr, gerechnet vom Zeitpunkt des Reiseantritts, sofern dieser innerhalb eines Jahres ab Flugscheinausstellung erfolgt ist.
3.2.2. Werden Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Flugscheins von der Reise abgehalten, weil wir eine Reservierung nicht bestätigen können, so verlängert sich die Gültigkeitsdauer bis zu dem erstmöglichen Zeitpunkt, zu dem wir die Reservierung bestätigen können, oder Sie haben Anspruch auf Erstattung gemäß Art. 10.
Ich dachte bislang immer, dass ein Ticket nach dem Ausstellungsdatum maximal ein Jahr lang gültig ist. Für mich liest sich die AGB aber so, dass ein Ticket ab dem Antritt des ersten Legs ein Jahr lang gültig ist, man sozusagen mit dem Reiseantritt die Gültigkeit entsprechend verlängert.
Kann das jemand bestätigen?