Zulässigkeit "OPC" und neue EU Kreditkarten Richtline

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SENflyer

Aktives Mitglied
01.06.2012
184
33
FRA
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Hallo zusammen,
ich stelle mir folgende Frage und komme gerade auf keine Lösung:

Im Dezember 2015 hat die EU die Händlergebühren für Kartenzahlung begrenzt, bei Kreditkarten auf 0,3% und bei den klassischen Giro-/EC-/Bankkarten auf 0,2% vom Umsatz. Weitere Gebühren dürfen Kartenabieter im EU-Zahlungsraum wedern den Händlern noch den Kunden berechnen. Daraufhin haben ja viele CC-Anbieter die Konditionen angepasst.

Die Airlines führten vor ein paar Jahren die OPC = Operational Ticket Charge ein, die den Kunden an den Zahlungs-/Transaktionskosten des Händlers beteiligen sollte. Ich möchte hier keine Diskussion führen, ob das o.k. ist oder nicht!
Damals berechneten Kreditkartenfirmen in aller Regel min. 1%, manche (Diner, Amex) aber auch deutlich mehr als 2% vom Umsatz. Wenn ich also einen innerdeutschen Flug bei der LH für EUR 500,-- gebucht hatte, bedienten sich die Banken bei Kreditkartenzahlung mit mind. EUR 5, teilweise sogar eben mehr als EUR 10. Die OPC bei der LH liegt innerdeutsch bei EUR 5. Man koennte also sagen - im Rahmen, dessen, was auch an Kosten anfällt. Die EU zwang die Airlines dann aber auch eine für den Kunden kostenlose Zahlungsweise anzubieten, meist ist das dann die klassische Giro-/EC-/Bankkarte geworden, dort mussten die Händler 0,3% Gebühren bezahlen, also EUR 1,5 in meinem Beispiel.

=> Nun sind diese hohen Gebühren aber verboten, selbst für die CC Zahlung darf nur EUR 1,5 (in meinem Bespiel) verlangt werden. Somit die Frage: Sind die auf CC-Karten ausgerichteten OPC Gebühren jetzt noch zulässig?

Freue mich auf spannende Diskussionen.
 

trooper87

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
681
0
BSL/ZRH
OPC = Optional Payment Charge

zur Sache: OPC = YQ? :censored:

Das stimmt, aber ich vermute das man vor Gericht sicher recht bekommen würde, denn da wo man es eingeführt hat, man es so formulierte:

Lufthansa werde ab dem 2. November eine "Optional Payment Charge (OPC)" (Zahlungsmethodengebühr) einführen, kündigte das Unternehmen am Mittwoch in einer Präsentation an, die der FLUG REVUE vorliegt.

Durch die neue Gebühr werde man die Kunden künftig an den Kreditkartenkosten beteiligen. Die Gebühr betrage bei Buchungen innerdeutscher Flüge fünf Euro, bei Europaflügen acht Euro und bei Interkontinentalflügen pauschal 18 Euro pro Ticket, so das Unternehmen.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.148
464
Das stimmt, aber ich vermute das man vor Gericht sicher recht bekommen würde, denn da wo man es eingeführt hat, man es so formulierte:.

Ich vermute eher, daß man darauf verweisen wird, es sei ja niemand gezwungen, die OPC zu bezahlen, da es ja immer eine kostenfreie Alternative gäbe. :rolleyes:
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.867
8
MRS
Hinzu kommt die geringe Höhe der Gebühr die in keinem Zusammenhang zum Aufwand steht. Zudem gibt es ja immer noch Alternativen zur direkten Buchung bei LH.

OPC? Sind das nicht die extra potenten Einkaufswagen aus Rüsselsheim? *duck und wech*
 

trooper87

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
681
0
BSL/ZRH
Ich vermute eher, daß man darauf verweisen wird, es sei ja niemand gezwungen, die OPC zu bezahlen, da es ja immer eine kostenfreie Alternative gäbe. :rolleyes:

Naja, in der Schweiz ist die Alternative aber nicht so berauschend (Post Finance). Und vermutlich nur jeder 4te ein Postkonto hat.

Intressant ist auch dieser Abschnitt in FAQ der Swiss:

Does the Optional Payment Charge (OPC) cover all credit card costs of Lufthansa Group Airlines?No, the Optional Payment Charge (OPC) only covers a part of the credit card costs that are charged to Lufthansa Group Airlines.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.148
464
"Kosten" ist ja nicht nur das, was LH an die KK-Firmen abführt, sondern auch die Kosten, die LH selbst hat. Und die sind natürlich gigantisch. Denn praktisch jeder LH-Mitarbeiter, der nicht im Flugzeug sitzt, ist ja mit KK-Abwicklung beschäftigt. :rolleyes:
 

Pampersrocker

Erfahrenes Mitglied
23.03.2015
265
84
HAM
Ich vermute eher, daß man darauf verweisen wird, es sei ja niemand gezwungen, die OPC zu bezahlen, da es ja immer eine kostenfreie Alternative gäbe. :rolleyes:
Dem ist leider nicht (ganz) so....!!! Für die Kostenfreie Zahlung wird eben nur die Möglichkeit der "Sofortüberweisung" und bis zu einem Limit von 1.500 EUR die Einzugsermächtigung angeboten, welches aber so nicht zulässig ist. Lt Urteil des LG Frankfurt/Main (AZ2-06O458/14) ist "Sofortüberweisung" kein "zumutbares Bezahlsystem", da man bei dieser Bezahlart PIN und TAN (!) an Dritte weitergeben muß. Als zumutbar gelten nach Ansicht des Gerichts Barzahlung, Überweisung, Lastschrift und EC-Karte. Hier wird aber seitens der LH das Urteil ganz gepflegt ignoriert. Durch das 1.500 EUR-Limit bei Einzug hat man keine Alternative zur Sofortüberweisung, um kostenlos zu zahlen. LH interessiert diese Rechtssprechung vollständig und äußert sich auf Anfrage hierzu nicht...
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
8.959
9.073
LH interessiert diese Rechtssprechung vollständig und äußert sich auf Anfrage hierzu nicht...

Es gibt eben grundsätzlich zwielichtige Branchen. Dazu gehören mal mindestens die Mobilfunk-, Versicherungs- und Luftfahrtbranche. Nicht umsonst hat sich der Gesetzgeber für diese Branchen extra Gesetzte einfallen lassen müssen.
 

Pampersrocker

Erfahrenes Mitglied
23.03.2015
265
84
HAM
... LH ignoriert diese Rechtssprechung vollständig und äußert sich auf Anfrage hierzu nicht...

Es gibt eben grundsätzlich zwielichtige Branchen. Dazu gehören mal mindestens die Mobilfunk-, Versicherungs- und Luftfahrtbranche. Nicht umsonst hat sich der Gesetzgeber für diese Branchen extra Gesetzte einfallen lassen müssen.
...ignoriert...! Erst einmal den Schreibfehler korrigiert.
Der Hinweis von LH, man möge das Service-Center kontaktieren, um eine alternative, gebührenfreie Zahlungsmethode zu erörtern, ist an Frechheit ja kaum noch zu überbieten. Ein Anruf beim "Service-Center (sic!) brachte den Erfolg, dass man mir anbot, die Buchung für mich gegen Gebühr vorzunehmen und lehnte auch dort das Lastschriftverfahren mit Hinweis auf die 1.500 EUR-Grenze ab. Ein freundlicher Hinweis dann von mir, dass mir eben dieser Weg durch das LH-Team -hier in diesem Forum !- empfohlen wurde, hat man dann mit "...das kann nicht sein. Die Kollegen müßten wissen, dass das nicht geht" kurz beantwortet. Ein erneuter Einwand von mir mit dem Hinweis auf das Urteil wurde mit "geht trotzdem nicht. Dann müssen Sie eben mit einer anderen Airline fliegen. Danke für Ihren Anruf bei der Deutschen Lufthansa." beantwortet und das Gespräch wurde dann seitens des Service-Center mit auflegen beendet. Schlußendlich blieb uns keine andere Wahl, als die Y+ - Flüge für mich +1 über "Sofortüberweisung" zu zahlen....
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
8.959
9.073
Ich bin dazu übergegangen, die Erwartungshaltung passend abzusenken und mich über solche Dinge nicht mehr aufzuregen. Da lässt einen entspannter leben. Ist das Maß voll, ohne große Aufregung den Dienstleister wechseln, wenn man sich woanders berechtigte Hoffnungen auf bessere Leistungen machen darf. Was m. E. jedoch häufig nicht der Fall ist. Wechseln kann man natürlich dennoch.

Und es gibt ja auch eine Menge Dinge, die selbst in diesen Branchen gut funktionieren.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Da ich schon lange nichts mehr bei LH direkt gebucht habe, vermag ich nicht zu sagen, ob die Dinge hier tatsächlich so liegen wie geschildert. Aber wenn, dann sollte derjenige das an die Verbraucherzentrale geben: Die freuen sich im Zweifel, ein paar abmahnende Neujahrsgrüße an Spohr & Kumpanen zu verschicken.
 

SENflyer

Aktives Mitglied
01.06.2012
184
33
FRA
Durch die neue Gebühr werde man die Kunden künftig an den Kreditkartenkosten beteiligen. Die Gebühr betrage bei Buchungen innerdeutscher Flüge fünf Euro, bei Europaflügen acht Euro und bei Interkontinentalflügen pauschal 18 Euro pro Ticket, so das Unternehmen.

Genau darum geht es mir ja "an den Kreditkartenkosten beteiligen". Mit der neuen Regelung der EU ist das aktuelle Preisgefüge keine BETEILIGUNG = man bezahlt einen Teil / man beteiligt sich mehr, sondern der Kunde zahlt in der Regel mehr als tatsächlich Kosten anfallen. Das ist meiner Rechtsauffassung nach "sittenwidrig". Insbesondere da explitzit auf die Beteiligung der Kreditkartenkosten abgestellt wird. Generell muss ein jeder Kaufmann auch die Kosten der Bezahlung und Rechnungsstellung in seinen Preisen mit einkalkulieren. Dies ist z.B. bei Lastschriftzahlung oder SOFORTÜberweisung der Fall. Daher dürfte LH nur 0,1% Aufschlag für Kreditkartenzahlung (versus GiroKartenzahlung anfallen).
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Ein Unternehmen, das trotz Vorkasse noch zusätzlich versucht, sich an der (Voraus-)Zahlung des Kunden zu bereichern, bedarf im Grunde genommen keiner Bilanz mehr, um hinreichende Auskunft über seinen Zustand zu geben.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.432
8.714
FRA/QKL
Vielleicht sollte der geneigte Leser/Schreiber erst mal darüber nachdenken, was die EU wirklich gedeckelt hat. Es handelt sich hierbei nämlich nur um die Interbank-Entgelte mit entsprechend 0,2% und 0,3%. Die tatsächlich anfallenden Gebühren für den Händler sind nach wie vor deutlich höher. ;)
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
3.573
442
LEJ
Das war der falsche Weg. Der richtige wäre gewesen, mit Kreditkarte zu bezahlen und anschließend LH auf Rückzahlung der "optionalen" Zahlungsgebühr zu verklagen.

HTB.

Dazu bräuchte man ja
. Sich im Forum (anonym) aufregen kostet nüscht.
 

Pampersrocker

Erfahrenes Mitglied
23.03.2015
265
84
HAM
Da ich schon lange nichts mehr bei LH direkt gebucht habe, vermag ich nicht zu sagen, ob die Dinge hier tatsächlich so liegen wie geschildert. Aber wenn, dann sollte derjenige das an die Verbraucherzentrale geben: Die freuen sich im Zweifel, ein paar abmahnende Neujahrsgrüße an Spohr & Kumpanen zu verschicken.
Das war dann letztendlich auch die Konsequenz, die ich aus der Sache gezogen habe

Das war der falsche Weg. Der richtige wäre gewesen, mit Kreditkarte zu bezahlen und anschließend LH auf Rückzahlung der "optionalen" Zahlungsgebühr zu verklagen.

HTB.
Das war auch mein erster Gedanke, diesen Weg zu beschreiten. Allerdings hatte ich nicht die Zeit und auch nicht die Nerven, dass dann komplett durch zu ziehen und und mich dann zur o.g. Variante entschlossen; da sitzen Leute, die damit ihr Geld verdienen und nicht zuletzt der Sache mehr Gehör verschaffen können.

Dazu bräuchte man ja
. Sich im Forum (anonym) aufregen kostet nüscht.
Ich tippe mal, dass Du eine Glaskugel besitzt, die dir mein weiteres Vorgehen, welches ich eben dargestellt habe, falsch voraus gesagt hatte - oder ist es nur Penisneid ???
 
Zuletzt bearbeitet:

SENflyer

Aktives Mitglied
01.06.2012
184
33
FRA
Generell hast Du recht, aber der Interbankenanteil ist der allergrößte Teil der Gebühren, der bei der Zahlung anfällt.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Vielleicht sollte der geneigte Leser/Schreiber erst mal darüber nachdenken, was die EU wirklich gedeckelt hat. Es handelt sich hierbei nämlich nur um die Interbank-Entgelte mit entsprechend 0,2% und 0,3%. Die tatsächlich anfallenden Gebühren für den Händler sind nach wie vor deutlich höher. ;)

... hinzu kommt noch die Liquiditätsbetrachtung: ca. 4 Wochen Liquiditätsvorteil beim Käufer und ein entsprechender Nachteil beim Händler (in diesem Fall LH).

So mancher Kunde, der sein Girokonto im Minus führt, dürfte angesichts Dispozinsen von z.B. 10%, bei einer Zahlung mit KK incl. OPC besser fahren als mit den zusätzlichen Überziehungszinsen bei einer Sofortüberweisung.

Analog der Liquiditätsnachteil der LH. Ich bin kein Jurist, aber bei einer rein finanziellen Bewertung der OPC dürfte diese einigermassen gerechtfertigt sein, wenn man die Kosten + Liquiditätsnachteile kalkuliert.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.432
8.714
FRA/QKL
Generell hast Du recht, aber der Interbankenanteil ist der allergrößte Teil der Gebühren, der bei der Zahlung anfällt.
Das sehen die mit bekannten Dienstleister für Kartenzahlungen bisher leider etwas anders und haben die Gebühren für MC und VISA für kleine und mittlere Händler bisher im Schnitt nur um 0,5% auf immer noch um die 2% gesenkt.
 

Pampersrocker

Erfahrenes Mitglied
23.03.2015
265
84
HAM
... hinzu kommt noch die Liquiditätsbetrachtung: ca. 4 Wochen Liquiditätsvorteil beim Käufer und ein entsprechender Nachteil beim Händler (in diesem Fall LH).

Analog dazu der Nachteil des Käufers: Leistungserbringung (Gegenzug) des bezahlten Produkts oftmals 3 Monate und mehr...
Oder sehe ich da etwas falsch ? Kundenziel = 0, Zahlungsziel (Leistung)= 30 Tage+X...