Unterschiedliche Ticketpreise je nach Wohnsitz

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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
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wieso mir?

Es war ein Witz, aber sollte es mit dem Privatjet Flug wirklich so einfach ohne Rechtsanwalt gehen?

Ach ja: LH macht immer noch unterschiedliche Preise für identische Flüge aber unterschiedliche Wohnsitze (POS) innerhalb der EU (Vorzugspreise nur ex-Wohnsitzland und unterschiedliche TSC, Gebühren für Kreditkarten). Dies widerspricht den EU Regeln.

Ganz einfach, aber LH will das nicht verstehen....(n)
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
wieso mir?

Es war ein Witz, aber sollte es mit dem Privatjet Flug wirklich so einfach ohne Rechtsanwalt gehen?

Ach ja: LH macht immer noch unterschiedliche Preise für identische Flüge aber unterschiedliche Wohnsitze (POS) innerhalb der EU (Vorzugspreise nur ex-Wohnsitzland und unterschiedliche TSC, Gebühren für Kreditkarten). Dies widerspricht den EU Regeln.

Ganz einfach, aber LH will das nicht verstehen....(n)

Na, so einfach ist das aber nicht ! LH hindert keinen EU Bürger auf die jeweiligen Landespreise zuzugreifen ! Jetzt aber schnell mal ein paar Semester nachholen ...
 

djohannw

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
1.880
292
Na, so einfach ist das aber nicht ! LH hindert keinen EU Bürger auf die jeweiligen Landespreise zuzugreifen ! Jetzt aber schnell mal ein paar Semester nachholen ...

Auf den eigenen Webseiten sehr wohl. Versuch' mal auf der französichen Webseite einen Flug zu buchen, wenn Du angibst, dass Dein Wohnsitz in Deutschland ist...

Viele Grüße - Dirk
 

flysurfer

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06.03.2009
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www.vielfliegertreff.de
In flysurfers Firma gelten anscheinend andere Steuergesetze bei Betriebsprüfungen als bei uns bezüglich korrekter Firmenadresse auf Rechnungen...

Wieso Firma? :confused:

Abgesehen davon trage ich immer meine korrekte deutsche Anschrift ein, auch wenn ich im Ausland buche.

Zumal LH bei Buchung über lh.com niemals irgendeine Form von Beleg verschickt, auf der irgendeine Form von Adresse steht.

Da 0,00% der in den letzten Jahrzehnten auf lh.com gebuchten Tickets somit ohne auch nur die Andeutung einer Anschrift quittiert werden, konnten demnach mittlerweile Millionen von Unternehmen keine Reisekosten geltend machen. Sachen gibt's.
 
Zuletzt bearbeitet:

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.028
27
Wer so doof ist, das anzugeben, ist selber schuld. Ich wohne immer gerade dort, wo es am günstigsten ist. Und wenn LH den günstigen Preis nicht rausrückt, kann ich immer noch klagen. Bzw. meine Anwälte, dafür hat man mit denen schließlich gemeinsam Abitur gemacht. ;)

Wenn du einen solchen Anwalt hast, bei dem du diesbezüglich sicher bist, dann kannst du glücklich sein. (y)
 

flysurfer

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06.03.2009
26.000
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Hier übrigens mal eine Quittung für eine deutsche LH-PPB-Buchung.

100,00% dieser Buchungen werden von in Deutschland ansässigen Unternehmen vorgenommen, 100,00% der Buchungen müssen bei LH vorgenommen werden (man kann also nicht zum Reisebüro seines Vertrauens gehen), und 100,00% der entsprechenden Quittungen für das deutsche Unternehmen sehen so aus wie im Anhang. Keine Anschrift, kein Firmenname, NICHTS.
 

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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
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@flysurfer: Austellungsort "Düsseldorf"

Wer auf lh.ie bucht kriegt Austellungsort "Dublin" in Frankfreich Paris, in USA war es Detroit wenn mich nicht täuscht.

Ihr habt schon Recht, aber 90% der Kunden gehen über LH.com rein, dann wählen sie den Wohnort aus und schwupps: schon ist's passietrt
 

malinche

Erfahrenes Mitglied
09.02.2010
461
2
BER
Na klar, andererseits musste der niemals einschreiten, LH hat mit den Preisen bisher noch nie gezickt, die EU-Vorschriften wurden somit eingehalten. .

Auch wenn es hier langsam OT wird, frage ich frage mich weiterhin, auf welche ominöse Vorschrift der EU Ihr hier meint anzuspielen.

Hier übrigens mal eine Quittung für eine deutsche LH-PPB-Buchung.

100,00% dieser Buchungen werden von in Deutschland ansässigen Unternehmen vorgenommen, 100,00% der Buchungen müssen bei LH vorgenommen werden (man kann also nicht zum Reisebüro seines Vertrauens gehen), und 100,00% der entsprechenden Quittungen für das deutsche Unternehmen sehen so aus wie im Anhang. Keine Anschrift, kein Firmenname, NICHTS.

Also, ich kenne auch Teilnehmer am deutschen LH-PPB, die nicht in Deutschland ansässig sind.
 

flysurfer

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06.03.2009
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Also, ich kenne auch Teilnehmer am deutschen LH-PPB, die nicht in Deutschland ansässig sind.

Ihre Firmen müssen das aber doch eigentlich sein, oder nicht? Sonst könnte ich mich ja beispielsweise mit meiner dt. Firma in einem PPB-Land anmelden, wo man für die Punkte mehr bekommt als im "enhanceten" Deutschland. Das wäre doch mal was! (y)
 

flysurfer

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06.03.2009
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Auch wenn es hier langsam OT wird, frage ich frage mich weiterhin, auf welche ominöse Vorschrift der EU Ihr hier meint anzuspielen.

Spätestens seit dem VW-Urteil ist die Vorschrift alles andere als ominös. Ein Produkt, das in einem Land zu einem bestimmten Preis verkauft wird, muss dort zu diesem Preis von ALLEN EU-Bürgern erworben werden dürfen. Freilich nicht unbedingt im eigenen Land, aber eben dort, wo es entsprechend billig(er) ist.

Deshalb habe ich auch keine Hemmungen, etwa auf lh.fr (also beim günstigen Einkauf in Frankreich) bei der Buchung meine deutsche Adresse einzutragen. Es gibt keinen Grund, sich zu verstecken.
 

malinche

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09.02.2010
461
2
BER
Spätestens seit dem VW-Urteil ist die Vorschrift alles andere als ominös. Ein Produkt, das in einem Land zu einem bestimmten Preis verkauft wird, muss dort zu diesem Preis von ALLEN EU-Bürgern erworben werden dürfen. Freilich nicht unbedingt im eigenen Land, aber eben dort, wo es entsprechend billig(er) ist.

Deshalb habe ich auch keine Hemmungen, etwa auf lh.fr (also beim günstigen Einkauf in Frankreich) bei der Buchung meine deutsche Adresse einzutragen. Es gibt keinen Grund, sich zu verstecken.

Bei dem Urteil ging es um die Bestätigung einer Entscheidung der Kommission, also nur um die Höhe des Bußgeldes. Grundlage war auch keine Vorschrift zur unterschiedlichen Preisgestaltung in verschiedenen Mitgliedsländern, sondern ein nach Auffassung der Kommission systematischer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Es gibt m.E. keine Vorschrift oder Richtlinie zu unterschiedlicher Preispolitik.

Davon unbenommen ist es natürlich, dass Du selbstverständlich in jedem Land etwas kaufen kannst. Daher brauchst du auch fuer lh.fr keine Hemmungen zu haben.
 

flysurfer

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06.03.2009
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Es gibt m.E. keine Vorschrift oder Richtlinie zu unterschiedlicher Preispolitik.

Da eine solche Regel von Leuten, die viel mehr davon verstehen als ich, mehrfach zitiert wurde, könnte das auch anders sein. Aber es stimmt natürlich, eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass ein Deutscher ein entsperrtes iPhone in Italien kaufen darf. Oder einen VW Golf mit 25% Rabatt auf das beste deutsche Angebot. Nur dass VW das seinen italienischen Händlern damals untersagen wollte.
 

malinche

Erfahrenes Mitglied
09.02.2010
461
2
BER
Genau. Und einen schönen Gruß aus Italien, auch wenn ich bei der LH in Deutschland meinen Wohnsitz angebe; allerdings weder aus Preisgründen oder dergleichen sondern einzig, weil ich meine M&M Website auf deutsch haben möchte..
 

XT600

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16.03.2009
21.607
1.299
Leute wir diskutieren an der Realität vorbei!

Es geht nicht um uns, die alles wissen, jeden Kniff, keine Error-Fare verpassen und RCS haben, der uns die Milage Runs bucht!

Es geht um die 99% Mitbürger der EU, die nicht wissen, daß man bei LH.com immer den Wohnsitz des Abreiselandes angeben muss.

Z.B. der Portugiese, der für 4 Wochen zum Bruder nach Deutschland fliegt und von hier aus mal kurz nach Prag fliegen will. Der gibt an "Wohnsitz=PT" also kostet der Flug eben 150 EUR (140) statt ggf. 99 EUR (88 EUR), weil er als Portugiese keinen Vorzugspreis ex-DE bekommt.

Oder wenn meine Frau (Finnin) auf der deutschen Seite einen Flug von HEL-FRA für ihre Tochter buchen will.

In aller Kürze: es geht um all die "dummen" Kunden, die täglich von der "no better way to fly" und 99 EUR in Europa Promotion im Radio vollgedullt werden und mit denen LH ggf. ungerechtfertigterweise mehr Umsatz macht, weil sie nicht wissen, daß die Vorzugspreise (also die Klasse "E" mit Spezialsteuern) nur für Abflug aus dem Wohnsitzland gelten und die aber nicht nur dort gelten dürften. Und weil Expedia.de leider keine Radiowerbung macht mit "bei uns kosten die 99 EUR Flüge von LH nur 88"

Außerdem sind unterschiedliche TSC und Kreditkartenstrafgebühren anhängig vom Wohnsitz unzulässig, weil diskriminierend. Einzig legal wäre: Für jeden Wohnsitz gleiche TSC und gleiche Kreditkartenstrafgebühr, wobei ich letzteres grundsätzlich für illegal halte, machen aber ja mittlerweile auch der Metzger um die Ecke (beim kg-Filet Preis von 45 EUR wirklich nicht mehr nachvollziehbar). Unsere Gesellschaft ist kurz vor dem Kollaps, ohne die extra Gebühren wären wir längst am Ende:doh:
 
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flysurfer

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06.03.2009
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In aller Kürze: es geht um all die "dummen" Kunden, die täglich von der "no better way to fly" und 99 EUR in Europa Promotion im Radio vollgedullt werden und mit denen LH ggf. ungerechtfertigterweise mehr Umsatz macht, weil sie nicht wissen, daß die Vorzugspreise (also die Klasse "E" mit Spezialsteuern)

Vorzugspreise haben nichts mit der Buchungsklasse zu tun, du redest hier von reduzierten Steuern auf den billigsten Tarif.
 

XT600

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16.03.2009
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Vorzugspreise haben nichts mit der Buchungsklasse zu tun, du redest hier von reduzierten Steuern auf den billigsten Tarif.

man lernt ja nie aus: das heisst es ist auch "E" für den Portugiesen ex-DE nach Prag, nur die Steuern sind bei den Vorzugspreisen reduziert (angepasst auf die Marketingstrategie)?

OK, gut zu wissen! Vorzugspreis durch Wohnsitz, genau das ist der Knackpunkt.... gibt's den eigentlich auch bei den LCC?
 

flysurfer

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man lernt ja nie aus: das heisst es ist auch "E" für den Portugiesen ex-DE nach Prag, nur die Steuern sind bei den Vorzugspreisen reduziert (angepasst auf die Marketingstrategie)?

Kein Problem, solange er den ex-DE-Tarif auch in Deutschland, Österreich oder der Schweiz kauft. Bei einem (Online-)Reisebüro oder auf lh.de/at/ch. Gilt natürlich auch für Full-fare-F von Deutschland nach LAX.

Ein zu beachtender Punkt sind natürlich die unterschiedlichen TSCs in unterschiedlichen Märkten. Deshalb ist expedia.de auch so attraktiv, weil es dort die Vorzugspreise gibt, gleichzeitig aber keine TSC anfällt. Allerdings kann man dort keine Voucher einlösen, sodass lh.de dann doch in vielen Fällen ein paar EUR günstiger ist.
 

malinche

Erfahrenes Mitglied
09.02.2010
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BER
In aller Kürze: es geht um all die "dummen" Kunden, die täglich von der "no better way to fly" und 99 EUR in Europa Promotion im Radio vollgedullt werden und mit denen LH ggf. ungerechtfertigterweise mehr Umsatz macht, weil sie nicht wissen, daß die Vorzugspreise (also die Klasse "E" mit Spezialsteuern) nur für Abflug aus dem Wohnsitzland gelten und die aber nicht nur dort gelten dürften.

Außerdem sind unterschiedliche TSC und Kreditkartenstrafgebühren anhängig vom Wohnsitz unzulässig, weil diskriminierend. Einzig legal wäre: Für jeden Wohnsitz gleiche TSC und gleiche Kreditkartenstrafgebühr,

Doch, die Preise für Abflüge dürfen ebenfalls nur aus dem Land des Wohnsitzes gelten. Warum sollten sie nicht?

Warum sollte dies unzulässig sein? Gegen welche Diskrimierungsvorschrift oder welches Gesetz wird denn verstoßen?
 

epericolososporgersi

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09.03.2009
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Leute wir diskutieren an der Realität vorbei!

Es geht nicht um uns, die alles wissen, jeden Kniff, keine Error-Fare verpassen und RCS haben, der uns die Milage Runs bucht!

Außerdem sind unterschiedliche TSC und Kreditkartenstrafgebühren anhängig vom Wohnsitz unzulässig, weil diskriminierend.


Also mal ganz konkret: Gegen welche Norm soll das verstoßen?

Ansonsten halte ich es nicht für irgendwie bedenklich, dass ein Produkt in einem Land mehr kostet, als in einem anderen. Mc Donald hat in jedem Land unterschiedliche Preise, Nutella kostet überall etwas anderes und auch in Deutschland hergestellte Nivea - Produkte sind trotz der zusätzlichen Transportkosten in Italien billiger, als bei uns. EU - Rechtswidrig ist das alles nicht.

Es wäre allerdings (wahrscheinlich) EU - Rechtswidrig, wenn sich LH weigern würde, einem Deutschen einen für den französischen Markt bestimmten Tarif zu verkaufen. Aber darum geht es hier doch gar nicht.
 
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